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Montag, 15. Mai 2017

Weitere Aussagen der Sachakte zu meinem Strafverfahren


Kehren wir jetzt zurück zum Strafverfahren und genauer zu den veröffentlichten im Blog www.sexsklaverei.blogspot.com und in diesem Blog Akten dieses Verfahrens. 

Zuerst komme ich auf die Rolle des damaligen Präsidenten des BKA Jörg Ziercke - nicht nur weil diese die kriminellen Rollen seiner Unterstellten Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer vorbestimmt hat, sondern vor allem weil seine Rolle für die kriminelle Rolle der von ihm geleiteten Institution im Menschenhandel kennzeichnend ist. Lesen Sie seinen Schreiben vom 20.04.2011. Während er einen Anfangsverdacht für Straftaten gegen mich sieht, sieht er keinen Verdacht für Beteiligung seiner Beamten im Menschenhandel, obwohl sie laut der Führungsinformation, ihm niemals vor der Verfassung dieses Blogs über ihre zwei Treffen mit mir berichtet haben (und Polizisten sind verpflichtet über alle ihre Handlungen zu berichten) und im Verstoß des Legalitätsprinzips kein Vernehmungsprotokoll aufgestellt haben und selber beschlossen haben, meine Äußerungen nicht zu ermitteln. Ich betone hier wieder, dass es nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch unmöglich ist, dass Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer ohne das Wissen und die Anweisungen ihrer Vorgesetzten die zwei Treffen mit mir durchgeführt haben - auch deshalb, weil sie für die Nutzung des dienstlichen Autos und für die lange Abwesenheit vom Büro ihr Erlaubnis brauchten.   

Im Strafbefehl steht es, dass meine Äußerungen gegen KHK Dietmar Schmidt zu einem Disziplinar- und Strafverfahren geführt haben müssen – als ob begründete Äußerungen gegen Polizisten eine Straftat sind. In Wirklichkeit aber hat kein Disziplinarverfahren gegen KHK Dietmar Schmidt stattgefunden, nicht zu sprechen von einem Strafverfahren. In der ganzen Sachakte ist keine Dokumentation eines Disziplinarverfahrens gegen KHK Schmidt zu sehen. Zu so einem Verfahren gehören Befragungen des Beamten und seine Suspendierung. Das hat aber Ziercke nicht gemacht. Er hat die Führungsinformation am 13.01.2011 bekommen, gab den KHK Schmidt und Oberndörfer genügend Zeit die absurde „Ermittlung“ gegen mich durchzuführen und soweit möglich, die Spuren der von mir erwähnten Verbrechen zu decken, obwohl er sehr gut wusste, dass beide an einer Ermittlung gegen mich nicht teilnehmen durften, und erst dann hat er den Zirkus mit der Befragung der Staatsanwaltschaft in Leipzig begonnen. Das andere merkwürdige in seinen Handlungen ist, dass er sich gleich an die Staatsanwaltschaft wandte. BKA gehört zum Innenministerium. Dieses Ministerium soll ein Kontrollgremium haben, das die Handlungen  von Beamten, die an Fehlverhalten beschuldigt worden sind, umständlich untersucht und erst wenn genügend Zeugnisse von Straftaten vorhanden sind, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ich finde drei Erklärungen, warum Jörg Ziercke gleich die Staatsanwaltschaft einberufen hat.

Erstens, anscheinend kein Gremium und dritte Beamten wollten sich mit einer Bewilligung von groben Vergehen bloßstellen, manche von denen sogar in der Führungsinformation deutlich zu sehen sind. Zweitens, weil so ein Gremium unvermeidlich harte administrative Strafen für den BKA-Präsidenten und für seine zwei Beamten empfehlen muss – gegen die Beamten, weil sie für ihre Handlungen ihren Vorgesetzten nicht berichtet haben und gegen Ziercke – weil er von seinen Unterstellten keine Berichte über ihre Handlungen forderte. Und drittens - er war sicher über das Ergebnis der „Untersuchung“ der Staatsanwaltschaft – kein Dienstvorsitzender übergibt sonst seine Angestellten der Strafverfolgung. Und Ziercke hatte in diesem Fall gute Gründe, sicher am Ergebnis zu sein – erstens sind die deutschen Staatsanwaltschaften, insbesondere die sächsischen, zu echten Schutzstaffel der kriminellen Interessen der Obrigkeit geworden, und zweitens, schauen Sie sich den Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia an und wie viele male  die Staatsanwälte ihm selbst geholfen haben, von Beschuldigungen davonzukommen.   So ist es, wenn man der kriminellen Diktatur treu dient. KHK Dietmar Schmidt wusste auch sehr gut, dass er keine Probleme im BKA haben würde - sonst würde er mir nicht mit Übernahme meines Reputationmanagements drohen, sondern sich um sich selbst kümmern. Und warum sollte er sich um sich selbst kümmern, wenn lange schon vor der „Befragung“ der Staatsanwaltschaft Leipzig, viele hochgestellten Beamten - schauen Sie sich bitte ihre Kommentare im Blog sexsklaverei.blogspot.com oder in diesem Blog an, betont haben, dass es keine Sklaverei in Leipzig gibt und alles in Ordnung ist?  Und das wichtigste Vergehen von Ziercke – er hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet, obwohl die Führungsinformation ganz klar machte, dass seine Angestellten keine solche Ermittlung durchgeführt hatten. Auch sein Nachfolger, der schon 3 Jahre seinen Posten besitzt, hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet.

Noch eine wichtige Bemerkung: wie schon hier erwähnt, hat meine Anwendung an BKA bezüglich dem Menschenhandel in Leipzig zum Verlust meines festen Einkommens von der HanseMerkur Krankenversicherung AG geführt. Aber es waren nicht KHK Schmidt und KHK Oberndörfer, die die Leitung des Versicherers in Hamburg kontaktiert haben, sondern das war entweder die Leitung vom BKA oder eine dritte Partei, die von der BKA Leitung eingeschaltet wurde.

Schon vor Jahren habe ich in diesem Blog behauptet, dass beide BKA-Beamten nicht auf eigene Initiative agierten, sondern den Anweisungen ihrer Vorsitzenden folgten und dass es in diesem Fall nicht um Beteiligung an Verbrechen von zwei BKA Beamten geht, sondern um die Beteiligung an Verbrechen einer ganzen Schlüsselinstitution – das BKA. Die Sachakte meines Strafverfahrens hat ausdrücklich diese Behauptung bewiesen.

Das oben geschriebene erklärt, warum die drei KHK als Zeugen im Gericht nicht erscheinen sollten – ich würde ihnen die selben Fragen stellen, die man ihnen in einem echten Disziplinarverfahren stellen würde. 

Nun kommt etwas sehr wichtiges. Schauen Sie sich die Verfügung vom Staatsanwalt Renger, die am 22. Februar 2016 beim Amtsgericht Leipzig eingegangen ist. In dieser Verfügung erklärt der Strafverfolger der Richterin Walther die Tatvorwürfe gegen mich. Das ist eine sehr wichtige Unterlage, denn sie ist ein Zeugnis davon, dass am 23.09.2014, während der Unterschreibung meines Strafbefehls, diese Richterin überhaupt keine Ahnung hatte, woran ich überhaupt beschuldigt worden war. So agieren die Richter des „Rechtsstaats“ Deutschland, der nichts anders als eine kriminelle Diktatur ist. Das Dokument ist zugleich ein Zeugnis der Abhängigkeit der Justiz von der Regierung – offensichtlich die Aufforderung der Staatsanwaltschaft meinen Strafbefehl zu unterschreiben war genug Grund das zu tun ohne sich die Mühe zu geben, den Entwurf überhaupt zu lesen. Also die Behauptungen für Unabhängigkeit der Justiz von der Ausführungsmacht  - eine der Grundlagen eines Rechtsstaats, bezüglich Deutschland, sind reine Lügen. Wenn Sie sich erinnern, schon nach meiner Bekanntmachung mit der Sachakte habe ich die Richterin Walther aufgefordert, von der Sache zurückzutreten, was sie natürlich nicht gemacht hat – sie musste ihren Auftrag, Justizterror gegen mich zu üben, bis ich meinen Blog lösche, ausführen. Ich erinnere mich, wie als ich im Gericht erwähnte, dass ich Ihren Rücktritt gefordert hatte, man mich fragte, ob ich auf Grund der Abhängigkeit der Richterin von der Staatsanwaltschaft das machen würde. Vielleicht fragen sich manche von Ihnen warum ich schon damals ihren Rücktritt nicht offiziell gefordert habe. Ich nenne hier drei Gründe. Erstens, in einer kriminellen Diktatur spielt die Person des Richters keine Rolle – sie werden alle das tun, was die Diktatur von ihnen fordert. Zweitens, ich sollte der Richterin die Möglichkeit geben, sich zu blamieren, was unvermeidlich war und wobei, wie Sie sehen, Staatsanwalt Renger sehr viel geholfen hat. Drittens, sicher haben Sie alle gemerkt, dass in diesem Strafprozess was ich tue und fordere überhaupt keine Rolle spielt, denn man reagiert einfach nicht auf mein Vorgehen. Ja, am Anfang der Hauptverhandlungen würde ich den Rücktritt der Richterin Walther fordern, aber ohne jegliche Chance für Konsequenzen. Auf jeden Fall aber wird das mein nächster Schritt in diesem Prozess sein.

