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Montag, 15. Mai 2017

Weitere Aussagen der Sachakte zu meinem Strafverfahren


Kehren wir jetzt zurück zum Strafverfahren und genauer zu den veröffentlichten im Blog www.sexsklaverei.blogspot.com und in diesem Blog Akten dieses Verfahrens. 

Zuerst komme ich auf die Rolle des damaligen Präsidenten des BKA Jörg Ziercke - nicht nur weil diese die kriminellen Rollen seiner Unterstellten Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer vorbestimmt hat, sondern vor allem weil seine Rolle für die kriminelle Rolle der von ihm geleiteten Institution im Menschenhandel kennzeichnend ist. Lesen Sie seinen Schreiben vom 20.04.2011. Während er einen Anfangsverdacht für Straftaten gegen mich sieht, sieht er keinen Verdacht für Beteiligung seiner Beamten im Menschenhandel, obwohl sie laut der Führungsinformation, ihm niemals vor der Verfassung dieses Blogs über ihre zwei Treffen mit mir berichtet haben (und Polizisten sind verpflichtet über alle ihre Handlungen zu berichten) und im Verstoß des Legalitätsprinzips kein Vernehmungsprotokoll aufgestellt haben und selber beschlossen haben, meine Äußerungen nicht zu ermitteln. Ich betone hier wieder, dass es nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch unmöglich ist, dass Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer ohne das Wissen und die Anweisungen ihrer Vorgesetzten die zwei Treffen mit mir durchgeführt haben - auch deshalb, weil sie für die Nutzung des dienstlichen Autos und für die lange Abwesenheit vom Büro ihr Erlaubnis brauchten.   

Im Strafbefehl steht es, dass meine Äußerungen gegen KHK Dietmar Schmidt zu einem Disziplinar- und Strafverfahren geführt haben müssen – als ob begründete Äußerungen gegen Polizisten eine Straftat sind. In Wirklichkeit aber hat kein Disziplinarverfahren gegen KHK Dietmar Schmidt stattgefunden, nicht zu sprechen von einem Strafverfahren. In der ganzen Sachakte ist keine Dokumentation eines Disziplinarverfahrens gegen KHK Schmidt zu sehen. Zu so einem Verfahren gehören Befragungen des Beamten und seine Suspendierung. Das hat aber Ziercke nicht gemacht. Er hat die Führungsinformation am 13.01.2011 bekommen, gab den KHK Schmidt und Oberndörfer genügend Zeit die absurde „Ermittlung“ gegen mich durchzuführen und soweit möglich, die Spuren der von mir erwähnten Verbrechen zu decken, obwohl er sehr gut wusste, dass beide an einer Ermittlung gegen mich nicht teilnehmen durften, und erst dann hat er den Zirkus mit der Befragung der Staatsanwaltschaft in Leipzig begonnen. Das andere merkwürdige in seinen Handlungen ist, dass er sich gleich an die Staatsanwaltschaft wandte. BKA gehört zum Innenministerium. Dieses Ministerium soll ein Kontrollgremium haben, das die Handlungen  von Beamten, die an Fehlverhalten beschuldigt worden sind, umständlich untersucht und erst wenn genügend Zeugnisse von Straftaten vorhanden sind, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ich finde drei Erklärungen, warum Jörg Ziercke gleich die Staatsanwaltschaft einberufen hat.

Erstens, anscheinend kein Gremium und dritte Beamten wollten sich mit einer Bewilligung von groben Vergehen bloßstellen, manche von denen sogar in der Führungsinformation deutlich zu sehen sind. Zweitens, weil so ein Gremium unvermeidlich harte administrative Strafen für den BKA-Präsidenten und für seine zwei Beamten empfehlen muss – gegen die Beamten, weil sie für ihre Handlungen ihren Vorgesetzten nicht berichtet haben und gegen Ziercke – weil er von seinen Unterstellten keine Berichte über ihre Handlungen forderte. Und drittens - er war sicher über das Ergebnis der „Untersuchung“ der Staatsanwaltschaft – kein Dienstvorsitzender übergibt sonst seine Angestellten der Strafverfolgung. Und Ziercke hatte in diesem Fall gute Gründe, sicher am Ergebnis zu sein – erstens sind die deutschen Staatsanwaltschaften, insbesondere die sächsischen, zu echten Schutzstaffel der kriminellen Interessen der Obrigkeit geworden, und zweitens, schauen Sie sich den Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia an und wie viele male  die Staatsanwälte ihm selbst geholfen haben, von Beschuldigungen davonzukommen.   So ist es, wenn man der kriminellen Diktatur treu dient. KHK Dietmar Schmidt wusste auch sehr gut, dass er keine Probleme im BKA haben würde - sonst würde er mir nicht mit Übernahme meines Reputationmanagements drohen, sondern sich um sich selbst kümmern. Und warum sollte er sich um sich selbst kümmern, wenn lange schon vor der „Befragung“ der Staatsanwaltschaft Leipzig, viele hochgestellten Beamten - schauen Sie sich bitte ihre Kommentare im Blog sexsklaverei.blogspot.com oder in diesem Blog an, betont haben, dass es keine Sklaverei in Leipzig gibt und alles in Ordnung ist?  Und das wichtigste Vergehen von Ziercke – er hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet, obwohl die Führungsinformation ganz klar machte, dass seine Angestellten keine solche Ermittlung durchgeführt hatten. Auch sein Nachfolger, der schon 3 Jahre seinen Posten besitzt, hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet.

Noch eine wichtige Bemerkung: wie schon hier erwähnt, hat meine Anwendung an BKA bezüglich dem Menschenhandel in Leipzig zum Verlust meines festen Einkommens von der HanseMerkur Krankenversicherung AG geführt. Aber es waren nicht KHK Schmidt und KHK Oberndörfer, die die Leitung des Versicherers in Hamburg kontaktiert haben, sondern das war entweder die Leitung vom BKA oder eine dritte Partei, die von der BKA Leitung eingeschaltet wurde.

Schon vor Jahren habe ich in diesem Blog behauptet, dass beide BKA-Beamten nicht auf eigene Initiative agierten, sondern den Anweisungen ihrer Vorsitzenden folgten und dass es in diesem Fall nicht um Beteiligung an Verbrechen von zwei BKA Beamten geht, sondern um die Beteiligung an Verbrechen einer ganzen Schlüsselinstitution – das BKA. Die Sachakte meines Strafverfahrens hat ausdrücklich diese Behauptung bewiesen.

Das oben geschriebene erklärt, warum die drei KHK als Zeugen im Gericht nicht erscheinen sollten – ich würde ihnen die selben Fragen stellen, die man ihnen in einem echten Disziplinarverfahren stellen würde. 

