Kehren wir jetzt zurück zum
Strafverfahren und genauer zu den veröffentlichten im Blog www.sexsklaverei.blogspot.com und in
diesem Blog Akten dieses Verfahrens.
Zuerst komme ich auf die Rolle des
damaligen Präsidenten des BKA Jörg Ziercke - nicht nur weil diese die
kriminellen Rollen seiner Unterstellten Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer
vorbestimmt hat, sondern vor allem weil seine Rolle für die kriminelle Rolle
der von ihm geleiteten Institution im Menschenhandel kennzeichnend ist. Lesen
Sie seinen Schreiben vom 20.04.2011. Während er einen Anfangsverdacht für
Straftaten gegen mich sieht, sieht er keinen Verdacht für Beteiligung seiner
Beamten im Menschenhandel, obwohl sie laut der Führungsinformation, ihm niemals
vor der Verfassung dieses Blogs über ihre zwei Treffen mit mir berichtet haben
(und Polizisten sind verpflichtet über alle ihre Handlungen zu berichten) und
im Verstoß des Legalitätsprinzips kein Vernehmungsprotokoll aufgestellt haben
und selber beschlossen haben, meine Äußerungen nicht zu ermitteln. Ich betone
hier wieder, dass es nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch unmöglich
ist, dass Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer ohne das Wissen und die
Anweisungen ihrer Vorgesetzten die zwei Treffen mit mir durchgeführt haben -
auch deshalb, weil sie für die Nutzung des dienstlichen Autos und für die lange
Abwesenheit vom Büro ihr Erlaubnis brauchten.
Im Strafbefehl steht es, dass meine
Äußerungen gegen KHK Dietmar Schmidt zu einem Disziplinar- und Strafverfahren
geführt haben müssen – als ob begründete Äußerungen gegen Polizisten eine
Straftat sind. In Wirklichkeit aber hat kein Disziplinarverfahren gegen KHK
Dietmar Schmidt stattgefunden, nicht zu sprechen von einem Strafverfahren. In
der ganzen Sachakte ist keine Dokumentation eines Disziplinarverfahrens gegen
KHK Schmidt zu sehen. Zu so einem Verfahren gehören Befragungen des Beamten und
seine Suspendierung. Das hat aber Ziercke nicht gemacht. Er hat die
Führungsinformation am 13.01.2011 bekommen, gab den KHK Schmidt und Oberndörfer
genügend Zeit die absurde „Ermittlung“ gegen mich durchzuführen und soweit
möglich, die Spuren der von mir erwähnten Verbrechen zu decken, obwohl er sehr
gut wusste, dass beide an einer Ermittlung gegen mich nicht teilnehmen durften,
und erst dann hat er den Zirkus mit der Befragung der Staatsanwaltschaft in
Leipzig begonnen. Das andere merkwürdige in seinen Handlungen ist, dass er sich
gleich an die Staatsanwaltschaft wandte. BKA gehört zum Innenministerium.
Dieses Ministerium soll ein Kontrollgremium haben, das die Handlungen von Beamten, die an Fehlverhalten beschuldigt
worden sind, umständlich untersucht und erst wenn genügend Zeugnisse von Straftaten
vorhanden sind, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ich finde drei
Erklärungen, warum Jörg Ziercke gleich die Staatsanwaltschaft einberufen hat.
