Dieser Blog ist ein Duplikat und vor allem eine Fortsetzung des Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com. Während sich dieser Blog auch weiter mit den brutalen Realitäten der Sklaverei und mit dem Strafverfahren des Leipziger Amtsgerichts gegen mich in Verbindung mit meinen Behauptungen im ersten Blog beschäftigen wird, stelle ich mir die Aufgabe mit diesem Blog die sozial-politischen Wurzeln der neuen Sklaverei zu verdeutlichen.
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Donnerstag, 18. Oktober 2018
Zurück zu meiner Auseinandersetzung mit den Sklavenhaltern des Vierten Reiches
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Montag, 15. Mai 2017
Weitere Aussagen der Sachakte zu meinem Strafverfahren
Kehren wir jetzt zurück zum
Strafverfahren und genauer zu den veröffentlichten im Blog www.sexsklaverei.blogspot.com und in
diesem Blog Akten dieses Verfahrens.
Zuerst komme ich auf die Rolle des
damaligen Präsidenten des BKA Jörg Ziercke - nicht nur weil diese die
kriminellen Rollen seiner Unterstellten Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer
vorbestimmt hat, sondern vor allem weil seine Rolle für die kriminelle Rolle
der von ihm geleiteten Institution im Menschenhandel kennzeichnend ist. Lesen
Sie seinen Schreiben vom 20.04.2011. Während er einen Anfangsverdacht für
Straftaten gegen mich sieht, sieht er keinen Verdacht für Beteiligung seiner
Beamten im Menschenhandel, obwohl sie laut der Führungsinformation, ihm niemals
vor der Verfassung dieses Blogs über ihre zwei Treffen mit mir berichtet haben
(und Polizisten sind verpflichtet über alle ihre Handlungen zu berichten) und
im Verstoß des Legalitätsprinzips kein Vernehmungsprotokoll aufgestellt haben
und selber beschlossen haben, meine Äußerungen nicht zu ermitteln. Ich betone
hier wieder, dass es nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch unmöglich
ist, dass Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer ohne das Wissen und die
Anweisungen ihrer Vorgesetzten die zwei Treffen mit mir durchgeführt haben -
auch deshalb, weil sie für die Nutzung des dienstlichen Autos und für die lange
Abwesenheit vom Büro ihr Erlaubnis brauchten.
Im Strafbefehl steht es, dass meine
Äußerungen gegen KHK Dietmar Schmidt zu einem Disziplinar- und Strafverfahren
geführt haben müssen – als ob begründete Äußerungen gegen Polizisten eine
Straftat sind. In Wirklichkeit aber hat kein Disziplinarverfahren gegen KHK
Dietmar Schmidt stattgefunden, nicht zu sprechen von einem Strafverfahren. In
der ganzen Sachakte ist keine Dokumentation eines Disziplinarverfahrens gegen
KHK Schmidt zu sehen. Zu so einem Verfahren gehören Befragungen des Beamten und
seine Suspendierung. Das hat aber Ziercke nicht gemacht. Er hat die
Führungsinformation am 13.01.2011 bekommen, gab den KHK Schmidt und Oberndörfer
genügend Zeit die absurde „Ermittlung“ gegen mich durchzuführen und soweit
möglich, die Spuren der von mir erwähnten Verbrechen zu decken, obwohl er sehr
gut wusste, dass beide an einer Ermittlung gegen mich nicht teilnehmen durften,
und erst dann hat er den Zirkus mit der Befragung der Staatsanwaltschaft in
Leipzig begonnen. Das andere merkwürdige in seinen Handlungen ist, dass er sich
gleich an die Staatsanwaltschaft wandte. BKA gehört zum Innenministerium.
Dieses Ministerium soll ein Kontrollgremium haben, das die Handlungen von Beamten, die an Fehlverhalten beschuldigt
worden sind, umständlich untersucht und erst wenn genügend Zeugnisse von Straftaten
vorhanden sind, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ich finde drei
Erklärungen, warum Jörg Ziercke gleich die Staatsanwaltschaft einberufen hat.
Erstens, anscheinend kein Gremium und
dritte Beamten wollten sich mit einer Bewilligung von groben Vergehen
bloßstellen, manche von denen sogar in der Führungsinformation deutlich zu
sehen sind. Zweitens, weil so ein Gremium unvermeidlich harte administrative
Strafen für den BKA-Präsidenten und für seine zwei Beamten empfehlen muss –
gegen die Beamten, weil sie für ihre Handlungen ihren Vorgesetzten nicht
berichtet haben und gegen Ziercke – weil er von seinen Unterstellten keine
Berichte über ihre Handlungen forderte. Und drittens - er war sicher über das
Ergebnis der „Untersuchung“ der Staatsanwaltschaft – kein Dienstvorsitzender
übergibt sonst seine Angestellten der Strafverfolgung. Und Ziercke hatte in
diesem Fall gute Gründe, sicher am Ergebnis zu sein – erstens sind die
deutschen Staatsanwaltschaften, insbesondere die sächsischen, zu echten Schutzstaffel
der kriminellen Interessen der Obrigkeit geworden, und zweitens, schauen Sie
sich den Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia an und wie viele
male die Staatsanwälte ihm selbst
geholfen haben, von Beschuldigungen davonzukommen. So ist es, wenn man der kriminellen Diktatur
treu dient. KHK Dietmar Schmidt wusste auch sehr gut, dass er keine Probleme im
BKA haben würde - sonst würde er mir nicht mit Übernahme meines
Reputationmanagements drohen, sondern sich um sich selbst kümmern. Und warum sollte
er sich um sich selbst kümmern, wenn lange schon vor der „Befragung“ der
Staatsanwaltschaft Leipzig, viele hochgestellten Beamten - schauen Sie sich
bitte ihre Kommentare im Blog sexsklaverei.blogspot.com oder in diesem Blog an,
betont haben, dass es keine Sklaverei in Leipzig gibt und alles in Ordnung
ist? Und das wichtigste Vergehen von
Ziercke – er hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet, obwohl die
Führungsinformation ganz klar machte, dass seine Angestellten keine solche
Ermittlung durchgeführt hatten. Auch sein Nachfolger, der schon 3 Jahre seinen
Posten besitzt, hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet.
Noch eine wichtige Bemerkung: wie
schon hier erwähnt, hat meine Anwendung an BKA bezüglich dem Menschenhandel in
Leipzig zum Verlust meines festen Einkommens von der HanseMerkur
Krankenversicherung AG geführt. Aber es waren nicht KHK Schmidt und KHK
Oberndörfer, die die Leitung des Versicherers in Hamburg kontaktiert haben,
sondern das war entweder die Leitung vom BKA oder eine dritte Partei, die von
der BKA Leitung eingeschaltet wurde.
Schon vor Jahren habe ich in diesem
Blog behauptet, dass beide BKA-Beamten nicht auf eigene Initiative agierten,
sondern den Anweisungen ihrer Vorsitzenden folgten und dass es in diesem
Fall nicht um Beteiligung an Verbrechen von zwei BKA Beamten geht, sondern um
die Beteiligung an Verbrechen einer ganzen Schlüsselinstitution – das BKA. Die
Sachakte meines Strafverfahrens hat ausdrücklich diese Behauptung bewiesen.
Das oben geschriebene erklärt, warum
die drei KHK als Zeugen im Gericht nicht erscheinen sollten – ich würde ihnen
die selben Fragen stellen, die man ihnen in einem echten Disziplinarverfahren
stellen würde.
Nun kommt etwas sehr wichtiges.
Schauen Sie sich die Verfügung vom Staatsanwalt Renger, die am 22. Februar 2016
beim Amtsgericht Leipzig eingegangen ist. In dieser Verfügung erklärt der
Strafverfolger der Richterin Walther die Tatvorwürfe gegen mich. Das ist eine
sehr wichtige Unterlage, denn sie ist ein Zeugnis davon, dass am 23.09.2014,
während der Unterschreibung meines Strafbefehls, diese Richterin überhaupt
keine Ahnung hatte, woran ich überhaupt beschuldigt worden war. So agieren
die Richter des „Rechtsstaats“ Deutschland, der nichts anders als eine
kriminelle Diktatur ist. Das Dokument ist zugleich ein Zeugnis der Abhängigkeit
der Justiz von der Regierung – offensichtlich die Aufforderung der
Staatsanwaltschaft meinen Strafbefehl zu unterschreiben war genug Grund das zu
tun ohne sich die Mühe zu geben, den Entwurf überhaupt zu lesen. Also die
Behauptungen für Unabhängigkeit der Justiz von der Ausführungsmacht - eine der Grundlagen eines Rechtsstaats,
bezüglich Deutschland, sind reine Lügen. Wenn Sie sich erinnern, schon nach
meiner Bekanntmachung mit der Sachakte habe ich die Richterin Walther
aufgefordert, von der Sache zurückzutreten, was sie natürlich nicht gemacht hat
– sie musste ihren Auftrag, Justizterror gegen mich zu üben, bis ich meinen
Blog lösche, ausführen. Ich erinnere mich, wie als ich im Gericht erwähnte, dass
ich Ihren Rücktritt gefordert hatte, man mich fragte, ob ich auf Grund der
Abhängigkeit der Richterin von der Staatsanwaltschaft das machen würde.
