Sonntag, 18. September 2016

Erklärung meines Hungerstreiks

Am 9. August habe ich Bescheid bekommen, dass die Richterin Ines Walther eine Einstellung des Verfahrens gegen mich gemäß § 153 a StPO anregen will. Der Vorschlag war für mich eine Geldauflage in Höhe von nur 1 000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen (im Strafbefehl waren es 17 500 Euro). Dagegen versprach man mir, dass das gegen mich geführte Verfahren weder im Führungszeugnis noch im Bundeszentralregister erscheinen würde und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt würden.
Am 11. August, nach Bekanntmachung mit § 153 a lehnte ich den Vorschlag ab mit der Begründung, dass ich sowohl aus prinzipiellen, als auch aus pragmatischen Gründen nicht begangene Vergehen auf mich nicht nehmen konnte.
Ich teilte mit, dass ich eventuelle Kompromisse nur bezüglich meinen künftigen Aktivitäten und nur in Verbindung mit der Freilassung meiner ungarischen Kontakte und der Wiederherstellung meines Rechts auf privates Leben überlegen könnte.
Der Vorschlag bestätigte meine Vorstellungen, dass es in diesem Strafverfahren nicht um Rechtsprechung, sondern um die Löschung meines Blogs geht und dass es unbedingt mit einem Beschluss oder Urteil gegen mich enden soll, das die Löschung meines Blogs vorsieht (in § 153 a nennt man das „Beseitigung des öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung“ durch „Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens durch eine bestimmte Leistung“) und die Richterin unter starkem Druck war, das schnell und still zu vollziehen. Der Einstellungsvorschlag sollte das beste sein, was mir die Drahtzieher des Verfahrens anbieten konnten – er enthielt Bonus für mich für die Vermeidung der Hauptverhandlungen.
Nach meiner Absage wusste ich, dass man den nächsten Zug gegen mich sehr bald machen würde. Am 6. September bekam ich die Ladung des Gerichts zu  Hauptverhandlungen am 28. Oktober um 10:00 Uhr. Also die Richterin Walther hat auch das Legalitätsprinzip verstoßen. Offensichtlich ist der Sklavenhaltungsstaat Deutschland entschlossen, um jeden Preis die Löschung meines Blogs zu erzwingen.
Am 13. September besuchte ich das Amtsgericht Leipzig für Akteneinsicht. Das meist Beeindruckende war, dass nach meiner Stellungnahme vom 16. Juni mit ihrer Ergänzung vom 11. Juli nur die Unterlagen, die ich bekommen und geschickt hatte – also der Einstellungsvorschlag der Richterin mit der entsprechenden Verfügung und meine Antwort, zu sehen waren. Da ich den Einstellungsvorschlag auf der Grundlage vom § 153 a als Nachweis für die eigentliche Ablehnung meiner Beweise bei der Richterin betrachte, fragte ich nach den Unterlagen, mit denen sie und der Staatsanwalt meine Beweise zurückgewiesen hatten. Man sagte mir, dass beide keine Stellung zu ihnen noch genommen hatten und der Einstellungsvorschlag kein Beweis für eine Ablehnung war. Das ist Pro-forma richtig – im Einstellungsvorschlag schreibt die Richterin, dass sie meine Stellungnahme zur Kenntnis genommen hat, was eine völlig neutrale Äußerung ist. Ich kann aber nicht begreifen, warum sie, einen Monat nach dem Erhalt meiner Stellungnahme und Beweise, mir eine mildere Strafe vorschlägt, ohne sie überprüft zu haben. Und wenn ich, wie ich verstanden habe, erst bei den Hauptverhandlungen erfahre, ob meine Beweise ausreichend sind, wie kann ich eventuell gleich nachholen? Ich glaube auch nicht, dass die Richterin mir den Einstellungsvorschlag nach § 153 a machen würde, ohne die Frage mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt zu haben, aber in der Akte war auch nichts davon. Hauptsache ist aber, dass mit der Anordnung der Hauptverhandlungen die Richterin Walther den Kern meiner Verteidigungsstrategie  - dass wegen der Rechtsverletzungen das ganze Strafverfahren rechtswidrig ist und muss eingestellt werden, zurückgeworfen hatte, die Begründungen aber dazu aus irgendwelchen Gründen nicht bekannt macht. Wenn die Richterin die Forderung des Angeklagten und des Verteidigers für Einstellung des Strafverfahrens verweigert, muss sie ihre Begründung dazu geben spätestens mit der Ernennung des nächsten Schrittes des Strafverfahrens. Die Richterin Walther hat Artikel 6, Par. 3 Punkt (b) der Europäischen Konvention für Menschenrechte („die Konvention“) verletzt, da sie mir nicht ausreichende Zeit und Gelegenheit gibt, mich mit der Begründung ihrer Absage auseinanderzusetzen.
Ich muss feststellen, dass die Richterin und der Staatsanwalt ihre schriftliche Kommunikationen in meiner Sache minimiert haben und die Folge für mich ist, dass trotz der erlaubten Akteneinsichten die Strafsache für mich undurchsichtig geworden ist, was an sich auch eine Verletzung vom Artikel 6, Par. 3 Punkt (b) ist. Offensichtlich bevorzugen die deutschen Magistrate im Dunkeln zu arbeiten und die Angeklagten im Dunkeln zu lassen. Übrigens, ähnliche Methoden benutzten die nazistischen Richter, die die Strafverfahren gegen „Die Rote Kapelle“ leiteten – die Angeklagten bekamen die Akten erst am Abend vor den Gerichtssitzungen. Und anscheinend rechnet die Richterin auch damit, dass wenn ich am 28. Oktober Die Argumente für die Nichteinstellung des Strafverfahrens und das Urteil mit der Anweisung zur Löschung des Blogs bekomme, werden Sie niemals erfahren, mit welchen „Argumenten“ sie meine Stellungnahme und Beweise zurückgewiesen hat.     
Ich finde sehr beunruhigend das gesagte zu mir, dass das Gericht mir in dieser Sache keine Informationen liefern wird, was auch die reelle bisherige Lage reflektiert. Was die Kontrollprotokolle, die Meldelisten und die Ausweiskopien der Frauen angeht (sie fehlen weiter von der Akte), ist verständlich – die bestehen nicht, weil man niemals die vom KHK Keetman und von Jens Kottke erwähnten und beschriebenen Kontrollmaßnahmen getroffen hat. Aber wenn Sie sich erinnern, habe ich in meinem Schriftsatz nicht wenige andere Informationen und Unterlagen gefordert, von denen bis jetzt ohne irgendwelche Erklärung nicht eine geliefert wurde. Ich erwähne hier nur zwei von Ihnen.
Zuerst sind das die Personalien der Gesellschafter der Phönix GmbH. Schon die Zeugenvernehmung von Jens Kottke musste angeben, wem die Bordellwohnungen gehören, in welcher Qualität Jens Kottke seine Tätigkeit ausübt und die Vollmacht dazu. Das hat man aber absichtlich nicht gemacht, damit die machtvollen Menschenhändler anonym bleiben. Und die Namen, Geburtsdaten und Wohnorte der Gesellschafter einer GmbH sind in seinen Gesellschafterlisten als Anhänge zum Handelsregister zu finden.
Mit der Verweigerung der Gesellschafterliste der Phönix GmbH hat man mir die Ausübung meines gesetzlichen Rechts als Angeklagter auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter und meines Ablehnungsrechts (geregelt durch Artikel 6 der Konvention und durch die §§ 22 – 32 StPO) verweigert.  Die Befangenheit des Gerichts ist in meinem Fall ein akutes Problem, denn nach den Ermittlungen des Landesverfassungsschutzes in Verbindung mit der Sachsenaffäre waren mehrere Magistrate vom Amtsgericht Leipzig in Prostitution (Frauenhandel), Immobilienspekulationen und in Verbindungen zur Organisierten Kriminalität eingewickelt. Die Gesellschafter der Phönix GmbH haben die meisten der Wohnungen durch Immobilienspekulationen bekommen und die einzige mir von der Presse bekannten Person, die durch Spekulationen Immobilien in Leipzig erworben hat, ist ein ehemaliger Vizepräsident des Amtsgerichts Leipzig. Die Geheimhaltung der Akten von der Sachsenaffäre, die Unterbrechung der Ermittlungen und die Repressalien gegenüber den Ermittlern bei den sächsischen Behörden (unterstützt bei den Bundesbehörden) stellt eine grobe und massenhafte Verletzung des Rechts auf unabhängige und unparteiischen Richter von vielen Angeklagten dieses Gerichts dar.    
Zweitens kommt meine unbeantwortete Anfrage über den Status als Informant des Sittendezernats von Jens Kottke. Diese Frage habe ich schon aufgeklärt, es fehlt die offizielle Bestätigung, die nur durch Gerichtswege kommen kann. Wenn ein Polizeiinformant Strafanzeigen einreicht, muss er und seine Vorsitzenden in der Polizei damit rechnen, dass sein Status aufgeklärt sein muss. Wenn Jens Kottke Polizeiinformant ist, was der eigentliche Fall ist, so sind nicht nur die Ergebnisse der „Ermittlung“ von Martin Keetman null und nichtig (sie sind sowieso null und nichtig, weil er als von mir Beschuldigter nicht gegen mich ermitteln darf), sondern ist Martin Keetman (und der leitende Polizist von Jens Kottke, wenn das nicht KHK Keetman ist) für alle seine Verbrechen gegenüber den Osteuropäerinnen direkt verantwortlich.

