Nach langer Pause melde ich mich
wieder, dieses mal aber aus Kanada.
Zuerst erzähle ich, was mir seit der
Veröffentlichung meines letzten Artikels passiert ist.
Ein alter Freund hat mir geschrieben,
dass mein Hungerstreik das beste Geschenk für die Menschenhändler sein würde.
Im Prinzip sah ich es nicht genau so und sehe es auch heute nicht genau so,
aber über einen wesentlichen Umstand hatte ich mir schon Gedanken gemacht. Die
Zeit vom Anfang des geplanten Hungerstreiks bis zum Tag der Hauptverhandlungen
– dem 28. Oktober, war zu knapp und ich hatte keinen Zweifel, dass man mich
gleich nach diesem Tag ungeachtet meines Zustands verhaften würde und ich
konnte die Substanz, die jeden zum Sprechen bringen kann, nicht außer Acht
lassen. Die Hauptsache für mich war die Löschung meines Blogs
www.sexsklaverei.blogspot.com, der die deutsche und die anderen kriminellen Diktaturen entlarvt, zu vermeiden
und es wurde mir klar, dass ein Hungerstreik in meinem Fall keine Lösung sein
konnte.
Dazu kamen andere Umstände, die ich
hier erwähnen werde. Im Artikel „Realitäten und Repressalien meiner
Lebensgeschichte“ habe ich erwähnt, dass die deutschen Behörden neben dem Justizterror sehr aktiv damit
beschäftigt waren, mich ohne Lebensunterhalt zu lassen. Hier werde ich mehr
präzise sein. Nach meiner Ankunft in Deutschland wandte ich mich an eine
bulgarische Gesellschaft, für die ich erfolgreich in Bulgarien gearbeitet
hatte. Ich spürte die positive Haltung des Mitbesitzers, den ich kontaktierte –
er rief paar male selber an mit Ideen sein Netzwerk zu nutzen um mir eine
Beschäftigung zu finden, aber offensichtlich hat man ihm verboten auch das zu
tun.
Gegen das Ende von 2015 habe ich
erfolgreich alle Testen und Interviews bei der Allianz bestanden und bekam eine
Stellung im Vertrieb. Bei der Bewerbung für Erlaubnis für
Versicherungsvermittler musste ich aber die Frage beantworten, ob ich
Angeklagter in einem Strafverfahren war. Als man mir sagte, dass dies
höchstwahrscheinlich mit meiner Entlassung enden würde und ich bemerkte, dass
die IHK, die die Industriestandarte angibt, nur Angeklagten in Straftaten, die
mit Bereicherung des Angeklagten verbunden sind, oder ein Jahr oder mehr als
Strafe vorsehen, das Erlaubnis verweigert, hat man mir geantwortet, dass die ethischen Standarte der
Allianz höher sind als die der IHK. Die Allianz ist heutzutage sehr aktiv in
Osteuropa und ich hoffe, dass dieser Konzern eines Tages für seine höheren
ethischen Standarten, also für seine Kollaboration mit dem Menschenhandel in Osteuropa,
den vollen Preis zahlen wird. Das selbe hoffe ich für HanseMerkur
Krankenversicherung AG, deren Leitung in Hamburg in 2010 gleich nach meiner
Identifizierung bei dem BKA meine Provisionsgarantie gekündigt hat. Von den
insgesamt fast 17 Monaten in Deutschland habe ich nur 3 Monate Einkommen
gehabt. Ich habe zwar Erlaubnis als Versicherungsmakler von der IHK bekommen,
aber erst nach fünf Monaten, in denen ich nicht tätig sein durfte. Kein Wunder
also, dass meine Ersparnisse im Sommer von 2016 schon zu Ende waren. Schnell
als Versicherungsmakler genügend Geld zu gewinnen, wenn man neu, Ausländer und
Angeklagter ist (ich spürte, dass eine Entwicklung im Strafverfahren gegen mich
nach dem ein Jahr Unterbrechung bevorstand) war unmöglich. Unter diesen Umständen
nutzte ich meinen Status als selbständiger EU-Bürger um mich für finanzielle
Unterstützung zu bewerben. Es stellte sich aber heraus, dass die kriminelle
Diktatur in Deutschland wirklich totalitär ist. Man forderte von mir Dokumente,
für deren Besorgung ich nach Bulgarien reisen musste, um den Traum der
deutschen Menschenhändler – in die Hände der bulgarischen organisierten
Kriminalität zu landen, zu erfüllen (solche Dokumente wurden von den anderen
Bewerbern nicht gefordert). Obwohl die Regeln ausdrücklich erlauben, dass die
Bewerber eine eigene Wohnung haben und behalten dürfen, man versuchte mich zu
überzeugen, meine Wohnung in Sofia zu verkaufen mit der Begründung, dass die
Konjunktur des Immobilienmarktes in Sofia sehr hoch war und man zeigte mir Annoncen
aus bulgarischen Medien. Meine Bewerbung endete mit einer Zusage für 109 Euro
monatlich für die nächsten vier Monate und mit der Forderung die Unterlagen aus
Bulgarien zu besorgen, wenn ich mehr bekommen wollte.