Vielleicht fragen sich manche von Ihnen warum ich schon damals ihren Rücktritt
nicht offiziell gefordert habe. Ich nenne hier drei Gründe. Erstens, in einer
kriminellen Diktatur spielt die Person des Richters keine Rolle – sie werden
alle das tun, was die Diktatur von ihnen fordert. Zweitens, ich sollte der
Richterin die Möglichkeit geben, sich zu blamieren, was unvermeidlich war und
wobei, wie Sie sehen, Staatsanwalt Renger sehr viel geholfen hat. Drittens,
sicher haben Sie alle gemerkt, dass in diesem Strafprozess was ich tue und
fordere überhaupt keine Rolle spielt, denn man reagiert einfach nicht auf mein Vorgehen.
Ja, am Anfang der Hauptverhandlungen würde ich den Rücktritt der Richterin
Walther fordern, aber ohne jegliche Chance für Konsequenzen. Auf jeden Fall
aber wird das mein nächster Schritt in diesem Prozess sein.
Inzwischen, jedes mal wenn ich irgendwelche
Unterlage zu meiner Verteidigung holte, klagte der Justizbeamte, dass ich dem
Gericht zu viel zu tun verursache, Ich habe aber das Amtsgericht Leipzig
niemals aufgefordert, dieses gesetzwidriges Strafverfahren gegen mich
einzuleiten. Können Sie in der Sachakte Spuren finden, dass jemand vom
Amtsgericht Leipzig viel gearbeitet hat? Ich nicht. Ich sehe keine Kommentare
zu meiner Stellungnahme und keine Hinweise, dass man meine Unterlagen überhaupt
gelesen hat. Sie haben sich sogar keine Mühe gegeben, meine Strafanzeige zur
Sachakte einzulegen, wie ich schon am 1. Juni 2015 in meinem Einspruch
schriftlich gefordert hatte. Und wenn man unter „viel Arbeit“ die Schaffung
einer „alternativen“ zu meinen Unterlagen Dokumentation verstehen soll, so bin
ich der letzte, der etwas damit zu tun haben würde.
Dass die Richterin Walther keine
Justiz, sondern Justizterror in diesem Prozess ausübt, ist ersichtlich auch aus
den Tatvorwürfen gegen mich. Nehmen wir Tatvorwurf 3 von der Verfügung vom
22.02.2016 – meine Behauptung, dass KHK Schmidt und Oberndörfer vom Anfang an
keine Absicht gehabt haben auf Grund meiner Angaben zu ermitteln. Können Sie
sich einen besseren Beweis für den totalen Mangel so einer Absicht bei KHK
Schmidt und Oberndörfer vorstellen als die Tatsache, dass beide kein
Vernehmungsprotokoll geführt haben und im BKA nichts im Schreiben über ihre
zwei Treffen mit mir überlassen haben? Offensichtlich kein Beweis ist für die
Richterin Walther gut genug, um das nachzuweisen, was so wie so klar ist.
Nun möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf
die Verfügung vom Staatsanwalt Renger vom 28.12.2015 lenken. Von dieser Akte
erfahren wir, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig eine neue Ermittlung gegen
mich in 2015 unter dem Aktenzeichen 817 Js 70652/15 wegen Bezichtigung des
Menschenhandels und der Zwangsprostitution gegen den „Geschädigten“ Jens Kottke
und Bezichtigung des Unterlassens von Ermittlungen durch den zuständigen
Beamten in der Polizeidirektion Leipzig eingeleitet hatte. Von der selben
Verfügung erfahren wir, wer dieser Beamte ist – der „Geschädigte“ Martin
Keetman. Die Strafanzeigen der beiden „Geschädigten“ basieren sich auf meine
Artikeln vom 2015 im Blog sexsklaverei.blogspot.com. Mit der selben Verfügung
entscheidet StA Renger gemäß § 154 Abs.1 StPO von einer Verfolgung abzusehen –
weil ich eine Strafe in einem anderen Verfahren zu erwarten hatte im Vergleich
zu dem die neuen Tatvorwürfe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.
Natürlich sind meine Behauptungen für
Teilnahme am Menschenhandel gegen Jens Kottke und das Sittendezernat zur
Polizeidirektion Leipzig viel wichtiger und wesentlicher als die Tatvorwürfe,
wegen denen ich Angeklagter bin. Aber der StA Renger denkt richtig, dass je
allgemeiner die Tatvorwürfe sind, desto schwieriger ist es, sich gegen sie zu
verteidigen und desto leichter ist es für den Richter, seine subjektive
Einstellung zu gebrauchen i.e. Justizterror zu üben und desto größer die
Wahrscheinlichkeit ist, dass der Angeklagte auf seine entsprechenden
Behauptungen verzichtet.
Aber Absehen von einer Verfolgung
gemäß 154 Abs.1 StPO ist eine vorläufige Maßnahme und die Frage ist, was wird
folgen wenn die andere Strafe fällt. Ich antworte: nicht nur wird die
Ermittlung fortsetzen, sondern ein Regen von Strafanzeigen und Beschuldigungen
wird folgen, bis ich den ganzen Blog lösche. Das ist auf jeden Fall die
Strategie der Sponsoren meiner Rechtsverfolgungen. Ich habe mich schon hier
empört, dass die Richterin Walther anstatt Justiz zu üben mir ein Geschäft
vorgeschlagen hat, der den Menschenhandel unterstützt. In Wirklichkeit hat sie
mir kein Geschäft, sondern eine Falle für mich selbst vorgeschlagen. Ich werde
nicht behaupten, dass sie es bewusst gemacht hat – das überlasse ich Ihnen
einzuschätzen. Ich sage nur, dass ich weder so
unehrlich und feige noch so dumm bin, um in diese Falle zu fallen.
Das ist nicht die erste Falle, die man
mir eingestellt hat. Warum hatte mich die Staatsanwaltschaft Leipzig in 2014
zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, wenn, wie es sich herausgestellt hat,
keiner von dieser Staatsanwaltschaft mit
mir sprechen wollte? Vor allem, weil man hoffte, dass ich mich bei der
Staatsanwaltschaft nicht melden und so mich strafbar machen würde. Es ist eine
übliche Praxis der Justiz einer kriminellen Diktatur juristische Fallen den
unbequemen und von ihr verfolgten Personen vorzubereiten. Ja, schmutzige Ziele
erreicht man nur mit schmutzigen Mitteln.
Ich habe schon geschrieben, dass die
Unterlagen eindeutig nachweisen, dass Jens Kottke im Auftrag vom Sittendezernat
zur Polizeidirektion Leipzig „Lili“ zu einer „freiwilligen“ Vernehmung nach
Leipzig geholt und zu falschen Aussagen gezwungen hat. Schauen Sie sich den
Aktenvermerk vom 19.01.2011 Hr. Keetman an. Da schreibt der Leiter des
Sittendezernats in Leipzig, dass er am 17.01.2011 den „Kollegen“ Schmidt um die
Personalien von „Lili“ gebeten hat, und seine Zusage bekommen hat. Schauen Sie
sich nun das Kommentar von Jens Kottke
vom selben Tag(!) - den 17.01.2011 zu meinem ersten Artikel, in dem dieser
schreibt, dass „Lili“ nach Leipzig kommen und aussagen wird. Die zwei
Schriftstücke beweisen das, was ich in diesem Blog schon behauptet habe – dass KHK
Keetman seinem Informanten Jens Kottke den Auftrag gegeben hat, „Lili“ nach
Leipzig zu holen und zu falschen Aussagen zu zwingen. Vielleicht fragt sich
doch noch jemand warum man Kottke hier einschalten sollte. „Lili“ sollte
„freiwillig“ zur Vernehmung kommen und das konnte nur Kottke tun – wie sonst
werden die Staatsverbrecher erklären, warum Sie die Frau im Rahmen einer Ermittlung
gegen Menschenhandel nicht vernommen haben, was Sie eigentlich tun mussten, sie
aber im Rahmen einer Ermittlung gegen
mich vernehmen werden. In seiner Führungsinformation schreibt KHK Oberndörfer,
dass meine Informationen „lediglich auf die vorgeblichen Äußerungen der
Prostituierten basieren“ mit dem Zweck, die Glaubwürdigkeit meiner Aussagen in
Frage zu stellen und nun, einige Monate später werden die Aussagen der selben
Prostituierten wichtig. Also, die Aussagen von Prostituierten werden bei den deutschen
Behörden nur dann in Acht genommen, wenn sie unter Zwang der Zuhälter aussagen,
und bedeuten nichts, wenn sie ohne Zwang aussagen. Die zwei Schriftstücke
beweisen noch etwas – dass Jens Kottke sein außerordentliches Wissen über mich,
offenbart in seinen Kommentaren, dem KK 24 verdankt. Die Tatsache, dass KHK
Keetman vom „Kollegen“ Schmidt aus BKA (Wiesbaden) um die Personalien von
„Lili“ gebeten hat, neben den Aussagen von „Gabi“ über diese Kontrollen und der
Verfehlung auch „Kerry“ zu identifizieren, beweist eindeutig, dass das
Hauptargument gegen meine Behauptungen in diesem Blog – die Märchen über die
intensiv getätigten Kontrollmaßnahmen des Sittendezernats eine reine Lüge sind.
Und das wichtigste – die zwei Schriftstücke beweisen auch, dass die
BKA-Beamten, das Sittendezernat in Leipzig und der Zuhälter und Sklavenaufseher
Jens Kottke zum selben System, also zum System der modernen Sklaverei gehören. Diese
meine Behauptung, die die Sachakte bewiesen hat, stellt einer der drei
Tatvorwürfe gegen mich dar.