Nun kommt etwas sehr wichtiges. Schauen Sie sich die Verfügung vom Staatsanwalt Renger, die am 22. Februar 2016 beim Amtsgericht Leipzig eingegangen ist. In dieser Verfügung erklärt der Strafverfolger der Richterin Walther die Tatvorwürfe gegen mich. Das ist eine sehr wichtige Unterlage, denn sie ist ein Zeugnis davon, dass am 23.09.2014, während der Unterschreibung meines Strafbefehls, diese Richterin überhaupt keine Ahnung hatte, woran ich überhaupt beschuldigt worden war. So agieren die Richter des „Rechtsstaats“ Deutschland, der nichts anders als eine kriminelle Diktatur ist. Das Dokument ist zugleich ein Zeugnis der Abhängigkeit der Justiz von der Regierung – offensichtlich die Aufforderung der Staatsanwaltschaft meinen Strafbefehl zu unterschreiben war genug Grund das zu tun ohne sich die Mühe zu geben, den Entwurf überhaupt zu lesen. Also die Behauptungen für Unabhängigkeit der Justiz von der Ausführungsmacht  - eine der Grundlagen eines Rechtsstaats, bezüglich Deutschland, sind reine Lügen. Wenn Sie sich erinnern, schon nach meiner Bekanntmachung mit der Sachakte habe ich die Richterin Walther aufgefordert, von der Sache zurückzutreten, was sie natürlich nicht gemacht hat – sie musste ihren Auftrag, Justizterror gegen mich zu üben, bis ich meinen Blog lösche, ausführen. Ich erinnere mich, wie als ich im Gericht erwähnte, dass ich Ihren Rücktritt gefordert hatte, man mich fragte, ob ich auf Grund der Abhängigkeit der Richterin von der Staatsanwaltschaft das machen würde. Vielleicht fragen sich manche von Ihnen warum ich schon damals ihren Rücktritt nicht offiziell gefordert habe. Ich nenne hier drei Gründe. Erstens, in einer kriminellen Diktatur spielt die Person des Richters keine Rolle – sie werden alle das tun, was die Diktatur von ihnen fordert. Zweitens, ich sollte der Richterin die Möglichkeit geben, sich zu blamieren, was unvermeidlich war und wobei, wie Sie sehen, Staatsanwalt Renger sehr viel geholfen hat. Drittens, sicher haben Sie alle gemerkt, dass in diesem Strafprozess was ich tue und fordere überhaupt keine Rolle spielt, denn man reagiert einfach nicht auf mein Vorgehen. Ja, am Anfang der Hauptverhandlungen würde ich den Rücktritt der Richterin Walther fordern, aber ohne jegliche Chance für Konsequenzen. Auf jeden Fall aber wird das mein nächster Schritt in diesem Prozess sein.

Inzwischen, jedes mal wenn ich irgendwelche Unterlage zu meiner Verteidigung holte, klagte der Justizbeamte, dass ich dem Gericht zu viel zu tun verursache, Ich habe aber das Amtsgericht Leipzig niemals aufgefordert, dieses gesetzwidriges Strafverfahren gegen mich einzuleiten. Können Sie in der Sachakte Spuren finden, dass jemand vom Amtsgericht Leipzig viel gearbeitet hat? Ich nicht. Ich sehe keine Kommentare zu meiner Stellungnahme und keine Hinweise, dass man meine Unterlagen überhaupt gelesen hat. Sie haben sich sogar keine Mühe gegeben, meine Strafanzeige zur Sachakte einzulegen, wie ich schon am 1. Juni 2015 in meinem Einspruch schriftlich gefordert hatte. Und wenn man unter „viel Arbeit“ die Schaffung einer „alternativen“ zu meinen Unterlagen Dokumentation verstehen soll, so bin ich der letzte, der etwas damit zu tun haben würde.  

Dass die Richterin Walther keine Justiz, sondern Justizterror in diesem Prozess ausübt, ist ersichtlich auch aus den Tatvorwürfen gegen mich. Nehmen wir Tatvorwurf 3 von der Verfügung vom 22.02.2016 – meine Behauptung, dass KHK Schmidt und Oberndörfer vom Anfang an keine Absicht gehabt haben auf Grund meiner Angaben zu ermitteln. Können Sie sich einen besseren Beweis für den totalen Mangel so einer Absicht bei KHK Schmidt und Oberndörfer vorstellen als die Tatsache, dass beide kein Vernehmungsprotokoll geführt haben und im BKA nichts im Schreiben über ihre zwei Treffen mit mir überlassen haben? Offensichtlich kein Beweis ist für die Richterin Walther gut genug, um das nachzuweisen, was so wie so klar ist. 

Nun möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Verfügung vom Staatsanwalt Renger vom 28.12.2015 lenken. Von dieser Akte erfahren wir, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig eine neue Ermittlung gegen mich in 2015 unter dem Aktenzeichen 817 Js 70652/15 wegen Bezichtigung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution gegen den „Geschädigten“ Jens Kottke und Bezichtigung des Unterlassens von Ermittlungen durch den zuständigen Beamten in der Polizeidirektion Leipzig eingeleitet hatte. Von der selben Verfügung erfahren wir, wer dieser Beamte ist – der „Geschädigte“ Martin Keetman. Die Strafanzeigen der beiden „Geschädigten“ basieren sich auf meine Artikeln vom 2015 im Blog sexsklaverei.blogspot.com. Mit der selben Verfügung entscheidet StA Renger gemäß § 154 Abs.1 StPO von einer Verfolgung abzusehen – weil ich eine Strafe in einem anderen Verfahren zu erwarten hatte im Vergleich zu dem die neuen Tatvorwürfe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.

Natürlich sind meine Behauptungen für Teilnahme am Menschenhandel gegen Jens Kottke und das Sittendezernat zur Polizeidirektion Leipzig viel wichtiger und wesentlicher als die Tatvorwürfe, wegen denen ich Angeklagter bin. Aber der StA Renger denkt richtig, dass je allgemeiner die Tatvorwürfe sind, desto schwieriger ist es, sich gegen sie zu verteidigen und desto leichter ist es für den Richter, seine subjektive Einstellung zu gebrauchen i.e. Justizterror zu üben und desto größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Angeklagte auf seine entsprechenden Behauptungen verzichtet.

Aber Absehen von einer Verfolgung gemäß 154 Abs.1 StPO ist eine vorläufige Maßnahme und die Frage ist, was wird folgen wenn die andere Strafe fällt. Ich antworte: nicht nur wird die Ermittlung fortsetzen, sondern ein Regen von Strafanzeigen und Beschuldigungen wird folgen, bis ich den ganzen Blog lösche. Das ist auf jeden Fall die Strategie der Sponsoren meiner Rechtsverfolgungen. Ich habe mich schon hier empört, dass die Richterin Walther anstatt Justiz zu üben mir ein Geschäft vorgeschlagen hat, der den Menschenhandel unterstützt. In Wirklichkeit hat sie mir kein Geschäft, sondern eine Falle für mich selbst vorgeschlagen. Ich werde nicht behaupten, dass sie es bewusst gemacht hat – das überlasse ich Ihnen einzuschätzen. Ich sage nur, dass ich weder so  unehrlich und feige noch so dumm bin, um in diese Falle zu fallen.

Das ist nicht die erste Falle, die man mir eingestellt hat. Warum hatte mich die Staatsanwaltschaft Leipzig in 2014 zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, wenn, wie es sich herausgestellt hat, keiner  von dieser Staatsanwaltschaft mit mir sprechen wollte? Vor allem, weil man hoffte, dass ich mich bei der Staatsanwaltschaft nicht melden und so mich strafbar machen würde. Es ist eine übliche Praxis der Justiz einer kriminellen Diktatur juristische Fallen den unbequemen und von ihr verfolgten Personen vorzubereiten. Ja, schmutzige Ziele erreicht man nur mit schmutzigen Mitteln.    