Inzwischen, jedes mal wenn ich irgendwelche Unterlage zu meiner Verteidigung holte, klagte der Justizbeamte, dass ich dem Gericht zu viel zu tun verursache, Ich habe aber das Amtsgericht Leipzig niemals aufgefordert, dieses gesetzwidriges Strafverfahren gegen mich einzuleiten. Können Sie in der Sachakte Spuren finden, dass jemand vom Amtsgericht Leipzig viel gearbeitet hat? Ich nicht. Ich sehe keine Kommentare zu meiner Stellungnahme und keine Hinweise, dass man meine Unterlagen überhaupt gelesen hat. Sie haben sich sogar keine Mühe gegeben, meine Strafanzeige zur Sachakte einzulegen, wie ich schon am 1. Juni 2015 in meinem Einspruch schriftlich gefordert hatte. Und wenn man unter „viel Arbeit“ die Schaffung einer „alternativen“ zu meinen Unterlagen Dokumentation verstehen soll, so bin ich der letzte, der etwas damit zu tun haben würde.  

Dass die Richterin Walther keine Justiz, sondern Justizterror in diesem Prozess ausübt, ist ersichtlich auch aus den Tatvorwürfen gegen mich. Nehmen wir Tatvorwurf 3 von der Verfügung vom 22.02.2016 – meine Behauptung, dass KHK Schmidt und Oberndörfer vom Anfang an keine Absicht gehabt haben auf Grund meiner Angaben zu ermitteln. Können Sie sich einen besseren Beweis für den totalen Mangel so einer Absicht bei KHK Schmidt und Oberndörfer vorstellen als die Tatsache, dass beide kein Vernehmungsprotokoll geführt haben und im BKA nichts im Schreiben über ihre zwei Treffen mit mir überlassen haben? Offensichtlich kein Beweis ist für die Richterin Walther gut genug, um das nachzuweisen, was so wie so klar ist. 

Nun möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Verfügung vom Staatsanwalt Renger vom 28.12.2015 lenken. Von dieser Akte erfahren wir, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig eine neue Ermittlung gegen mich in 2015 unter dem Aktenzeichen 817 Js 70652/15 wegen Bezichtigung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution gegen den „Geschädigten“ Jens Kottke und Bezichtigung des Unterlassens von Ermittlungen durch den zuständigen Beamten in der Polizeidirektion Leipzig eingeleitet hatte. Von der selben Verfügung erfahren wir, wer dieser Beamte ist – der „Geschädigte“ Martin Keetman. Die Strafanzeigen der beiden „Geschädigten“ basieren sich auf meine Artikeln vom 2015 im Blog sexsklaverei.blogspot.com. Mit der selben Verfügung entscheidet StA Renger gemäß § 154 Abs.1 StPO von einer Verfolgung abzusehen – weil ich eine Strafe in einem anderen Verfahren zu erwarten hatte im Vergleich zu dem die neuen Tatvorwürfe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.

Natürlich sind meine Behauptungen für Teilnahme am Menschenhandel gegen Jens Kottke und das Sittendezernat zur Polizeidirektion Leipzig viel wichtiger und wesentlicher als die Tatvorwürfe, wegen denen ich Angeklagter bin. Aber der StA Renger denkt richtig, dass je allgemeiner die Tatvorwürfe sind, desto schwieriger ist es, sich gegen sie zu verteidigen und desto leichter ist es für den Richter, seine subjektive Einstellung zu gebrauchen i.e. Justizterror zu üben und desto größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Angeklagte auf seine entsprechenden Behauptungen verzichtet.

Aber Absehen von einer Verfolgung gemäß 154 Abs.1 StPO ist eine vorläufige Maßnahme und die Frage ist, was wird folgen wenn die andere Strafe fällt. Ich antworte: nicht nur wird die Ermittlung fortsetzen, sondern ein Regen von Strafanzeigen und Beschuldigungen wird folgen, bis ich den ganzen Blog lösche. Das ist auf jeden Fall die Strategie der Sponsoren meiner Rechtsverfolgungen. Ich habe mich schon hier empört, dass die Richterin Walther anstatt Justiz zu üben mir ein Geschäft vorgeschlagen hat, der den Menschenhandel unterstützt. In Wirklichkeit hat sie mir kein Geschäft, sondern eine Falle für mich selbst vorgeschlagen. Ich werde nicht behaupten, dass sie es bewusst gemacht hat – das überlasse ich Ihnen einzuschätzen. Ich sage nur, dass ich weder so  unehrlich und feige noch so dumm bin, um in diese Falle zu fallen.

Das ist nicht die erste Falle, die man mir eingestellt hat. Warum hatte mich die Staatsanwaltschaft Leipzig in 2014 zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, wenn, wie es sich herausgestellt hat, keiner  von dieser Staatsanwaltschaft mit mir sprechen wollte? Vor allem, weil man hoffte, dass ich mich bei der Staatsanwaltschaft nicht melden und so mich strafbar machen würde. Es ist eine übliche Praxis der Justiz einer kriminellen Diktatur juristische Fallen den unbequemen und von ihr verfolgten Personen vorzubereiten. Ja, schmutzige Ziele erreicht man nur mit schmutzigen Mitteln.    

 

Ich habe schon geschrieben, dass die Unterlagen eindeutig nachweisen, dass Jens Kottke im Auftrag vom Sittendezernat zur Polizeidirektion Leipzig „Lili“ zu einer „freiwilligen“ Vernehmung nach Leipzig geholt und zu falschen Aussagen gezwungen hat. Schauen Sie sich den Aktenvermerk vom 19.01.2011 Hr. Keetman an. Da schreibt der Leiter des Sittendezernats in Leipzig, dass er am 17.01.2011 den „Kollegen“ Schmidt um die Personalien von „Lili“ gebeten hat, und seine Zusage bekommen hat. Schauen Sie sich  nun das Kommentar von Jens Kottke vom selben Tag(!) - den 17.01.2011 zu meinem ersten Artikel, in dem dieser schreibt, dass „Lili“ nach Leipzig kommen und aussagen wird. Die zwei Schriftstücke beweisen das, was ich in diesem Blog schon behauptet habe – dass KHK Keetman seinem Informanten Jens Kottke den Auftrag gegeben hat, „Lili“ nach Leipzig zu holen und zu falschen Aussagen zu zwingen. Vielleicht fragt sich doch noch jemand warum man Kottke hier einschalten sollte. „Lili“ sollte „freiwillig“ zur Vernehmung kommen und das konnte nur Kottke tun – wie sonst werden die Staatsverbrecher erklären, warum Sie die Frau im Rahmen einer Ermittlung gegen Menschenhandel nicht vernommen haben, was Sie eigentlich tun mussten, sie aber im Rahmen einer Ermittlung  gegen mich vernehmen werden. In seiner Führungsinformation schreibt KHK Oberndörfer, dass meine Informationen „lediglich auf die vorgeblichen Äußerungen der Prostituierten basieren“ mit dem Zweck, die Glaubwürdigkeit meiner Aussagen in Frage zu stellen und nun, einige Monate später werden die Aussagen der selben Prostituierten wichtig. Also, die Aussagen von Prostituierten werden bei den deutschen Behörden nur dann in Acht genommen, wenn sie unter Zwang der Zuhälter aussagen, und bedeuten nichts, wenn sie ohne Zwang aussagen. Die zwei Schriftstücke beweisen noch etwas – dass Jens Kottke sein außerordentliches Wissen über mich, offenbart in seinen Kommentaren, dem KK 24 verdankt. Die Tatsache, dass KHK Keetman vom „Kollegen“ Schmidt aus BKA (Wiesbaden) um die Personalien von „Lili“ gebeten hat, neben den Aussagen von „Gabi“ über diese Kontrollen und der Verfehlung auch „Kerry“ zu identifizieren, beweist eindeutig, dass das Hauptargument gegen meine Behauptungen in diesem Blog – die Märchen über die intensiv getätigten Kontrollmaßnahmen des Sittendezernats eine reine Lüge sind. Und das wichtigste – die zwei Schriftstücke beweisen auch, dass die BKA-Beamten, das Sittendezernat in Leipzig und der Zuhälter und Sklavenaufseher Jens Kottke zum selben System, also zum System der modernen Sklaverei gehören. Diese meine Behauptung, die die Sachakte bewiesen hat, stellt einer der drei Tatvorwürfe gegen mich dar.