Wegen der Anzahl und Grobheit der
Rechtsverletzungen setzt das Strafverfahren gegen mich neue Maßstäbe für die
Justizwillkür und Justizterror der kriminellen Diktaturen, die sich heute als
liberale Demokratien darstellen. Ehrlich gesagt, ich hatte geglaubt, dass die
deutschen Machthaber genügend klug sind, so ein Strafverfahren gegen mich nicht
einzuleiten, aber wie Sie sehen, ich habe mich geirrt. Nur eine Person und zwar
nicht von den höchsten Etagen der Macht – der damalige Polizeipräsident der
Polizeidirektion Leipzig und Dienstvorsitzender von KHK Martin Keetman Horst
Wawrzynski hat erkannt, dass meine Rechtsverfolgung zu nichts führen würde und
verzichtete auf die Stellung eines Strafantrags gegen mich. Die Bilanz des
rechtswidrigen und kriminellen Strafverfahrens gegen mich ist, dass die
Sponsoren des Verfahrens nicht nur ihr Ziel – die Löschung meines Blogs
meinerseits, total verfehlt haben, sondern mich dazu gezwungen haben, dieses
Ziel für sie für immer unerreichbar zu machen, während ich dank diesem
Strafverfahren die Sachakte zu ihm bekommen habe, die alle meine wesentlichen
Behauptungen bestätigt und viele wichtigen Umstände beleuchtet hat. Und dass
die Leipziger Sklavenhalter sich als Eigentümern der Phönix GmbH eingetragen
und den Kriminellen Jens Kottke angestellt haben, um die schmutzige Arbeit für
sie zu verrichten, spricht davon, dass diese Personen von Macht und Verbrechen
besoffen sind und jedes Realitätsgefühl verloren haben – sonst kann ich mir so
viel Dummheit nicht vorstellen.
Wegen des Ausmaßes und Anzahl der
Rechtsverletzungen, aber auch wegen der Veröffentlichung der Sachakte, also
wegen ihrer Dokumentierung, wird mein Strafverfahren zu einem großen Nagel im
Sarg des Mythos (das Wort Lüge finde ich eigentlich passender) über den
Rechtsstaat Deutschland.
Aber mein Strafverfahren ist nicht der
einzige Nagel in diesem Sarg. Ich meine die sächsische Aktenaffäre, den Prozess
gegen Mandy Kopp und Beatrice E. und die vielen Rechtsverbrechen, erwähnt im
Artikel „Der als Sachsensumpf getarnte Deutschlandsumpf“.
Aber alle diese Rechtsverbrechen in
der Bundesrepublik Deutschland sind nicht nur Nageln im Sarg der Lüge über den
Rechtsstaat Deutschland, sondern zugleich sind sie Nageln im Sarg einer
anderen, unzulässigen Lüge, die man durch die ganze Nachkriegszeit niemals
offiziell ausgesprochen hat, die man aber durch den Mythos über den Rechtsstaat
Deutschland ständig angedeutet hat. Das ist die abscheuliche, ich betone,
unzulässige Lüge, dass die Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben können.
Wochen oder sogar wenige Tage vor meiner Abreise aus Deutschland haben die
Medien über die Recherche von zwei Journalisten berichtet, nach der 77% der
Leiter der deutschen Justiz bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland
ehemalige Parteimitglieder der NSDAP waren. Und ich kann ergänzen, dass die
übrigen 23% Sympathisanten waren oder wenigstens mitmachten – alle anderen
wurden verfolgt und für sie gab es keine Plätze im nazistischen Rechtssystem,
genau so wie es keine Plätze für die ehemaligen DDR Richter in der Justiz der
Bundesrepublik Deutschland gegeben hat.
Inzwischen, bin ich neulich auf eine
Dissertation in der Georg-August Universität in Göttingen namens „Die
DDR-Justiz vor dem Gericht. Eine Bestandsaufnahme“ seit dem Jahr 2008 gekommen.
Da führt der Autor die folgenden sehr interessanten Angaben an. Nach der
Vereinigung wurden 75 000 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige DDR-Magistrate
eingeleitet, wobei in 37% der Fälle der Delikt Rechtsbeugung war. Nur 1.4% dieser
Ermittlungen endeten mit der Erhebung einer Anklage, wobei in 11% dieser Fälle
lehnten die Bundesgerichte die Eröffnung eines Hauptverfahrens
ab.Überproportional hoch war die Anzahl der Strafverfahren, in denen die
Angeklagten für unschuldig erklärt wurden oder das Hauptverfahren bei den
Richtern eingestellt wurde. Diese Angaben besagen eindeutig, dass die
DDR-Richter dem Gesetz dienten und keine Rechtsverletzungen (Ausnahmen gibt es
immer, so wie Justizfehler) vollzogen. Und während die deutschen Kommunisten
einen Rechtsstaat im Sinne der Einhaltung der Gesetze geschafft haben, so zeigt
dieser Blog dass die deutschen Nazi nicht nur keinen Rechtsstaat geschafft
haben, sondern auch dass sie es niemals versucht haben, so einen Rechtsstaat zu
schaffen. Sie bevorzugten und bevorzugen unter dem Etikett des
Rechtsstaats, das ihnen die Angelsachsen gegeben haben ihre Rechtsverbrechen in
aller Ruhe zu verrichten.
Der Autor der Dissertation betont
auch, dass es „nie in der deutschen – und wohl auch außerdeutschen –
Justizgeschichte nach einem politischen Systemwechsel eine auch annähernd
vergleichbar hohe Verfolgungsintensität und Zahl von Rechtsbeugungsverfahren
gegeben hat.“ Es stellt sich gleich die Frage warum es nichts ähnliches nach
der militärischen Niederlage von Nazideutschland gegeben hat. Ein Teil der
Antwort ist, dass die neuen Richter eigentlich die alten Nazirichter waren. Der
zweite Teil der Antwort ist mit der Fragwürdigkeit des eigentlichen Wechsels
des politischen Systems durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland
verbunden und ich komme darauf später in diesem Blog.
Ich habe mir die Mühe gegeben über
einige bekannte Strafverfahren gegen deutsche Antifaschisten etwas mehr zu
lesen und ich habe festgestellt, dass die Sachakte zu meinem Strafverfahren die
selbe „Handschrift“ (Methoden) seitens der Bundesjustiz offenbart, wie diese
der Nazirichter.
Jeder, der
behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist, behauptet
zugleich, dass die deutschen Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben.
Deshalb betrachte ich die Äußerung vom
Kanzleramtsminister Peter Altmaier anlässlich der türkischen Beschuldigungen
für Nazi-Praktiken: „Deutschland ist in puncto Rechtsstaatlichkeit, in puncto
Toleranz und Liberalität nicht zu übertreffen“ nicht nur als Lüge des Jahres –
ich habe Schwierigkeiten mir eine größere Lüge vorzustellen, sondern auch als
eine starke Apologetik des Nazismus.
Am Ende dieses Artikels möchte ich
noch ein Faktum vom Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia nennen - er ist aus der SPD. Dieses Faktum besagt,
dass nicht nur die CDU/CSU im Menschenhandel involviert sind, sondern die ganze
politische Palette, die im Bundestag vertreten ist, also die ganze deutsche
politische Obrigkeit. Inzwischen, der Rechtsanwalt, der mich buchstäblich
ausliefern wollte, ist eng mit der örtlichen Leitung der Linken verbunden. Linke
und rechte, liberale und konservative, haben eins gemeinsam in Deutschland –
sie sind alle Bestandteil der kriminellen Diktatur Bundesrepublik Deutschland.
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Donnerstag, 27. April 2017
Weitermachen!
Nach langer Pause melde ich mich
wieder, dieses mal aber aus Kanada.
Zuerst erzähle ich, was mir seit der
Veröffentlichung meines letzten Artikels passiert ist.
Ein alter Freund hat mir geschrieben,
dass mein Hungerstreik das beste Geschenk für die Menschenhändler sein würde.
Im Prinzip sah ich es nicht genau so und sehe es auch heute nicht genau so,
aber über einen wesentlichen Umstand hatte ich mir schon Gedanken gemacht. Die
Zeit vom Anfang des geplanten Hungerstreiks bis zum Tag der Hauptverhandlungen
– dem 28. Oktober, war zu knapp und ich hatte keinen Zweifel, dass man mich
gleich nach diesem Tag ungeachtet meines Zustands verhaften würde und ich
konnte die Substanz, die jeden zum Sprechen bringen kann, nicht außer Acht
lassen. Die Hauptsache für mich war die Löschung meines Blogs
www.sexsklaverei.blogspot.com, der die deutsche und die anderen kriminellen Diktaturen entlarvt, zu vermeiden
und es wurde mir klar, dass ein Hungerstreik in meinem Fall keine Lösung sein
konnte.
Dazu kamen andere Umstände, die ich
hier erwähnen werde. Im Artikel „Realitäten und Repressalien meiner
Lebensgeschichte“ habe ich erwähnt, dass die deutschen Behörden neben dem Justizterror sehr aktiv damit
beschäftigt waren, mich ohne Lebensunterhalt zu lassen. Hier werde ich mehr
präzise sein. Nach meiner Ankunft in Deutschland wandte ich mich an eine
bulgarische Gesellschaft, für die ich erfolgreich in Bulgarien gearbeitet
hatte. Ich spürte die positive Haltung des Mitbesitzers, den ich kontaktierte –
er rief paar male selber an mit Ideen sein Netzwerk zu nutzen um mir eine
Beschäftigung zu finden, aber offensichtlich hat man ihm verboten auch das zu
tun.
