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Montag, 15. Mai 2017

Weitere Aussagen der Sachakte zu meinem Strafverfahren


Kehren wir jetzt zurück zum Strafverfahren und genauer zu den veröffentlichten im Blog www.sexsklaverei.blogspot.com und in diesem Blog Akten dieses Verfahrens. 

Zuerst komme ich auf die Rolle des damaligen Präsidenten des BKA Jörg Ziercke - nicht nur weil diese die kriminellen Rollen seiner Unterstellten Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer vorbestimmt hat, sondern vor allem weil seine Rolle für die kriminelle Rolle der von ihm geleiteten Institution im Menschenhandel kennzeichnend ist. Lesen Sie seinen Schreiben vom 20.04.2011. Während er einen Anfangsverdacht für Straftaten gegen mich sieht, sieht er keinen Verdacht für Beteiligung seiner Beamten im Menschenhandel, obwohl sie laut der Führungsinformation, ihm niemals vor der Verfassung dieses Blogs über ihre zwei Treffen mit mir berichtet haben (und Polizisten sind verpflichtet über alle ihre Handlungen zu berichten) und im Verstoß des Legalitätsprinzips kein Vernehmungsprotokoll aufgestellt haben und selber beschlossen haben, meine Äußerungen nicht zu ermitteln. Ich betone hier wieder, dass es nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch unmöglich ist, dass Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer ohne das Wissen und die Anweisungen ihrer Vorgesetzten die zwei Treffen mit mir durchgeführt haben - auch deshalb, weil sie für die Nutzung des dienstlichen Autos und für die lange Abwesenheit vom Büro ihr Erlaubnis brauchten.   

Im Strafbefehl steht es, dass meine Äußerungen gegen KHK Dietmar Schmidt zu einem Disziplinar- und Strafverfahren geführt haben müssen – als ob begründete Äußerungen gegen Polizisten eine Straftat sind. In Wirklichkeit aber hat kein Disziplinarverfahren gegen KHK Dietmar Schmidt stattgefunden, nicht zu sprechen von einem Strafverfahren. In der ganzen Sachakte ist keine Dokumentation eines Disziplinarverfahrens gegen KHK Schmidt zu sehen. Zu so einem Verfahren gehören Befragungen des Beamten und seine Suspendierung. Das hat aber Ziercke nicht gemacht. Er hat die Führungsinformation am 13.01.2011 bekommen, gab den KHK Schmidt und Oberndörfer genügend Zeit die absurde „Ermittlung“ gegen mich durchzuführen und soweit möglich, die Spuren der von mir erwähnten Verbrechen zu decken, obwohl er sehr gut wusste, dass beide an einer Ermittlung gegen mich nicht teilnehmen durften, und erst dann hat er den Zirkus mit der Befragung der Staatsanwaltschaft in Leipzig begonnen. Das andere merkwürdige in seinen Handlungen ist, dass er sich gleich an die Staatsanwaltschaft wandte. BKA gehört zum Innenministerium. Dieses Ministerium soll ein Kontrollgremium haben, das die Handlungen  von Beamten, die an Fehlverhalten beschuldigt worden sind, umständlich untersucht und erst wenn genügend Zeugnisse von Straftaten vorhanden sind, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ich finde drei Erklärungen, warum Jörg Ziercke gleich die Staatsanwaltschaft einberufen hat.