 

Ich habe schon geschrieben, dass die Unterlagen eindeutig nachweisen, dass Jens Kottke im Auftrag vom Sittendezernat zur Polizeidirektion Leipzig „Lili“ zu einer „freiwilligen“ Vernehmung nach Leipzig geholt und zu falschen Aussagen gezwungen hat. Schauen Sie sich den Aktenvermerk vom 19.01.2011 Hr. Keetman an. Da schreibt der Leiter des Sittendezernats in Leipzig, dass er am 17.01.2011 den „Kollegen“ Schmidt um die Personalien von „Lili“ gebeten hat, und seine Zusage bekommen hat. Schauen Sie sich  nun das Kommentar von Jens Kottke vom selben Tag(!) - den 17.01.2011 zu meinem ersten Artikel, in dem dieser schreibt, dass „Lili“ nach Leipzig kommen und aussagen wird. Die zwei Schriftstücke beweisen das, was ich in diesem Blog schon behauptet habe – dass KHK Keetman seinem Informanten Jens Kottke den Auftrag gegeben hat, „Lili“ nach Leipzig zu holen und zu falschen Aussagen zu zwingen. Vielleicht fragt sich doch noch jemand warum man Kottke hier einschalten sollte. „Lili“ sollte „freiwillig“ zur Vernehmung kommen und das konnte nur Kottke tun – wie sonst werden die Staatsverbrecher erklären, warum Sie die Frau im Rahmen einer Ermittlung gegen Menschenhandel nicht vernommen haben, was Sie eigentlich tun mussten, sie aber im Rahmen einer Ermittlung  gegen mich vernehmen werden. In seiner Führungsinformation schreibt KHK Oberndörfer, dass meine Informationen „lediglich auf die vorgeblichen Äußerungen der Prostituierten basieren“ mit dem Zweck, die Glaubwürdigkeit meiner Aussagen in Frage zu stellen und nun, einige Monate später werden die Aussagen der selben Prostituierten wichtig. Also, die Aussagen von Prostituierten werden bei den deutschen Behörden nur dann in Acht genommen, wenn sie unter Zwang der Zuhälter aussagen, und bedeuten nichts, wenn sie ohne Zwang aussagen. Die zwei Schriftstücke beweisen noch etwas – dass Jens Kottke sein außerordentliches Wissen über mich, offenbart in seinen Kommentaren, dem KK 24 verdankt. Die Tatsache, dass KHK Keetman vom „Kollegen“ Schmidt aus BKA (Wiesbaden) um die Personalien von „Lili“ gebeten hat, neben den Aussagen von „Gabi“ über diese Kontrollen und der Verfehlung auch „Kerry“ zu identifizieren, beweist eindeutig, dass das Hauptargument gegen meine Behauptungen in diesem Blog – die Märchen über die intensiv getätigten Kontrollmaßnahmen des Sittendezernats eine reine Lüge sind. Und das wichtigste – die zwei Schriftstücke beweisen auch, dass die BKA-Beamten, das Sittendezernat in Leipzig und der Zuhälter und Sklavenaufseher Jens Kottke zum selben System, also zum System der modernen Sklaverei gehören. Diese meine Behauptung, die die Sachakte bewiesen hat, stellt einer der drei Tatvorwürfe gegen mich dar.

 

Wegen der Anzahl und Grobheit der Rechtsverletzungen setzt das Strafverfahren gegen mich neue Maßstäbe für die Justizwillkür und Justizterror der kriminellen Diktaturen, die sich heute als liberale Demokratien darstellen. Ehrlich gesagt, ich hatte geglaubt, dass die deutschen Machthaber genügend klug sind, so ein Strafverfahren gegen mich nicht einzuleiten, aber wie Sie sehen, ich habe mich geirrt. Nur eine Person und zwar nicht von den höchsten Etagen der Macht – der damalige Polizeipräsident der Polizeidirektion Leipzig und Dienstvorsitzender von KHK Martin Keetman Horst Wawrzynski hat erkannt, dass meine Rechtsverfolgung zu nichts führen würde und verzichtete auf die Stellung eines Strafantrags gegen mich. Die Bilanz des rechtswidrigen und kriminellen Strafverfahrens gegen mich ist, dass die Sponsoren des Verfahrens nicht nur ihr Ziel – die Löschung meines Blogs meinerseits, total verfehlt haben, sondern mich dazu gezwungen haben, dieses Ziel für sie für immer unerreichbar zu machen, während ich dank diesem Strafverfahren die Sachakte zu ihm bekommen habe, die alle meine wesentlichen Behauptungen bestätigt und viele wichtigen Umstände beleuchtet hat. Und dass die Leipziger Sklavenhalter sich als Eigentümern der Phönix GmbH eingetragen und den Kriminellen Jens Kottke angestellt haben, um die schmutzige Arbeit für sie zu verrichten, spricht davon, dass diese Personen von Macht und Verbrechen besoffen sind und jedes Realitätsgefühl verloren haben – sonst kann ich mir so viel Dummheit nicht  vorstellen.

Wegen des Ausmaßes und Anzahl der Rechtsverletzungen, aber auch wegen der Veröffentlichung der Sachakte, also wegen ihrer Dokumentierung, wird mein Strafverfahren zu einem großen Nagel im Sarg des Mythos (das Wort Lüge finde ich eigentlich passender) über den Rechtsstaat Deutschland.

Aber mein Strafverfahren ist nicht der einzige Nagel in diesem Sarg. Ich meine die sächsische Aktenaffäre, den Prozess gegen Mandy Kopp und Beatrice E. und die vielen Rechtsverbrechen, erwähnt im Artikel „Der als Sachsensumpf getarnte Deutschlandsumpf“.

Aber alle diese Rechtsverbrechen in der Bundesrepublik Deutschland sind nicht nur Nageln im Sarg der Lüge über den Rechtsstaat Deutschland, sondern zugleich sind sie Nageln im Sarg einer anderen, unzulässigen Lüge, die man durch die ganze Nachkriegszeit niemals offiziell ausgesprochen hat, die man aber durch den Mythos über den Rechtsstaat Deutschland ständig angedeutet hat. Das ist die abscheuliche, ich betone, unzulässige Lüge, dass die Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben können. Wochen oder sogar wenige Tage vor meiner Abreise aus Deutschland haben die Medien über die Recherche von zwei Journalisten berichtet, nach der 77% der Leiter der deutschen Justiz bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ehemalige Parteimitglieder der NSDAP waren. Und ich kann ergänzen, dass die übrigen 23% Sympathisanten waren oder wenigstens mitmachten – alle anderen wurden verfolgt und für sie gab es keine Plätze im nazistischen Rechtssystem, genau so wie es keine Plätze für die ehemaligen DDR Richter in der Justiz der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat.

