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Donnerstag, 27. April 2017

Weitermachen!


Nach langer Pause melde ich mich wieder, dieses mal aber aus Kanada.

 

Zuerst erzähle ich, was mir seit der Veröffentlichung meines letzten Artikels passiert ist.

Ein alter Freund hat mir geschrieben, dass mein Hungerstreik das beste Geschenk für die Menschenhändler sein würde. Im Prinzip sah ich es nicht genau so und sehe es auch heute nicht genau so, aber über einen wesentlichen Umstand hatte ich mir schon Gedanken gemacht. Die Zeit vom Anfang des geplanten Hungerstreiks bis zum Tag der Hauptverhandlungen – dem 28. Oktober, war zu knapp und ich hatte keinen Zweifel, dass man mich gleich nach diesem Tag ungeachtet meines Zustands verhaften würde und ich konnte die Substanz, die jeden zum Sprechen bringen kann, nicht außer Acht lassen. Die Hauptsache für mich war die Löschung meines Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com, der die deutsche und die anderen  kriminellen Diktaturen entlarvt, zu vermeiden und es wurde mir klar, dass ein Hungerstreik in meinem Fall keine Lösung sein konnte.

 

Dazu kamen andere Umstände, die ich hier erwähnen werde. Im Artikel „Realitäten und Repressalien meiner Lebensgeschichte“ habe ich erwähnt, dass die deutschen Behörden  neben dem Justizterror sehr aktiv damit beschäftigt waren, mich ohne Lebensunterhalt zu lassen. Hier werde ich mehr präzise sein. Nach meiner Ankunft in Deutschland wandte ich mich an eine bulgarische Gesellschaft, für die ich erfolgreich in Bulgarien gearbeitet hatte. Ich spürte die positive Haltung des Mitbesitzers, den ich kontaktierte – er rief paar male selber an mit Ideen sein Netzwerk zu nutzen um mir eine Beschäftigung zu finden, aber offensichtlich hat man ihm verboten auch das zu tun.

Gegen das Ende von 2015 habe ich erfolgreich alle Testen und Interviews bei der Allianz bestanden und bekam eine Stellung im Vertrieb. Bei der Bewerbung für Erlaubnis für Versicherungsvermittler musste ich aber die Frage beantworten, ob ich Angeklagter in einem Strafverfahren war. Als man mir sagte, dass dies höchstwahrscheinlich mit meiner Entlassung enden würde und ich bemerkte, dass die IHK, die die Industriestandarte angibt, nur Angeklagten in Straftaten, die mit Bereicherung des Angeklagten verbunden sind, oder ein Jahr oder mehr als Strafe vorsehen, das Erlaubnis verweigert, hat man mir  geantwortet, dass die ethischen Standarte der Allianz höher sind als die der IHK. Die Allianz ist heutzutage sehr aktiv in Osteuropa und ich hoffe, dass dieser Konzern eines Tages für seine höheren ethischen Standarten, also für seine Kollaboration mit dem Menschenhandel in Osteuropa, den vollen Preis zahlen wird. Das selbe hoffe ich für HanseMerkur Krankenversicherung AG, deren Leitung in Hamburg in 2010 gleich nach meiner Identifizierung bei dem BKA meine Provisionsgarantie gekündigt hat. Von den insgesamt fast 17 Monaten in Deutschland habe ich nur 3 Monate Einkommen gehabt. Ich habe zwar Erlaubnis als Versicherungsmakler von der IHK bekommen, aber erst nach fünf Monaten, in denen ich nicht tätig sein durfte. Kein Wunder also, dass meine Ersparnisse im Sommer von 2016 schon zu Ende waren. Schnell als Versicherungsmakler genügend Geld zu gewinnen, wenn man neu, Ausländer und Angeklagter ist (ich spürte, dass eine Entwicklung im Strafverfahren gegen mich nach dem ein Jahr Unterbrechung bevorstand) war unmöglich. Unter diesen Umständen nutzte ich meinen Status als selbständiger EU-Bürger um mich für finanzielle Unterstützung zu bewerben. Es stellte sich aber heraus, dass die kriminelle Diktatur in Deutschland wirklich totalitär ist. Man forderte von mir Dokumente, für deren Besorgung ich nach Bulgarien reisen musste, um den Traum der deutschen Menschenhändler – in die Hände der bulgarischen organisierten Kriminalität zu landen, zu erfüllen (solche Dokumente wurden von den anderen Bewerbern nicht gefordert). Obwohl die Regeln ausdrücklich erlauben, dass die Bewerber eine eigene Wohnung haben und behalten dürfen, man versuchte mich zu überzeugen, meine Wohnung in Sofia zu verkaufen mit der Begründung, dass die Konjunktur des Immobilienmarktes in Sofia sehr hoch war und man zeigte mir Annoncen aus bulgarischen Medien. Meine Bewerbung endete mit einer Zusage für 109 Euro monatlich für die nächsten vier Monate und mit der Forderung die Unterlagen aus Bulgarien zu besorgen, wenn ich mehr bekommen wollte.