Erstens, anscheinend kein Gremium und dritte Beamten wollten sich mit einer Bewilligung von groben Vergehen bloßstellen, manche von denen sogar in der Führungsinformation deutlich zu sehen sind. Zweitens, weil so ein Gremium unvermeidlich harte administrative Strafen für den BKA-Präsidenten und für seine zwei Beamten empfehlen muss – gegen die Beamten, weil sie für ihre Handlungen ihren Vorgesetzten nicht berichtet haben und gegen Ziercke – weil er von seinen Unterstellten keine Berichte über ihre Handlungen forderte. Und drittens - er war sicher über das Ergebnis der „Untersuchung“ der Staatsanwaltschaft – kein Dienstvorsitzender übergibt sonst seine Angestellten der Strafverfolgung. Und Ziercke hatte in diesem Fall gute Gründe, sicher am Ergebnis zu sein – erstens sind die deutschen Staatsanwaltschaften, insbesondere die sächsischen, zu echten Schutzstaffel der kriminellen Interessen der Obrigkeit geworden, und zweitens, schauen Sie sich den Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia an und wie viele male  die Staatsanwälte ihm selbst geholfen haben, von Beschuldigungen davonzukommen.   So ist es, wenn man der kriminellen Diktatur treu dient. KHK Dietmar Schmidt wusste auch sehr gut, dass er keine Probleme im BKA haben würde - sonst würde er mir nicht mit Übernahme meines Reputationmanagements drohen, sondern sich um sich selbst kümmern. Und warum sollte er sich um sich selbst kümmern, wenn lange schon vor der „Befragung“ der Staatsanwaltschaft Leipzig, viele hochgestellten Beamten - schauen Sie sich bitte ihre Kommentare im Blog sexsklaverei.blogspot.com oder in diesem Blog an, betont haben, dass es keine Sklaverei in Leipzig gibt und alles in Ordnung ist?  Und das wichtigste Vergehen von Ziercke – er hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet, obwohl die Führungsinformation ganz klar machte, dass seine Angestellten keine solche Ermittlung durchgeführt hatten. Auch sein Nachfolger, der schon 3 Jahre seinen Posten besitzt, hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet.

Noch eine wichtige Bemerkung: wie schon hier erwähnt, hat meine Anwendung an BKA bezüglich dem Menschenhandel in Leipzig zum Verlust meines festen Einkommens von der HanseMerkur Krankenversicherung AG geführt. Aber es waren nicht KHK Schmidt und KHK Oberndörfer, die die Leitung des Versicherers in Hamburg kontaktiert haben, sondern das war entweder die Leitung vom BKA oder eine dritte Partei, die von der BKA Leitung eingeschaltet wurde.

Schon vor Jahren habe ich in diesem Blog behauptet, dass beide BKA-Beamten nicht auf eigene Initiative agierten, sondern den Anweisungen ihrer Vorsitzenden folgten und dass es in diesem Fall nicht um Beteiligung an Verbrechen von zwei BKA Beamten geht, sondern um die Beteiligung an Verbrechen einer ganzen Schlüsselinstitution – das BKA. Die Sachakte meines Strafverfahrens hat ausdrücklich diese Behauptung bewiesen.

Das oben geschriebene erklärt, warum die drei KHK als Zeugen im Gericht nicht erscheinen sollten – ich würde ihnen die selben Fragen stellen, die man ihnen in einem echten Disziplinarverfahren stellen würde. 

Nun kommt etwas sehr wichtiges. Schauen Sie sich die Verfügung vom Staatsanwalt Renger, die am 22. Februar 2016 beim Amtsgericht Leipzig eingegangen ist. In dieser Verfügung erklärt der Strafverfolger der Richterin Walther die Tatvorwürfe gegen mich. Das ist eine sehr wichtige Unterlage, denn sie ist ein Zeugnis davon, dass am 23.09.2014, während der Unterschreibung meines Strafbefehls, diese Richterin überhaupt keine Ahnung hatte, woran ich überhaupt beschuldigt worden war. So agieren die Richter des „Rechtsstaats“ Deutschland, der nichts anders als eine kriminelle Diktatur ist. Das Dokument ist zugleich ein Zeugnis der Abhängigkeit der Justiz von der Regierung – offensichtlich die Aufforderung der Staatsanwaltschaft meinen Strafbefehl zu unterschreiben war genug Grund das zu tun ohne sich die Mühe zu geben, den Entwurf überhaupt zu lesen. Also die Behauptungen für Unabhängigkeit der Justiz von der Ausführungsmacht  - eine der Grundlagen eines Rechtsstaats, bezüglich Deutschland, sind reine Lügen. Wenn Sie sich erinnern, schon nach meiner Bekanntmachung mit der Sachakte habe ich die Richterin Walther aufgefordert, von der Sache zurückzutreten, was sie natürlich nicht gemacht hat – sie musste ihren Auftrag, Justizterror gegen mich zu üben, bis ich meinen Blog lösche, ausführen. Ich erinnere mich, wie als ich im Gericht erwähnte, dass ich Ihren Rücktritt gefordert hatte, man mich fragte, ob ich auf Grund der Abhängigkeit der Richterin von der Staatsanwaltschaft das machen würde. Vielleicht fragen sich manche von Ihnen warum ich schon damals ihren Rücktritt nicht offiziell gefordert habe. Ich nenne hier drei Gründe. Erstens, in einer kriminellen Diktatur spielt die Person des Richters keine Rolle – sie werden alle das tun, was die Diktatur von ihnen fordert. Zweitens, ich sollte der Richterin die Möglichkeit geben, sich zu blamieren, was unvermeidlich war und wobei, wie Sie sehen, Staatsanwalt Renger sehr viel geholfen hat. Drittens, sicher haben Sie alle gemerkt, dass in diesem Strafprozess was ich tue und fordere überhaupt keine Rolle spielt, denn man reagiert einfach nicht auf mein Vorgehen. Ja, am Anfang der Hauptverhandlungen würde ich den Rücktritt der Richterin Walther fordern, aber ohne jegliche Chance für Konsequenzen. Auf jeden Fall aber wird das mein nächster Schritt in diesem Prozess sein.