Unter diesen Umständen war die Rückkehr
nach Kanada die natürliche Lösung für mich. Als ich am 21. Oktober 2016
Deutschland verließ, hatte ich nur wenige Hunderte Euro auf dem Bankkonto und
paar Hundert Euro bar für den Bus nach Paris und für die Übernachtungen da. Den
Flugticket nach Kanada habe ich mir in Paris mit meiner kanadischen Kreditkarte
gekauft.
Schon am Abend des 25. Oktobers, einen
Tag nach meiner Ankunft in Kanada, habe ich einen Schreiben an das Amtsgericht
Leipzig per E-Mail geschickt, in dem ich das Gericht benachrichtigte, dass ich
in Kanada war und aus diesem Grund bei den
Hauptverhandlungen nicht anwesend sein konnte. Ich habe meine Abreise
mit Mittellosigkeit begründet wobei ich einen Auszug aus meinem Bankkonto und
den Schreiben vom Jobcenter über die 109 Euro monatlich beigelegt habe.
Ich muss betonen, dass ich wegen der
Rücksichtslosigkeit dieser Diktatur sehr vorsichtig bei meiner Abreise sein
musste. Für den Fall, das mir das Schlimmste passierten sollte, habe ich die
schwierige, aber für mich zweifellos richtige Entscheidung getroffen, die
Kontrolle über meinen Blog www.sexsklaverei.blogspot.com
aufzugeben, was auch zur Entstehung dieses Blogs geführt hat.
Am 17. Oktober 2016, Tage vor meiner
Abreise, hatte ich Beweismittel vom Amtsgericht Leipzig beantragt,
einschließlich die Ladung als Zeugen von den Ihnen schon bekannten KHK Dietmar
Schmidt, Ralf Oberndörfer und Martin Keetman, von Jens Kottke, von Klaus
Fleischmann aus der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und von „Lili“. Hier
veröffentliche ich meinen Schreiben mit dem entsprechenden Verzeichnis..
Laut dem StPO muss das Gericht die
Verteidigung des Angeklagten (und ich verteidigte mich selbst) rechtzeitig über
die geladenen Zeugen informieren, damit die Verteidigung Zeit hat, sich auf die
Befragung dieser Zeugen vorzubereiten. In Kanada habe ich im November erfahren,
dass ich keine Post vom Amtsgericht Leipzig bekommen hatte. Das bedeutet, dass
das Amtsgericht Leipzig überhaupt keine Zeugen geladen hat – mein Ausbleiben
ist dem Gericht frühestens am 26. Oktober bekannt worden und zu diesem Moment
musste die Benachrichtigung vom Gericht wenn nicht angekommen wenigstens
unterwegs sein, denn die Hauptverhandlung sollte am 28. Oktober stattfinden. Es
stand schon fest, dass das Amtsgericht Leipzig mir das Recht Belastungs- und
Entlastungszeugen zu befragen (Artikel 6, § 3, (d) der
Menschenrechtskonvention) verweigert hatte. Ich hatte schon keinen Zweifel,
dass diese Hauptverhandlung eine Formalität des Justizterrors sein würde.
Im Dezember hat mich das Amtsgericht
Leipzig per E-Mail nach meiner neuen Wohnadresse befragt. Ich hatte aber noch
keinen ständigen Wohnsitz (zwei Wochen später habe ich so einen gefunden und
bin umgezogen worden) und da auch die Rechtsverletzungen seitens dieses
Gerichts mir zu viel wurden, habe ich neben der Benachrichtigung über meine
damalige Situation auch darüber informiert, dass unsere künftige Korrespondenz
nur durch die kanadischen Behörden laufen würde, die auf Grund meiner Registrierungen
genau wissen würden, wo ich zum angegeben Zeitpunkt wohne.
Aus diesem Grund kann ich nichts über
die weitere Entwicklung in meinem Strafverfahren hier berichten.
Mir geht es aber nur darum,
weiterzumachen bezüglich der Entlarvung der kriminellen Diktaturen der
westlichen Machthaber, insbesondere in Verbindung mit der neuen Sklaverei, und
das werde ich hier tun.