Gegen das Ende von 2015 habe ich
erfolgreich alle Testen und Interviews bei der Allianz bestanden und bekam eine
Stellung im Vertrieb. Bei der Bewerbung für Erlaubnis für
Versicherungsvermittler musste ich aber die Frage beantworten, ob ich
Angeklagter in einem Strafverfahren war. Als man mir sagte, dass dies
höchstwahrscheinlich mit meiner Entlassung enden würde und ich bemerkte, dass
die IHK, die die Industriestandarte angibt, nur Angeklagten in Straftaten, die
mit Bereicherung des Angeklagten verbunden sind, oder ein Jahr oder mehr als
Strafe vorsehen, das Erlaubnis verweigert, hat man mir geantwortet, dass die ethischen Standarte der
Allianz höher sind als die der IHK. Die Allianz ist heutzutage sehr aktiv in
Osteuropa und ich hoffe, dass dieser Konzern eines Tages für seine höheren
ethischen Standarten, also für seine Kollaboration mit dem Menschenhandel in Osteuropa,
den vollen Preis zahlen wird. Das selbe hoffe ich für HanseMerkur
Krankenversicherung AG, deren Leitung in Hamburg in 2010 gleich nach meiner
Identifizierung bei dem BKA meine Provisionsgarantie gekündigt hat. Von den
insgesamt fast 17 Monaten in Deutschland habe ich nur 3 Monate Einkommen
gehabt. Ich habe zwar Erlaubnis als Versicherungsmakler von der IHK bekommen,
aber erst nach fünf Monaten, in denen ich nicht tätig sein durfte. Kein Wunder
also, dass meine Ersparnisse im Sommer von 2016 schon zu Ende waren. Schnell
als Versicherungsmakler genügend Geld zu gewinnen, wenn man neu, Ausländer und
Angeklagter ist (ich spürte, dass eine Entwicklung im Strafverfahren gegen mich
nach dem ein Jahr Unterbrechung bevorstand) war unmöglich. Unter diesen Umständen
nutzte ich meinen Status als selbständiger EU-Bürger um mich für finanzielle
Unterstützung zu bewerben. Es stellte sich aber heraus, dass die kriminelle
Diktatur in Deutschland wirklich totalitär ist. Man forderte von mir Dokumente,
für deren Besorgung ich nach Bulgarien reisen musste, um den Traum der
deutschen Menschenhändler – in die Hände der bulgarischen organisierten
Kriminalität zu landen, zu erfüllen (solche Dokumente wurden von den anderen
Bewerbern nicht gefordert). Obwohl die Regeln ausdrücklich erlauben, dass die
Bewerber eine eigene Wohnung haben und behalten dürfen, man versuchte mich zu
überzeugen, meine Wohnung in Sofia zu verkaufen mit der Begründung, dass die
Konjunktur des Immobilienmarktes in Sofia sehr hoch war und man zeigte mir Annoncen
aus bulgarischen Medien. Meine Bewerbung endete mit einer Zusage für 109 Euro
monatlich für die nächsten vier Monate und mit der Forderung die Unterlagen aus
Bulgarien zu besorgen, wenn ich mehr bekommen wollte.
Unter diesen Umständen war die Rückkehr
nach Kanada die natürliche Lösung für mich. Als ich am 21. Oktober 2016
Deutschland verließ, hatte ich nur wenige Hunderte Euro auf dem Bankkonto und
paar Hundert Euro bar für den Bus nach Paris und für die Übernachtungen da. Den
Flugticket nach Kanada habe ich mir in Paris mit meiner kanadischen Kreditkarte
gekauft.
Schon am Abend des 25. Oktobers, einen
Tag nach meiner Ankunft in Kanada, habe ich einen Schreiben an das Amtsgericht
Leipzig per E-Mail geschickt, in dem ich das Gericht benachrichtigte, dass ich
in Kanada war und aus diesem Grund bei den
Hauptverhandlungen nicht anwesend sein konnte. Ich habe meine Abreise
mit Mittellosigkeit begründet wobei ich einen Auszug aus meinem Bankkonto und
den Schreiben vom Jobcenter über die 109 Euro monatlich beigelegt habe.
Ich muss betonen, dass ich wegen der
Rücksichtslosigkeit dieser Diktatur sehr vorsichtig bei meiner Abreise sein
musste. Für den Fall, das mir das Schlimmste passierten sollte, habe ich die
schwierige, aber für mich zweifellos richtige Entscheidung getroffen, die
Kontrolle über meinen Blog www.sexsklaverei.blogspot.com
aufzugeben, was auch zur Entstehung dieses Blogs geführt hat.
Am 17. Oktober 2016, Tage vor meiner
Abreise, hatte ich Beweismittel vom Amtsgericht Leipzig beantragt,
einschließlich die Ladung als Zeugen von den Ihnen schon bekannten KHK Dietmar
Schmidt, Ralf Oberndörfer und Martin Keetman, von Jens Kottke, von Klaus
Fleischmann aus der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und von „Lili“. Hier
veröffentliche ich meinen Schreiben mit dem entsprechenden Verzeichnis..
Laut dem StPO muss das Gericht die
Verteidigung des Angeklagten (und ich verteidigte mich selbst) rechtzeitig über
die geladenen Zeugen informieren, damit die Verteidigung Zeit hat, sich auf die
Befragung dieser Zeugen vorzubereiten. In Kanada habe ich im November erfahren,
dass ich keine Post vom Amtsgericht Leipzig bekommen hatte. Das bedeutet, dass
das Amtsgericht Leipzig überhaupt keine Zeugen geladen hat – mein Ausbleiben
ist dem Gericht frühestens am 26. Oktober bekannt worden und zu diesem Moment
musste die Benachrichtigung vom Gericht wenn nicht angekommen wenigstens
unterwegs sein, denn die Hauptverhandlung sollte am 28. Oktober stattfinden. Es
stand schon fest, dass das Amtsgericht Leipzig mir das Recht Belastungs- und
Entlastungszeugen zu befragen (Artikel 6, § 3, (d) der
Menschenrechtskonvention) verweigert hatte. Ich hatte schon keinen Zweifel,
dass diese Hauptverhandlung eine Formalität des Justizterrors sein würde.
Im Dezember hat mich das Amtsgericht
Leipzig per E-Mail nach meiner neuen Wohnadresse befragt. Ich hatte aber noch
keinen ständigen Wohnsitz (zwei Wochen später habe ich so einen gefunden und
bin umgezogen worden) und da auch die Rechtsverletzungen seitens dieses
Gerichts mir zu viel wurden, habe ich neben der Benachrichtigung über meine
damalige Situation auch darüber informiert, dass unsere künftige Korrespondenz
nur durch die kanadischen Behörden laufen würde, die auf Grund meiner Registrierungen
genau wissen würden, wo ich zum angegeben Zeitpunkt wohne.
Aus diesem Grund kann ich nichts über
die weitere Entwicklung in meinem Strafverfahren hier berichten.
Mir geht es aber nur darum,
weiterzumachen bezüglich der Entlarvung der kriminellen Diktaturen der
westlichen Machthaber, insbesondere in Verbindung mit der neuen Sklaverei, und
das werde ich hier tun.
Freitag, 24. Juni 2016
Meine Stellungnahme
Am 26. Mai 2016 habe ich Akteneinsicht im Amtsgericht Leipzig genommen. Es stellte sich heraus, dass keine der von mir in meinem Schriftsatz vom 27.07.2015 befragten Informationen und Unterlagen eingegangen war. Da 10 Monate seit dem Eingang des Schriftsatzes vergangen waren, beschloss ich, dass diese Informationen und Unterlagen auch in der Zukunft nicht eingehen werden und dass es höchste Zeit war, Stellung zu den Anklagen zu nehmen. Am 16. Juni habe ich dem Amtsgericht Leipzig meine Stellungnahme mit 26 Anlagen vorgestellt und über sie möchte ich hier erzählen.
Ich gestehe hier, dass ich vom Strafbefehl die genauen Tatvorwürfe gegen mich nicht eindeutig verstanden habe. Zum Glück hat sie Staatsanwalt Renger in seiner Verfügung vom 22.02.2016, obwohl nicht vollständig und nicht ganz präzis, formuliert. Aus diesem Grund habe ich Beweise und Hinweise vorgestellt, dass 1. in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH Menschenhandel und Zwangsprostitution stattfinden und 2. diese Verbrechen von den von mir hier erwähnten Behörden – BKA, Kommissariat 24 und Staatsanwaltschaft Leipzig toleriert und unterstützt werden. Danach nahm ich Stellung zu den Unterlagen, die im Strafbefehl als Beweismitteln und Zeugen bezeichnet sind. Die eigentliche Stellungnahme zu den Anklagen steht am Anfang meiner Verteidigung, hier aber stelle ich sie erst zum Ende vor.
Beweise und Hinweise für Menschenhandel in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH
Mein erster Beweis für Menschenhandel in Leipzig ist das SMS von „Lili“. Ich spare Ihnen weitere Kommentare, betone hier aber, wie in meiner Stellungnahme, dass der Diebstahl meines Handys wegen ihm und die bequeme Auslassung von Fragen zu ihm und zu den Ereignissen am 19. November 2009 in der Zeugenvernehmung von Jens Kottke deutlich über seine Beweiskraft sprechen. Und ergänze wiederum, dass die Personalien zur Zeugenvernehmung von „Lili“ beweisen, dass er von ihr geschickt wurde. Ich habe auch die hier bekannten Kundenberichte vorgestellt, nach denen jede Ungarin mit persönlicher Beziehung zu einem Außenseiter nicht mehr nach Leipzig gebracht wird.