Inzwischen, jedes mal wenn ich irgendwelche Unterlage zu meiner Verteidigung holte, klagte der Justizbeamte, dass ich dem Gericht zu viel zu tun verursache, Ich habe aber das Amtsgericht Leipzig niemals aufgefordert, dieses gesetzwidriges Strafverfahren gegen mich einzuleiten. Können Sie in der Sachakte Spuren finden, dass jemand vom Amtsgericht Leipzig viel gearbeitet hat? Ich nicht. Ich sehe keine Kommentare zu meiner Stellungnahme und keine Hinweise, dass man meine Unterlagen überhaupt gelesen hat. Sie haben sich sogar keine Mühe gegeben, meine Strafanzeige zur Sachakte einzulegen, wie ich schon am 1. Juni 2015 in meinem Einspruch schriftlich gefordert hatte. Und wenn man unter „viel Arbeit“ die Schaffung einer „alternativen“ zu meinen Unterlagen Dokumentation verstehen soll, so bin ich der letzte, der etwas damit zu tun haben würde.  

Dass die Richterin Walther keine Justiz, sondern Justizterror in diesem Prozess ausübt, ist ersichtlich auch aus den Tatvorwürfen gegen mich. Nehmen wir Tatvorwurf 3 von der Verfügung vom 22.02.2016 – meine Behauptung, dass KHK Schmidt und Oberndörfer vom Anfang an keine Absicht gehabt haben auf Grund meiner Angaben zu ermitteln. Können Sie sich einen besseren Beweis für den totalen Mangel so einer Absicht bei KHK Schmidt und Oberndörfer vorstellen als die Tatsache, dass beide kein Vernehmungsprotokoll geführt haben und im BKA nichts im Schreiben über ihre zwei Treffen mit mir überlassen haben? Offensichtlich kein Beweis ist für die Richterin Walther gut genug, um das nachzuweisen, was so wie so klar ist. 

Nun möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Verfügung vom Staatsanwalt Renger vom 28.12.2015 lenken. Von dieser Akte erfahren wir, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig eine neue Ermittlung gegen mich in 2015 unter dem Aktenzeichen 817 Js 70652/15 wegen Bezichtigung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution gegen den „Geschädigten“ Jens Kottke und Bezichtigung des Unterlassens von Ermittlungen durch den zuständigen Beamten in der Polizeidirektion Leipzig eingeleitet hatte. Von der selben Verfügung erfahren wir, wer dieser Beamte ist – der „Geschädigte“ Martin Keetman. Die Strafanzeigen der beiden „Geschädigten“ basieren sich auf meine Artikeln vom 2015 im Blog sexsklaverei.blogspot.com. Mit der selben Verfügung entscheidet StA Renger gemäß § 154 Abs.1 StPO von einer Verfolgung abzusehen – weil ich eine Strafe in einem anderen Verfahren zu erwarten hatte im Vergleich zu dem die neuen Tatvorwürfe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.