Erstens, anscheinend kein Gremium und
dritte Beamten wollten sich mit einer Bewilligung von groben Vergehen
bloßstellen, manche von denen sogar in der Führungsinformation deutlich zu
sehen sind. Zweitens, weil so ein Gremium unvermeidlich harte administrative
Strafen für den BKA-Präsidenten und für seine zwei Beamten empfehlen muss –
gegen die Beamten, weil sie für ihre Handlungen ihren Vorgesetzten nicht
berichtet haben und gegen Ziercke – weil er von seinen Unterstellten keine
Berichte über ihre Handlungen forderte. Und drittens - er war sicher über das
Ergebnis der „Untersuchung“ der Staatsanwaltschaft – kein Dienstvorsitzender
übergibt sonst seine Angestellten der Strafverfolgung. Und Ziercke hatte in
diesem Fall gute Gründe, sicher am Ergebnis zu sein – erstens sind die
deutschen Staatsanwaltschaften, insbesondere die sächsischen, zu echten Schutzstaffel
der kriminellen Interessen der Obrigkeit geworden, und zweitens, schauen Sie
sich den Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia an und wie viele
male die Staatsanwälte ihm selbst
geholfen haben, von Beschuldigungen davonzukommen. So ist es, wenn man der kriminellen Diktatur
treu dient. KHK Dietmar Schmidt wusste auch sehr gut, dass er keine Probleme im
BKA haben würde - sonst würde er mir nicht mit Übernahme meines
Reputationmanagements drohen, sondern sich um sich selbst kümmern. Und warum sollte
er sich um sich selbst kümmern, wenn lange schon vor der „Befragung“ der
Staatsanwaltschaft Leipzig, viele hochgestellten Beamten - schauen Sie sich
bitte ihre Kommentare im Blog sexsklaverei.blogspot.com oder in diesem Blog an,
betont haben, dass es keine Sklaverei in Leipzig gibt und alles in Ordnung
ist? Und das wichtigste Vergehen von
Ziercke – er hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet, obwohl die
Führungsinformation ganz klar machte, dass seine Angestellten keine solche
Ermittlung durchgeführt hatten. Auch sein Nachfolger, der schon 3 Jahre seinen
Posten besitzt, hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet.
Noch eine wichtige Bemerkung: wie
schon hier erwähnt, hat meine Anwendung an BKA bezüglich dem Menschenhandel in
Leipzig zum Verlust meines festen Einkommens von der HanseMerkur
Krankenversicherung AG geführt. Aber es waren nicht KHK Schmidt und KHK
Oberndörfer, die die Leitung des Versicherers in Hamburg kontaktiert haben,
sondern das war entweder die Leitung vom BKA oder eine dritte Partei, die von
der BKA Leitung eingeschaltet wurde.
Schon vor Jahren habe ich in diesem
Blog behauptet, dass beide BKA-Beamten nicht auf eigene Initiative agierten,
sondern den Anweisungen ihrer Vorsitzenden folgten und dass es in diesem
Fall nicht um Beteiligung an Verbrechen von zwei BKA Beamten geht, sondern um
die Beteiligung an Verbrechen einer ganzen Schlüsselinstitution – das BKA. Die
Sachakte meines Strafverfahrens hat ausdrücklich diese Behauptung bewiesen.
Das oben geschriebene erklärt, warum
die drei KHK als Zeugen im Gericht nicht erscheinen sollten – ich würde ihnen
die selben Fragen stellen, die man ihnen in einem echten Disziplinarverfahren
stellen würde.
Nun kommt etwas sehr wichtiges.
Schauen Sie sich die Verfügung vom Staatsanwalt Renger, die am 22. Februar 2016
beim Amtsgericht Leipzig eingegangen ist. In dieser Verfügung erklärt der
Strafverfolger der Richterin Walther die Tatvorwürfe gegen mich. Das ist eine
sehr wichtige Unterlage, denn sie ist ein Zeugnis davon, dass am 23.09.2014,
während der Unterschreibung meines Strafbefehls, diese Richterin überhaupt
keine Ahnung hatte, woran ich überhaupt beschuldigt worden war. So agieren
die Richter des „Rechtsstaats“ Deutschland, der nichts anders als eine
kriminelle Diktatur ist. Das Dokument ist zugleich ein Zeugnis der Abhängigkeit
der Justiz von der Regierung – offensichtlich die Aufforderung der
Staatsanwaltschaft meinen Strafbefehl zu unterschreiben war genug Grund das zu
tun ohne sich die Mühe zu geben, den Entwurf überhaupt zu lesen. Also die
Behauptungen für Unabhängigkeit der Justiz von der Ausführungsmacht - eine der Grundlagen eines Rechtsstaats,
bezüglich Deutschland, sind reine Lügen. Wenn Sie sich erinnern, schon nach
meiner Bekanntmachung mit der Sachakte habe ich die Richterin Walther
aufgefordert, von der Sache zurückzutreten, was sie natürlich nicht gemacht hat
– sie musste ihren Auftrag, Justizterror gegen mich zu üben, bis ich meinen
Blog lösche, ausführen. Ich erinnere mich, wie als ich im Gericht erwähnte, dass
ich Ihren Rücktritt gefordert hatte, man mich fragte, ob ich auf Grund der
Abhängigkeit der Richterin von der Staatsanwaltschaft das machen würde.