Die zwei von mir erwähnten Informationen sind auch von Bedeutung für den Nachweis der Richtigkeit meiner Äußerung, dass die Polizisten und Jens Kottke zum selben System gehören.
Das Gericht hat mir mein Recht nach Artikel 6, Par. 3, Punkt (d), Fragen an Belastungszeugen zu stellen und Entlastungszeugen zu laden und zu vernehmen, verweigert. Ich verstand im Gericht, dass bei den Hauptverhandlungen nur die Richterin, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Leipzig – die selbe Staatsanwaltschaft, die rechtswidrig sowohl eine Ermittlung wegen Menschenhandel als auch eine Ermittlung gegen Jens Kottke für meine Verleumdung abgesagt hat und so mir zweimal mein meine Rechte auf Rechtsprechung und auf wirksame Beschwerde verweigert hat, und ich (über Kottke's Verteidiger bin ich nicht sicher) sein werden. Ich hatte vor Dietmar Schmidt, Ralf Oberndörfer, Martin Keetman und Jens Kottke Fragen zu stellen, aber wegen des Gerichts wird das ausfallen. In Ihrem Einstellungsvorschlag bezog sich die Richterin Walther auf die Notwendigkeit Kosten zu sparen, aber sie sollte über die Kosten des Verfahrens denken als sie den Strafbefehl unterschrieben hat. Ich habe das Recht auf 
Verteidigung, einschließlich Zeugen zu befragen, und dieses Recht ist mir wichtiger als die Kosten eines rechtswidrigen Strafverfahrens. Ich habe gemerkt, dass meine Opponenten, die alle im Menschenhandel involviert sind, alles von den Institutionen bekommen, was sie wollen. Wenn ich aber um etwas bitte, lese ich über große Prozesskosten. Ich gebe ein Beispiel dazu. Da in Ihrem Einstellungsvorschlag die Richterin erwähnt hatte, das es fraglich war, ob manche von mir genannte Zeugen ermittelbar sind, fragte ich im Gericht welche Zeugen man meinte. Ich war erstaunt zu hören, dass man damit „Lili“ meinte. Ich habe nie vorgehabt, Opfern des Menschenhandels im Verfahren zu involvieren, weil es in diesem Fall genügend Sachbeweise gibt und weil ich ihnen Probleme sparen will. Wenn es aber soweit gekommen ist, da will ich folgendes bemerken: als die Menschenhändler „Lili“ zu falschen Aussagen zwingen wollten, hat BKA die Personalien von „Lili“ von den ungarischen Behörden gefordert und bekommen; Martin Keetman hat Jens Kottke angewiesen, „Lili“ nach Leipzig zu holen damit sie „freiwillig“ aussagen kann und „Lili“ wurde nach Leipzig „freiwillig“ geliefert. Wenn ich aber „Lili“ als Zeuge einladen will, so wird das nicht machbar. Und ihre volle Personalien sind in der Sachakte. Nichts anderes prägt besser den heutigen Westen und seine Institutionen als die Doppelstandarten und die Heuchelei – mit Ausnahme der Kriegsfälle muss man für seine Brutalität und Unmenschlichkeit viel graben, was ich erfolgreich mit diesem Blog gemacht habe – deshalb will man ihn löschen.
Die Bemerkung über „Lili“ ist nicht das einzige Zeugnis für die Missachtung von dem, was ich schreibe. Schon in meinem Einspruch vom 1. Juni 2015 habe ich um die Beiziehung meiner Strafanzeige vom 22.12.2011 gebeten. In meiner Stellungnahme habe ich eine vollumfängliche Untersuchung nach dieser Strafanzeige gefordert. Doch bei meinem letzten Besuch am 13.09.2016 war diese Strafanzeige noch nicht in der Sachakte – ich habe sie danach per E-Mail geschickt. Ich habe keine Gründe zu glauben, dass man meinem Auftreten bei den Hauptverhandlungen mehr Aufmerksamkeit schenken wird, als meiner schriftlichen Stellungnahme. Ja, die Hauptverhandlungen werden protokolliert, aber das Protokoll braucht nicht die Unterschrift (die Bewilligung) des Angeklagten/des Verurteilten und in ihm wird das bleiben, was das Gericht will – das weiß ich aus eigener Erfahrung. Die totale Missachtung meiner Verteidigungshandlungen beim Gericht ist eigentlich eine Verweigerung meines Rechts auf Verteidigung nach Artikel 6, Par. 3, Punkt (c).
Nun will ich über das meist Beunruhigende von der Sachakte berichten – die Unzuverlässigkeit des Umgangs mit den Dokumenten und insbesondere des Umgangs mit den Unterlagen, die ich dem Gericht zugestellt habe. Ich habe kein Inhaltsverzeichnis gesehen in dem meine Unterlagen figurieren und beschrieben sind, was die Möglichkeit gibt, diese Unterlagen zu beseitigen oder eher zu ersetzen. Sogar meine Stellungnahme.trägt einen Stempel nur an der ersten Seite. Alle andere Seiten – einschließlich die Anlagen, die meisten von denen meine Schlüsselbeweise sind, tragen nur ihre Seitennummer ohne jegliche Stempeln, Unterschriften oder Beschreibung, was die Möglichkeit zum Missbrauch eröffnet. Ich habe keine Sicherheit, dass die von mir eingereichten Unterlagen, darunter auch meine Stellungnahme und meine Beweismitteln, ein fester Bestandteil der Sachakte sindDie Situation verschlechtert sich zusätzlich dadurch, dass sowohl die Richterin, als auch der Staatsanwalt kein einziges Kommentar zu meiner Stellungnahme geschrieben haben, die wenigstens andeutet, was in der Stellungnahme überhaupt steht. Ich fürchte, dass ist nicht zufällig.
   
Meine in diesem Artikel dargestellten Besorgnisse kann man adäquat begreifen nur wenn man den Umstand in Acht nimmt, dass:ein Richter in Deutschland sich strafbar  für Rechtsbeugung machen kann, nur wenn man ihm den Vorsatz dazu nachweisen kann, was ganz schwierig ist. In Wirklichkeit kann man ihm Vorsatz vorwerfen, nur auf Grund des Inhalts einer Unterlage, die er als Richter unbedingt lesen muss – wie z.B. die Stellungnahme des Angeklagten. Das erklärt, warum das Gericht in meinem Fall die Hauptverhandlungen vermeiden wollte. Nicht zufällig haben sowohl das Sittendezernat als auch Staatsanwaltschaft geschrieben, dass eine Ermittlung wegen Menschenhandel stattgefunden hat, obwohl sie sehr gut wussten, dass sie niemals so eine Ermittlung durchgeführt hatten. Genau wie der deutsche Gesetzgeber den Bordellbesitzern den Rechtsrahmen gegeben hat, Menschenhandel zu treiben, hat er den Richtern die Hände freigelassen, die Menschenhändler zu beschützen und Justizterror gegen jeden, der sie stört, zu üben.    