Natürlich sind meine Behauptungen für Teilnahme am Menschenhandel gegen Jens Kottke und das Sittendezernat zur Polizeidirektion Leipzig viel wichtiger und wesentlicher als die Tatvorwürfe, wegen denen ich Angeklagter bin. Aber der StA Renger denkt richtig, dass je allgemeiner die Tatvorwürfe sind, desto schwieriger ist es, sich gegen sie zu verteidigen und desto leichter ist es für den Richter, seine subjektive Einstellung zu gebrauchen i.e. Justizterror zu üben und desto größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Angeklagte auf seine entsprechenden Behauptungen verzichtet.

Aber Absehen von einer Verfolgung gemäß 154 Abs.1 StPO ist eine vorläufige Maßnahme und die Frage ist, was wird folgen wenn die andere Strafe fällt. Ich antworte: nicht nur wird die Ermittlung fortsetzen, sondern ein Regen von Strafanzeigen und Beschuldigungen wird folgen, bis ich den ganzen Blog lösche. Das ist auf jeden Fall die Strategie der Sponsoren meiner Rechtsverfolgungen. Ich habe mich schon hier empört, dass die Richterin Walther anstatt Justiz zu üben mir ein Geschäft vorgeschlagen hat, der den Menschenhandel unterstützt. In Wirklichkeit hat sie mir kein Geschäft, sondern eine Falle für mich selbst vorgeschlagen. Ich werde nicht behaupten, dass sie es bewusst gemacht hat – das überlasse ich Ihnen einzuschätzen. Ich sage nur, dass ich weder so  unehrlich und feige noch so dumm bin, um in diese Falle zu fallen.

Das ist nicht die erste Falle, die man mir eingestellt hat. Warum hatte mich die Staatsanwaltschaft Leipzig in 2014 zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, wenn, wie es sich herausgestellt hat, keiner  von dieser Staatsanwaltschaft mit mir sprechen wollte? Vor allem, weil man hoffte, dass ich mich bei der Staatsanwaltschaft nicht melden und so mich strafbar machen würde. Es ist eine übliche Praxis der Justiz einer kriminellen Diktatur juristische Fallen den unbequemen und von ihr verfolgten Personen vorzubereiten. Ja, schmutzige Ziele erreicht man nur mit schmutzigen Mitteln.    

 

Ich habe schon geschrieben, dass die Unterlagen eindeutig nachweisen, dass Jens Kottke im Auftrag vom Sittendezernat zur Polizeidirektion Leipzig „Lili“ zu einer „freiwilligen“ Vernehmung nach Leipzig geholt und zu falschen Aussagen gezwungen hat. Schauen Sie sich den Aktenvermerk vom 19.01.2011 Hr. Keetman an. Da schreibt der Leiter des Sittendezernats in Leipzig, dass er am 17.01.2011 den „Kollegen“ Schmidt um die Personalien von „Lili“ gebeten hat, und seine Zusage bekommen hat. Schauen Sie sich  nun das Kommentar von Jens Kottke vom selben Tag(!) - den 17.01.2011 zu meinem ersten Artikel, in dem dieser schreibt, dass „Lili“ nach Leipzig kommen und aussagen wird. Die zwei Schriftstücke beweisen das, was ich in diesem Blog schon behauptet habe – dass KHK Keetman seinem Informanten Jens Kottke den Auftrag gegeben hat, „Lili“ nach Leipzig zu holen und zu falschen Aussagen zu zwingen. Vielleicht fragt sich doch noch jemand warum man Kottke hier einschalten sollte. „Lili“ sollte „freiwillig“ zur Vernehmung kommen und das konnte nur Kottke tun – wie sonst werden die Staatsverbrecher erklären, warum Sie die Frau im Rahmen einer Ermittlung gegen Menschenhandel nicht vernommen haben, was Sie eigentlich tun mussten, sie aber im Rahmen einer Ermittlung  gegen mich vernehmen werden. In seiner Führungsinformation schreibt KHK Oberndörfer, dass meine Informationen „lediglich auf die vorgeblichen Äußerungen der Prostituierten basieren“ mit dem Zweck, die Glaubwürdigkeit meiner Aussagen in Frage zu stellen und nun, einige Monate später werden die Aussagen der selben Prostituierten wichtig. Also, die Aussagen von Prostituierten werden bei den deutschen Behörden nur dann in Acht genommen, wenn sie unter Zwang der Zuhälter aussagen, und bedeuten nichts, wenn sie ohne Zwang aussagen. Die zwei Schriftstücke beweisen noch etwas – dass Jens Kottke sein außerordentliches Wissen über mich, offenbart in seinen Kommentaren, dem KK 24 verdankt. Die Tatsache, dass KHK Keetman vom „Kollegen“ Schmidt aus BKA (Wiesbaden) um die Personalien von „Lili“ gebeten hat, neben den Aussagen von „Gabi“ über diese Kontrollen und der Verfehlung auch „Kerry“ zu identifizieren, beweist eindeutig, dass das Hauptargument gegen meine Behauptungen in diesem Blog – die Märchen über die intensiv getätigten Kontrollmaßnahmen des Sittendezernats eine reine Lüge sind. Und das wichtigste – die zwei Schriftstücke beweisen auch, dass die BKA-Beamten, das Sittendezernat in Leipzig und der Zuhälter und Sklavenaufseher Jens Kottke zum selben System, also zum System der modernen Sklaverei gehören. Diese meine Behauptung, die die Sachakte bewiesen hat, stellt einer der drei Tatvorwürfe gegen mich dar.