Vielleicht fragen sich manche von Ihnen warum ich schon damals ihren Rücktritt
nicht offiziell gefordert habe. Ich nenne hier drei Gründe. Erstens, in einer
kriminellen Diktatur spielt die Person des Richters keine Rolle – sie werden
alle das tun, was die Diktatur von ihnen fordert. Zweitens, ich sollte der
Richterin die Möglichkeit geben, sich zu blamieren, was unvermeidlich war und
wobei, wie Sie sehen, Staatsanwalt Renger sehr viel geholfen hat. Drittens,
sicher haben Sie alle gemerkt, dass in diesem Strafprozess was ich tue und
fordere überhaupt keine Rolle spielt, denn man reagiert einfach nicht auf mein Vorgehen.
Ja, am Anfang der Hauptverhandlungen würde ich den Rücktritt der Richterin
Walther fordern, aber ohne jegliche Chance für Konsequenzen. Auf jeden Fall
aber wird das mein nächster Schritt in diesem Prozess sein.
Inzwischen, jedes mal wenn ich irgendwelche
Unterlage zu meiner Verteidigung holte, klagte der Justizbeamte, dass ich dem
Gericht zu viel zu tun verursache, Ich habe aber das Amtsgericht Leipzig
niemals aufgefordert, dieses gesetzwidriges Strafverfahren gegen mich
einzuleiten. Können Sie in der Sachakte Spuren finden, dass jemand vom
Amtsgericht Leipzig viel gearbeitet hat? Ich nicht. Ich sehe keine Kommentare
zu meiner Stellungnahme und keine Hinweise, dass man meine Unterlagen überhaupt
gelesen hat. Sie haben sich sogar keine Mühe gegeben, meine Strafanzeige zur
Sachakte einzulegen, wie ich schon am 1. Juni 2015 in meinem Einspruch
schriftlich gefordert hatte. Und wenn man unter „viel Arbeit“ die Schaffung
einer „alternativen“ zu meinen Unterlagen Dokumentation verstehen soll, so bin
ich der letzte, der etwas damit zu tun haben würde.
Dass die Richterin Walther keine
Justiz, sondern Justizterror in diesem Prozess ausübt, ist ersichtlich auch aus
den Tatvorwürfen gegen mich. Nehmen wir Tatvorwurf 3 von der Verfügung vom
22.02.2016 – meine Behauptung, dass KHK Schmidt und Oberndörfer vom Anfang an
keine Absicht gehabt haben auf Grund meiner Angaben zu ermitteln. Können Sie
sich einen besseren Beweis für den totalen Mangel so einer Absicht bei KHK
Schmidt und Oberndörfer vorstellen als die Tatsache, dass beide kein
Vernehmungsprotokoll geführt haben und im BKA nichts im Schreiben über ihre
zwei Treffen mit mir überlassen haben? Offensichtlich kein Beweis ist für die
Richterin Walther gut genug, um das nachzuweisen, was so wie so klar ist.
Nun möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf
die Verfügung vom Staatsanwalt Renger vom 28.12.2015 lenken. Von dieser Akte
erfahren wir, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig eine neue Ermittlung gegen
mich in 2015 unter dem Aktenzeichen 817 Js 70652/15 wegen Bezichtigung des
Menschenhandels und der Zwangsprostitution gegen den „Geschädigten“ Jens Kottke
und Bezichtigung des Unterlassens von Ermittlungen durch den zuständigen
Beamten in der Polizeidirektion Leipzig eingeleitet hatte. Von der selben
Verfügung erfahren wir, wer dieser Beamte ist – der „Geschädigte“ Martin
Keetman. Die Strafanzeigen der beiden „Geschädigten“ basieren sich auf meine
Artikeln vom 2015 im Blog sexsklaverei.blogspot.com. Mit der selben Verfügung
entscheidet StA Renger gemäß § 154 Abs.1 StPO von einer Verfolgung abzusehen –
weil ich eine Strafe in einem anderen Verfahren zu erwarten hatte im Vergleich
zu dem die neuen Tatvorwürfe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.
Natürlich sind meine Behauptungen für
Teilnahme am Menschenhandel gegen Jens Kottke und das Sittendezernat zur
Polizeidirektion Leipzig viel wichtiger und wesentlicher als die Tatvorwürfe,
wegen denen ich Angeklagter bin. Aber der StA Renger denkt richtig, dass je
allgemeiner die Tatvorwürfe sind, desto schwieriger ist es, sich gegen sie zu
verteidigen und desto leichter ist es für den Richter, seine subjektive
Einstellung zu gebrauchen i.e. Justizterror zu üben und desto größer die
Wahrscheinlichkeit ist, dass der Angeklagte auf seine entsprechenden
Behauptungen verzichtet.