 

Wegen der Anzahl und Grobheit der Rechtsverletzungen setzt das Strafverfahren gegen mich neue Maßstäbe für die Justizwillkür und Justizterror der kriminellen Diktaturen, die sich heute als liberale Demokratien darstellen. Ehrlich gesagt, ich hatte geglaubt, dass die deutschen Machthaber genügend klug sind, so ein Strafverfahren gegen mich nicht einzuleiten, aber wie Sie sehen, ich habe mich geirrt. Nur eine Person und zwar nicht von den höchsten Etagen der Macht – der damalige Polizeipräsident der Polizeidirektion Leipzig und Dienstvorsitzender von KHK Martin Keetman Horst Wawrzynski hat erkannt, dass meine Rechtsverfolgung zu nichts führen würde und verzichtete auf die Stellung eines Strafantrags gegen mich. Die Bilanz des rechtswidrigen und kriminellen Strafverfahrens gegen mich ist, dass die Sponsoren des Verfahrens nicht nur ihr Ziel – die Löschung meines Blogs meinerseits, total verfehlt haben, sondern mich dazu gezwungen haben, dieses Ziel für sie für immer unerreichbar zu machen, während ich dank diesem Strafverfahren die Sachakte zu ihm bekommen habe, die alle meine wesentlichen Behauptungen bestätigt und viele wichtigen Umstände beleuchtet hat. Und dass die Leipziger Sklavenhalter sich als Eigentümern der Phönix GmbH eingetragen und den Kriminellen Jens Kottke angestellt haben, um die schmutzige Arbeit für sie zu verrichten, spricht davon, dass diese Personen von Macht und Verbrechen besoffen sind und jedes Realitätsgefühl verloren haben – sonst kann ich mir so viel Dummheit nicht  vorstellen.

Wegen des Ausmaßes und Anzahl der Rechtsverletzungen, aber auch wegen der Veröffentlichung der Sachakte, also wegen ihrer Dokumentierung, wird mein Strafverfahren zu einem großen Nagel im Sarg des Mythos (das Wort Lüge finde ich eigentlich passender) über den Rechtsstaat Deutschland.

Aber mein Strafverfahren ist nicht der einzige Nagel in diesem Sarg. Ich meine die sächsische Aktenaffäre, den Prozess gegen Mandy Kopp und Beatrice E. und die vielen Rechtsverbrechen, erwähnt im Artikel „Der als Sachsensumpf getarnte Deutschlandsumpf“.

Aber alle diese Rechtsverbrechen in der Bundesrepublik Deutschland sind nicht nur Nageln im Sarg der Lüge über den Rechtsstaat Deutschland, sondern zugleich sind sie Nageln im Sarg einer anderen, unzulässigen Lüge, die man durch die ganze Nachkriegszeit niemals offiziell ausgesprochen hat, die man aber durch den Mythos über den Rechtsstaat Deutschland ständig angedeutet hat. Das ist die abscheuliche, ich betone, unzulässige Lüge, dass die Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben können. Wochen oder sogar wenige Tage vor meiner Abreise aus Deutschland haben die Medien über die Recherche von zwei Journalisten berichtet, nach der 77% der Leiter der deutschen Justiz bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ehemalige Parteimitglieder der NSDAP waren. Und ich kann ergänzen, dass die übrigen 23% Sympathisanten waren oder wenigstens mitmachten – alle anderen wurden verfolgt und für sie gab es keine Plätze im nazistischen Rechtssystem, genau so wie es keine Plätze für die ehemaligen DDR Richter in der Justiz der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat.

Inzwischen, bin ich neulich auf eine Dissertation in der Georg-August Universität in Göttingen namens „Die DDR-Justiz vor dem Gericht. Eine Bestandsaufnahme“ seit dem Jahr 2008 gekommen. Da führt der Autor die folgenden sehr interessanten Angaben an. Nach der Vereinigung wurden 75 000 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige DDR-Magistrate eingeleitet, wobei in 37% der Fälle der Delikt Rechtsbeugung war. Nur 1.4% dieser Ermittlungen endeten mit der Erhebung einer Anklage, wobei in 11% dieser Fälle lehnten die Bundesgerichte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.Überproportional hoch war die Anzahl der Strafverfahren, in denen die Angeklagten für unschuldig erklärt wurden oder das Hauptverfahren bei den Richtern eingestellt wurde. Diese Angaben besagen eindeutig, dass die DDR-Richter dem Gesetz dienten und keine Rechtsverletzungen (Ausnahmen gibt es immer, so wie Justizfehler) vollzogen. Und während die deutschen Kommunisten einen Rechtsstaat im Sinne der Einhaltung der Gesetze geschafft haben, so zeigt dieser Blog dass die deutschen Nazi nicht nur keinen Rechtsstaat geschafft haben, sondern auch dass sie es niemals versucht haben, so einen Rechtsstaat zu schaffen. Sie bevorzugten und bevorzugen unter dem Etikett des Rechtsstaats, das ihnen die Angelsachsen gegeben haben ihre Rechtsverbrechen in aller Ruhe zu verrichten. 
Der Autor der Dissertation betont auch, dass es „nie in der deutschen – und wohl auch außerdeutschen – Justizgeschichte nach einem politischen Systemwechsel eine auch annähernd vergleichbar hohe Verfolgungsintensität und Zahl von Rechtsbeugungsverfahren gegeben hat.“ Es stellt sich gleich die Frage warum es nichts ähnliches nach der militärischen Niederlage von Nazideutschland gegeben hat. Ein Teil der Antwort ist, dass die neuen Richter eigentlich die alten Nazirichter waren. Der zweite Teil der Antwort ist mit der Fragwürdigkeit des eigentlichen Wechsels des politischen Systems durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland verbunden und ich komme darauf später in diesem Blog. 













Ich habe mir die Mühe gegeben über einige bekannte Strafverfahren gegen deutsche Antifaschisten etwas mehr zu lesen und ich habe festgestellt, dass die Sachakte zu meinem Strafverfahren die selbe „Handschrift“ (Methoden) seitens der Bundesjustiz offenbart, wie diese der Nazirichter.

Jeder, der behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist, behauptet zugleich, dass die deutschen Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben.

 

Deshalb betrachte ich die Äußerung vom Kanzleramtsminister Peter Altmaier anlässlich der türkischen Beschuldigungen für Nazi-Praktiken: „Deutschland ist in puncto Rechtsstaatlichkeit, in puncto Toleranz und Liberalität nicht zu übertreffen“ nicht nur als Lüge des Jahres – ich habe Schwierigkeiten mir eine größere Lüge vorzustellen, sondern auch als eine starke Apologetik des Nazismus.

Am Ende dieses Artikels möchte ich noch ein Faktum vom Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia nennen -  er ist aus der SPD. Dieses Faktum besagt, dass nicht nur die CDU/CSU im Menschenhandel involviert sind, sondern die ganze politische Palette, die im Bundestag vertreten ist, also die ganze deutsche politische Obrigkeit. Inzwischen, der Rechtsanwalt, der mich buchstäblich ausliefern wollte, ist eng mit der örtlichen Leitung der Linken verbunden. Linke und rechte, liberale und konservative, haben eins gemeinsam in Deutschland – sie sind alle Bestandteil der kriminellen Diktatur Bundesrepublik Deutschland.

Dienstag, 13. August 2013

Die kanadische Beteiligung und das schreckliche Endschicksal der CIA Sklavinnen



Schon in meinem ersten Artikel hier habe ich erzählt, daß meine Kontaktaufnahme mit BKA respektive mit Dietmar Schmidt vom Vertreter der Polizei eines dritten Staates vermittelt wurde und  betont, daß ich dank dieser Vermittlung die Geschehnisse in Leipzig überlebt habe. Bis jetzt habe ich niemals erwähnt, wer dieser Repräsentant war und welche Polizei er vertrat. Jetzt aber habe ich sehr wichtige Gründe mein Schweigen zu diesem Thema zu brechen.


Ich veröffentliche hier die E-Mail, mit der der Vertreter von RCMP -  The Royal Canadian Mounted Police, die federale Polizei von Kanada, mir am 12. April 2010 die Kontaktangaben von Dietmar Schmidt übergeben hat. Ich veröffenliche nicht volle Kontaktangaben von Polizisten, deshalb sind der Familienname von der E-Mail Addresse und die letzten Ziffern der BKA Telefone gestrichen. Die Identität des Vertreters Gerald ist nicht wichtig – es ist sowieso deutlich zu sehen, daß es eine RCMP E-Mail Adresse ist.


Nun gehe ich zur Geschichte über. Nachdem ich mich mit den Pressemeldungen zur Sachsenaffäre bekannt machte ich verdanke eigentlich mein Überleben den Verfassern der Akten des OK Referats des sächsischen Landesverfassungschutzes, verlor ich jedes Vertrauen an die deutschen Behörden und beschloß internationale Kontakte zu suchen. Da ich permanentes Aufenthaltserlaubnis für Kanada hatte, besuchte ich Mitte März das kanadische Konsulat und fragte wie ich Kontakte zur Interpol in Verbindung mit Menschenhandel aufstellen konnte. Man hat mir erklärt, daß Interpol nicht mit Bürgern sondern mit polizeilichen Behörden arbeitet und nachdem ich die Frage des Tatorts beantwortet hatte, riet man mir mich an die deutschen Behörden zu wenden. Ich gab dem Angestellten meine Visitenkarte und nach etwa 10 Tagen bekam ich einen Anruf vom Vertreter der RCMP Gerald. Am 30. oder 31. März fand unser Treffen in der kanadischen Botschaft in Berlin statt.