 

Wegen der Anzahl und Grobheit der Rechtsverletzungen setzt das Strafverfahren gegen mich neue Maßstäbe für die Justizwillkür und Justizterror der kriminellen Diktaturen, die sich heute als liberale Demokratien darstellen. Ehrlich gesagt, ich hatte geglaubt, dass die deutschen Machthaber genügend klug sind, so ein Strafverfahren gegen mich nicht einzuleiten, aber wie Sie sehen, ich habe mich geirrt. Nur eine Person und zwar nicht von den höchsten Etagen der Macht – der damalige Polizeipräsident der Polizeidirektion Leipzig und Dienstvorsitzender von KHK Martin Keetman Horst Wawrzynski hat erkannt, dass meine Rechtsverfolgung zu nichts führen würde und verzichtete auf die Stellung eines Strafantrags gegen mich. Die Bilanz des rechtswidrigen und kriminellen Strafverfahrens gegen mich ist, dass die Sponsoren des Verfahrens nicht nur ihr Ziel – die Löschung meines Blogs meinerseits, total verfehlt haben, sondern mich dazu gezwungen haben, dieses Ziel für sie für immer unerreichbar zu machen, während ich dank diesem Strafverfahren die Sachakte zu ihm bekommen habe, die alle meine wesentlichen Behauptungen bestätigt und viele wichtigen Umstände beleuchtet hat. Und dass die Leipziger Sklavenhalter sich als Eigentümern der Phönix GmbH eingetragen und den Kriminellen Jens Kottke angestellt haben, um die schmutzige Arbeit für sie zu verrichten, spricht davon, dass diese Personen von Macht und Verbrechen besoffen sind und jedes Realitätsgefühl verloren haben – sonst kann ich mir so viel Dummheit nicht  vorstellen.

Wegen des Ausmaßes und Anzahl der Rechtsverletzungen, aber auch wegen der Veröffentlichung der Sachakte, also wegen ihrer Dokumentierung, wird mein Strafverfahren zu einem großen Nagel im Sarg des Mythos (das Wort Lüge finde ich eigentlich passender) über den Rechtsstaat Deutschland.

Aber mein Strafverfahren ist nicht der einzige Nagel in diesem Sarg. Ich meine die sächsische Aktenaffäre, den Prozess gegen Mandy Kopp und Beatrice E. und die vielen Rechtsverbrechen, erwähnt im Artikel „Der als Sachsensumpf getarnte Deutschlandsumpf“.

Aber alle diese Rechtsverbrechen in der Bundesrepublik Deutschland sind nicht nur Nageln im Sarg der Lüge über den Rechtsstaat Deutschland, sondern zugleich sind sie Nageln im Sarg einer anderen, unzulässigen Lüge, die man durch die ganze Nachkriegszeit niemals offiziell ausgesprochen hat, die man aber durch den Mythos über den Rechtsstaat Deutschland ständig angedeutet hat. Das ist die abscheuliche, ich betone, unzulässige Lüge, dass die Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben können. Wochen oder sogar wenige Tage vor meiner Abreise aus Deutschland haben die Medien über die Recherche von zwei Journalisten berichtet, nach der 77% der Leiter der deutschen Justiz bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ehemalige Parteimitglieder der NSDAP waren. Und ich kann ergänzen, dass die übrigen 23% Sympathisanten waren oder wenigstens mitmachten – alle anderen wurden verfolgt und für sie gab es keine Plätze im nazistischen Rechtssystem, genau so wie es keine Plätze für die ehemaligen DDR Richter in der Justiz der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat.