Aber Absehen von einer Verfolgung
gemäß 154 Abs.1 StPO ist eine vorläufige Maßnahme und die Frage ist, was wird
folgen wenn die andere Strafe fällt. Ich antworte: nicht nur wird die
Ermittlung fortsetzen, sondern ein Regen von Strafanzeigen und Beschuldigungen
wird folgen, bis ich den ganzen Blog lösche. Das ist auf jeden Fall die
Strategie der Sponsoren meiner Rechtsverfolgungen. Ich habe mich schon hier
empört, dass die Richterin Walther anstatt Justiz zu üben mir ein Geschäft
vorgeschlagen hat, der den Menschenhandel unterstützt. In Wirklichkeit hat sie
mir kein Geschäft, sondern eine Falle für mich selbst vorgeschlagen. Ich werde
nicht behaupten, dass sie es bewusst gemacht hat – das überlasse ich Ihnen
einzuschätzen. Ich sage nur, dass ich weder so
unehrlich und feige noch so dumm bin, um in diese Falle zu fallen.
Das ist nicht die erste Falle, die man
mir eingestellt hat. Warum hatte mich die Staatsanwaltschaft Leipzig in 2014
zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, wenn, wie es sich herausgestellt hat,
keiner von dieser Staatsanwaltschaft mit
mir sprechen wollte? Vor allem, weil man hoffte, dass ich mich bei der
Staatsanwaltschaft nicht melden und so mich strafbar machen würde. Es ist eine
übliche Praxis der Justiz einer kriminellen Diktatur juristische Fallen den
unbequemen und von ihr verfolgten Personen vorzubereiten. Ja, schmutzige Ziele
erreicht man nur mit schmutzigen Mitteln.
Ich habe schon geschrieben, dass die
Unterlagen eindeutig nachweisen, dass Jens Kottke im Auftrag vom Sittendezernat
zur Polizeidirektion Leipzig „Lili“ zu einer „freiwilligen“ Vernehmung nach
Leipzig geholt und zu falschen Aussagen gezwungen hat. Schauen Sie sich den
Aktenvermerk vom 19.01.2011 Hr. Keetman an. Da schreibt der Leiter des
Sittendezernats in Leipzig, dass er am 17.01.2011 den „Kollegen“ Schmidt um die
Personalien von „Lili“ gebeten hat, und seine Zusage bekommen hat. Schauen Sie
sich nun das Kommentar von Jens Kottke
vom selben Tag(!) - den 17.01.2011 zu meinem ersten Artikel, in dem dieser
schreibt, dass „Lili“ nach Leipzig kommen und aussagen wird. Die zwei
Schriftstücke beweisen das, was ich in diesem Blog schon behauptet habe – dass KHK
Keetman seinem Informanten Jens Kottke den Auftrag gegeben hat, „Lili“ nach
Leipzig zu holen und zu falschen Aussagen zu zwingen. Vielleicht fragt sich
doch noch jemand warum man Kottke hier einschalten sollte. „Lili“ sollte
„freiwillig“ zur Vernehmung kommen und das konnte nur Kottke tun – wie sonst
werden die Staatsverbrecher erklären, warum Sie die Frau im Rahmen einer Ermittlung
gegen Menschenhandel nicht vernommen haben, was Sie eigentlich tun mussten, sie
aber im Rahmen einer Ermittlung gegen
mich vernehmen werden. In seiner Führungsinformation schreibt KHK Oberndörfer,
dass meine Informationen „lediglich auf die vorgeblichen Äußerungen der
Prostituierten basieren“ mit dem Zweck, die Glaubwürdigkeit meiner Aussagen in
Frage zu stellen und nun, einige Monate später werden die Aussagen der selben
Prostituierten wichtig. Also, die Aussagen von Prostituierten werden bei den deutschen
Behörden nur dann in Acht genommen, wenn sie unter Zwang der Zuhälter aussagen,
und bedeuten nichts, wenn sie ohne Zwang aussagen. Die zwei Schriftstücke
beweisen noch etwas – dass Jens Kottke sein außerordentliches Wissen über mich,
offenbart in seinen Kommentaren, dem KK 24 verdankt. Die Tatsache, dass KHK
Keetman vom „Kollegen“ Schmidt aus BKA (Wiesbaden) um die Personalien von
„Lili“ gebeten hat, neben den Aussagen von „Gabi“ über diese Kontrollen und der
Verfehlung auch „Kerry“ zu identifizieren, beweist eindeutig, dass das
Hauptargument gegen meine Behauptungen in diesem Blog – die Märchen über die
intensiv getätigten Kontrollmaßnahmen des Sittendezernats eine reine Lüge sind.