Inzwischen, bin ich neulich auf eine Dissertation in der Georg-August Universität in Göttingen namens „Die DDR-Justiz vor dem Gericht. Eine Bestandsaufnahme“ seit dem Jahr 2008 gekommen. Da führt der Autor die folgenden sehr interessanten Angaben an. Nach der Vereinigung wurden 75 000 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige DDR-Magistrate eingeleitet, wobei in 37% der Fälle der Delikt Rechtsbeugung war. Nur 1.4% dieser Ermittlungen endeten mit der Erhebung einer Anklage, wobei in 11% dieser Fälle lehnten die Bundesgerichte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.Überproportional hoch war die Anzahl der Strafverfahren, in denen die Angeklagten für unschuldig erklärt wurden oder das Hauptverfahren bei den Richtern eingestellt wurde. Diese Angaben besagen eindeutig, dass die DDR-Richter dem Gesetz dienten und keine Rechtsverletzungen (Ausnahmen gibt es immer, so wie Justizfehler) vollzogen. Und während die deutschen Kommunisten einen Rechtsstaat im Sinne der Einhaltung der Gesetze geschafft haben, so zeigt dieser Blog dass die deutschen Nazi nicht nur keinen Rechtsstaat geschafft haben, sondern auch dass sie es niemals versucht haben, so einen Rechtsstaat zu schaffen. Sie bevorzugten und bevorzugen unter dem Etikett des Rechtsstaats, das ihnen die Angelsachsen gegeben haben ihre Rechtsverbrechen in aller Ruhe zu verrichten. 
Der Autor der Dissertation betont auch, dass es „nie in der deutschen – und wohl auch außerdeutschen – Justizgeschichte nach einem politischen Systemwechsel eine auch annähernd vergleichbar hohe Verfolgungsintensität und Zahl von Rechtsbeugungsverfahren gegeben hat.“ Es stellt sich gleich die Frage warum es nichts ähnliches nach der militärischen Niederlage von Nazideutschland gegeben hat. Ein Teil der Antwort ist, dass die neuen Richter eigentlich die alten Nazirichter waren. Der zweite Teil der Antwort ist mit der Fragwürdigkeit des eigentlichen Wechsels des politischen Systems durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland verbunden und ich komme darauf später in diesem Blog. 













Ich habe mir die Mühe gegeben über einige bekannte Strafverfahren gegen deutsche Antifaschisten etwas mehr zu lesen und ich habe festgestellt, dass die Sachakte zu meinem Strafverfahren die selbe „Handschrift“ (Methoden) seitens der Bundesjustiz offenbart, wie diese der Nazirichter.

Jeder, der behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist, behauptet zugleich, dass die deutschen Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben.

 

Deshalb betrachte ich die Äußerung vom Kanzleramtsminister Peter Altmaier anlässlich der türkischen Beschuldigungen für Nazi-Praktiken: „Deutschland ist in puncto Rechtsstaatlichkeit, in puncto Toleranz und Liberalität nicht zu übertreffen“ nicht nur als Lüge des Jahres – ich habe Schwierigkeiten mir eine größere Lüge vorzustellen, sondern auch als eine starke Apologetik des Nazismus.

Am Ende dieses Artikels möchte ich noch ein Faktum vom Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia nennen -  er ist aus der SPD. Dieses Faktum besagt, dass nicht nur die CDU/CSU im Menschenhandel involviert sind, sondern die ganze politische Palette, die im Bundestag vertreten ist, also die ganze deutsche politische Obrigkeit. Inzwischen, der Rechtsanwalt, der mich buchstäblich ausliefern wollte, ist eng mit der örtlichen Leitung der Linken verbunden. Linke und rechte, liberale und konservative, haben eins gemeinsam in Deutschland – sie sind alle Bestandteil der kriminellen Diktatur Bundesrepublik Deutschland.

Freitag, 24. Juni 2016

Meine Stellungnahme

Am 26. Mai 2016 habe ich Akteneinsicht im Amtsgericht Leipzig genommen. Es stellte sich heraus, dass keine der von mir in meinem Schriftsatz vom 27.07.2015 befragten Informationen und Unterlagen eingegangen war. Da 10 Monate seit dem Eingang des Schriftsatzes vergangen waren, beschloss ich, dass diese Informationen und Unterlagen auch in der Zukunft nicht eingehen werden und dass es höchste Zeit war, Stellung zu den Anklagen zu nehmen. Am 16. Juni habe ich dem Amtsgericht Leipzig meine Stellungnahme mit 26 Anlagen vorgestellt und über sie möchte ich hier erzählen.

Ich gestehe hier, dass ich vom Strafbefehl die genauen Tatvorwürfe gegen mich nicht eindeutig verstanden habe. Zum Glück hat sie Staatsanwalt Renger in seiner Verfügung vom 22.02.2016, obwohl nicht vollständig und nicht ganz präzis, formuliert. Aus diesem Grund habe ich Beweise und Hinweise vorgestellt, dass 1. in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH Menschenhandel und Zwangsprostitution stattfinden und 2. diese Verbrechen von den von mir hier erwähnten Behörden – BKA, Kommissariat 24 und Staatsanwaltschaft Leipzig toleriert und unterstützt werden. Danach nahm ich Stellung zu den Unterlagen, die im Strafbefehl als Beweismitteln und Zeugen bezeichnet sind. Die eigentliche Stellungnahme zu den Anklagen steht am Anfang meiner Verteidigung, hier aber stelle ich sie erst zum Ende vor.

Beweise und Hinweise für Menschenhandel in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH

Mein erster Beweis für Menschenhandel in Leipzig ist das SMS von „Lili“. Ich spare Ihnen weitere Kommentare, betone hier aber, wie in meiner Stellungnahme, dass der Diebstahl meines Handys wegen ihm und die bequeme Auslassung von Fragen zu ihm und zu den Ereignissen am 19. November 2009 in der Zeugenvernehmung von Jens Kottke deutlich über seine Beweiskraft sprechen. Und ergänze wiederum, dass die Personalien zur Zeugenvernehmung von „Lili“ beweisen, dass er von ihr geschickt wurde. Ich habe auch die hier bekannten Kundenberichte vorgestellt, nach denen jede Ungarin mit persönlicher Beziehung zu einem Außenseiter nicht mehr nach Leipzig gebracht wird.
Der nächste Beweis für Menschenhandel sind die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen der Ungarinnen in erotik-leipzig.com in 2011. In der schriftlichen Zeugenerklärung räumen Rechtsanwalt & Kottke ein, dass mit den Mieterinnen Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen werden mit Zulassung der Werbung von Kunden. Die Inserate in erotik-leipzig.com sind eine Erfüllung dieser Funktion von Phönix GmbH, sie sind ihre Verantwortung und Eigentum und stellen direkte Beweise für die Beteiligung der Firma am Menschenhandel dar, weil keine Frau freiwillig 24 Stunden am Tag prostituiert oder tabulose Leistungen anbietet. In einem Fall rechnet man mit der unvermeidbaren und grausamen Schlaflosigkeit der Frauen, im anderen – mit der unvermeidlichen auf Dauer HIV Infizierung, um sie in Gehorsamkeit zu bringen. Mit der im Blog erwähnten Jessica, d.h. mit den schon hier angelegten negativem Kundenbericht vom 25. März 2011 über sie und ihrem Inserat vom 27. März 2011, nach dem sie 24-Stunden zur Verfügung steht, habe ich bewiesen, dass diese 24-Stunden Arbeitstage bei Phönix GmbH als Strafmittel gegen die Frauen ausgenutzt werden. Mit Monica, also mit dem negativen Bericht über ihre Ausführung und mit ihrer Sedkarte (beide auch veröffentlicht hier), wonach sie als Anfängerin tabulose Leistungen anbietet, wies ich darauf hin, dass diese tabulosen Leistungen gezwungen sind, nicht zu sprechen vom Fall mit „Brigitte“, die, nachdem sie wegen Sex ohne Kondom schwanger von einem Kunde wurde, sich in ihrer Verzweiflung vor den Kunden offenbarte und über den Zwang hinter den Kulissen erzählte. Die Inserate der Ungarinnen werden ohne ihre Zustimmung und sogar Wissen veröffentlicht - das hat mir "Lili" gesagt, als ich bemerkte, dass ihr Arbeitstag mit einer Stunde verlängert wurde, und das bestätigt dieser Kundenbericht.