Unter diesen Umständen war die Rückkehr nach Kanada die natürliche Lösung für mich. Als ich am 21. Oktober 2016 Deutschland verließ, hatte ich nur wenige Hunderte Euro auf dem Bankkonto und paar Hundert Euro bar für den Bus nach Paris und für die Übernachtungen da. Den Flugticket nach Kanada habe ich mir in Paris mit meiner kanadischen Kreditkarte gekauft.

Schon am Abend des 25. Oktobers, einen Tag nach meiner Ankunft in Kanada, habe ich einen Schreiben an das Amtsgericht Leipzig per E-Mail geschickt, in dem ich das Gericht benachrichtigte, dass ich in Kanada war und aus diesem Grund bei den  Hauptverhandlungen nicht anwesend sein konnte. Ich habe meine Abreise mit Mittellosigkeit begründet wobei ich einen Auszug aus meinem Bankkonto und den Schreiben vom Jobcenter über die 109 Euro monatlich beigelegt habe.  

Ich muss betonen, dass ich wegen der Rücksichtslosigkeit dieser Diktatur sehr vorsichtig bei meiner Abreise sein musste. Für den Fall, das mir das Schlimmste passierten sollte, habe ich die schwierige, aber für mich zweifellos richtige Entscheidung getroffen, die Kontrolle über meinen Blog www.sexsklaverei.blogspot.com aufzugeben, was auch zur Entstehung dieses Blogs geführt hat.

Am 17. Oktober 2016, Tage vor meiner Abreise, hatte ich Beweismittel vom Amtsgericht Leipzig beantragt, einschließlich die Ladung als Zeugen von den Ihnen schon bekannten KHK Dietmar Schmidt, Ralf Oberndörfer und Martin Keetman, von Jens Kottke, von Klaus Fleischmann aus der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und von „Lili“. Hier veröffentliche ich meinen Schreiben mit dem entsprechenden Verzeichnis..

Laut dem StPO muss das Gericht die Verteidigung des Angeklagten (und ich verteidigte mich selbst) rechtzeitig über die geladenen Zeugen informieren, damit die Verteidigung Zeit hat, sich auf die Befragung dieser Zeugen vorzubereiten. In Kanada habe ich im November erfahren, dass ich keine Post vom Amtsgericht Leipzig bekommen hatte. Das bedeutet, dass das Amtsgericht Leipzig überhaupt keine Zeugen geladen hat – mein Ausbleiben ist dem Gericht frühestens am 26. Oktober bekannt worden und zu diesem Moment musste die Benachrichtigung vom Gericht wenn nicht angekommen wenigstens unterwegs sein, denn die Hauptverhandlung sollte am 28. Oktober stattfinden. Es stand schon fest, dass das Amtsgericht Leipzig mir das Recht Belastungs- und Entlastungszeugen zu befragen (Artikel 6, § 3, (d) der Menschenrechtskonvention) verweigert hatte. Ich hatte schon keinen Zweifel, dass diese Hauptverhandlung eine Formalität des Justizterrors sein würde.

Im Dezember hat mich das Amtsgericht Leipzig per E-Mail nach meiner neuen Wohnadresse befragt. Ich hatte aber noch keinen ständigen Wohnsitz (zwei Wochen später habe ich so einen gefunden und bin umgezogen worden) und da auch die Rechtsverletzungen seitens dieses Gerichts mir zu viel wurden, habe ich neben der Benachrichtigung über meine damalige Situation auch darüber informiert, dass unsere künftige Korrespondenz nur durch die kanadischen Behörden laufen würde, die auf Grund meiner Registrierungen genau wissen würden, wo ich zum angegeben Zeitpunkt wohne.

Aus diesem Grund kann ich nichts über die weitere Entwicklung in meinem Strafverfahren hier berichten.

Mir geht es aber nur darum, weiterzumachen bezüglich der Entlarvung der kriminellen Diktaturen der westlichen Machthaber, insbesondere in Verbindung mit der neuen Sklaverei, und das werde ich hier tun.