Und das wichtigste – die zwei Schriftstücke beweisen auch, dass die
BKA-Beamten, das Sittendezernat in Leipzig und der Zuhälter und Sklavenaufseher
Jens Kottke zum selben System, also zum System der modernen Sklaverei gehören. Diese
meine Behauptung, die die Sachakte bewiesen hat, stellt einer der drei
Tatvorwürfe gegen mich dar.
Wegen der Anzahl und Grobheit der
Rechtsverletzungen setzt das Strafverfahren gegen mich neue Maßstäbe für die
Justizwillkür und Justizterror der kriminellen Diktaturen, die sich heute als
liberale Demokratien darstellen. Ehrlich gesagt, ich hatte geglaubt, dass die
deutschen Machthaber genügend klug sind, so ein Strafverfahren gegen mich nicht
einzuleiten, aber wie Sie sehen, ich habe mich geirrt. Nur eine Person und zwar
nicht von den höchsten Etagen der Macht – der damalige Polizeipräsident der
Polizeidirektion Leipzig und Dienstvorsitzender von KHK Martin Keetman Horst
Wawrzynski hat erkannt, dass meine Rechtsverfolgung zu nichts führen würde und
verzichtete auf die Stellung eines Strafantrags gegen mich. Die Bilanz des
rechtswidrigen und kriminellen Strafverfahrens gegen mich ist, dass die
Sponsoren des Verfahrens nicht nur ihr Ziel – die Löschung meines Blogs
meinerseits, total verfehlt haben, sondern mich dazu gezwungen haben, dieses
Ziel für sie für immer unerreichbar zu machen, während ich dank diesem
Strafverfahren die Sachakte zu ihm bekommen habe, die alle meine wesentlichen
Behauptungen bestätigt und viele wichtigen Umstände beleuchtet hat. Und dass
die Leipziger Sklavenhalter sich als Eigentümern der Phönix GmbH eingetragen
und den Kriminellen Jens Kottke angestellt haben, um die schmutzige Arbeit für
sie zu verrichten, spricht davon, dass diese Personen von Macht und Verbrechen
besoffen sind und jedes Realitätsgefühl verloren haben – sonst kann ich mir so
viel Dummheit nicht vorstellen.
Wegen des Ausmaßes und Anzahl der
Rechtsverletzungen, aber auch wegen der Veröffentlichung der Sachakte, also
wegen ihrer Dokumentierung, wird mein Strafverfahren zu einem großen Nagel im
Sarg des Mythos (das Wort Lüge finde ich eigentlich passender) über den
Rechtsstaat Deutschland.
Aber mein Strafverfahren ist nicht der
einzige Nagel in diesem Sarg. Ich meine die sächsische Aktenaffäre, den Prozess
gegen Mandy Kopp und Beatrice E. und die vielen Rechtsverbrechen, erwähnt im
Artikel „Der als Sachsensumpf getarnte Deutschlandsumpf“.
Aber alle diese Rechtsverbrechen in
der Bundesrepublik Deutschland sind nicht nur Nageln im Sarg der Lüge über den
Rechtsstaat Deutschland, sondern zugleich sind sie Nageln im Sarg einer
anderen, unzulässigen Lüge, die man durch die ganze Nachkriegszeit niemals
offiziell ausgesprochen hat, die man aber durch den Mythos über den Rechtsstaat
Deutschland ständig angedeutet hat. Das ist die abscheuliche, ich betone,
unzulässige Lüge, dass die Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben können.