Der nächste Beweis für Menschenhandel sind die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen der Ungarinnen in erotik-leipzig.com in 2011. In der schriftlichen Zeugenerklärung räumen Rechtsanwalt & Kottke ein, dass mit den Mieterinnen Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen werden mit Zulassung der Werbung von Kunden. Die Inserate in erotik-leipzig.com sind eine Erfüllung dieser Funktion von Phönix GmbH, sie sind ihre Verantwortung und Eigentum und stellen direkte Beweise für die Beteiligung der Firma am Menschenhandel dar, weil keine Frau freiwillig 24 Stunden am Tag prostituiert oder tabulose Leistungen anbietet. In einem Fall rechnet man mit der unvermeidbaren und grausamen Schlaflosigkeit der Frauen, im anderen – mit der unvermeidlichen auf Dauer HIV Infizierung, um sie in Gehorsamkeit zu bringen. Mit der im Blog erwähnten Jessica, d.h. mit den schon hier angelegten negativem Kundenbericht vom 25. März 2011 über sie und ihrem Inserat vom 27. März 2011, nach dem sie 24-Stunden zur Verfügung steht, habe ich bewiesen, dass diese 24-Stunden Arbeitstage bei Phönix GmbH als Strafmittel gegen die Frauen ausgenutzt werden. Mit Monica, also mit dem negativen Bericht über ihre Ausführung und mit ihrer Sedkarte (beide auch veröffentlicht hier), wonach sie als Anfängerin tabulose Leistungen anbietet, wies ich darauf hin, dass diese tabulosen Leistungen gezwungen sind, nicht zu sprechen vom Fall mit „Brigitte“, die, nachdem sie wegen Sex ohne Kondom schwanger von einem Kunde wurde, sich in ihrer Verzweiflung vor den Kunden offenbarte und über den Zwang hinter den Kulissen erzählte. Die Inserate der Ungarinnen werden ohne ihre Zustimmung und sogar Wissen veröffentlicht - das hat mir "Lili" gesagt, als ich bemerkte, dass ihr Arbeitstag mit einer Stunde verlängert wurde, und das bestätigt dieser Kundenbericht.
Ich habe betont, dass während Kunden- und Zeitungsberichte für Menschenhandel keine Beweise darüber sind, sind sie auf jeden Fall ein unbestrittener Grund für Ermittlungen, und wenn die Behörden das nicht unternehmen, da verwandeln sie sich in Beweisen für gesetzliche Verletzungen der Ermittlungsbehörden und deshalb darf man und muss man über sie als Erscheinungen des Menschenhandels schreiben.
Ein anderer Beweis für Menschenhandel ist die zum Teil von Kottke bestätigte Ausbeutung der Frauen. In seinem Kommentar vom 17. Januar 2011 bestätigt er, dass die Ungarinnen ihm 135 Euro Tagesmiete zahlen, meint aber, dass alle Frauen ihm diese Tagesmiete zahlen. Das letzte wird aber von „Lili“ widerrufen, die in ihrer Zeugenvernehmung zum Unterschied von den anderen Ungarinnen behauptet, 90 Euro Tagesmiete in Leipzig gezahlt zu haben. In Wirklichkeit zahlte sie, wie alle Ungarinnen 135 Euro, aber anscheinend folgte sie verirrende und verschiedene von den anderen Ungarinnen Anweisungen - sie wurde separat von den anderen vernommen.
Laut der Statistik beträgt der durchschnittliche Monatsverdienst einer Prostituierte in Deutschland zwischen 5 000 und 8 000 Euro. Unter den deutschen Großstädten hatte Leipzig den niedrigsten Lebensstand und der Durchschnittsverdienst einer Prostituierte hier könnte nicht viel mehr als die untere Grenze sein. Wenn man aber eine Tagesmiete von 135 Euro für 30 Tage berechnet, bekommt man eine Monatsmiete von 4050 Euro!
Daraus stellen sich die folgenden Fragen: Welche Frauen werden freiwillig so einen hohen Anteil ihrer Verdienste freiwillig abtreten? Mit Sicherheit zahlten die deutschen Frauen wenigstens bis April 2010 85 Euro, wie sie mir sagten und wenn man ihren durchschnittlichen Arbeitstag in Acht nimmt – weniger als 8 Stunden, kann man über die 135 Euro vergessen. Welche Frauen werden freiwillig die von der Sachakte dokumentierten 45 Euro täglich mehr zahlen als die anderen für die selben Wohnungen? Nur diejenigen, die unter Zwang sind. Deshalb dauerte der Arbeitstag aller unbestraften Ungarinnen 16 Stunden bis 2014 und 15 Stunden jetzt. Wenn man von Bordellwohnungen zehnfach mehr verdient als bei der Vermietung der selben Wohnungen auf dem Immobilienmarkt, sind die Verdienste von solchen Wohnungen Verdienste von Vermietung oder von Prostitution?
Aber das ist nicht alles. „Lili“ hatte mir gesagt, dass die Ungarinnen den Rest nach der Miete mit ihrem „ungarischen Boss“ teilen mussten, dessen weibliche Stimme ich bei einem.Besuch bei ihr hörte. Nach Aussagen von Jens Kottke sind der ungarische Zuhälter und die ungarische Menschenhandelsorganisation meine eigene Erfindung. Wenn er wirklich das meinte und ein Mann mit Ehre wäre, würde er freiwillig die von mir befragten Ausdrücke seiner Telefonate dem Gericht vorstellen, um zu zeigen, dass er nicht mit Zuhältern, sondern mit den Frauen telefoniert, aber das hat er mit guten Gründen nicht gemacht. Inzwischen habe ich schon in diesem Blog einen Kundenbericht angelegt, nach dem wenigstens noch eine Ungarin der Meinung ist, dass sie einen ungarischen Boss hat und dass in 2012 die ungarische Organisation einen neuen ungarischen Boss ernannt hat. Die Existenz der ungarischen Organisation ist sowieso deutlich zu sehen an den gleichen Arbeitstagen aller unbestraften Ungarinnen – früher 16 Stunden, heute 15; an den großen, teuren Autos mit Fahrern, die die Frauen transportieren und oft in Leipzig zu sehen sind; an der Wandlung der Frauen – wie wechseln sie Bordelle und Städte jede zweite-dritte Woche ohne Zugang zu Internet zu haben und wer treibt sie dazu – Prostituierte leben von ihren Stammkunden; an einem Vergleich mit Annoncen des Bordells geneva-girls.ch, wo drei von meinen ungarischen Bekannten gearbeitet haben, nach denen mehr als die Hälfte der Frauen tabulos sind und anscheinend die ganze Öffnungszeit von 14 Stunden durcharbeiten – in der Schweiz ist die Kundschaft zahlungsfähiger; am schon gelöschten Portal hungarian-models.de, der zeigte, dass diese Organisation die Frauen in der ungarischen Pornoindustrie kontrolliert und wo etwa ein Drittel der Ungarinnen in Leipzig zu sehen waren, am Vortrag des Leiters der Kriminalpolizei in Augsburg, die die gleiche Struktur und Arbeitsmethoden darstellt, dazu kann es in Ungarn nicht mehr als so eine Organisation geben,
Mit dem Einschluss des ungarischen Bosses bei Erfüllung der Normen von 200 – 210 Euro bleiben den Ungarinnen nur etwa 15% ihres Verdienstes – eine enorme Ausbeutung, die ohne Sklaverei und Gewalt nicht stattfinden kann.
Inzwischen werden meine Kalkulationen hier von den Erzählungen der bulgarischen Frau bestätigt, die gegen ihren Willen etwa 40 Tage in Bordellwohnungen annonciert in modelle-hamburg.de und erotik-leipzig.com (also auch bei Kottke) prostituieren musste. Ich habe ihre Erzählung zu den Hinweisen für Menschenhandel in Leipzig bezogen, weil sie eine Strafanzeige in Bulgarien ausgestellt hat. Sie behauptete, für 40 Tage 5 000 Euro erwirtschaftet zu haben, von denen sie nur 600 (12%) bekommen habe.
Als anderen Beweis für den Menschenhandel in Leipzig habe ich den totalen Mangel von Dokumentarspuren von der Anwesenheit der Ungarinnen in Leipzig vorgestellt. Die Polizei in Leipzig hat es nicht geschafft, die viel annoncierte von ihr und von Rechtsanwalt & Kottke intensive Kontrolltätigkeit mit Kontrollprotokollen, Meldelisten und Kopien von Ausweispapieren nachzuweisen.. Dazu hat man „Kerry“ sowieso nicht identifiziert und die Sachakte zeigt, dass man „Lili“ mit der Hilfe von KHK Schmidt aus Wiesbaden identifiziert hat, der anscheinend meine Informationen und Bild der Frau und die Hilfe der ungarischen Polizei ausnutzte. Genau diese intensive Kontrolltätigkeit war das Hauptargument, dass meine Behauptungen über Menschenhandel unwahr waren.
In Wirklichkeit, wie schon hier erwähnt, übte Kommissariat 24 eine intensive Kontrolltätigkeit zum Gunsten der Menschenhändler, in dem man die Telefonate der Frauen, sowie derjenigen, die ihnen zu helfen versuchten, abhörte. Ein Polizeidienst kann nicht gleichzeitig Kontrolltätigkeit zum Gunst der Menschenhändler und ihrer Opfern leisten.