Ich habe betont, dass während Kunden- und Zeitungsberichte für Menschenhandel keine Beweise darüber sind, sind sie auf jeden Fall ein unbestrittener Grund für Ermittlungen, und wenn die Behörden das nicht unternehmen, da verwandeln sie sich in Beweisen für gesetzliche Verletzungen der Ermittlungsbehörden und deshalb darf man und muss man über sie als Erscheinungen des Menschenhandels schreiben.  
Ein anderer Beweis für Menschenhandel ist die zum Teil von Kottke bestätigte Ausbeutung der Frauen. In seinem Kommentar vom 17. Januar 2011 bestätigt er, dass die Ungarinnen ihm 135 Euro Tagesmiete zahlen, meint aber, dass alle Frauen ihm diese Tagesmiete zahlen. Das letzte wird aber von „Lili“ widerrufen, die in ihrer Zeugenvernehmung zum Unterschied von den anderen Ungarinnen behauptet, 90 Euro Tagesmiete in Leipzig gezahlt zu haben. In Wirklichkeit zahlte sie, wie alle Ungarinnen 135 Euro, aber anscheinend folgte sie verirrende und verschiedene von den anderen Ungarinnen Anweisungen - sie wurde separat von den anderen vernommen.
Laut der Statistik beträgt der durchschnittliche Monatsverdienst einer Prostituierte in Deutschland zwischen 5 000 und 8 000 Euro. Unter den deutschen Großstädten hatte Leipzig den niedrigsten Lebensstand und der Durchschnittsverdienst einer Prostituierte hier könnte nicht viel mehr als die untere Grenze sein. Wenn man aber eine Tagesmiete von 135 Euro für 30 Tage berechnet, bekommt man eine Monatsmiete von 4050 Euro!
Daraus stellen sich die folgenden Fragen: Welche Frauen werden freiwillig so einen hohen Anteil ihrer Verdienste freiwillig abtreten? Mit Sicherheit zahlten die deutschen Frauen wenigstens bis April 2010 85 Euro, wie sie mir sagten und wenn man ihren durchschnittlichen Arbeitstag in Acht nimmt – weniger als 8 Stunden, kann man über die 135 Euro vergessen. Welche Frauen werden freiwillig die von der Sachakte dokumentierten 45 Euro täglich mehr zahlen als die anderen für die selben Wohnungen? Nur diejenigen, die unter Zwang sind. Deshalb dauerte der Arbeitstag aller unbestraften Ungarinnen 16 Stunden bis 2014 und 15 Stunden jetzt. Wenn man von Bordellwohnungen  zehnfach mehr verdient als bei der Vermietung der selben Wohnungen auf dem Immobilienmarkt, sind die Verdienste von solchen Wohnungen Verdienste von Vermietung oder von Prostitution?
Aber das ist nicht alles. „Lili“ hatte mir gesagt, dass die Ungarinnen den Rest nach der Miete mit ihrem „ungarischen Boss“ teilen mussten, dessen weibliche Stimme ich bei einem.Besuch bei ihr hörte. Nach Aussagen von Jens Kottke sind der ungarische Zuhälter und die ungarische Menschenhandelsorganisation meine eigene Erfindung. Wenn er wirklich das meinte und ein Mann mit Ehre wäre, würde er freiwillig die von mir befragten Ausdrücke seiner Telefonate dem Gericht vorstellen, um zu zeigen, dass er nicht mit Zuhältern, sondern mit den Frauen telefoniert, aber das hat er mit guten Gründen nicht gemacht. Inzwischen habe ich schon in diesem Blog einen Kundenbericht angelegt, nach dem wenigstens noch eine Ungarin der Meinung ist, dass sie einen ungarischen Boss hat und dass in 2012 die ungarische Organisation einen neuen ungarischen Boss ernannt hat. Die Existenz der ungarischen Organisation ist sowieso deutlich zu sehen an den gleichen Arbeitstagen aller unbestraften Ungarinnen – früher 16 Stunden, heute 15; an den großen, teuren Autos mit Fahrern, die die Frauen transportieren und oft in Leipzig zu sehen sind; an der Wandlung der Frauen – wie wechseln sie Bordelle und Städte jede zweite-dritte Woche ohne Zugang zu Internet zu haben und wer treibt sie dazu – Prostituierte leben von ihren Stammkunden; an einem Vergleich mit Annoncen des Bordells geneva-girls.ch, wo drei von meinen ungarischen Bekannten gearbeitet haben, nach denen mehr als die Hälfte der Frauen tabulos sind und anscheinend die ganze Öffnungszeit von 14 Stunden durcharbeiten – in der Schweiz ist die Kundschaft zahlungsfähiger; am schon gelöschten Portal hungarian-models.de, der zeigte, dass diese Organisation die Frauen in der ungarischen Pornoindustrie kontrolliert und wo etwa ein Drittel der Ungarinnen in Leipzig zu sehen waren, am Vortrag des Leiters der Kriminalpolizei in Augsburg, die die gleiche Struktur und Arbeitsmethoden darstellt, dazu kann es in Ungarn nicht mehr als so eine Organisation geben,
Mit dem Einschluss des ungarischen Bosses bei Erfüllung der Normen von 200 – 210 Euro bleiben den Ungarinnen nur etwa 15% ihres Verdienstes – eine enorme Ausbeutung, die ohne Sklaverei und Gewalt nicht stattfinden kann.
Inzwischen werden meine Kalkulationen hier von den Erzählungen der bulgarischen Frau bestätigt, die gegen ihren Willen etwa 40 Tage in Bordellwohnungen annonciert in modelle-hamburg.de und erotik-leipzig.com (also auch bei Kottke) prostituieren musste. Ich habe ihre Erzählung zu den Hinweisen für Menschenhandel in Leipzig bezogen, weil sie eine Strafanzeige in Bulgarien ausgestellt hat. Sie behauptete, für 40 Tage 5 000 Euro erwirtschaftet zu haben, von denen sie nur 600 (12%) bekommen habe.  
Als anderen Beweis für den Menschenhandel in Leipzig habe ich den totalen Mangel von Dokumentarspuren von der Anwesenheit der Ungarinnen in Leipzig vorgestellt. Die Polizei in Leipzig hat es nicht geschafft, die viel annoncierte von ihr und von Rechtsanwalt & Kottke intensive Kontrolltätigkeit mit Kontrollprotokollen, Meldelisten und Kopien von Ausweispapieren nachzuweisen.. Dazu hat man „Kerry“ sowieso nicht identifiziert und die Sachakte zeigt, dass man „Lili“ mit der Hilfe von KHK Schmidt aus Wiesbaden identifiziert hat, der anscheinend meine Informationen und Bild der Frau und die Hilfe der ungarischen Polizei ausnutzte. Genau diese intensive Kontrolltätigkeit war das Hauptargument, dass meine Behauptungen über Menschenhandel unwahr waren.
In Wirklichkeit, wie schon hier erwähnt, übte Kommissariat 24 eine intensive Kontrolltätigkeit zum Gunsten der Menschenhändler, in dem man die Telefonate der Frauen, sowie derjenigen, die ihnen zu helfen versuchten, abhörte. Ein Polizeidienst kann nicht gleichzeitig Kontrolltätigkeit zum Gunst der Menschenhändler und ihrer Opfern leisten.