Ich übergab beim Treffen eine ursprüngliche Variante der Information, die ich einige Wochen später der BKA übergab. Gerald und seine anwesenden Kollegin nahmen sich die Zeit die ganze Information durchzulesen und er stellte Fragen offenbar um die Glaubwürdigkeit der Information festzustellen und meine Motivation herauszufinden. Da Ich Ausdruck meines Mißvertrauens zu den deutschen Behörden und die Gründe dazu gab, sagte er, daß er einen guten und zuverlässigen Kontakt im BKA hatte, würde aber zuerst mit ihm sprechen und danach mir seine Kontaktangaben schicken. Gerald machte es deutlich, daß er meinen Namen und Kontaktangaben seinem BKA-Kontakt nicht angeben wird.


Interessant war das kurze Gespräch außerhalb seinem Büro am Ausgang der Botschaft. Da teilte er mit, daß es sehr schwierig war, solche Verbrechen nachzuweisen und fragte mich, ob ich wirklich den Fall mit den Ungarinnen nachfolgen wollte. Für mich gab es aber keinen Weg zurück und ich bestätigte meine Absichten. Da sagte er kurz: „Na gut, es ist dein Leben“.


Es ist einwandsfrei, daß RCMP ein großes Interesse an meiner Information legte – sie könnte ruhig mich allein lassen in meiner Suche nach dem passenden Kontakt. Die Frage ist, ob die kanadische Behörde mich kontaktierte um mir und den Ungarinnen zu helfen oder um ihren deutschen Kollegen die Möglichkeiten zu geben, Kontrolle über meine Information zu ergreifen.


Die Wahrscheinlichkeit, daß RCMP die Rolle der deutschen Ordnungsbehörden im Menschenhandel nicht kannte, ist ehe theoretisch und ist widerrufen bei den Worten des Vertreters beim Ausgang der Botschaft. Was mir später passierte – der Verlust meines Einkommens, der Diebstahl usw. zeigt eindeutig was er meinen könnte. Ich bin überzeugt, daß Gerald mit Dietmar Schmidt im voraus sprechen wollte, weil er die eigentlichen Funktionen von BKA gut kannte und gute Gründe zu fürchten hatte, daß die Menschenhändler von dieser Behörde mich hinrichten lassen würden, was Probleme für seine Behörde zubereiten könnte – mein Besuch bei ihm war dokumentiert, die etwa 10 Tage bis zum Anruf bedeuten, daß es Korrespondenz mit Ottawa gegeben hatte und er die Anweisung bekommen hatte mich zu kontaktieren und mit BKA in Kontakt zu setzen. Das ist auch die Erklärung warum er meine Identität und Kontaktangaben Dietmar Schmidt selber nicht angeben wollte.


Deshalb war ich immer fest überzeugt, daß die Kanadier mit der Kontaktvermittlung eine Leistung nicht mir und den Sexsklavinnen, sondern den Menschenhändlern gemacht haben. Es ist auch nicht zufällig, daß sie sich wie die Schweizer Fedpol genau an Dietmar Schmidt wandten – der Mann in BKA zuständig für die Deckung des Menschenhandels und der Sklaverei in Deutschland.


Und doch nichts vom oben geschriebenen gibt mir klaren Grund, in meinem Fall über eine Beteiligung der RCMP am Schutz der Sklaverei zu sprechen. Um Eindeutigkeit zur Frage zu bringen, beschreibe ich jetzt die relevanten Realitäten in Kanada und die nachfolgende Entwicklung meiner Kontakte zu RCMP.




Bezüglich den Realitäten in Kanada reicht es aus das Wochenblatt Toronto Now durchzublättern um einzusehen, daß es auch in Kanada Frauen gibt, die rundt um die Uhr 7 Tage in der Woche arbeiten - klares Zeichen, daß es auch hier Sexsklavinnen gibt. Dazu arbeiten diese Frauen in bestimmten Räumlichkeiten, was in Kanada gesetzlich verboten ist und bedeutet, daß die Eigentümer dieser Frauen über den Gesetzen stehen. Mitte des vorigen Jahrzehntes haben TV-Mannschaften für Escort Agenturen arbeitende Frauen in Toronto gefunden – Russinen und Osteuropäerinnen, die in Wohnungen gefangengehalten wurden und sie verließen durften, nur wenn sie Kunden bedienen sollten. Als Antwort auf diese Aufdeckung und auf die nachfolgenden Bekümmerungen der Bürger um die Situation der Frauen wurde der Artikel „Trafficking in Toronto by the Russian Mafia Or, A Legitimate Choice by Women” im Portal SexWork.com veröffentlicht, mit dem ich mich hier auseindersetzen will. Der Verfasser – ein Einar, der seinen Worten nach für die Situation der nach Kanada gelieferten Frauen sich Sorgen gemacht hat und in einem Diskussionsboard (konkreter Name des Boards wird nicht genannt) diese Frage mit anderen erörtert hat, ist zur Schlußfolgerung gekommen, daß die Frauen zu ihrer Situation nicht gezwungen worden sind und diese Situation auch ihnen nutzt. Er erkennt ausdrücklich die unbestrittenen Tatsachen  an - daß die Frauen rund um die Uhr arbeiten, daß sie Zuhälter haben, die ihre Freiheiten begrenzen. Sein Schlüsselargument für die Schlußfolgerung ist sein Gespräch mit einer der Frauen, die über die Diskussionen bewußt war. Diese Frau soll ihm gesagt haben, daß sie alle Stunden arbeiten will um Geld zu machen und so sei die Einstellung aller anderen Frauen.  Der Artikel betont, daß obwohl den Frauen nur etwa 25% ihrer Verdienste mitbehalten dürfen ($50 von $200 per Stunde), verdienen sie viel mehr als in ihren Ländern. Und dazu sei alles in ihren Ländern viel billiger als in Kanada. Um mehr überzeugend zu wirken, führt Einar auch andere ähnlichen Meinungen vom anonymen Board heran, darunter ein Rechtsanwalt, der sagt, daß das Mädchen, das er besucht glücklich sei und seine „Arbeit“ genieße. Ein anderer Freier erzählt auch, daß die gefangengehaltenen Frauen glücklich seien und nach der Ausführung ihrer „Verträge“ mit der russischen Mafia entweder in Kanada bleiben oder zurück nach Hause mit großen für ihre einheimischen Standarte Summen zurückkehren können. Er erwähnt, daß eine dieser Frauen ihm eine E-Mail geschickt hat, daß sie ihren „Vertrag“ mit der russischen Mafia ausgeführt habe und sei sehr glücklich in einer Stripbar in Montreal zu arbeiten, wo sie sehr gut verdiene. Die ganze Sache sei viel näher zu einem grauen Unternehmertum als zur Sklaverei, meint er.   


Wie sie sehen, neben einigen unvermeidlichen Anerkennungen über die Situation der Frauen enthält dieser Artikel die klassische Zusammenfassung der „Argumente“ und Erklärungen, die die Menschenhändler gebrauchen, wenn sie gedrängt sind. Viele von ihnen kann man auch in diesem Blog lesen in den Kommentaren des Freundenkreises des Menschenhandels unter dem Leitmotiv, daß es den Opfern doch gut geht und alles mit ihrem freien Willen geschieht. Und Frau Piskop von Kobra sprach auch von „Verträgen“, hat aber meine Fragen ob sie die Verträge gesehen hat und was da steht, nicht beantwortet.  Da alle diese „Argumente“ und Erklärungen eine Rechtfertigung und Propaganda der Sklaverei darstellen, werde ich die Möglichkeit, sie zunichtezumachen, nicht versäumen. Vor allem stellt sich die Frage,  wenn die Frauen doch zufrieden und freiwillig sind, warum läßt man sie nicht raus, wenn es keine Kunden gibt, zum Beispiel nur um einen Kaffee etwa 50 – 100 Metern von ihren Wohnungen zu trinken und ein bißchen Sonne und frische Luft mitzubekommen? Gefangengehalten werden nur Menschen, die unfreiwillig in einer Situation geraten sind und dieser Fall ist keine Ausnahme. Dazu will man jeden freien und unkontrollierbaren Umgang der Sklavinnen mit den Bürgern vermeiden. Kann es überhaupt Frauen geben, die 24 Stunden pro Tag freiwillich und glücklich „arbeiten“ werden, gefangengehalten und mit angeblich nur 25% von ihrem Verdienst? Mein Bekannter hat eine der Frauen, die 24/7 „arbeiten“, gefragt, ob ihr Kanada gefällt, und sie soll geantwortet haben, daß sie so bald wie möglich nach Hause wollte – im selben Sinn hat Lili mir über Leipzig geantwortet.