Beweise und Hinweise für Beihilfe zum Menschenhandel seitens der deutschen Behörden
Meine Korrespondenz mit dem nicht existierenden Fedpol Beamten „Beat Humbel“, die die Beteiligung vom KHK Schmidt, respektive BKA, an diesem Betrug beweist (meine E-Mail an Beat Humbel ist schon im Artikel „Die Strafanzeige(n)“ angelegt)), ist mein erster Beweis für Unterstützung des Menschenhandels von BKA. Diese Korrespondenz beweist gleichzeitig, dass BKA mich zum Zweck meiner Neutralisierung zweimal getroffen hat und dass meine Darstellung der Gespräche mit BKA wahr ist und ich niemals nach Menschenhandel bei BKA befragt wurde. Ich betonte, dass genau dieser Betrug mir klar machte, dass BKA am Menschenhandel beteiligt ist.
Meine Korrespondenz mit KHK Schmidt (E-Maile und Anlagen) ist mein zweiter Beweis für Beteiligung des BKA am Menschenhandel. Sie beweist, dass BKA ausreichende Informationen hatte, um eine Ermittlung zu beginnen und eigentlich nicht ermitteln wollten. Inzwischen, hielt der kanadische Polizist, der mich in Verbindung mit KHK Schmidt setzte, nur einen Teil meiner ersten an BKA übergebenen Information für genug gefährlich für den Menschenhandel, um mich dem BKA auszuliefern. Danach habe ich BKA einen schweiz-spezifischen Bericht und eine Liste mit den Bordellen in Deutschland und in der Schweiz, in denen die Ungarinnen der Organisation tätig waren, geschickt. Meine Korrespondenz mit BKA beweist, dass die Führungsinformation vom KHK Oberndörfer bewusst unwahr ist, dass BKA über mein SMS Bescheid wusste, dass ich eine persönliche Beziehung zu „Lili“ hatte (die Personalien der Frau sind da) und das BKA niemals die Absicht gehabt hat, zu ermitteln. Diese Korrespondenz hat KHK Schmidt begonnen um nur meine Personalien zu bekommen – er hat, wie bei den Treffen, keine einzige Frage zu meinen Informationen gestellt, und das beweist, dass nur ich vom Interesse für ihn war, und nicht der Menschenhandel. Ich merkte schon damals, dass KHK Schmidt sehr stolz darauf war, mich mit meinen Personalien überlistet zu haben, aber das war nur ein Pyrrhus Sieg – ich habe ihm gegeben das, was er auch ohne mich bekommen würde und er gab mir darüber die Beweise für meine Kontakte mit ihm und BKA – das, was ich am meisten brauchte.
Ich verband die E-Mail vom 16.04.2010, in der ich meine Personalien offenbarte mit dem Brief vom 20.04.2010 meiner Versicherungsgesellschaft, mit dem man mich über den Entzug meiner Provisionsgarantie informiert hat um darauf hinzuweisen, dass mein Auftreten gegen den Menschenhandel zu finanziellen Strafmaßnahmen gegen mich führte.
BKA hat keine Unterlagen, nachweisend dass der Dienst vor der Erstellung meines Blogs etwas in Schrift über die Kontakte mit mir hatte, dem Amtsgericht Leipzig vorgestellt. Schon vor der Bekanntmachung mit der Sachakte habe ich hier geschrieben, dass wenn BKA nichts in Schrift über diese Kontakte von damals hatte, ist das ein Beweis, dass diese Kontakte gesetzwidrige Handlungen waren, über die keine Dokumentarspuren bleiben sollten – nun ist das eine Tatsache. BKA könnte eine Ermittlung eröffnen und gleich einem Staatsanwalt zur Einstellung vorstellen (das ist sehr leicht machbar, wenn man die Handlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig in Acht nimmt), und so gleichzeitig das Legalitätsprinzip einhalten und zugleich nichts tun. Dazu mussten sie aber dem Staatsanwalt etwas in Schrift über mein Signal vorstellen und das ist ein Tabu des Menschenhandels. Genau deshalb haben sie und Kommissariat 24 das Legalitätsprinzip grob verletzt und überhaupt nicht ermittelt. Das erste Schriftstück über die Kontakte mit mir in BKA ist die Führungsinformation vom 19.01.2011. Inzwischen, Kommissariat 24 hat auch nichts in Schrift über die Kontakte mit BKA in Verbindung mit meinem Auftreten von 2010. In den deutschen Behörden, die offiziell die Bekämpfung des Menschenhandels als Aufgabe haben, wird über Menschenhandel nicht geschrieben, sondern nur gesprochen, denn diese Strukturen haben als Hauptaufgabe den Menschenhandel geheim zu halten.
Ich habe den Diebstahl meines Handys beschrieben und betont, dass nur BKA von mir über das SMS Bescheid wusste, dass der Möbelhändler mit Sicherheit mit der Polizei in Leipzig verbunden ist – Händler von gebrauchten Gegenständen sind wertvolle Informationsquellen der Polizei für Diebstähle, dieser hatte überhaupt keine Angst vor der Polizei und mein Handy war wirklich wertlos.
In meiner ersten Information an BKA schrieb ich über das Portal hungarian-models.de, über das Bordell Villa Royal (villa-royal-muenster.de) als letzter Arbeitsort von „Lili“s Freundin Michelle (beim ersten Treffen habe ich erwähnt, dass ich sie zu besuchen plane). Einige Tage später verschwand „Michelle“ vom Bordell und später wurde der Inhalt seiner Webseite, genau wie der Inhalt des Portals hungarian-models.de gelöscht und ersetzt – die Tatsache, dass beide Domaine schon mehrere Jahre zum Verkauf sind, beweist, dass die Tätigkeit ihrer Inhaber nichts mit dem heutigen Inhalt dieser Domains zu tun haben. In meinem schweiz-spezifischen Bericht schrieb ich über meine Bekannten „Kyara“ und „Regina“ und beide kamen nicht mehr zurück wie geplant. Nach dem Betrug mit „Beat Humbel“, nach dem Diebstahl meines Handys, nach dem Entzug meines festen Einkommens und nach diesen allen „Zwischenfällen“ wie dumm muss ich sein, um sie als Zufällen zu betrachten und nicht als gezielte Vernichtung meiner Beweise und meiner Kontakte zu den Opfern des Menschenhandels zu sehen und nicht zu begreifen, dass BKA dahinter stand? Und da BKA von mir wusste, dass ich „Lili“ sie im Internet in den Bordellen in Deutschland suchte, hat man sie nach Dänemark geschickt.
Ich habe die engen Kontakte von Jens Kottke zum Kommissariat 24 betont und gab meine Begründungen dazu – woher sonst konnte er wissen (sehen Sie seine Kommentare zu diesem Blog), dass 1. meine Ex-Frau eine Strafanzeige gegen mich eingereicht hatte (zum Zeitpunkt des Kommentars war die Sache noch bei der Polizei); 2. ich nach Kanada ausgereist war 3. schon in 2010 über meine Behauptungen gegen ihn für Menschenhandel?
Die BKA-Beamten haben mich niemals nach den Personalien der deutschen Frau gefragt, die mir über die Gewalt gegenüber den Ungarinnen erzählt hatte. Nur Jens Kottke konnte diese Frau identifizieren und wahrscheinlich er hat sie „überzeugt“ ihre Aussagen nicht zu wiederholen – im Menschenhandel stehen die Polizisten immer im Schatten hinter den Zuhältern.
Jetzt kommt das wichtigste! Laut der Sachakte hat KHK Keetman am 17. Januar 2011 mit KHK Schmidt vom BKA gesprochen und ihn gebeten, die Personalien von „Lili“ mitzuteilen (!), was dieser versprach. Vom Kommentar, das Jens Kottke spät am Abend des selben Tages in diesem Blog schrieb, sehen wir, dass er schon nur Stunden später wusste, dass „Lili“ nach „Leipzig“ kommen würde um „freiwillig“ auszusagen (wozu sonst würde KHK Keetman die Personalien der Frau brauchen?). Und nicht nur wusste er darüber, sondern anscheinend hatte er die Anweisung vom Kommissariat 24 bekommen, „Lili“ nach Leipzig zur Vernehmung „freiwillig“ zu holen, denn er handelte und hat sie angerufen - die Aussagen der Frau bestätigen das, und eigentlich nach Leipzig geholt. Der Zwang von „Lili“ zu zeugen und falsche Aussagen zu geben, den ich bis jetzt nur Jens Kottke zugeschrieben habe, scheint eine vom BKA und vom Kommissariat 24 arrangierte Aktion zu sein, die Kottke nur ausgeführt hat. Also wir haben einen starken Hinweis, dass das Kommissariat nicht nur ausgiebige Informationen lieferte, sondern eng mit ihm zusammenarbeitete und ihm Anweisungen gab. Nun wird es klar, warum es kein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel gegen ihn geben kann.
Nicht nur Jens Kottke, sondern alle Schlüsselfiguren des Menschenhandels und der Organisierten Kriminalität in Deutschland figurieren als Informanten der Polizeistrukturen und genau durch sie kontrollieren und verwalten die deutschen Polizeibehörden die organisierte kriminelle Tätigkeit im Land.
Die Tatsache, dass der Beschuss, "Lili" zur Vernehmung zu holen, spätestens am 17.01.2011 getroffen wurde, während das Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel laut der Sachakte erst am 18.01.2011 "eingeleitet" wurde, ist noch ein Beweis, dass ihre Vernehmung nichts mit diesem sowieso niemals durchgeführtes Ermittlungsverfahren zu tun hat.
Die Tatsache, dass der Beschuss, "Lili" zur Vernehmung zu holen, spätestens am 17.01.2011 getroffen wurde, während das Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel laut der Sachakte erst am 18.01.2011 "eingeleitet" wurde, ist noch ein Beweis, dass ihre Vernehmung nichts mit diesem sowieso niemals durchgeführtes Ermittlungsverfahren zu tun hat.