Die Richterin Ines Walther hat nicht nur alle in meiner Stellungnahme erwähnten Rechtsverletzungen gegen mich verteidigt, sondern mir alle Rechte als Angeklagter, die ich ausüben wollte, mir verweigert und damit mein Recht auf Verteidigung versagt. Damit und mit ihrer Absage die Rechtsverletzungen von der Ermittlungsphase des Verfahrens zu beseitigen, hat sie mir das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 der Konvention total verweigert. 
Ich will noch zwei meine Eindrücke von der Sachakte mitteilen - dass das Strafverfahren gegen mich eigentlich von der Staatsanwaltschaft Leipzig geleitet wird und dass ich in diesem Verfahren nicht als Subjekt und also Partei des Verfahrens behandelt werde, sondern als Objekt und also nichts. Rechtlich bin ich als Angeklagter und Verteidiger gleichgestellt mit dem Ankläger und die Richterin muss die Gesetze durchsetzen und also keine Partei nehmen, aber die Wirklichkeit einer kriminellen Diktatur ist ganz anders.  Beide Eindrücke veranschauliche ich mit dem folgenden Beispiel. Im Februar 2016 wollte die Richterin mir einen Verteidiger bestellen, aber nach negativer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft gab sie auf. Ich selbst wurde niemals nach der Bestellung eines Verteidigers befragt.
Ich habe hier schon meine Meinung über die deutschen Rechtsanwälte ausgedrückt und mit dem Reichstagsbrandprozess veranschaulicht. Dazu sind Rechtsanwälte in Deutschland gesetzlich nicht an die Anweisungen ihrer Kunden gebunden und dadurch haben sie ihre Hände frei das Vertrauen ihrer Kunden zu missbrauchen.
Einige Tage nach meinem Einspruch gegen den Strafbefehl beauftragte ich einen Leipziger Rechtsanwalt mich über die Gesetzmäßigkeit der Handlungen der Behörden zu beraten und gab ihm die Akte für paar Tage. Auf meine Frage bei der Beratung, ob er Verletzungen seitens der Behörden gemerkt hatte, sagte er, dass solche Verletzungen kein Thema in einem Verfahren sein konnten. Danach begann er aktiv seine Verteidigung anzubieten, hat betont dass er die Richterin Walther sehr gut kennt, über sie einiges erzählt und sich laut Gedanken gemacht hat, über wie viel Geld Jens Kottke verfügen könnte. Er bestand darauf, dass ich keine Äußerungen während des Prozesses mache und legte eine Verteidigungsstrategie, die meine Verurteilung nur erleichtern würde. Ich zahlte ihm was er für diese „Beratung“ wollte, weil ich den Eindruck lassen musste, dass ich ihn als Verteidiger benutzen würde – ich hatte große Schwierigkeiten Wohnung in Berlin zu finden und mir war klar, dass nur wenn ich als eine leichte Beute für die Menschenhändler aussehe, werde ich so eine bekommen, nahm aber gleich meine Verteidigung in meine eigene Hand. Jeder, der mich wirklich verteidigt, wird sich dem selben Druck und Zerstörungen aussetzen wie ich und das würde keinen Sinn für ihn haben. Die einzige gute und konstruktive Rolle die ein Rechtsanwalt in Strafverfahren wie meine unter der kriminellen Diktatur in Deutschland spielen kann, ist die eines Vermittlers. Ich brauche aber keinen Vermittler, denn ich see keinen Sinn zu verhandeln. Ich habe nichts anzubieten, denn was man mit diesem Verfahren erzielt ist die Löschung meines Blogs, was ich niemals tun werde -  dieser Blog verkörpert meine Sache und ist das Werk meines Lebens, für den ich einen enormen Preis gezahlt habe. Dazu ist dieser Blog mein einziger Schutz gegen den machtvollen kriminellen deutschen Abschaum und eine Löschung des Blogs ist das Dümmste was ich tun kann.        
Ich glaube, die Richterin wollte mir einen Verteidiger bestellen, weil sie einen Vermittler brauchte – sie würde viel lieber den Einstellungsvorschlag mir durch ihn machen als schriftlich und formell wie sie es gemacht hat.       
Vor einigen Tagen informierte ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über die zahlreichen Verletzungen der Prozeduren in meinem Strafverfahren und bat um Monitoring meiner Strafsache. Ich hatte gelesen, dass EGMR die Rechte von Akhmed Chatayev, der angeblich hinter dem Attentat am Flughafen von Istanbul steht, als politischer Flüchtling aktiv verteidigte. Ich hoffe, dass diese Unterstützung nicht politisch, sondern nur rechtlich motiviert war und deshalb hoffe ich, dass EGMR auch zum Schutz der Opfern des Menschenhandels und von mir in meiner Sache eingreifen wird. Mal schauen.      

In meiner Stellungnahme habe ich angedeutet, dass wenn der rechtswidrige Gerichtsprozess gegen mich nicht auf die Schienen der Gesetzlichkeit gebracht wird, werde ich an ihm nicht weiter teilnehmen, weil, erstens, dieser Prozess ein Justizverbrechen gegen zum Zweck der Vernichtung meines Blogs - ein wichtiges Zeugnis für die Beteiligung der westlichen Obrigkeiten und ihrer Behörden am Massenverbrechen Menschenhandel, ist und zweitens, weil ich trotz meiner Strapazen nicht aufgegeben habe, den Opfern der Sklaverei zu helfen.

Am 10. Oktober 2016 um 00:00 Uhr beginne ich meinen unbefristeten Hungerstreik mit den folgenden Forderungen:
 
1. Vollumfängliche Untersuchung meiner Strafanzeige vom 22.12.2011, meiner Informationen, aller meiner Behauptungen, Hinweise und die im Blog beschriebenen Misshandlungen von Frauen in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Menschenhandel in voller Übereinstimmung mit den internationalen Ermittlungsstandarten. Die von mir beschuldigten Personen und Strukturen dürfen an dieser Ermittlung nicht teilnehmen;
2.Genau wie der Rechtsanwalt von Jens Kottke soll ich das Recht haben, systematische Akteneinsichten von der Ermittlung zu nehmen. Dagegen verpflichte ich mich solange die Ermittlung professionell durchgeführt wird, keine Veröffentlichungen oder irgendwelche Verbreitung von Informationen zu unternehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Verfahren wird man die Möglichkeit zulassen, die Meinung und die Zusammenarbeit von Ermittlern aus dritten Ländern zu suchen;
3.Den Frauen der ungarischen Menschenhandelsorganisation muss völlig in Übereinstimmung mit den internationalen Abkommen Sicherheit und Garantien angeboten werden, wobei ausländische und internationale Organisationen vom Anfang an daran teilnehmen müssen;
4.Bekanntmachung der Personalien aller Aktionäre von Phönix GmbH am 1. Januar 2010 und am 27.07.2015. Das ist eine Handlung, die sowieso im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unternommen werden muss, aber ich stelle sie separat, weil ich diese Bekanntmachung zur Überprüfung von eventuellen Befangenheiten der am Gerichtsprozess beteiligten Personen und Strukturen brauche;
5.Beseitigung aller Verletzungen meiner Rechte als Angeklagter in Strafsache 204 Cs 817 Js 21379/11;
6.Wiederherstellung meines Rechts auf privates Leben, d.h. meiner Kontakte zu den mir bekannten Ungarinnen und Kontaktaufnahme zu den Frauen, deren Misshandlung ich im Blog beschrieben habe. Das ist notwendig um einen Überblick zur Situation der Ungarinnen zu haben;
7.Wiederherstellung meiner Rechte als in Deutschland ansässiger EU-Bürger.
           