Inzwischen, bin ich neulich auf eine Dissertation in der Georg-August Universität in Göttingen namens „Die DDR-Justiz vor dem Gericht. Eine Bestandsaufnahme“ seit dem Jahr 2008 gekommen. Da führt der Autor die folgenden sehr interessanten Angaben an. Nach der Vereinigung wurden 75 000 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige DDR-Magistrate eingeleitet, wobei in 37% der Fälle der Delikt Rechtsbeugung war. Nur 1.4% dieser Ermittlungen endeten mit der Erhebung einer Anklage, wobei in 11% dieser Fälle lehnten die Bundesgerichte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.Überproportional hoch war die Anzahl der Strafverfahren, in denen die Angeklagten für unschuldig erklärt wurden oder das Hauptverfahren bei den Richtern eingestellt wurde. Diese Angaben besagen eindeutig, dass die DDR-Richter dem Gesetz dienten und keine Rechtsverletzungen (Ausnahmen gibt es immer, so wie Justizfehler) vollzogen. Und während die deutschen Kommunisten einen Rechtsstaat im Sinne der Einhaltung der Gesetze geschafft haben, so zeigt dieser Blog dass die deutschen Nazi nicht nur keinen Rechtsstaat geschafft haben, sondern auch dass sie es niemals versucht haben, so einen Rechtsstaat zu schaffen. Sie bevorzugten und bevorzugen unter dem Etikett des Rechtsstaats, das ihnen die Angelsachsen gegeben haben ihre Rechtsverbrechen in aller Ruhe zu verrichten. 
Der Autor der Dissertation betont auch, dass es „nie in der deutschen – und wohl auch außerdeutschen – Justizgeschichte nach einem politischen Systemwechsel eine auch annähernd vergleichbar hohe Verfolgungsintensität und Zahl von Rechtsbeugungsverfahren gegeben hat.“ Es stellt sich gleich die Frage warum es nichts ähnliches nach der militärischen Niederlage von Nazideutschland gegeben hat. Ein Teil der Antwort ist, dass die neuen Richter eigentlich die alten Nazirichter waren. Der zweite Teil der Antwort ist mit der Fragwürdigkeit des eigentlichen Wechsels des politischen Systems durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland verbunden und ich komme darauf später in diesem Blog. 













Ich habe mir die Mühe gegeben über einige bekannte Strafverfahren gegen deutsche Antifaschisten etwas mehr zu lesen und ich habe festgestellt, dass die Sachakte zu meinem Strafverfahren die selbe „Handschrift“ (Methoden) seitens der Bundesjustiz offenbart, wie diese der Nazirichter.

Jeder, der behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist, behauptet zugleich, dass die deutschen Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben.

 

Deshalb betrachte ich die Äußerung vom Kanzleramtsminister Peter Altmaier anlässlich der türkischen Beschuldigungen für Nazi-Praktiken: „Deutschland ist in puncto Rechtsstaatlichkeit, in puncto Toleranz und Liberalität nicht zu übertreffen“ nicht nur als Lüge des Jahres – ich habe Schwierigkeiten mir eine größere Lüge vorzustellen, sondern auch als eine starke Apologetik des Nazismus.

Am Ende dieses Artikels möchte ich noch ein Faktum vom Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia nennen -  er ist aus der SPD. Dieses Faktum besagt, dass nicht nur die CDU/CSU im Menschenhandel involviert sind, sondern die ganze politische Palette, die im Bundestag vertreten ist, also die ganze deutsche politische Obrigkeit. Inzwischen, der Rechtsanwalt, der mich buchstäblich ausliefern wollte, ist eng mit der örtlichen Leitung der Linken verbunden. Linke und rechte, liberale und konservative, haben eins gemeinsam in Deutschland – sie sind alle Bestandteil der kriminellen Diktatur Bundesrepublik Deutschland.