Die „freiwilligen“ Aussagen der Frau machten sowieso nicht klar, warum sie mich am 19.11.2009 nicht empfing, was sie antrieb auszusagen und warum sie seit 2009 niemals nach Leipzig zurückgekommen war. Ihr SMS aber erklärt alles.
Die Beteiligung vom BKA und KK 24 am Zwang von „Lili“ zu falschen Aussagen beweist, dass die Zusammenarbeit zwischen den zwei Polizeistrukturen völlig der Unterstützung des Menschenhandels unterstellt ist.
Noch eine wichtige Einzelheit: KHK Schmidt hat nach drei Tagen, am 20.01.2011 die Personalien von „Lili“ dem Kommissariat 24 mitgeteilt. Das bedeutet, dass er selbst diese Personalien nicht hatte (mir war nur der erste Name der Frau bekannt) und sie nach einer internationalen Anfrage von der ungarischen Polizei /Sicherheitsdiensten bekommen hat. Ich habe im ersten Artikel hier geschrieben, dass nach der Übergabe meiner Personalien er so eine Anfrage an die bulgarische Polizei/Sicherheitsdienste gemacht haben muss, denn beim ersten Treffen demonstrierte er mir sehr gute Kenntnisse über meine persönlichen Umstände. Offensichtlich hatte er binnen der etwa 3 vergangenen Tage bis er mich wieder anrief und zum Treffen einlud schon meine Personalien aus Bulgarien bekommen. Ich glaube nicht, dass die Anfragen durch offizielle Kanäle gemacht wurden..
Das ist ein starker Hinweis für die verbrecherische Zusammenarbeit der osteuropäischen Behörden mit den westlichen Menschenhändlern – Behörden von neokolonialen Regimen, die sich am stillen Völkermord der modernen Sklaverei ihrer eigenen Völker beteiligen.
Die Beteiligung der ungarischen Polizei am Menschenhandel mit den ungarischen Frauen ist aber noch ein Beweis für die Existenz der von Jens Kottke und von Martin Keetman verneinte ungarischen Menschenhandelsorganisation - Polizisten beteiligen sich als Regel niemals direkt an den Verbrechen, dass tut dir Organisierte Kriminalität.
Die Beteiligung der ungarischen Polizei am Menschenhandel mit den ungarischen Frauen ist aber noch ein Beweis für die Existenz der von Jens Kottke und von Martin Keetman verneinte ungarischen Menschenhandelsorganisation - Polizisten beteiligen sich als Regel niemals direkt an den Verbrechen, dass tut dir Organisierte Kriminalität.
Nun wird es auch klar, warum die internationale Zusammenarbeit gegen den Menschenhandel nur auf Papier zu finden ist – weil die internationale Zusammenarbeit zum Gunst des Menschenhandels blüht. Beide können nicht gleichzeitig aufblühen.
Diese Zusammenarbeit ist auch ein Beweis für das Dasein der ungarischen Menschenhandelsorganisation.
Die Beteiligung vom BKA am Zwang zu falschen Aussagen ist ein Beweis, dass der Dienst mein SMS für vernichtet hielt und also, hinter dem Diebstahl meines Handys stand.
Ich betonte, dass von Schlüsselbedeutung für die Verbindung zwischen Rotlichtindustrie/Menschenhandel und Staat die Offenbarung der Personalien der mächtigen Inhaber von Phönix GmbH ist – auch deshalb, weil sie für die hier erwähnten Verbrechen verantwortlich sind.
Obwohl die Sachakte bezeugt, dass die Behörden genau meinen Blog verfolgen, hat man bis jetzt keine Ermittlung wegen Menschenhandel eingeleitet, weder auf Grundlage meiner Strafanzeigen, noch auf der Grundlage meiner Berichte über die Misshandlungen von „Brigitte“, Bella“ und „Kerry“ und über die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen der Ungarinnen.
Ich habe die Frage gestellt, warum, wenn die ermittelnden Behörden behaupten, dass meine Angaben unwahr sind, sie diese Angaben nicht einfach überprüfen wollen, was nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Menschenhandel machbar ist, und so mich entlarven und zu voller Verantwortung für meine „unwahre“ Beschuldigungen ausliefern? Weil sie sehr gut wissen, dass meine Behauptungen wahr sind.
Stellungnahme zu den Beweismitteln und Zeugen vom Strafbefehl
Ich werde mich kurz und mit wenigen von ihnen befassen.
Die einzige als Beweismittel im Strafbefehl bezeichnete Unterlage, genannt „Einlassung“ ist das vom Staatsanwalt Dr. Lieber ausgefüllte Vernehmungsformular von unserem Gespräch am 23. Juli 2012. Eigentlich ist das weder ein Vernehmungsprotokoll noch ein Beweismittel, denn ich habe die Unterlage nicht unterschrieben und verweigerte Angaben zur Sache zu geben aus dem einfachen Grund, dass man mir die Tatvorwürfe gegen mich in Verletzung von §§ 136 und 147.7 der StPO nicht angegeben hat. Dazu neben den Personalien besagt der Text nur, dass ich der Ersteller des Blogs bin, was ich selbst behaupte und was nicht strafbar ist.
Alleine die Tatsache, dass nach KHK Oberndörfer unser zweiter Treffen im Juli 2010 stattgefunden hat, während die Sachakte beweist, dass ich schon am 29.06.2010 Kanada betreten hatte, spricht deutlich von der Glaubwürdigkeit der Führungsinformation von BKA und vom Professionalismus der Beamten. Die einzigen völlig wahren Behauptungen sind dass BKA zwei Treffen mit mir durchgeführt hat (trotz meinen „spärlichen“ Informationen sind die BKA.Beamten zweimal von Wiesbaden nach Eisenach und zurück gefahren um mit mir zu sprechen!), dass ich parallel Kontakte zu Fedpol aufgenommen hatte, dass ich den Kontakt zu BKA über den kanadischen VB in Berlin aufnahm und dass ich bulgarischer Staatsbürger bin. Trotzdem beweist das Schriftstück, dass BKA und Kommissariat 24 rechtswidrig beschlossen haben, nicht zu ermitteln.
Während ich schon einige wichtige Sachbeweise für meine Behauptungen vorgestellt habe, sind die Anklagen gegen mich nicht mit einem einzigen Sachbeweis unterstützt.
Meine Stellungnahme
Ich habe alle Anklagen gegen mich für Verleumdung, üble Nachrede, falscher Verdächtigung und Beleidigung zurückgewiesen mit der Begründung, dass 1. meine Behauptungen für Menschenhandel in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH sowie für Beteiligung der Staatsbehörden an diesem Menschenhandel wahr sind; 2. weil ich kein besseres Wissen zu meinen Darstellungen und Behauptungen hatte und niemand bis heute mir so ein Wissen beigebracht hat 3. weil manche von den mir zugeschriebenen Behauptungen ich nicht gemacht habe und 4. weil das ganze Strafverfahren gegen mich rechtswidrig ist.
Ich habe betont, dass sich die Anklagen gegen mich auf nachgewiesen unwahre, oft bewusst unwahre Äußerungen basieren, die nicht von einem einzigen Sachbeweis unterstützt sind. Weder hat Kommissariat 24 die von mir befragten Kontrollprotokolle, Meldelisten und Kopien von Ausweispapiere der Frauen als Beweis für ihre intensive Kontrolltätigkeit vorgestellt, noch hat BKA die nicht existierenden Protokolle von den nicht stattgefundenen Vernehmungen und Belehrungen für besseres Wissen während der zwei Treffen präsentiert.
Ich betonte weiter, dass in grober Verletzung des Legalitätsprinzips und des Artikels 4 der Europäischen Konvention für Menschenrechte weder BKA, noch die Polizei in Leipzig und die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren (EV) wegen Menschenhandel in Verbindung mit meinen Behauptungen und Strafanzeigen durchgeführt haben und so bewusst diese nicht überprüft haben – weil sie sehr gut wissen, dass sie wahr sind. Wohl wissend, dass ein EV wegen Menschenhandel mit eindeutig widerrufenden Ergebnissen die Voraussetzung für die Einleitung eine EV für Verleumdung u.a. gegen mich ist, haben KHK Keetman und die Staatsanwaltschaft Leipzig bewusst unwahr behauptet, dass sie ein EV wegen Menschenhandel auf der Grundlage meiner Angaben durchgeführt haben. In der ganzen Sachakte gibt es keine einzige Unterlage unter den angegebenen Vorgangsnummern der Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel der zwei Behörden. Die Ermittlungshandlungen, die KHK Keetman dem von ihm behauptete EV wegen Menschenhandel zugeschrieben hat – die Zeugenvernehmungen der Ungarinnen, wurden in Wirklichkeit im Rahmen des Verfahrens wegen übler Nachrede u.a. gegen mich durchgeführt. Dem Gegenstand der Vernehmung von Jens Kottke nach – ob es in Leipzig Menschenhandel und einen ungarischen Menschenhändlerring gibt, müsste diese Vernehmung im Rahmen des EV wegen Menschenhandel mit Kottke als Beschuldigter durchgeführt werden. Weil es aber so ein EV nicht gegeben hat, wurde er im Rahmen des EV gegen mich in der ganz bequemen Rolle als Zeuge vernommen. Auch ich musste in einem EV wegen Menschenhandel vernommen werden – BKA hatte die ganze Zeit meine E-Mail Adresse und ich war leicht zu finden, aber es gab kein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel überhaupt.