Ich werde den Hungerstreik allein, in meiner Wohnung und ohne medizinische Unterstützung durchführen – ich lasse die Natur ihren eigenen Lauf nehmen.


Dieser Hungerstreik ist mein Aufruf gegen den nach dem Kalten Krieg etablierten Neokolonialismus in Osteuropa der westlichen Siegermächte und vor allem gegen die extremste Erscheinung und Folge dieses Neokolonialismus – den Menschenhandel mit Osteuropäern, vor allem mit jungen osteuropäischen Frauen, getrieben bei den westlichen Machthabern mit der Unterstützung der kolonialen Regimen in Osteuropa.   

Freitag, 24. Juni 2016

Meine Stellungnahme

Am 26. Mai 2016 habe ich Akteneinsicht im Amtsgericht Leipzig genommen. Es stellte sich heraus, dass keine der von mir in meinem Schriftsatz vom 27.07.2015 befragten Informationen und Unterlagen eingegangen war. Da 10 Monate seit dem Eingang des Schriftsatzes vergangen waren, beschloss ich, dass diese Informationen und Unterlagen auch in der Zukunft nicht eingehen werden und dass es höchste Zeit war, Stellung zu den Anklagen zu nehmen. Am 16. Juni habe ich dem Amtsgericht Leipzig meine Stellungnahme mit 26 Anlagen vorgestellt und über sie möchte ich hier erzählen.

Ich gestehe hier, dass ich vom Strafbefehl die genauen Tatvorwürfe gegen mich nicht eindeutig verstanden habe. Zum Glück hat sie Staatsanwalt Renger in seiner Verfügung vom 22.02.2016, obwohl nicht vollständig und nicht ganz präzis, formuliert. Aus diesem Grund habe ich Beweise und Hinweise vorgestellt, dass 1. in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH Menschenhandel und Zwangsprostitution stattfinden und 2. diese Verbrechen von den von mir hier erwähnten Behörden – BKA, Kommissariat 24 und Staatsanwaltschaft Leipzig toleriert und unterstützt werden. Danach nahm ich Stellung zu den Unterlagen, die im Strafbefehl als Beweismitteln und Zeugen bezeichnet sind. Die eigentliche Stellungnahme zu den Anklagen steht am Anfang meiner Verteidigung, hier aber stelle ich sie erst zum Ende vor.

Beweise und Hinweise für Menschenhandel in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH

Mein erster Beweis für Menschenhandel in Leipzig ist das SMS von „Lili“. Ich spare Ihnen weitere Kommentare, betone hier aber, wie in meiner Stellungnahme, dass der Diebstahl meines Handys wegen ihm und die bequeme Auslassung von Fragen zu ihm und zu den Ereignissen am 19. November 2009 in der Zeugenvernehmung von Jens Kottke deutlich über seine Beweiskraft sprechen. Und ergänze wiederum, dass die Personalien zur Zeugenvernehmung von „Lili“ beweisen, dass er von ihr geschickt wurde. Ich habe auch die hier bekannten Kundenberichte vorgestellt, nach denen jede Ungarin mit persönlicher Beziehung zu einem Außenseiter nicht mehr nach Leipzig gebracht wird.
Der nächste Beweis für Menschenhandel sind die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen der Ungarinnen in erotik-leipzig.com in 2011. In der schriftlichen Zeugenerklärung räumen Rechtsanwalt & Kottke ein, dass mit den Mieterinnen Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen werden mit Zulassung der Werbung von Kunden. Die Inserate in erotik-leipzig.com sind eine Erfüllung dieser Funktion von Phönix GmbH, sie sind ihre Verantwortung und Eigentum und stellen direkte Beweise für die Beteiligung der Firma am Menschenhandel dar, weil keine Frau freiwillig 24 Stunden am Tag prostituiert oder tabulose Leistungen anbietet. In einem Fall rechnet man mit der unvermeidbaren und grausamen Schlaflosigkeit der Frauen, im anderen – mit der unvermeidlichen auf Dauer HIV Infizierung, um sie in Gehorsamkeit zu bringen. Mit der im Blog erwähnten Jessica, d.h. mit den schon hier angelegten negativem Kundenbericht vom 25. März 2011 über sie und ihrem Inserat vom 27. März 2011, nach dem sie 24-Stunden zur Verfügung steht, habe ich bewiesen, dass diese 24-Stunden Arbeitstage bei Phönix GmbH als Strafmittel gegen die Frauen ausgenutzt werden. Mit Monica, also mit dem negativen Bericht über ihre Ausführung und mit ihrer Sedkarte (beide auch veröffentlicht hier), wonach sie als Anfängerin tabulose Leistungen anbietet, wies ich darauf hin, dass diese tabulosen Leistungen gezwungen sind, nicht zu sprechen vom Fall mit „Brigitte“, die, nachdem sie wegen Sex ohne Kondom schwanger von einem Kunde wurde, sich in ihrer Verzweiflung vor den Kunden offenbarte und über den Zwang hinter den Kulissen erzählte. Die Inserate der Ungarinnen werden ohne ihre Zustimmung und sogar Wissen veröffentlicht - das hat mir "Lili" gesagt, als ich bemerkte, dass ihr Arbeitstag mit einer Stunde verlängert wurde, und das bestätigt dieser Kundenbericht.