Wegen der Entfernung und den Visaforderungen können nur die zentralen osteuropäischen Sklavenhalterorganisationen Sklavinnen nach Kanada exportieren. Wie gesagt, alle diese Organisationen sind unter der Kontrolle der CIA und halten seine universalen Regeln ein. Ich gehe etwa voraus und sage gleich, daß ein Vertreter der RCMP die Anwesenheit von Ungarinnen der selben ungarischen Organisation neulich bestätigt hat (über die Anwesenheit der Ungarinnen hier hat man so wie so über sie geschrieben).


Nicht zufällig findet die moderne Sklaverei in den Vereinigten Staaten und in Ländern statt, die amerikanische Satelliten – Kolonien oder Verbündete sind, wobei die Obrigkeiten der ersten ihre Bürger versklaven und zu den Ansatzmärkten der zweiten liefern, wo die Ausbeutung stattfindet. Die Profite werden von den zwei Obrigkeiten gleichgeteilt, aber der amerikanische Anteil vom Verdienst der Obrigkeiten der Kolonien muß wesentlich größer sein – sowohl weil die Abhängigkeit da von ihnen größer ist als auch weil die amerikanische Residentur die Verbrechen in diesen Ländern, darunter die Versklavung, selber leitet (Rußland könnte eine Ausnahme sein). Also wenn Rußland, Ungarn und andere osteuropäischen Länder Sexsklavinnen nach Kanada exportieren, heißt das, daß die Obrigkeiten dieser Länder die amerikanischen Regeln akzeptiert haben, einschließlich bezüglich der Behandlung/Mißhandlung ihrer Sexsklavinnen bis zur Todesstrafe. Und wenn Kanada Sexsklavinnen von diesen Ländern importiert, muß das Land diese Regeln auch einhalten, einschließlich die Kontrolle über die Frauen seitens ihrer Ordnungsbehörden zu sichern. Deshalb kann die Situation der Sexsklavinnen in Kanada nicht anders sein als diese in Deutschland, in der Schweiz und in Dänemark. Als ich einer kanadischen investigativen Journalistin die Geschichte der Sklaverei in Leipzig in 2010 erzählte, bemerkte sie, daß die Situation dieser Frauen in Kanada genau die selbe ist. Die Anwesenheit von Frauen der ungarischen Organisation in Kanada ist auc ein Hinweis darauf. Wie beeinflußt das große Bild der modernen Sklaverei die Argumente der Menschehändler im obengenannten Artikel?


Die Erwähnung von „Verträgen“ ist psychologisch wirksam – man assoziert Verträge mit Reglement, mit Gesetzlichkeit, aber im Fall der Sklaverei geht es um eine totale Lüge. Verträge mit den Opfern der Sklaverei gibt es nicht und kann es nicht geben. Ein Vertrag kann den Gesetzen nicht widersprechen, sonst ist er nichtig und damit unnutzbar. Warum hat man aber keine Verträge mit den Sklaven im Altertum geschlossen, als die Sklaverei gesetzlich war? Weil Verträge nur zwischen gleichberechtigte (wenigstens juristisch) Parteien geschlossen werden und weil ein Vertrag unvermeidlich etwas allen Vertragsparteien gibt oder einräumt und Sklaven braucht man nichts zu geben.  Der Tod von Miroslawa ist der deutlichste Beweis, daß die moderne Sklaverei, wie inzwischen jede Sklaverei bevor, nur auf Zwang und Gewalt und zwar bis zum Tod beruht. Verträge widersprechen dem goldenen Regel der modernen Sklaverei, nichts über sie dokumentiert zu haben – weder schriftlich noch audisch. Deshalb war der wichtigste Teil des Gespräches mit Gerald nicht in seinem Bureau, sondern beim Ausgang der Botschaft. Und wer von den Kriminellen wird seine Unterschrift in diesen Verträgen, die das beste Zeugnis von Verbrechen sein sollen, stellen?  Verträge mit Kriminellen, besonders mündliche, bedeuten nichts.


Auch die Behauptung von 25% Verdienst für die Frau von jedem Kunden ist eine echte Lüge – auch hier arbeiten die Frauen auf Normen. Der Zuhälter, der eigentlich nur ein Aufseher der Sklavinnen ist, der sie schlägt, bestraft und ihnen das Geld abnimmt, muß genau wie der Ungare in Leipzig zuerst die pauschalen täglichen Summen per Sklavin für beide hochgestellten Seiten besorgen (im Artikel wird die kanadische Mafia überhaupt nicht erwähnt, man spricht nur von Verteilung des Verdienstes zwischen der Frau und der russischen Mafia), danach  muß er seine Kosten decken und Profit besorgen und was übrig bleibt, wenn etwas bleibt, ist für die Sklavin, die die ganze Summe erwirtschaftet hat. Ihr überläßt man nur so viel um ihre nötwendigsten Kosten zu decken, vorausgesetzt, daß sie ihre Normen erfüllt hat. Haben Sie gehört, daß man jeweils Menschen versklavt hat um sie reich zu machen? Das kann nur ein Märchen der Menschenhändler sein. Wieviel sind die Kosten, die die Frauen den Zuhältern zurückzahlen müssen? Wie lange muß eine Frau „arbeiten“, die per Stunde 150 dollars ihren Händlern bringt, um ein Flugticket und Visa zurücktzbezahlen? Visa bekommen sie ohne Bestechungen, weil alles von „oben“ erledigt ist.


Die „Argumente“ der Menschenhändler beziehen sich auf Gespräche mit den Frauen, aber genau wie in Deutschland sind Sexsklavinnen unter ständiger Beobachtung und ihnen ist unter Todesgefähr verboten vor Kunden zu klagen und über ihre eigentliche Situation zu sprechen. Alle diesen Gespräche sind ausgedacht worden. Auch deshalb, weil diese Frauen sehr gut wissen, daß die Preise in Osteuropa nicht niedriger sind als im Westen – man hat unsere Produktion zerstört und wir müssen vom Westen importieren. Und man erlaubt gefangengehaltenen Frauen nicht Korrespondenz mit ihren Kunden zu führen – die E-Mail der glücklichen ehemaligen Sexsklavin ist auch eine Erfindung.


Sogar dieser Propagandaartikel bestätigt die Anwesenheit der echten Sklaverei in Kanada. Die Behauptungen, daß die Opfern sich freiwillig der Sklaverei unterstellt haben, weil diese Sklaverei der Weg zur glücklichen und sorglosen Zukunft der Opfern sei – eine Lüge, mit der ich mich unten befassen werde, ändern nichts. Der Artikel enthüllt, daß die Sexsklavinnen mit Visa, also mit der Beteiligung der Behörden, nach Kanada eingeführt werden. Glaubt noch jemand, daß RCMP mich kontaktierte um mir und den Ungarinnen zu helfen, besonders wenn die ungarische Organisation auch in Kanada tätig ist? Die Wahrheit ist, daß in 2010 nicht zwei, sondern drei Polizeibehörden gegen mich auftraten, und wenn ich mein Überleben auch der kanadischen RCMP verdanke, „verdanke“ ich dank ihrer Irreführung den Verlust meines festen Einkommens und meine engsten ungarischen Bekanntinnen „verdanken“ dieser Behörde viel Gewalt als Folge der Informationen über sie, die ich BKA und damit den Menschenhändlern übergeben habe.


Am 27. November 2010 habe ich eine E-Mail an Gerald von der RCMP geschickt, in dem ich auf die Folgen seiner Vermittlung und Empfehlung von Dietmar Schmidt hinwies und ihn bat, für die Befreiung wenigstens der betroffenen Ungarinnen mitzuhelfen. Ich bekam überhaupt keine Antwort auf meine E-Mail und dieser Umstand sagt alles über den eigentlichen Zweck der RCMP Vermittlung.