Nicht nur wurde das Ermittlungsverfahren gegen mich rechtswidrig eingeleitet, aber es wurde auch rechtswidrig genau von den selben Beamten durchgeführt, die ich in meinem Blog an Beihilfe zum Menschenhandel beschuldigt habe, was ein Konflikt von Interessen darstellt, der die Qualität der Ermittlung beeinflusste. Schon am Anfang des Verfahrens und ohne meine Behauptungen überprüft zu haben, forderte KHK Keetman die Löschung meines Blogs und behauptete zu einer dritten Seite – Google Deutschland, dass meine Behauptungen den Tatsachen nicht entsprechen.
Die Ermittlungsverfahren selbst entsprechen keinen Ermittlungsstandarten und es sind keine wirkliche Ermittlungshandlungen zu sehen. Man hat bewusst außer Acht meine Beweise und Schlüsseldarstellungen gelassen – wie das SMS von „Lili“, den Betrug mit „Beat Humbel“, meine Informationen an BKA, die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen, die Misshandlungen der einzelnen Frauen. Es gibt unbegründete oder falsch begründete einseitige Äußerungen und ausgiebige Ausnutzung der Aussagen von abhängigen ungarischen Frauen. Trotzdem widerriefen diese Aussagen einen Teil der Behauptungen meiner Ankläger und bestätigten einige meiner Schlüsselbehauptungen.
Die Ermittlung wurde mit groben Verletzungen meiner Rechte als Beschuldigter durchgeführt, in dem man in Verletzung von §§ 136 und 147.7 mir eine Bekanntmachung mit den Tatvorwürfen verweigerte und damit keine Möglichkeit gegeben, mich zu verteidigen. Erst vom Strafbefehl habe ich über die Tatvorwürfe gegen mich erfahren.
Die Ermittler haben auch Handlungen unternommen, die nichts mit dem Gegenstand der Ermittlung zu tun haben, um mir Schäden anzurichten und mich unter Druck zu setzen. Die eine, unternommen vom Kommissariat 24 hat mich wirklich getroffen, aber ich verschweige sie hier, weil sie Menschen von meiner Umgebung betrifft. Die andere ist die Personenfahndung, die die Staatsanwaltschaft Leipzig völlig unnötig in 2014 beantragt hat – nachgewiesen seit dem 23. Juli 2012 war der Strafverfolgung meine Wohnadresse bekannt.
Ich habe betont, dass das ganze Strafverfahren gegen mich rechtswidrig ist und deshalb eingestellt werden muss; es ist keine Akte der Rechtsprechung, sondern des Justizterrors und zugleich ein Angriff auf die Rede- und Meinungsfreiheit und eine Unterstützung des Menschenhandels.
,Ich habe unterstrichen, dass ich den Blog erstellt habe, erst nachdem ich alle deutschen Behörden, bis auf höchste Ebene, ohne Erfolg kontaktiert hatte, obwohl es um sehr schweres und massenhaftes Verbrechen ging. Dazu habe ich allen meinen Anklägern die Möglichkeit gegeben, Stellung zu meinen Äußerungen zu nehmen.
Ich habe betont, dass die Sachakte nicht vollständig ist und dass wichtige Unterlagen im Bezug zur Sache fehlen. Das ist besonders zu merken in Verbindung mit den Kontakten zu Google Deutschland und mit der Übermittlung der Personalien von „Lili“ von BKA an Kommissariat 24.
Am Ende habe ich alle rechtswidrigen Handlungen zu meinem Nachteil der deutschen Behörden zusammengefasst. Da habe ich zwei von diesen vermisst, während ich hier eine dieser Handlungen verschweigen werde.
1. Der fünffache stille Verzicht von vier deutschen Behörden (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Staatsanwalt Leipzig, BKA und Polizei in Leipzig) meine Informationen über Menschenhandel zu ermitteln,
2. Verzicht der Staatsanwaltschaft Leipzig die Behauptungen von Jens Kottke für meine Gewalt gegenüber meiner Ex-Frau zu ermitteln;
3. Verweigerung der Staatsanwaltschaft Leipzig mir die Tatvorwürfe gegen mich zu erläutern;
4. Einleitung des Ermittlungsverfahrens wegen falscher Verdacht u.a. gegen mich ohne zuvor ein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel auf der Grundlage meiner Informationen durchgeführt zu haben
5. Äußerungen des Kommissariats 24 gegenüber dritter Außenseite am Anfang der Ermittlung über die Ergebnisse dieser Ermittlung;
6. Entzug meiner Provisionsgarantie d.h. meines festen Einkommens;
7. Verstoß gegen meine Meinungsfreiheit bei Kommissariat 24 mit dem Versuch, meinen Blog zu löschen;
8. Verletzung meines Rechts auf privates Leben von BKA, in dem der Polizeidienst die Ermittlung meiner nachgewiesenen Zwangstrennung verweigerte und für die Unterbrechung meiner persönlichen Kontakte mit den Ungarinnen sorgte;
9. Unnötige Beauftragung meiner Personenfahndung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig;
10.Betrug mit dem nicht existierenden Fedpol Beamten „Beat Humbel“ von KHK Schmidt/BKA;
11.Unterbreiten privater und vertraulicher Information über mich von Kommissariat 24 an Jens Kottke, der sie in meinem Blog veröffentlicht hat;
12.Diebstahl meines Handys;
13.Abhören meiner Telefonate;
14.Zwang von „Lili“ zu falschen Aussagen zu meinem Nachteil;
Die Liste ist ein eindeutiger Hinweis für die positive für den Menschenhandel Rolle der erwähnten Behörden und für den Staats- und Justizterror gegen mich. Da diese Liste keinen Zweifel lässt, dass die Verbrechen gegenüber den Opfern des Menschenhandels und der Terror gegen mich fortsetzen werden, forderte ich die folgenden Maßnahmen;
1. Vollumfängliche Untersuchung meiner Strafanzeige vom 22.12.2011, meiner Informationen, aller meiner Behauptungen, Hinweise und die im Blog beschriebenen Misshandlungen von Frauen in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Menschenhandel in voller Übereinstimmung mit den internationalen Ermittlungsstandarten. Die von mir beschuldigten Personen und Strukturen dürfen an dieser Ermittlung nicht teilnehmen;
2. Genau wie der Rechtsanwalt von Jens Kottke soll ich das Recht haben, systematische Akteneinsichten von der Ermittlung zu nehmen. Dagegen verpflichte ich mich solange die Ermittlung professionell durchgeführt wird, keine Veröffentlichungen oder irgendwelche Verbreitung von Informationen zu unternehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Verfahren wird man die Möglichkeit zulassen, die Meinung und die Zusammenarbeit von Ermittlern aus dritten Ländern zu suchen;
3. Den Frauen der ungarischen Menschenhandelsorganisation muss völlig in Übereinstimmung mit den internationalen Abkommen Sicherheit und Garantien angeboten werden, wobei ausländische und internationale Organisationen vom Anfang an daran teilnehmen müssen;
4. Bekanntmachung der Personalien aller Aktionäre von Phönix GmbH am 1. Januar 2010 und am 27.07.2015. Das ist eine Handlung, die sowieso im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unternommen werden muss, aber ich stelle sie separat, weil ich diese Bekanntmachung zur Überprüfung von eventuellen Befangenheiten der am Gerichtsprozess beteiligten Personen und Strukturen brauche:
5. Wiederherstellung meines Rechts auf privates Leben, d.h. meiner Kontakte zu den mir bekannten Ungarinnen und Kontaktaufnahme zu den Frauen, deren Misshandlung ich im Blog beschrieben habe. Das ist notwendig um einen Überblick zur Situation der Ungarinnen zu haben.
Die geforderten Maßnahmen sind eindeutig mit der Einhaltung des deutschen und internationalen Rechts im Bereich des Menschenhandels und stellen Garantien für diese Einhaltung dar. Deshalb, wenn die Behauptungen für Nichtbeteiligung der deutschen Staatsstrukturen am Menschenhandel in Deutschland ehrlich gemeint sind, sehe ich keinen Grund für einen Verzicht auf ihre Verwirklichung.
Ich habe meine Stellungnahme mit der Voraussage beendet, dass wenn alle diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden, werden überhaupt keine Verhandlungen in der Sache 204 Cs 817 Js 21379/11 stattfinden.
Ich beende diesen Artikel mit einer Referenz zur E-Mail des kanadischen Polizisten Malcolm, die ich in meinem Artikel über die Beteiligung von Kanada an der modernen Sklaverei veröffentlicht habe. In dieser E-Mail gestand er, dass die Vermittlung von der RCMP in meinem Fall seinem jungen demokratischen Land Grund zu erröten und zur Verlegenheit gibt. Dieses Geständnis von einem Partnerdienst im Menschenhandel ist aber auch ein Geständnis für die eigentliche verbrecherische Rolle der deutschen Behörden in der modernen Sklaverei, die ich in diesem Blog entlarvt habe.
Ich beende diesen Artikel mit einer Referenz zur E-Mail des kanadischen Polizisten Malcolm, die ich in meinem Artikel über die Beteiligung von Kanada an der modernen Sklaverei veröffentlicht habe. In dieser E-Mail gestand er, dass die Vermittlung von der RCMP in meinem Fall seinem jungen demokratischen Land Grund zu erröten und zur Verlegenheit gibt. Dieses Geständnis von einem Partnerdienst im Menschenhandel ist aber auch ein Geständnis für die eigentliche verbrecherische Rolle der deutschen Behörden in der modernen Sklaverei, die ich in diesem Blog entlarvt habe.
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