Beweise und Hinweise für Beihilfe zum Menschenhandel seitens der deutschen Behörden

Meine Korrespondenz mit dem nicht existierenden Fedpol Beamten „Beat Humbel“, die die Beteiligung vom KHK Schmidt, respektive BKA, an diesem Betrug beweist (meine E-Mail an Beat Humbel ist schon im Artikel „Die Strafanzeige(n)“ angelegt)), ist mein erster Beweis für Unterstützung des Menschenhandels von BKA. Diese Korrespondenz beweist gleichzeitig, dass BKA mich zum Zweck meiner Neutralisierung zweimal getroffen hat und dass meine Darstellung der Gespräche mit BKA wahr ist und ich niemals nach Menschenhandel bei BKA befragt wurde. Ich betonte, dass genau dieser Betrug mir klar machte, dass BKA am Menschenhandel beteiligt ist.
Meine Korrespondenz mit KHK Schmidt (E-Maile und Anlagen) ist mein zweiter Beweis für Beteiligung des BKA am Menschenhandel. Sie beweist, dass BKA ausreichende Informationen hatte, um eine Ermittlung zu beginnen und eigentlich nicht ermitteln wollten. Inzwischen, hielt der kanadische Polizist, der mich in Verbindung mit KHK Schmidt setzte, nur einen Teil meiner ersten an BKA übergebenen Information für genug gefährlich für den Menschenhandel, um mich dem BKA auszuliefern. Danach habe ich BKA einen schweiz-spezifischen Bericht und eine Liste mit den Bordellen in Deutschland und in der Schweiz, in denen die Ungarinnen der Organisation tätig waren, geschickt. Meine Korrespondenz mit BKA beweist, dass die Führungsinformation vom KHK Oberndörfer bewusst unwahr ist, dass BKA über mein SMS Bescheid wusste, dass ich eine persönliche Beziehung zu „Lili“ hatte (die Personalien der Frau sind da) und das BKA niemals die Absicht gehabt hat, zu ermitteln. Diese Korrespondenz hat KHK Schmidt begonnen um nur meine Personalien zu bekommen – er hat,  wie bei den Treffen, keine einzige Frage zu meinen Informationen gestellt, und das beweist, dass nur ich vom Interesse für ihn war, und nicht der Menschenhandel. Ich merkte schon damals, dass KHK Schmidt sehr stolz darauf war, mich mit meinen Personalien überlistet zu haben, aber das war nur ein Pyrrhus Sieg – ich habe ihm gegeben das, was er auch ohne mich bekommen würde und er gab mir darüber die Beweise für meine Kontakte mit ihm und BKA – das, was ich am meisten brauchte.

Ich verband die E-Mail vom 16.04.2010, in der ich meine Personalien offenbarte mit dem Brief vom 20.04.2010 meiner Versicherungsgesellschaft, mit dem man mich über den Entzug meiner Provisionsgarantie informiert hat um darauf hinzuweisen, dass mein Auftreten gegen den Menschenhandel zu finanziellen Strafmaßnahmen gegen mich führte.

BKA hat keine Unterlagen, nachweisend dass der Dienst vor der Erstellung meines Blogs etwas in Schrift über die Kontakte mit mir hatte, dem Amtsgericht Leipzig vorgestellt. Schon vor der Bekanntmachung mit der Sachakte habe ich hier geschrieben, dass wenn  BKA nichts in Schrift über diese Kontakte von damals hatte, ist das ein Beweis, dass diese Kontakte gesetzwidrige Handlungen waren, über die keine Dokumentarspuren bleiben sollten – nun ist das eine Tatsache. BKA könnte eine Ermittlung eröffnen und gleich einem Staatsanwalt zur Einstellung vorstellen (das ist sehr leicht machbar, wenn man die Handlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig in Acht nimmt), und so gleichzeitig das Legalitätsprinzip einhalten und zugleich nichts tun. Dazu mussten sie aber dem Staatsanwalt etwas in Schrift über mein Signal vorstellen und das ist ein Tabu des Menschenhandels. Genau deshalb haben sie und Kommissariat 24 das Legalitätsprinzip grob verletzt und überhaupt nicht ermittelt. Das erste Schriftstück über die Kontakte mit mir in BKA ist die Führungsinformation vom 19.01.2011. Inzwischen, Kommissariat 24 hat auch nichts in Schrift über die Kontakte mit BKA in Verbindung mit meinem Auftreten von 2010. In den deutschen Behörden, die offiziell die Bekämpfung des Menschenhandels als Aufgabe haben, wird über Menschenhandel nicht geschrieben, sondern nur gesprochen, denn diese Strukturen haben als Hauptaufgabe den Menschenhandel geheim zu halten.

Ich habe den Diebstahl meines Handys beschrieben und betont, dass nur BKA von mir über das SMS Bescheid wusste, dass der Möbelhändler mit Sicherheit mit der Polizei in Leipzig verbunden ist – Händler von gebrauchten Gegenständen sind wertvolle Informationsquellen der Polizei für Diebstähle, dieser hatte überhaupt keine Angst vor der Polizei und mein Handy war wirklich wertlos.

In meiner ersten Information an BKA schrieb ich über das Portal hungarian-models.de, über das Bordell Villa Royal (villa-royal-muenster.de) als letzter Arbeitsort von „Lili“s Freundin Michelle (beim ersten Treffen habe ich erwähnt, dass ich sie zu besuchen plane). Einige Tage später verschwand „Michelle“ vom Bordell und später wurde der Inhalt seiner Webseite, genau wie der Inhalt des Portals hungarian-models.de gelöscht und ersetzt – die Tatsache, dass beide Domaine schon mehrere Jahre zum Verkauf sind, beweist, dass die Tätigkeit ihrer Inhaber nichts mit dem heutigen Inhalt dieser Domains zu tun haben. In meinem schweiz-spezifischen Bericht schrieb ich über meine Bekannten „Kyara“ und „Regina“ und beide kamen nicht mehr zurück wie geplant. Nach dem Betrug mit „Beat Humbel“, nach dem Diebstahl meines Handys, nach dem Entzug meines festen Einkommens und nach diesen allen „Zwischenfällen“ wie dumm muss ich sein, um sie als Zufällen zu betrachten und nicht als gezielte Vernichtung meiner Beweise und meiner Kontakte zu den Opfern des Menschenhandels zu sehen und nicht zu begreifen, dass BKA dahinter stand? Und da BKA von mir wusste, dass ich „Lili“ sie im Internet in den Bordellen in Deutschland suchte, hat man sie nach Dänemark geschickt.