Jetzt aber gehe ich zum Wichtigsten über - zum Endschicksal der Sexsklavinnen. Schon im ersten Artikel hier habe ich gemerkt, daß das Leben dieser jungen Frauen Nichts für ihre machtvollen Eigentümer wert ist. Vieles in ihrer Behandlung wie der Zwang zum Sex ohne Schutz, der Tod von Miroslawa und der russischen Frau, die Abwesenheit von jeder Dokumentation über ihre Anwesenheit, weist darauf hin, daß sie sowieso zum Tod bestimmt sind. Der Vortrag von Dick Marti über den Handel mit menschlichen Organen in Kosovo hat dokumentiert, wie die westlichen Entscheidungsträger Massenmorde von Menschen wegen ihren Organen und den Profiten von ihnen sanktionieren. Mit der Aufklärung der unmenschlichen Situation der Sexsklavinnen im Westen habe ich mir öfter und öfter die Frage gestellt nach ihrem Endschicksal. Ich zweifelte mehr und mehr daran, daß alle diesen scheinhelligen Sklavenhalterstaaten, die sich als Demokratien und Rechtsstaaten vorstellen, ihre Opfern, die so viel über ihre Verbrechen wissen, eines Tages, nachdem sie zur sexuellen Ausbeutung untauglich geworden sind, wieder ins Freie lassen werden. Schauen Sie sich mal die zwei Kommentare der ehemaligen Opfern von Jens Kottke! Was wird geschehen, wenn man viele tausenden Frauen mit noch schwieriger Vergangenheit in ihren 40-iger Jahren mittellos und ohne jegliche Perspektiven freiläßt und ihnen den freien Umgang mit Menschen erlaubt? Werden diese Frauen nicht mitteilen, wie man sie neben Polizeirevieren im Westen geschlagen und in Gefangenschaft gehalten hat, wie man sie ausgebeutet hat, wie die Polizeibehörden der westlichen Rechtsstaaten ihre Telefone abhörten und ihre Menschenhändler mit Informationen besorgten, die zur Gewalt und anderen Strafen führten? Da würden ohne Zweifel die Osteuropäer die in diesem Blog dargestellten Umstände kennen. Da sie aber diese Umstände nicht kennen, bedeutet das, daß man diese Frauen niemals im Freien läßt – die machtvollen Menschenhändler werden niemals zulassen, daß ihre Verbrechen bekannt werden. Die Amerikaner, die den globalen Menschenhandel kontrollieren, sind bekannt für ihre Fähigkeit Massenverbrechen auch unauffällig zu begehen – daß hat ihnen auch der weltberühmte kolumbianische Schriftsteller Gabriel Marquez in seinem Buch „Hundert Jahre Einsamkeit“ eingeräumt und das hat Kosovo bewiesen. Und in der Zwischenzeit haben ihre Allierten und Satelliten vieles von ihnen gelernt.  Es ist auch schwierig sich vorzustellen, daß die pragmatischen Amerikaner die Möglichkeit versäumen werden, bei den Tötungen ihrer Opfern Profite auch von ihren Organen zu ziehen. Die im vorigen Artikel erwähnten viele jungen Frauen mit entfernten Organen in den albanischen Gefängnissen weisen genau darauf hin. Vor etwa 25 Jahren war die Bekümmerung über den Mangel von Organen für Transplantationen groß, heute hört man fast nichts davon. Man hat die Lösung für diesen Mangel für die Reichen erfunden und sie heißt Sklaverei, wo arme, junge versklavte Menschen ermordet werden um das Leben von reichen, oft alten, Menschen zu verlängern, wobei ihre Mörder große Profite ziehen.


Kurzum, wie hier schon erwähnt, habe ich beschlossen, die Wahrheit über das Schicksal der CIA Sexsklavinnen von den zentralen osteuropäischen Sklavenhalterorganisationen klarzustellen.


Im Mai dieses Jahres habe ich mich an eine für Menschenhandel spezialisierte Einheit der RCMP gewendet mit dem Vorschlag.gegen die Befreiung meiner engsten Bekannten Kanada in der Sache Menschenhandel nicht zu erwähnen und darüber zu sorgen, daß diese Befreiung keine negativen Informationsfolgen für die Menschenhändler mitbringt. Mein Gesprächspartner Malcolm kümmerte sich was ich über die Ungarinnen in Kanada wußte und ob ich die Toronto Polizei kontaktiert hatte, ließ sich aber zum Thema des Gesprächs nicht ein. Deshalb schickte ich ihm eine E-Mail, in der ich meinen Vorschlag schriftlich machte und bekam eine Antwort, die ich hier gleich übersetze: „Bitte, genieße dein Leben in diesem wunderschönen demokratischen Land, genannt Kanada. Wir sind alle glücklich in einem anständigen Land zu leben, das noch die Fähigkeit hat, zu erröten (sich zu schämen).....ein junges schüchternes Land“. Ich hänge hier seine Antwort mit meiner E-Mail an und ich halte diesen Anhang als einen der wichtigsten in diesem Blog neben dem SMS von Lili. Die Antwort des für Menschenhandel zuständigen kanadischen Polizisten Malcolm enthält zwei deutliche Botschaften – die erste ist mich in Sachen des Menschenhandels nicht einzumischen („to mind my own business“) und die zweite ist die Bedrohung, daß wenn ich der ersten Botschaft nicht folge, mein Leben in Kanada nicht genießen werden kann. Nur Paar Stunden später folgte eine Demonstration, die meiner Meinung nach sicher stellen sollte, daß ich auch die zweite Botschaft verstanden habe und zugleich eine Erklärung gab, was man mit ihr meinte. Weniger als zwei Stunden nach der E-Mail von RCMP wurde meine wichtigste Werbung im Portal Kijiji Toronto gelöscht. Ich habe sie wieder veröffentlicht und in 12.11 pm hat man mir 5 Werbungen (fast alle) gelöscht wieder mit der allgemeinen Erklärung, daß sie mit der Politik des Portals nicht übereinstimmen. Diese Werbungen, die ich hier auch beigelegt habe, laufen seit Monaten, manche sogar seit mehr als ein Jahr im Portal und genau nach der Antwort von RCMP hat man herausgefunden, daß sie der Politik des Portals nicht übereinstimmen. Nach der nächsten Veröffentlichung ließ man mich in Ruhe und bis zur Veröffentlichng dieses Artikels, also ein Monat später, hat man die selben Werbungen, ohne Veränderungen, nicht gelöscht. Ich finde meine Korrespondenz mit Malcolm und die Löschungen meiner Werbungen – klare Bedrohungen, daß man mich finanziell zerstören wird, wenn ich mich weiter dem Menschenhandel entgegenstelle, als eine eindeutige Darstellung der Realitäten in Kanada und der eigentlichen Einstellung der Behörden des Landes zum Menschenhandel und zu den Menschenrechten, die identisch mit diesen in Deutschland und der deutschen Behörden sind.


Ich habe noch viel zu den kanadischen Anhängen zu sagen, aber ich übergehe jetzt zur wichtigsten Schlußfolgerung von meinem Umgang mit RCMP - nemlich, daß die Sklavinnen der zentralen, der CIA unterstellten osteuropäischen Sklavenhalterorganisationen ihre Sklaverei nicht überleben, sondern, nachdem sie untauglich zur profitablen sexsuellen Ausbeutung werden, hingerichtet werden.        


Lesen sie meine E-Mail mit meinem Vorschlag an RCMP. Können Sie sich einen anderen Grund vorstellen so einen Vorschlag abzuweisen als die klare Politik alle diese Frauen niemals lebend in Freiheit zu lassen? Mit ihrem Leben soll auch das Geheimnis für ihr unmenschliches Dasein und ihre wirklichen Peiniger verschwinden. Ja, nicht die Kanadier, sondern die Amerikaner treffen die Beschlüsse, aber die letzten haben auch kein Interesse an dieser Veröffentlichung. Und meine Verpflichtungen habe ich ernsthaft gemeint – ich halte immer mein Wort und mehr Information über die Situation der Frauen brauche ich eigentlich nicht – alles wichtige wie Gewalt, Gefangenschaft, Einarbeitung und Ausbeutung ist hier. Nicht zufällig in keinem Land ihrer Anwendung gibt es eine Dokumentation über das Befinden der Sexsklavinnen – das gibt ihren Eigentümern die Möglichkeit sie spurlos zu ermorden.


Die neue Sklaverei bedeutet wenigstens für die Sklaven der zentralen, der CIA unterstellten Organisationen der sichere Weg zum Tod und das ist der Preis, den sie zahlen müssen, damit die hemmungslosen und rücksichtslosen kriminellen Diktaturen, denen sie zu Opfern gefallen sind, ihre Fassaden als Demokratien, und Rechtsstaaten öffentlich behalten können. Während ihre Politiker und Botschafter in Osteuropa Menschenrechte und Demokratie predigen, plündern diese Diktaturen Osteuropa, versklaven diejenigen, die sie als Sklaven brauchen, beuten sie unmenschlich aus und letztlich bringen sie ihre Opfern um, um das Geheimnis ihrer Verbrechen zu bewahren.




P.S. Am 31. Mai 2016 habe ich eine E-Mail an das kanadische Ministerium der Justiz geschickt mit der Anfrage, warum wenn das Ministerium meinen Strafbefehl schon am 5. Februar bekommen hatte ihn mir erst am 27. Mai schickte, so dass ich den Strafbefehl erst nur Stunden vor meinem Abflug bekam und ob das Ministerium als Aufgabe hat, die Rechtmäßigkeit der Strafverfahren, die gegen kanadische Staatsbürger im Ausland stattfinden, zu überprüfen. Bis heute - den 13. September habe ich keine Antwort bekommen und ich glaube nicht mehr, dass ich sie bekommen werde.