Ich habe betont, dass während Kunden- und Zeitungsberichte für Menschenhandel keine Beweise darüber sind, sind sie auf jeden Fall ein unbestrittener Grund für Ermittlungen, und wenn die Behörden das nicht unternehmen, da verwandeln sie sich in Beweisen für gesetzliche Verletzungen der Ermittlungsbehörden und deshalb darf man und muss man über sie als Erscheinungen des Menschenhandels schreiben.  
Ein anderer Beweis für Menschenhandel ist die zum Teil von Kottke bestätigte Ausbeutung der Frauen. In seinem Kommentar vom 17. Januar 2011 bestätigt er, dass die Ungarinnen ihm 135 Euro Tagesmiete zahlen, meint aber, dass alle Frauen ihm diese Tagesmiete zahlen. Das letzte wird aber von „Lili“ widerrufen, die in ihrer Zeugenvernehmung zum Unterschied von den anderen Ungarinnen behauptet, 90 Euro Tagesmiete in Leipzig gezahlt zu haben. In Wirklichkeit zahlte sie, wie alle Ungarinnen 135 Euro, aber anscheinend folgte sie verirrende und verschiedene von den anderen Ungarinnen Anweisungen - sie wurde separat von den anderen vernommen.
Laut der Statistik beträgt der durchschnittliche Monatsverdienst einer Prostituierte in Deutschland zwischen 5 000 und 8 000 Euro. Unter den deutschen Großstädten hatte Leipzig den niedrigsten Lebensstand und der Durchschnittsverdienst einer Prostituierte hier könnte nicht viel mehr als die untere Grenze sein. Wenn man aber eine Tagesmiete von 135 Euro für 30 Tage berechnet, bekommt man eine Monatsmiete von 4050 Euro!
Daraus stellen sich die folgenden Fragen: Welche Frauen werden freiwillig so einen hohen Anteil ihrer Verdienste freiwillig abtreten? Mit Sicherheit zahlten die deutschen Frauen wenigstens bis April 2010 85 Euro, wie sie mir sagten und wenn man ihren durchschnittlichen Arbeitstag in Acht nimmt – weniger als 8 Stunden, kann man über die 135 Euro vergessen. Welche Frauen werden freiwillig die von der Sachakte dokumentierten 45 Euro täglich mehr zahlen als die anderen für die selben Wohnungen? Nur diejenigen, die unter Zwang sind. Deshalb dauerte der Arbeitstag aller unbestraften Ungarinnen 16 Stunden bis 2014 und 15 Stunden jetzt. Wenn man von Bordellwohnungen  zehnfach mehr verdient als bei der Vermietung der selben Wohnungen auf dem Immobilienmarkt, sind die Verdienste von solchen Wohnungen Verdienste von Vermietung oder von Prostitution?
Aber das ist nicht alles. „Lili“ hatte mir gesagt, dass die Ungarinnen den Rest nach der Miete mit ihrem „ungarischen Boss“ teilen mussten, dessen weibliche Stimme ich bei einem.Besuch bei ihr hörte. Nach Aussagen von Jens Kottke sind der ungarische Zuhälter und die ungarische Menschenhandelsorganisation meine eigene Erfindung. Wenn er wirklich das meinte und ein Mann mit Ehre wäre, würde er freiwillig die von mir befragten Ausdrücke seiner Telefonate dem Gericht vorstellen, um zu zeigen, dass er nicht mit Zuhältern, sondern mit den Frauen telefoniert, aber das hat er mit guten Gründen nicht gemacht. Inzwischen habe ich schon in diesem Blog einen Kundenbericht angelegt, nach dem wenigstens noch eine Ungarin der Meinung ist, dass sie einen ungarischen Boss hat und dass in 2012 die ungarische Organisation einen neuen ungarischen Boss ernannt hat. Die Existenz der ungarischen Organisation ist sowieso deutlich zu sehen an den gleichen Arbeitstagen aller unbestraften Ungarinnen – früher 16 Stunden, heute 15; an den großen, teuren Autos mit Fahrern, die die Frauen transportieren und oft in Leipzig zu sehen sind; an der Wandlung der Frauen – wie wechseln sie Bordelle und Städte jede zweite-dritte Woche ohne Zugang zu Internet zu haben und wer treibt sie dazu – Prostituierte leben von ihren Stammkunden; an einem Vergleich mit Annoncen des Bordells geneva-girls.ch, wo drei von meinen ungarischen Bekannten gearbeitet haben, nach denen mehr als die Hälfte der Frauen tabulos sind und anscheinend die ganze Öffnungszeit von 14 Stunden durcharbeiten – in der Schweiz ist die Kundschaft zahlungsfähiger; am schon gelöschten Portal hungarian-models.de, der zeigte, dass diese Organisation die Frauen in der ungarischen Pornoindustrie kontrolliert und wo etwa ein Drittel der Ungarinnen in Leipzig zu sehen waren, am Vortrag des Leiters der Kriminalpolizei in Augsburg, die die gleiche Struktur und Arbeitsmethoden darstellt, dazu kann es in Ungarn nicht mehr als so eine Organisation geben,
Mit dem Einschluss des ungarischen Bosses bei Erfüllung der Normen von 200 – 210 Euro bleiben den Ungarinnen nur etwa 15% ihres Verdienstes – eine enorme Ausbeutung, die ohne Sklaverei und Gewalt nicht stattfinden kann.
Inzwischen werden meine Kalkulationen hier von den Erzählungen der bulgarischen Frau bestätigt, die gegen ihren Willen etwa 40 Tage in Bordellwohnungen annonciert in modelle-hamburg.de und erotik-leipzig.com (also auch bei Kottke) prostituieren musste. Ich habe ihre Erzählung zu den Hinweisen für Menschenhandel in Leipzig bezogen, weil sie eine Strafanzeige in Bulgarien ausgestellt hat. Sie behauptete, für 40 Tage 5 000 Euro erwirtschaftet zu haben, von denen sie nur 600 (12%) bekommen habe.  
Als anderen Beweis für den Menschenhandel in Leipzig habe ich den totalen Mangel von Dokumentarspuren von der Anwesenheit der Ungarinnen in Leipzig vorgestellt. Die Polizei in Leipzig hat es nicht geschafft, die viel annoncierte von ihr und von Rechtsanwalt & Kottke intensive Kontrolltätigkeit mit Kontrollprotokollen, Meldelisten und Kopien von Ausweispapieren nachzuweisen.. Dazu hat man „Kerry“ sowieso nicht identifiziert und die Sachakte zeigt, dass man „Lili“ mit der Hilfe von KHK Schmidt aus Wiesbaden identifiziert hat, der anscheinend meine Informationen und Bild der Frau und die Hilfe der ungarischen Polizei ausnutzte. Genau diese intensive Kontrolltätigkeit war das Hauptargument, dass meine Behauptungen über Menschenhandel unwahr waren.
In Wirklichkeit, wie schon hier erwähnt, übte Kommissariat 24 eine intensive Kontrolltätigkeit zum Gunsten der Menschenhändler, in dem man die Telefonate der Frauen, sowie derjenigen, die ihnen zu helfen versuchten, abhörte. Ein Polizeidienst kann nicht gleichzeitig Kontrolltätigkeit zum Gunst der Menschenhändler und ihrer Opfern leisten.

Beweise und Hinweise für Beihilfe zum Menschenhandel seitens der deutschen Behörden

Meine Korrespondenz mit dem nicht existierenden Fedpol Beamten „Beat Humbel“, die die Beteiligung vom KHK Schmidt, respektive BKA, an diesem Betrug beweist (meine E-Mail an Beat Humbel ist schon im Artikel „Die Strafanzeige(n)“ angelegt)), ist mein erster Beweis für Unterstützung des Menschenhandels von BKA. Diese Korrespondenz beweist gleichzeitig, dass BKA mich zum Zweck meiner Neutralisierung zweimal getroffen hat und dass meine Darstellung der Gespräche mit BKA wahr ist und ich niemals nach Menschenhandel bei BKA befragt wurde. Ich betonte, dass genau dieser Betrug mir klar machte, dass BKA am Menschenhandel beteiligt ist.
Meine Korrespondenz mit KHK Schmidt (E-Maile und Anlagen) ist mein zweiter Beweis für Beteiligung des BKA am Menschenhandel. Sie beweist, dass BKA ausreichende Informationen hatte, um eine Ermittlung zu beginnen und eigentlich nicht ermitteln wollten. Inzwischen, hielt der kanadische Polizist, der mich in Verbindung mit KHK Schmidt setzte, nur einen Teil meiner ersten an BKA übergebenen Information für genug gefährlich für den Menschenhandel, um mich dem BKA auszuliefern. Danach habe ich BKA einen schweiz-spezifischen Bericht und eine Liste mit den Bordellen in Deutschland und in der Schweiz, in denen die Ungarinnen der Organisation tätig waren, geschickt. Meine Korrespondenz mit BKA beweist, dass die Führungsinformation vom KHK Oberndörfer bewusst unwahr ist, dass BKA über mein SMS Bescheid wusste, dass ich eine persönliche Beziehung zu „Lili“ hatte (die Personalien der Frau sind da) und das BKA niemals die Absicht gehabt hat, zu ermitteln. Diese Korrespondenz hat KHK Schmidt begonnen um nur meine Personalien zu bekommen – er hat,  wie bei den Treffen, keine einzige Frage zu meinen Informationen gestellt, und das beweist, dass nur ich vom Interesse für ihn war, und nicht der Menschenhandel. Ich merkte schon damals, dass KHK Schmidt sehr stolz darauf war, mich mit meinen Personalien überlistet zu haben, aber das war nur ein Pyrrhus Sieg – ich habe ihm gegeben das, was er auch ohne mich bekommen würde und er gab mir darüber die Beweise für meine Kontakte mit ihm und BKA – das, was ich am meisten brauchte.

Ich verband die E-Mail vom 16.04.2010, in der ich meine Personalien offenbarte mit dem Brief vom 20.04.2010 meiner Versicherungsgesellschaft, mit dem man mich über den Entzug meiner Provisionsgarantie informiert hat um darauf hinzuweisen, dass mein Auftreten gegen den Menschenhandel zu finanziellen Strafmaßnahmen gegen mich führte.