Wochen oder sogar wenige Tage vor meiner Abreise aus Deutschland haben die
Medien über die Recherche von zwei Journalisten berichtet, nach der 77% der
Leiter der deutschen Justiz bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland
ehemalige Parteimitglieder der NSDAP waren. Und ich kann ergänzen, dass die
übrigen 23% Sympathisanten waren oder wenigstens mitmachten – alle anderen
wurden verfolgt und für sie gab es keine Plätze im nazistischen Rechtssystem,
genau so wie es keine Plätze für die ehemaligen DDR Richter in der Justiz der
Bundesrepublik Deutschland gegeben hat.
Inzwischen, bin ich neulich auf eine
Dissertation in der Georg-August Universität in Göttingen namens „Die
DDR-Justiz vor dem Gericht. Eine Bestandsaufnahme“ seit dem Jahr 2008 gekommen.
Da führt der Autor die folgenden sehr interessanten Angaben an. Nach der
Vereinigung wurden 75 000 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige DDR-Magistrate
eingeleitet, wobei in 37% der Fälle der Delikt Rechtsbeugung war. Nur 1.4% dieser
Ermittlungen endeten mit der Erhebung einer Anklage, wobei in 11% dieser Fälle
lehnten die Bundesgerichte die Eröffnung eines Hauptverfahrens
ab.Überproportional hoch war die Anzahl der Strafverfahren, in denen die
Angeklagten für unschuldig erklärt wurden oder das Hauptverfahren bei den
Richtern eingestellt wurde. Diese Angaben besagen eindeutig, dass die
DDR-Richter dem Gesetz dienten und keine Rechtsverletzungen (Ausnahmen gibt es
immer, so wie Justizfehler) vollzogen. Und während die deutschen Kommunisten
einen Rechtsstaat im Sinne der Einhaltung der Gesetze geschafft haben, so zeigt
dieser Blog dass die deutschen Nazi nicht nur keinen Rechtsstaat geschafft
haben, sondern auch dass sie es niemals versucht haben, so einen Rechtsstaat zu
schaffen. Sie bevorzugten und bevorzugen unter dem Etikett des
Rechtsstaats, das ihnen die Angelsachsen gegeben haben ihre Rechtsverbrechen in
aller Ruhe zu verrichten.
Der Autor der Dissertation betont
auch, dass es „nie in der deutschen – und wohl auch außerdeutschen –
Justizgeschichte nach einem politischen Systemwechsel eine auch annähernd
vergleichbar hohe Verfolgungsintensität und Zahl von Rechtsbeugungsverfahren
gegeben hat.“ Es stellt sich gleich die Frage warum es nichts ähnliches nach
der militärischen Niederlage von Nazideutschland gegeben hat. Ein Teil der
Antwort ist, dass die neuen Richter eigentlich die alten Nazirichter waren. Der
zweite Teil der Antwort ist mit der Fragwürdigkeit des eigentlichen Wechsels
des politischen Systems durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland
verbunden und ich komme darauf später in diesem Blog.
Ich habe mir die Mühe gegeben über
einige bekannte Strafverfahren gegen deutsche Antifaschisten etwas mehr zu
lesen und ich habe festgestellt, dass die Sachakte zu meinem Strafverfahren die
selbe „Handschrift“ (Methoden) seitens der Bundesjustiz offenbart, wie diese
der Nazirichter.
Jeder, der
behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist, behauptet
zugleich, dass die deutschen Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben.
Deshalb betrachte ich die Äußerung vom
Kanzleramtsminister Peter Altmaier anlässlich der türkischen Beschuldigungen
für Nazi-Praktiken: „Deutschland ist in puncto Rechtsstaatlichkeit, in puncto
Toleranz und Liberalität nicht zu übertreffen“ nicht nur als Lüge des Jahres –
ich habe Schwierigkeiten mir eine größere Lüge vorzustellen, sondern auch als
eine starke Apologetik des Nazismus.
Am Ende dieses Artikels möchte ich
noch ein Faktum vom Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia nennen - er ist aus der SPD. Dieses Faktum besagt,
dass nicht nur die CDU/CSU im Menschenhandel involviert sind, sondern die ganze
politische Palette, die im Bundestag vertreten ist, also die ganze deutsche
politische Obrigkeit. Inzwischen, der Rechtsanwalt, der mich buchstäblich
ausliefern wollte, ist eng mit der örtlichen Leitung der Linken verbunden. Linke
und rechte, liberale und konservative, haben eins gemeinsam in Deutschland –
sie sind alle Bestandteil der kriminellen Diktatur Bundesrepublik Deutschland.