Samstag, 25. Mai 2013

Die neue Sklaverei in der Schweiz


Ich beginne meine Erzählung über die Sexsklaverei in der Schweiz mit einer großen Lüge, die man im Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat des Kantons Bern zum Gesetz über die Ausübung der Prostitution (ProsG) lesen kann. Nach der diplomatischen Anerkennung, daß die Schweiz „als Ziel- und Transitland vom Menschenhandel betroffen ist“, kann man auf Seite 11 des Vortrags das folgende lesen: „Ein Hauptübel liegt darin, daß die Behörden über zu wenig Informationen über das Prostitutionsmilieu verfügen. Das behindert einen umfangreichen Schutz der Personen, die Prostitution ausüben.“

Schon am Anfang dieses Blogs habe ich erzählt, daß ich mich dreimal an das Schweizer Bundesamt für Polizei (Fedpol) gewendet habe – zweimal telefonisch und zweimal schriftlich (auf Papier und elektronisch), durch das Schweizer Konsulat in Berlin, wobei ich hier die erste Seite meines elektronisches Briefes veröffentlicht habe. Ich habe auch betont, daß in beiden Telefonaten die Fedpol Beamten, nachdem sie erfuhren, daß es um eine große ungarische Organisation ging, gleich nach meiner Identität und Person ihre Aufmerksamkeit gelenkt haben – offensichtlich kannten sie sehr gut die ungarische Sklavenhalterorganisation und wußten, daß man jeden, der ihr zu „schaden“ versuchte, „neutralisieren“ mußte. Die Beamten, die die Signale der Bürger aufnehmen sind kaum hochgestellte Beamten und das bedeutet, daß alle Fedpol Beamten mit Zuständigkeit für Menschenhandel sehr gut die Organisation kannten und sich an ihrem Schutz beteiligten. In meinem Fall wollten die Schweizer Behörden überhaupt keine Information von mir bekommen – sie vermieden hartnäckig jede Kontaktaufnahme mit mir und jede Information von mir.  Sie wußten nicht nur so wie so alles, aber Polizisten gehen niemals auf Kontakte, besonders ofizielle, mit jemandem, den man vernichtet muß. Ich habe auch Eva Danzl vom Fraueninformationszentrum (FIZ) sowohl telefonisch als auch mit E-Mail kontaktiert und ihr meine Informationen gechickt. Ich habe keinen Zweifel, daß sie die entprechenden Behörden unterrichtet hat und ich denke nicht, daß sie nach ihrem eigenen Beschluß den Kontakt mit mir unterbrochen hat. Die Schweizer Behörden, wie die Behörden in allen entwickelten Ländern haben alle Informationen zum Prostitutionsmilieu.

Und noch wichtiger – trotz meiner Bitte für Vertraulichkeit und vor allem keine Information von mir an die deutschen Behörden zu liefern, hat Fedpol genau das gleich gemacht und die Beamten von BKA konnten ihren Betrug mit dem nicht existierenden Fedpol Beamten Beat Humbel nur 3-4 Stunden später beginnen. Der Vermittler, mit dessen Hilfe ich Kontakt zu BKA aufgenommen habe, wollte zuerst mit Dietmar Schmidt sprechen, bevor er mir seine Kontaktangaben gab – er wußte sehr gut was die Menschenhandelsbechützer von BKA mit mir ausrichten würden und wollte es vermeiden, denn das würde seiner Polizeibehörde schaden. Fedpol wußte genau so gut, daß mir nichts weniger als Mord passieren würde, haben aber meine Angaben gleich BKA zum Zweck meiner „Neutralisierung“ gegeben. Ich habe in diesem Blog BKA Mordverschwörung gegen mein Leben vorgeworfen, aber Fedpol ist an dieser Verschwörung völlig beteiligt.

Hauptsache ist, daß mehr als 3 Jahre nachdem ich Fedpol über die ungarische Sklavenhalterorganisation unterrichtet habe, diese Organisation ihre verbrecherische Tätigkeit in der Schweiz weiter nicht nur ungestört durchführt sondern offenbar ausgebreitet hat. Die Behörden, die nach den Vortragsverfassern keine Informationen über Prostituiertenmilieu haben, befinden sich in einer Stadt mit Fedpol, das alles über Menschenhandel in der Schweiz weiß. Dazu erklären sich diese Vortragsverfasser (aus der Militär- und Polizeidirektion des Kantons Bern) gegen die Meldepflicht der Prostituierten – eindeutiger Hinweis, daß sie mehr Information eigentlich nicht wollen. In der Schweiz hat die Polizei generelles Zugangsrecht zu den Bordellen, die sie aber nur dazu ausnutzt, um die Einhaltung des Ausländerrechts zu kontrollieren. Nach der Situation der Frauen wird überhaupt nicht gefragt. Dazu sind alle Schweizer Bordelle lizensiert und die Sexsklavinnen in diesem Land werden in „lizensierten“ Bordellen ausgebeutet, gefangengehalten und geschlagen. Die Schweizer Behörden sind nicht nur stumm für Informationen aber auch blind für die eindeutigen Merkmale des Menschenhandels – die Zwangswanderungen der Opfer vom Bordell zu Bordell und die Anwesenheiten in vielen Bordellen, vor allem in den Einarbeitungszentren, von Frauen nur einer Nationalität.

Also die große Lüge ist zugleich ein Ausdruck der großen Verlogenheit des Schweizer Staates, dessen Behörden sich an der Sklaverei genau so beteiligen wie die deutschen Behörden. Meine Erzählung hier ist eine klare Bestätigung dieser Situation.

Wie Ihnen bekannt, kontaktierte ich Fedpol um das Amt über die verbrecherische Tätigkeit der ungarischen Menschenhandelsorganistion zu unterrichten. Damals hatte ich Ungarinnen aus Leipzig in 39 (!) Bordellen (fast so viel wie im ganzen Deutschland) in der Schweiz aufgespürt. Dazu war meine Bordellliste weit von ausführlich – ich kann Französisch nur wenig und Italienisch gar nicht.

Die Schweiz scheint der meist intensive Verbraucher der Sexsklavinnen von den zentralen osteuropäischen Organisationen zu sein. Ich glaube, wenn man die Anzahl der Opfern von diesen Organisationen in den verschiedenen Ländern per 1 000 Einwohner vergleichen könnte, würde das Land den ersten Platz vielleicht einnehmen. Das ist mit dem hohen Lebensstandard bzw. den hohen Preisen der Sexleistungen, der menschenhandelsfreundlichen Einstellung der Behörden und der geographischen Nähe zu sowohl den Herkunftsländern der Menschenware als auch dem größten Sklavenmarkt in Europa – Deutschland, zu erklären. Ich habe im Internet auch viele Frauen von den anderen osteuropäischen Menschenhandelsorganisationen gesehen.

Ich sehe überhaupt keine Gründe anzunehmen, daß in der Schweiz die Sklavinnen anders behandelt werden als in Deutschland. Was die Ausbeutung angeht, gehören die in diesem Blog zitierten Worte „Sie zahlen etwas“ einer Ungarin, die in der Schweiz gearbeitet hatte. Klar, bekommen die Sklavinnen nichts vom Reichtum und den hohen Preisen der Schweiz – deshalb hat man sie versklavt, um ausgebeutet zu werden. Ich kann keine Ziffern anführen, aber ich habe keinen Zweifel, daß egal wo die Sklavinnen ausgebeutet werden, sind ihre Verdienstnormen so aufgestellt, daß bei ihrer Erfüllung die einheimischen und ungarischen Menschenhändler von ihnen gleich rauben. Von einer von ihnen weiß ich, daß sie auch da gefangengehalten werden ohne das Recht herauszugehen. Das sagt viel. Dazu viele der Bordelle in der Schweiz werden als Einarbeitungszentren – genau wie in Leipzig, ausgenutzt.  Meine Bekanntinnen, die da „arbeiteten“, waren ganz neu. Das heißt, daß die Gewalt und Brutalität regelmässig zu den Besuchen des Zuhälters gehören. Offensichtlich gibt es für die Sklavinnen keinen Unterschied zwischen den unlizensierten deutschen und den „lizensierten“ schweizerischen Bordellen. Bordellbetreiber in der Schweiz haben keine Pflichten bezüglich den Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen und die Arbeitsbedingungen in ihren Bordellen werden nicht überprüft. Frau Winkler vom FIZ, wo Opfern des Menschenhandels von den Studios in Zürich betreut werden, zeugt von Zwang zur Prostitution, Zwangsabgabe des verdienten Geldes, Verbot Freier abzulehnen und Zwang zur Ausführung von Sexpraktikken – das, was ich schon in diesem Blog über Leipzig erzählt habe. 