BKA hat keine Unterlagen, nachweisend dass der Dienst vor der Erstellung meines Blogs etwas in Schrift über die Kontakte mit mir hatte, dem Amtsgericht Leipzig vorgestellt. Schon vor der Bekanntmachung mit der Sachakte habe ich hier geschrieben, dass wenn  BKA nichts in Schrift über diese Kontakte von damals hatte, ist das ein Beweis, dass diese Kontakte gesetzwidrige Handlungen waren, über die keine Dokumentarspuren bleiben sollten – nun ist das eine Tatsache. BKA könnte eine Ermittlung eröffnen und gleich einem Staatsanwalt zur Einstellung vorstellen (das ist sehr leicht machbar, wenn man die Handlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig in Acht nimmt), und so gleichzeitig das Legalitätsprinzip einhalten und zugleich nichts tun. Dazu mussten sie aber dem Staatsanwalt etwas in Schrift über mein Signal vorstellen und das ist ein Tabu des Menschenhandels. Genau deshalb haben sie und Kommissariat 24 das Legalitätsprinzip grob verletzt und überhaupt nicht ermittelt. Das erste Schriftstück über die Kontakte mit mir in BKA ist die Führungsinformation vom 19.01.2011. Inzwischen, Kommissariat 24 hat auch nichts in Schrift über die Kontakte mit BKA in Verbindung mit meinem Auftreten von 2010. In den deutschen Behörden, die offiziell die Bekämpfung des Menschenhandels als Aufgabe haben, wird über Menschenhandel nicht geschrieben, sondern nur gesprochen, denn diese Strukturen haben als Hauptaufgabe den Menschenhandel geheim zu halten.

Ich habe den Diebstahl meines Handys beschrieben und betont, dass nur BKA von mir über das SMS Bescheid wusste, dass der Möbelhändler mit Sicherheit mit der Polizei in Leipzig verbunden ist – Händler von gebrauchten Gegenständen sind wertvolle Informationsquellen der Polizei für Diebstähle, dieser hatte überhaupt keine Angst vor der Polizei und mein Handy war wirklich wertlos.

In meiner ersten Information an BKA schrieb ich über das Portal hungarian-models.de, über das Bordell Villa Royal (villa-royal-muenster.de) als letzter Arbeitsort von „Lili“s Freundin Michelle (beim ersten Treffen habe ich erwähnt, dass ich sie zu besuchen plane). Einige Tage später verschwand „Michelle“ vom Bordell und später wurde der Inhalt seiner Webseite, genau wie der Inhalt des Portals hungarian-models.de gelöscht und ersetzt – die Tatsache, dass beide Domaine schon mehrere Jahre zum Verkauf sind, beweist, dass die Tätigkeit ihrer Inhaber nichts mit dem heutigen Inhalt dieser Domains zu tun haben. In meinem schweiz-spezifischen Bericht schrieb ich über meine Bekannten „Kyara“ und „Regina“ und beide kamen nicht mehr zurück wie geplant. Nach dem Betrug mit „Beat Humbel“, nach dem Diebstahl meines Handys, nach dem Entzug meines festen Einkommens und nach diesen allen „Zwischenfällen“ wie dumm muss ich sein, um sie als Zufällen zu betrachten und nicht als gezielte Vernichtung meiner Beweise und meiner Kontakte zu den Opfern des Menschenhandels zu sehen und nicht zu begreifen, dass BKA dahinter stand? Und da BKA von mir wusste, dass ich „Lili“ sie im Internet in den Bordellen in Deutschland suchte, hat man sie nach Dänemark geschickt.

Ich habe die engen Kontakte von Jens Kottke zum Kommissariat 24 betont und gab meine Begründungen dazu – woher sonst konnte er wissen (sehen Sie seine Kommentare zu diesem Blog), dass 1. meine Ex-Frau eine Strafanzeige gegen mich eingereicht hatte (zum Zeitpunkt des Kommentars war die Sache noch bei der Polizei); 2. ich nach Kanada ausgereist war 3. schon in 2010 über meine Behauptungen gegen ihn für Menschenhandel?
Die BKA-Beamten haben mich niemals nach den Personalien der deutschen Frau gefragt, die mir über die Gewalt gegenüber den Ungarinnen erzählt hatte. Nur Jens Kottke konnte diese Frau identifizieren und wahrscheinlich er hat sie „überzeugt“ ihre Aussagen nicht zu wiederholen – im Menschenhandel stehen die Polizisten immer im Schatten hinter den Zuhältern.
Jetzt kommt das wichtigste! Laut der Sachakte hat KHK Keetman am 17. Januar 2011 mit KHK Schmidt vom BKA gesprochen und ihn gebeten, die Personalien von „Lili“ mitzuteilen (!), was dieser versprach. Vom Kommentar, das Jens Kottke spät am Abend des selben Tages in diesem Blog schrieb, sehen wir, dass er schon nur Stunden später wusste, dass „Lili“ nach „Leipzig“ kommen würde um „freiwillig“ auszusagen (wozu sonst würde KHK Keetman die Personalien der Frau brauchen?). Und nicht nur wusste er darüber, sondern anscheinend hatte er die Anweisung vom Kommissariat 24 bekommen, „Lili“ nach Leipzig zur Vernehmung „freiwillig“ zu holen, denn er handelte und hat sie angerufen - die Aussagen der Frau bestätigen das, und eigentlich nach Leipzig geholt.  Der Zwang von „Lili“ zu zeugen und falsche Aussagen zu geben, den ich bis jetzt nur Jens Kottke zugeschrieben habe, scheint eine vom BKA und vom Kommissariat 24 arrangierte Aktion zu sein, die Kottke nur ausgeführt hat. Also wir haben einen starken Hinweis, dass das Kommissariat nicht nur ausgiebige Informationen lieferte, sondern eng mit ihm zusammenarbeitete und ihm Anweisungen gab. Nun wird es klar, warum es kein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel gegen ihn geben kann.
Nicht nur Jens Kottke, sondern alle Schlüsselfiguren des Menschenhandels und der Organisierten Kriminalität in Deutschland figurieren als Informanten der Polizeistrukturen und genau durch sie kontrollieren und verwalten die deutschen Polizeibehörden die organisierte kriminelle Tätigkeit im Land.
Die Tatsache, dass der Beschuss, "Lili" zur Vernehmung zu holen, spätestens am 17.01.2011 getroffen wurde, während das Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel laut der Sachakte erst am 18.01.2011 "eingeleitet" wurde, ist noch ein Beweis, dass ihre Vernehmung nichts mit diesem sowieso niemals durchgeführtes Ermittlungsverfahren zu tun hat.
Die „freiwilligen“ Aussagen der Frau machten sowieso nicht klar, warum sie mich am 19.11.2009 nicht empfing, was sie antrieb auszusagen und warum sie seit 2009 niemals nach Leipzig zurückgekommen war. Ihr SMS aber erklärt alles.
Die Beteiligung vom BKA und KK 24 am Zwang von „Lili“ zu falschen Aussagen beweist, dass die Zusammenarbeit zwischen den zwei Polizeistrukturen völlig der Unterstützung des Menschenhandels unterstellt ist.
Noch eine wichtige Einzelheit: KHK Schmidt hat nach drei Tagen, am 20.01.2011 die Personalien von „Lili“ dem Kommissariat 24 mitgeteilt. Das bedeutet, dass er selbst diese Personalien nicht hatte (mir war nur der erste Name der Frau bekannt) und sie nach einer internationalen Anfrage von der ungarischen Polizei /Sicherheitsdiensten bekommen hat. Ich habe im ersten Artikel hier geschrieben, dass nach der Übergabe meiner Personalien er so eine Anfrage an die bulgarische Polizei/Sicherheitsdienste gemacht haben muss, denn beim ersten Treffen demonstrierte er mir sehr gute Kenntnisse über meine persönlichen Umstände. Offensichtlich hatte er binnen der etwa 3 vergangenen Tage bis er mich wieder anrief und zum Treffen einlud schon meine Personalien aus Bulgarien bekommen. Ich glaube nicht, dass die Anfragen durch offizielle Kanäle gemacht wurden..
Das ist ein starker Hinweis für die verbrecherische Zusammenarbeit der osteuropäischen Behörden mit den westlichen Menschenhändlern – Behörden von neokolonialen Regimen, die sich am stillen Völkermord der modernen Sklaverei ihrer eigenen Völker beteiligen.
Die Beteiligung der ungarischen Polizei am Menschenhandel mit den ungarischen Frauen ist aber noch ein Beweis für die Existenz der von Jens Kottke und von Martin Keetman verneinte ungarischen Menschenhandelsorganisation - Polizisten beteiligen sich als Regel niemals direkt an den Verbrechen, dass tut dir Organisierte Kriminalität.
Nun wird es auch klar, warum die internationale Zusammenarbeit gegen den Menschenhandel nur auf Papier zu finden ist – weil die internationale Zusammenarbeit zum Gunst des Menschenhandels blüht. Beide können nicht gleichzeitig aufblühen.
Diese Zusammenarbeit ist auch ein Beweis für das Dasein der ungarischen Menschenhandelsorganisation.
Die Beteiligung vom BKA am Zwang zu falschen Aussagen ist ein Beweis, dass der Dienst mein SMS für vernichtet hielt und also, hinter dem Diebstahl meines Handys stand.