Ich habe die engen Kontakte von Jens Kottke zum Kommissariat 24 betont und gab meine Begründungen dazu – woher sonst konnte er wissen (sehen Sie seine Kommentare zu diesem Blog), dass 1. meine Ex-Frau eine Strafanzeige gegen mich eingereicht hatte (zum Zeitpunkt des Kommentars war die Sache noch bei der Polizei); 2. ich nach Kanada ausgereist war 3. schon in 2010 über meine Behauptungen gegen ihn für Menschenhandel?
Die BKA-Beamten haben mich niemals nach den Personalien der deutschen Frau gefragt, die mir über die Gewalt gegenüber den Ungarinnen erzählt hatte. Nur Jens Kottke konnte diese Frau identifizieren und wahrscheinlich er hat sie „überzeugt“ ihre Aussagen nicht zu wiederholen – im Menschenhandel stehen die Polizisten immer im Schatten hinter den Zuhältern.
Jetzt kommt das wichtigste! Laut der Sachakte hat KHK Keetman am 17. Januar 2011 mit KHK Schmidt vom BKA gesprochen und ihn gebeten, die Personalien von „Lili“ mitzuteilen (!), was dieser versprach. Vom Kommentar, das Jens Kottke spät am Abend des selben Tages in diesem Blog schrieb, sehen wir, dass er schon nur Stunden später wusste, dass „Lili“ nach „Leipzig“ kommen würde um „freiwillig“ auszusagen (wozu sonst würde KHK Keetman die Personalien der Frau brauchen?). Und nicht nur wusste er darüber, sondern anscheinend hatte er die Anweisung vom Kommissariat 24 bekommen, „Lili“ nach Leipzig zur Vernehmung „freiwillig“ zu holen, denn er handelte und hat sie angerufen - die Aussagen der Frau bestätigen das, und eigentlich nach Leipzig geholt.  Der Zwang von „Lili“ zu zeugen und falsche Aussagen zu geben, den ich bis jetzt nur Jens Kottke zugeschrieben habe, scheint eine vom BKA und vom Kommissariat 24 arrangierte Aktion zu sein, die Kottke nur ausgeführt hat. Also wir haben einen starken Hinweis, dass das Kommissariat nicht nur ausgiebige Informationen lieferte, sondern eng mit ihm zusammenarbeitete und ihm Anweisungen gab. Nun wird es klar, warum es kein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel gegen ihn geben kann.
Nicht nur Jens Kottke, sondern alle Schlüsselfiguren des Menschenhandels und der Organisierten Kriminalität in Deutschland figurieren als Informanten der Polizeistrukturen und genau durch sie kontrollieren und verwalten die deutschen Polizeibehörden die organisierte kriminelle Tätigkeit im Land.
Die Tatsache, dass der Beschuss, "Lili" zur Vernehmung zu holen, spätestens am 17.01.2011 getroffen wurde, während das Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel laut der Sachakte erst am 18.01.2011 "eingeleitet" wurde, ist noch ein Beweis, dass ihre Vernehmung nichts mit diesem sowieso niemals durchgeführtes Ermittlungsverfahren zu tun hat.
Die „freiwilligen“ Aussagen der Frau machten sowieso nicht klar, warum sie mich am 19.11.2009 nicht empfing, was sie antrieb auszusagen und warum sie seit 2009 niemals nach Leipzig zurückgekommen war. Ihr SMS aber erklärt alles.
Die Beteiligung vom BKA und KK 24 am Zwang von „Lili“ zu falschen Aussagen beweist, dass die Zusammenarbeit zwischen den zwei Polizeistrukturen völlig der Unterstützung des Menschenhandels unterstellt ist.
Noch eine wichtige Einzelheit: KHK Schmidt hat nach drei Tagen, am 20.01.2011 die Personalien von „Lili“ dem Kommissariat 24 mitgeteilt. Das bedeutet, dass er selbst diese Personalien nicht hatte (mir war nur der erste Name der Frau bekannt) und sie nach einer internationalen Anfrage von der ungarischen Polizei /Sicherheitsdiensten bekommen hat. Ich habe im ersten Artikel hier geschrieben, dass nach der Übergabe meiner Personalien er so eine Anfrage an die bulgarische Polizei/Sicherheitsdienste gemacht haben muss, denn beim ersten Treffen demonstrierte er mir sehr gute Kenntnisse über meine persönlichen Umstände. Offensichtlich hatte er binnen der etwa 3 vergangenen Tage bis er mich wieder anrief und zum Treffen einlud schon meine Personalien aus Bulgarien bekommen. Ich glaube nicht, dass die Anfragen durch offizielle Kanäle gemacht wurden..
Das ist ein starker Hinweis für die verbrecherische Zusammenarbeit der osteuropäischen Behörden mit den westlichen Menschenhändlern – Behörden von neokolonialen Regimen, die sich am stillen Völkermord der modernen Sklaverei ihrer eigenen Völker beteiligen.
Die Beteiligung der ungarischen Polizei am Menschenhandel mit den ungarischen Frauen ist aber noch ein Beweis für die Existenz der von Jens Kottke und von Martin Keetman verneinte ungarischen Menschenhandelsorganisation - Polizisten beteiligen sich als Regel niemals direkt an den Verbrechen, dass tut dir Organisierte Kriminalität.
Nun wird es auch klar, warum die internationale Zusammenarbeit gegen den Menschenhandel nur auf Papier zu finden ist – weil die internationale Zusammenarbeit zum Gunst des Menschenhandels blüht. Beide können nicht gleichzeitig aufblühen.
Diese Zusammenarbeit ist auch ein Beweis für das Dasein der ungarischen Menschenhandelsorganisation.
Die Beteiligung vom BKA am Zwang zu falschen Aussagen ist ein Beweis, dass der Dienst mein SMS für vernichtet hielt und also, hinter dem Diebstahl meines Handys stand.

Ich betonte, dass von Schlüsselbedeutung für die Verbindung zwischen Rotlichtindustrie/Menschenhandel und Staat die Offenbarung der Personalien der mächtigen Inhaber von Phönix GmbH ist – auch deshalb, weil sie für die hier erwähnten Verbrechen verantwortlich sind.

Obwohl die Sachakte bezeugt, dass die Behörden genau meinen Blog verfolgen, hat man bis jetzt keine Ermittlung wegen Menschenhandel eingeleitet, weder auf Grundlage meiner Strafanzeigen, noch auf der Grundlage meiner Berichte über die Misshandlungen von „Brigitte“, Bella“ und „Kerry“ und über die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen der Ungarinnen.
Ich habe die Frage gestellt, warum, wenn die ermittelnden Behörden behaupten, dass meine Angaben unwahr sind, sie diese Angaben nicht einfach überprüfen wollen, was nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Menschenhandel machbar ist, und so mich entlarven und zu voller Verantwortung für meine „unwahre“ Beschuldigungen ausliefern? Weil sie sehr gut wissen, dass meine Behauptungen wahr sind.

Stellungnahme zu den Beweismitteln und Zeugen vom Strafbefehl

Ich werde mich kurz und mit wenigen von ihnen befassen.

Die einzige als Beweismittel im Strafbefehl bezeichnete Unterlage, genannt „Einlassung“ ist das vom Staatsanwalt Dr. Lieber ausgefüllte Vernehmungsformular von unserem Gespräch am 23. Juli 2012. Eigentlich ist das weder ein Vernehmungsprotokoll noch ein Beweismittel, denn ich habe die Unterlage nicht unterschrieben und verweigerte Angaben zur Sache zu geben aus dem einfachen Grund, dass man mir die Tatvorwürfe gegen mich in Verletzung von §§ 136 und 147.7 der StPO nicht angegeben hat. Dazu neben den Personalien besagt der Text nur, dass ich der Ersteller des Blogs bin, was ich selbst behaupte und was nicht strafbar ist.
Alleine die Tatsache, dass nach KHK Oberndörfer unser zweiter Treffen im Juli 2010 stattgefunden hat, während die Sachakte beweist, dass ich schon am 29.06.2010 Kanada betreten hatte, spricht deutlich von der Glaubwürdigkeit der Führungsinformation von BKA und vom Professionalismus der Beamten. Die einzigen völlig wahren Behauptungen sind dass BKA zwei Treffen mit mir durchgeführt hat (trotz meinen „spärlichen“ Informationen sind die BKA.Beamten zweimal von Wiesbaden nach Eisenach und zurück gefahren um mit mir zu sprechen!), dass ich parallel Kontakte zu Fedpol aufgenommen hatte, dass ich den Kontakt zu BKA über den kanadischen VB in Berlin aufnahm und dass ich bulgarischer Staatsbürger bin. Trotzdem beweist das Schriftstück, dass BKA und Kommissariat 24 rechtswidrig beschlossen haben, nicht zu ermitteln.
Während ich schon einige wichtige Sachbeweise für meine Behauptungen vorgestellt habe, sind die Anklagen gegen mich nicht mit einem einzigen Sachbeweis unterstützt. 