Einen deutlichen Unterschied habe ich doch gemerkt: Wie schon erwähnt, in den Bordellen, die als Einarbeitungszentren dienten, gab es keine anderen Frauen als die Ungarinnen – offensichtlich zum Unterschied von Deutschland werden die Opfern nicht in der Anwesenheit von schweizerischen und anderen freien Frauen geschlagen – eins der klaren Zeichen, daß diese Frauen und die Bevölkerung überhaupt auf jeden Fall nicht zu so einem kriminellen Terror ausgesetzt werden wie in Deutschland. Mehr Empfindlichkeit zur öffentlichen Meinung ist auch meine Erklärung für die Lizensierung der Schweizer Bordelle, die nichts mit dem Schutz der Frauen hat, sondern mit der Zulassung nur der vertrauten Leute der Macht zum Bordellbesitzerstatus - was in Deutschland mit kriminellen Mitteln erzielt wird, schafft man in der Schweiz mit administrativen Mitteln. Die Schweizer Menschenhändler sind vorsichtiger als die deutschen – schon in 2010 gaben sie den Ungarinnen in den Werbungen verschiedene Nationalitäten, vor allem aus den skandinavischen Ländern. Kann man Menschenhandel bezweifeln, wenn alle Frauen in einem Bordell in der Schweiz Ungarinnen sind? Auch die langen Arbeitszeiten der Frauen werden nicht angegeben, sondern die Arbeitszeiten der Bordelle – klar, arbeiten die Sexsklavinnen di ganze Zeit da.

Ich habe schon geschrieben, daß die Abschaffung der Besteurung eine unbedingte Voraussetzung für die Ausbeutung der Sexsklavinnen ist, und die Schweiz bestätigt diese Schlußfolgerung. Selbständige ausländische Sexarbeiterinnen, die nur für kurze Zeit in der Schweiz sind, werden nicht besteuert! Das ist die Kategorie, zu der wie schon hier geschrieben, alle Sexsklavinnen gehören und wir sehen, daß die Tür zu ihrer Ausbeutung auch hier vollständig geöffnet ist. Das ist auch eine der Erklärungen, warum die Ungarinnen aus der Schweiz oft nach Deutschland und anderen Absatzmärkten der Sklaverei für einige Zeit geschickt werden bevor sie in die Schweiz wieder transportiert werden. Zum Unterschied von Deutschland werden aber inländische selbständige und unselbständige sowie die ausländischen unselbständigen Sexarbeiterinnen besteuert – klares Zeichen, daß die einheimischen Prostituierten in der Schweiz weniger ausgebeutet werden, als ihre deutsche Kolleginnen in Deutschland. Da aber das meiste Geld von den zentralen osteuropäischen Organisationen auf Bundesebene landet, bedeutet das, daß für die lokalen Menschenhändler weniger Geld bleibt. Das gleichen aber die letzten aus mit Massenimport von Sklavinnen, die nicht zu den zentralen Organisationen gehören, und da die Immobilien in der Schweiz sehr teuer sind, gebraucht man viele dieser Frauen in der Straßenprostitution, wo aber die Umstände der Frauen, besonders ihre Abhängigkeit und Ausbeutung, von der Bevölkerung deutlich zu merken sind, was für eine soziale Beunruhigung sorgt. Wie reagieren die Behörden darauf? Sehr kennzeichend sind die Äußerungen von Bruno Sauter, Chef des Amts für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Zürich auf einer Pressekonferenz vom 08.07.2010. Der Herr drückt die Meinung aus, daß der häufig thematiesierte Druck auf die Prostituierten „teilweise medial aufgebauscht“ sei und hält Menschenhandel und Zwangsprostitution „nicht für die vordringlichen Probleme“ in Zürich. Seine Begründung: die Frauen schienen bei ihrer Anmeldung gutgelaunt und ließen den Eindruck, daß der Druck auf die Prostituierten „nicht allzu groß“ sei. Herr Sauter behauptet, daß es den Frauen gut geht, genau wie Jens Kottke in diesem Blog über Lili geschrieben hat und Dietmar Schmidt vom BKA mir beim zweiten Treffen gesagt hat. Alle Menschenhändler behaupten, daß es ihren Opfern gut geht. Soll ich mich wundern, daß von den 39 Bordellen mit Ungarinnen sich 7 in Zürich befinden? Bestimmt nicht nach diesen Äußerungen. Offensichtlich kamen sie auch Frau Winkler vom FIZ zu viel und sie hat die oben erwähnten Offenbarungen als Widerspruch dem Redner öffentlich gemacht.

Aber das interessante ist noch nicht zu Ende. Herr Sauter räumt ein, daß die Vorgaben des Bundes, Sexarbveiterinnen in Sex-Studios als unselbständig zu betrachten und deshalb Arbeitsbewilligungen zu fordern und sie zu taxieren, praktisch nicht ausgeführt werden. Seine Begründung: die Vorgaben des Bundes seien „unpraktikabel“. Herr Sauter teilt mit, daß auch die Kantonen Genf und Bern gegen die Bundesvorgaben verstoßen. Der Rechtsstaat die Schweiz nimmt aber diese ernsthafte Verstösse ruhig. Herr Sauter meldet kurz, daß „der Bund um die Problematik wisse und „uns deswegen nicht auf die Pelle rückt“.

Die Vorgaben des Bundes finde ich nicht „unpraktikabel“, sondern unbequem für die Sklaverei in der Schweiz. Wie wird man die Opfern ausbeuten, wenn man sie taxiert und wie kann man alles mit ihnen tun, wenn sie Arbeitsbewilligungen haben? Wir sehen, daß im Rechtsstaat Schweiz, genau wie im „Rechtsstaat“ Deutschland, die Gesetze und Vorschriften, die das Sklaventum hindern (vielleicht angenommen vor seiner Durchsetzung) von den Behörden und der Obrigkeit einfach nicht eingehalten werden.

Um den repräsentativen Character der Äußerungen von Herrn Sauter für die Machthaber zu zeigen, berichte ich, daß der Züricher Kantonsrat zweimal  - in 2010 für Straßenprostituierte und in 2012 für Salonsprostituierte, die Meldepflicht abgelehnt hat. Also genau wie in Deutschland können die Menschenhändler im Kanton Zürich die Opfern der Sexsklaverei total ausbeuten und mit ihnen alles tun, denn die letzten können spurlos verschwinden. Die selbe scheint die Situation in den Kantonen Bern und Genf zu sein – nicht zufällig befindet sich im zweiten meiner Meinung nach das größte Einarbeitungszentrum der Ungarinnen in der Schweiz. Ich kann mit Sicherheit nur einen Kanton nennen, in dem es Meldepflicht gibt - Freiburg.

Von den vielen Erklärungen der Schweizer Behörden über die Abschaffung der Besteuerung und der Meldepflicht für Sexarbeiterinnen – ich empfinde sie nicht als Erklärungen sondern asl Vorwände und sie sind sehr ähnlich mit diesen der deutschen, werde ich mich hier nur mit einer von ihnen auseinandersetzen – der „Mobilität“ der Ausländerinnen.

Jede Frau, die freiwillig in die Prostitution geht und da bleibt, macht es für Geld. In diesem konkurrenzintensiven Gewerbe (wie in allen) kann man anständig verdienen nur wenn man Stammkunden hat. Dazu haben die meisten Prostituierten mehr oder weniger Angst von jedem unbekannten Kunden. Deshalb wandern die freien Prostituierten nur bis sie die richtige Stelle finden, während die Ungarinnen und die meisten Ausländerinnen nach Anerkennung der deutschen und Schweizer Behörden die ganze Zeit „wandern“. Ich habe am Anfang des Blogs erwähnt, daß der Zuhälter der Ungarinnen ihre Arbeitspläne aufstellt, wobei sie diese Pläne überhaupt nicht diskutieren dürfen. Die Wahrheit ist, daß die Ungarinnen wie alle Sexsklavinnen, zu diesen Wanderungen gezwungen werden. Die eigentlichen Gründe sind die Anknüpfung von menschlichen Beziehungen zu Freiern zu vermeiden, die maximale Ausnutzung der Bordellräumlichkeiten und damit die Maximisierung der Bordellprofite, aber auch die Abschaffung der Besteuerung und der Meldepflicht zu begründen. Es geht um ein perfektes Zusammenspiel der Organisierten Kriminalität und der Behörden, indem die Menschenhändler ihre Opfern zur Wanderung zwingen, während die Behörden diese Wanderung als Begründung ihrer Untätigkeit ausnutzen. Die ständige Wanderung der osteuropäischen Frauen ist ein eindeutiges Merkmal nicht nur der Sklaverei, sondern auch der staatlichen Beteiligung im Menschenhandel.

 Die Schweiz gilt als Rechtsstaat und vielleicht die größte Demokratie in der Welt, in Wirklichkeit ist sie aber heute ein Sklavenhalterstaat, in dem die Obrigkeit alle gesetzlichen und administrativen Voraussetzungen für die Ausbeutung und Unterdrückung der Sklaven etabliert hat, während ihre Behörden die Gesetze und Vorschriften von der Vergangenheit, die das Sklaventum behindern, verletzen und sich kein Verbrechen scheuen um die Skalverei zu unterstützen. Die Schweiz zeugt davon ab, daß man die Opfern der modernen Sklaverei überall nach den selben Standarten mißhandelt, was dazu mahnt, daß man bald auch die Bevölkerungen nach gleichen Standarten behandeln wird, was die bessere Behandlung der Bevölkerung in der Schweiz bei den Behörden im Vergleich zu den anderen Ländern bald zu Ende bringt.