Ich betonte, dass von Schlüsselbedeutung für die Verbindung zwischen Rotlichtindustrie/Menschenhandel und Staat die Offenbarung der Personalien der mächtigen Inhaber von Phönix GmbH ist – auch deshalb, weil sie für die hier erwähnten Verbrechen verantwortlich sind.

Obwohl die Sachakte bezeugt, dass die Behörden genau meinen Blog verfolgen, hat man bis jetzt keine Ermittlung wegen Menschenhandel eingeleitet, weder auf Grundlage meiner Strafanzeigen, noch auf der Grundlage meiner Berichte über die Misshandlungen von „Brigitte“, Bella“ und „Kerry“ und über die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen der Ungarinnen.
Ich habe die Frage gestellt, warum, wenn die ermittelnden Behörden behaupten, dass meine Angaben unwahr sind, sie diese Angaben nicht einfach überprüfen wollen, was nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Menschenhandel machbar ist, und so mich entlarven und zu voller Verantwortung für meine „unwahre“ Beschuldigungen ausliefern? Weil sie sehr gut wissen, dass meine Behauptungen wahr sind.

Stellungnahme zu den Beweismitteln und Zeugen vom Strafbefehl

Ich werde mich kurz und mit wenigen von ihnen befassen.

Die einzige als Beweismittel im Strafbefehl bezeichnete Unterlage, genannt „Einlassung“ ist das vom Staatsanwalt Dr. Lieber ausgefüllte Vernehmungsformular von unserem Gespräch am 23. Juli 2012. Eigentlich ist das weder ein Vernehmungsprotokoll noch ein Beweismittel, denn ich habe die Unterlage nicht unterschrieben und verweigerte Angaben zur Sache zu geben aus dem einfachen Grund, dass man mir die Tatvorwürfe gegen mich in Verletzung von §§ 136 und 147.7 der StPO nicht angegeben hat. Dazu neben den Personalien besagt der Text nur, dass ich der Ersteller des Blogs bin, was ich selbst behaupte und was nicht strafbar ist.
Alleine die Tatsache, dass nach KHK Oberndörfer unser zweiter Treffen im Juli 2010 stattgefunden hat, während die Sachakte beweist, dass ich schon am 29.06.2010 Kanada betreten hatte, spricht deutlich von der Glaubwürdigkeit der Führungsinformation von BKA und vom Professionalismus der Beamten. Die einzigen völlig wahren Behauptungen sind dass BKA zwei Treffen mit mir durchgeführt hat (trotz meinen „spärlichen“ Informationen sind die BKA.Beamten zweimal von Wiesbaden nach Eisenach und zurück gefahren um mit mir zu sprechen!), dass ich parallel Kontakte zu Fedpol aufgenommen hatte, dass ich den Kontakt zu BKA über den kanadischen VB in Berlin aufnahm und dass ich bulgarischer Staatsbürger bin. Trotzdem beweist das Schriftstück, dass BKA und Kommissariat 24 rechtswidrig beschlossen haben, nicht zu ermitteln.
Während ich schon einige wichtige Sachbeweise für meine Behauptungen vorgestellt habe, sind die Anklagen gegen mich nicht mit einem einzigen Sachbeweis unterstützt. 

Meine Stellungnahme



Ich habe alle Anklagen gegen mich für Verleumdung, üble Nachrede, falscher Verdächtigung und Beleidigung zurückgewiesen mit der Begründung, dass 1. meine Behauptungen für Menschenhandel in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH sowie für Beteiligung der Staatsbehörden an diesem Menschenhandel wahr sind; 2. weil ich kein besseres Wissen zu meinen Darstellungen und Behauptungen hatte und niemand bis heute mir so ein Wissen beigebracht hat 3. weil manche von den mir zugeschriebenen Behauptungen ich nicht gemacht habe und 4. weil das ganze Strafverfahren gegen mich rechtswidrig ist.

Ich habe betont, dass sich die Anklagen gegen mich auf nachgewiesen unwahre, oft bewusst unwahre Äußerungen basieren, die nicht von einem einzigen Sachbeweis unterstützt sind. Weder hat Kommissariat 24 die von mir befragten Kontrollprotokolle, Meldelisten und Kopien von Ausweispapiere der Frauen als Beweis für ihre intensive Kontrolltätigkeit vorgestellt, noch hat BKA  die nicht existierenden Protokolle von den nicht stattgefundenen Vernehmungen und Belehrungen für besseres Wissen während der zwei Treffen präsentiert.
Ich betonte weiter, dass in grober Verletzung des Legalitätsprinzips und des Artikels 4 der Europäischen Konvention für Menschenrechte weder BKA, noch die Polizei in Leipzig und die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren (EV) wegen Menschenhandel in Verbindung mit meinen Behauptungen und Strafanzeigen durchgeführt haben und so bewusst diese nicht überprüft haben – weil sie sehr gut wissen, dass sie wahr sind. Wohl wissend, dass ein EV wegen Menschenhandel mit eindeutig widerrufenden Ergebnissen die Voraussetzung für die Einleitung eine EV für Verleumdung u.a. gegen mich ist, haben KHK Keetman und die Staatsanwaltschaft Leipzig bewusst unwahr behauptet, dass sie ein EV wegen Menschenhandel auf der Grundlage meiner Angaben durchgeführt haben. In der ganzen Sachakte gibt es keine einzige Unterlage unter den angegebenen Vorgangsnummern der Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel der zwei Behörden. Die Ermittlungshandlungen, die KHK Keetman dem von ihm behauptete EV wegen Menschenhandel zugeschrieben hat – die Zeugenvernehmungen der Ungarinnen, wurden in Wirklichkeit im Rahmen des Verfahrens wegen übler Nachrede u.a. gegen mich durchgeführt. Dem Gegenstand der Vernehmung von Jens Kottke nach – ob es in Leipzig Menschenhandel und einen ungarischen Menschenhändlerring gibt, müsste diese Vernehmung im Rahmen des EV wegen Menschenhandel mit Kottke als Beschuldigter durchgeführt werden. Weil es aber so ein EV nicht gegeben hat, wurde er im Rahmen des EV gegen mich in der ganz bequemen Rolle als Zeuge vernommen. Auch ich musste in einem EV wegen Menschenhandel vernommen werden – BKA hatte die ganze Zeit meine E-Mail Adresse und ich war leicht zu finden, aber es gab kein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel überhaupt.
Nicht nur wurde das Ermittlungsverfahren gegen mich rechtswidrig eingeleitet, aber es wurde auch rechtswidrig genau von den selben Beamten durchgeführt, die ich in meinem Blog an Beihilfe zum Menschenhandel beschuldigt habe, was ein Konflikt von Interessen darstellt, der die Qualität der Ermittlung beeinflusste. Schon am Anfang des Verfahrens und ohne meine Behauptungen überprüft zu haben, forderte KHK Keetman die Löschung meines Blogs und behauptete zu einer dritten Seite – Google Deutschland, dass meine Behauptungen den Tatsachen nicht entsprechen.
Die Ermittlungsverfahren selbst entsprechen keinen Ermittlungsstandarten und es sind keine wirkliche Ermittlungshandlungen zu sehen. Man hat bewusst außer Acht meine Beweise und Schlüsseldarstellungen gelassen – wie das SMS von „Lili“, den Betrug mit „Beat Humbel“, meine Informationen an BKA, die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen, die Misshandlungen der einzelnen Frauen. Es gibt unbegründete oder falsch begründete einseitige Äußerungen und ausgiebige Ausnutzung der Aussagen von abhängigen ungarischen Frauen. Trotzdem widerriefen diese Aussagen einen Teil der Behauptungen meiner Ankläger und bestätigten einige meiner Schlüsselbehauptungen.
Die Ermittlung wurde mit groben Verletzungen meiner Rechte als Beschuldigter durchgeführt, in dem man in Verletzung von §§ 136 und 147.7 mir eine Bekanntmachung mit den Tatvorwürfen verweigerte und damit keine Möglichkeit gegeben, mich zu verteidigen. Erst vom Strafbefehl habe ich über die Tatvorwürfe gegen mich erfahren.
Die Ermittler haben auch Handlungen unternommen, die nichts mit dem Gegenstand der Ermittlung zu tun haben, um mir Schäden anzurichten und mich unter Druck zu setzen. Die eine, unternommen vom Kommissariat 24 hat mich wirklich getroffen, aber ich verschweige sie hier, weil sie Menschen von meiner Umgebung betrifft. Die andere ist die Personenfahndung, die die Staatsanwaltschaft Leipzig völlig unnötig in 2014 beantragt hat – nachgewiesen seit dem 23. Juli 2012 war der Strafverfolgung meine Wohnadresse bekannt.
Ich habe betont, dass das ganze Strafverfahren gegen mich rechtswidrig ist und deshalb eingestellt werden muss; es ist keine Akte der Rechtsprechung, sondern des Justizterrors und zugleich ein Angriff auf die Rede- und Meinungsfreiheit und eine Unterstützung des Menschenhandels. 

,Ich habe unterstrichen, dass ich den Blog erstellt habe, erst nachdem ich alle deutschen Behörden, bis auf höchste Ebene, ohne Erfolg kontaktiert hatte, obwohl es um sehr schweres und massenhaftes Verbrechen ging. Dazu habe ich allen meinen Anklägern die Möglichkeit gegeben, Stellung zu meinen Äußerungen zu nehmen.

Ich habe betont, dass die Sachakte nicht vollständig ist und dass wichtige Unterlagen im Bezug zur Sache fehlen. Das ist besonders zu merken in Verbindung mit den Kontakten zu Google Deutschland und mit der Übermittlung der Personalien von „Lili“ von BKA an Kommissariat 24.

Am Ende habe ich alle rechtswidrigen Handlungen zu meinem Nachteil der deutschen Behörden zusammengefasst. Da habe ich zwei von diesen vermisst, während ich hier eine dieser Handlungen verschweigen werde.

1.    Der fünffache stille Verzicht von vier deutschen Behörden (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Staatsanwalt Leipzig, BKA und Polizei in Leipzig) meine Informationen über Menschenhandel zu ermitteln,
2.    Verzicht der Staatsanwaltschaft Leipzig die Behauptungen von Jens Kottke für meine Gewalt gegenüber meiner Ex-Frau zu ermitteln;
3.    Verweigerung der Staatsanwaltschaft Leipzig mir die Tatvorwürfe gegen mich zu erläutern;
4.    Einleitung des Ermittlungsverfahrens wegen falscher Verdacht u.a. gegen mich ohne zuvor ein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel auf der Grundlage meiner Informationen durchgeführt zu haben
5.    Äußerungen des Kommissariats 24 gegenüber dritter Außenseite am Anfang der Ermittlung über die Ergebnisse dieser Ermittlung;
6.    Entzug meiner Provisionsgarantie d.h. meines festen Einkommens;
7.    Verstoß gegen meine Meinungsfreiheit bei Kommissariat 24 mit dem Versuch, meinen Blog zu löschen;
8.    Verletzung meines Rechts auf privates Leben von BKA, in dem der Polizeidienst die Ermittlung meiner nachgewiesenen Zwangstrennung verweigerte und für die   Unterbrechung meiner persönlichen Kontakte mit den Ungarinnen sorgte;
9.    Unnötige Beauftragung meiner Personenfahndung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig;
10.Betrug mit dem nicht existierenden Fedpol Beamten „Beat Humbel“ von KHK Schmidt/BKA;
11.Unterbreiten privater und vertraulicher Information über mich von Kommissariat 24 an Jens Kottke, der sie in meinem Blog veröffentlicht hat;
12.Diebstahl meines Handys; 
13.Abhören meiner Telefonate;
14.Zwang von „Lili“ zu falschen Aussagen zu meinem Nachteil;



Die Liste ist ein eindeutiger Hinweis für die positive für den Menschenhandel Rolle der erwähnten Behörden und für den Staats- und Justizterror gegen mich. Da diese Liste keinen Zweifel lässt, dass die Verbrechen gegenüber den Opfern des Menschenhandels und der Terror gegen mich fortsetzen werden, forderte ich die folgenden Maßnahmen;


1.    Vollumfängliche Untersuchung meiner Strafanzeige vom 22.12.2011, meiner Informationen, aller meiner Behauptungen, Hinweise und die im Blog beschriebenen Misshandlungen von Frauen in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Menschenhandel in voller Übereinstimmung mit den internationalen Ermittlungsstandarten. Die von mir beschuldigten Personen und Strukturen dürfen an dieser Ermittlung nicht teilnehmen;
2.    Genau wie der Rechtsanwalt von Jens Kottke soll ich das Recht haben, systematische Akteneinsichten von der Ermittlung zu nehmen. Dagegen verpflichte ich mich solange die Ermittlung professionell durchgeführt wird, keine Veröffentlichungen oder irgendwelche Verbreitung von Informationen zu unternehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Verfahren wird man die Möglichkeit zulassen, die Meinung und die Zusammenarbeit von Ermittlern aus dritten Ländern zu suchen;
3. Den Frauen der ungarischen Menschenhandelsorganisation muss völlig in Übereinstimmung mit den internationalen Abkommen Sicherheit und Garantien angeboten werden, wobei ausländische und internationale Organisationen vom Anfang an daran teilnehmen müssen;
4.    Bekanntmachung der Personalien aller Aktionäre von Phönix GmbH am 1. Januar 2010 und am 27.07.2015. Das ist eine Handlung, die sowieso im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unternommen werden muss, aber ich stelle sie separat, weil ich diese Bekanntmachung zur Überprüfung von eventuellen Befangenheiten der am Gerichtsprozess beteiligten Personen und Strukturen brauche:
5.    Wiederherstellung meines Rechts auf privates Leben, d.h. meiner Kontakte zu den mir bekannten Ungarinnen und Kontaktaufnahme zu den Frauen, deren Misshandlung ich im Blog beschrieben habe. Das ist notwendig um einen Überblick zur Situation der Ungarinnen zu haben.

Die geforderten Maßnahmen sind eindeutig mit der Einhaltung des deutschen und internationalen Rechts im Bereich des Menschenhandels und stellen Garantien für diese Einhaltung dar. Deshalb, wenn die Behauptungen für Nichtbeteiligung der  deutschen Staatsstrukturen am Menschenhandel in Deutschland ehrlich gemeint sind, sehe ich keinen Grund für einen Verzicht auf ihre Verwirklichung.

Ich habe meine Stellungnahme mit der Voraussage beendet, dass wenn alle diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden, werden überhaupt keine Verhandlungen in der Sache 204 Cs 817 Js 21379/11 stattfinden.

Ich beende diesen Artikel mit einer Referenz zur E-Mail des kanadischen Polizisten Malcolm, die ich in meinem Artikel über die Beteiligung von Kanada an der modernen Sklaverei veröffentlicht habe. In dieser E-Mail gestand er, dass die Vermittlung von der RCMP in meinem Fall seinem jungen demokratischen Land Grund zu erröten und zur Verlegenheit gibt. Dieses Geständnis von einem Partnerdienst im Menschenhandel ist aber auch ein Geständnis für die eigentliche verbrecherische Rolle der deutschen Behörden in der modernen Sklaverei, die ich in diesem Blog entlarvt ha
be.