Meine Stellungnahme



Ich habe alle Anklagen gegen mich für Verleumdung, üble Nachrede, falscher Verdächtigung und Beleidigung zurückgewiesen mit der Begründung, dass 1. meine Behauptungen für Menschenhandel in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH sowie für Beteiligung der Staatsbehörden an diesem Menschenhandel wahr sind; 2. weil ich kein besseres Wissen zu meinen Darstellungen und Behauptungen hatte und niemand bis heute mir so ein Wissen beigebracht hat 3. weil manche von den mir zugeschriebenen Behauptungen ich nicht gemacht habe und 4. weil das ganze Strafverfahren gegen mich rechtswidrig ist.

Ich habe betont, dass sich die Anklagen gegen mich auf nachgewiesen unwahre, oft bewusst unwahre Äußerungen basieren, die nicht von einem einzigen Sachbeweis unterstützt sind. Weder hat Kommissariat 24 die von mir befragten Kontrollprotokolle, Meldelisten und Kopien von Ausweispapiere der Frauen als Beweis für ihre intensive Kontrolltätigkeit vorgestellt, noch hat BKA  die nicht existierenden Protokolle von den nicht stattgefundenen Vernehmungen und Belehrungen für besseres Wissen während der zwei Treffen präsentiert.
Ich betonte weiter, dass in grober Verletzung des Legalitätsprinzips und des Artikels 4 der Europäischen Konvention für Menschenrechte weder BKA, noch die Polizei in Leipzig und die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren (EV) wegen Menschenhandel in Verbindung mit meinen Behauptungen und Strafanzeigen durchgeführt haben und so bewusst diese nicht überprüft haben – weil sie sehr gut wissen, dass sie wahr sind. Wohl wissend, dass ein EV wegen Menschenhandel mit eindeutig widerrufenden Ergebnissen die Voraussetzung für die Einleitung eine EV für Verleumdung u.a. gegen mich ist, haben KHK Keetman und die Staatsanwaltschaft Leipzig bewusst unwahr behauptet, dass sie ein EV wegen Menschenhandel auf der Grundlage meiner Angaben durchgeführt haben. In der ganzen Sachakte gibt es keine einzige Unterlage unter den angegebenen Vorgangsnummern der Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel der zwei Behörden. Die Ermittlungshandlungen, die KHK Keetman dem von ihm behauptete EV wegen Menschenhandel zugeschrieben hat – die Zeugenvernehmungen der Ungarinnen, wurden in Wirklichkeit im Rahmen des Verfahrens wegen übler Nachrede u.a. gegen mich durchgeführt. Dem Gegenstand der Vernehmung von Jens Kottke nach – ob es in Leipzig Menschenhandel und einen ungarischen Menschenhändlerring gibt, müsste diese Vernehmung im Rahmen des EV wegen Menschenhandel mit Kottke als Beschuldigter durchgeführt werden. Weil es aber so ein EV nicht gegeben hat, wurde er im Rahmen des EV gegen mich in der ganz bequemen Rolle als Zeuge vernommen. Auch ich musste in einem EV wegen Menschenhandel vernommen werden – BKA hatte die ganze Zeit meine E-Mail Adresse und ich war leicht zu finden, aber es gab kein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel überhaupt.
Nicht nur wurde das Ermittlungsverfahren gegen mich rechtswidrig eingeleitet, aber es wurde auch rechtswidrig genau von den selben Beamten durchgeführt, die ich in meinem Blog an Beihilfe zum Menschenhandel beschuldigt habe, was ein Konflikt von Interessen darstellt, der die Qualität der Ermittlung beeinflusste. Schon am Anfang des Verfahrens und ohne meine Behauptungen überprüft zu haben, forderte KHK Keetman die Löschung meines Blogs und behauptete zu einer dritten Seite – Google Deutschland, dass meine Behauptungen den Tatsachen nicht entsprechen.
Die Ermittlungsverfahren selbst entsprechen keinen Ermittlungsstandarten und es sind keine wirkliche Ermittlungshandlungen zu sehen. Man hat bewusst außer Acht meine Beweise und Schlüsseldarstellungen gelassen – wie das SMS von „Lili“, den Betrug mit „Beat Humbel“, meine Informationen an BKA, die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen, die Misshandlungen der einzelnen Frauen. Es gibt unbegründete oder falsch begründete einseitige Äußerungen und ausgiebige Ausnutzung der Aussagen von abhängigen ungarischen Frauen. Trotzdem widerriefen diese Aussagen einen Teil der Behauptungen meiner Ankläger und bestätigten einige meiner Schlüsselbehauptungen.
Die Ermittlung wurde mit groben Verletzungen meiner Rechte als Beschuldigter durchgeführt, in dem man in Verletzung von §§ 136 und 147.7 mir eine Bekanntmachung mit den Tatvorwürfen verweigerte und damit keine Möglichkeit gegeben, mich zu verteidigen. Erst vom Strafbefehl habe ich über die Tatvorwürfe gegen mich erfahren.
Die Ermittler haben auch Handlungen unternommen, die nichts mit dem Gegenstand der Ermittlung zu tun haben, um mir Schäden anzurichten und mich unter Druck zu setzen. Die eine, unternommen vom Kommissariat 24 hat mich wirklich getroffen, aber ich verschweige sie hier, weil sie Menschen von meiner Umgebung betrifft. Die andere ist die Personenfahndung, die die Staatsanwaltschaft Leipzig völlig unnötig in 2014 beantragt hat – nachgewiesen seit dem 23. Juli 2012 war der Strafverfolgung meine Wohnadresse bekannt.
Ich habe betont, dass das ganze Strafverfahren gegen mich rechtswidrig ist und deshalb eingestellt werden muss; es ist keine Akte der Rechtsprechung, sondern des Justizterrors und zugleich ein Angriff auf die Rede- und Meinungsfreiheit und eine Unterstützung des Menschenhandels. 

,Ich habe unterstrichen, dass ich den Blog erstellt habe, erst nachdem ich alle deutschen Behörden, bis auf höchste Ebene, ohne Erfolg kontaktiert hatte, obwohl es um sehr schweres und massenhaftes Verbrechen ging. Dazu habe ich allen meinen Anklägern die Möglichkeit gegeben, Stellung zu meinen Äußerungen zu nehmen.

Ich habe betont, dass die Sachakte nicht vollständig ist und dass wichtige Unterlagen im Bezug zur Sache fehlen. Das ist besonders zu merken in Verbindung mit den Kontakten zu Google Deutschland und mit der Übermittlung der Personalien von „Lili“ von BKA an Kommissariat 24.

Am Ende habe ich alle rechtswidrigen Handlungen zu meinem Nachteil der deutschen Behörden zusammengefasst. Da habe ich zwei von diesen vermisst, während ich hier eine dieser Handlungen verschweigen werde.

1.    Der fünffache stille Verzicht von vier deutschen Behörden (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Staatsanwalt Leipzig, BKA und Polizei in Leipzig) meine Informationen über Menschenhandel zu ermitteln,
2.    Verzicht der Staatsanwaltschaft Leipzig die Behauptungen von Jens Kottke für meine Gewalt gegenüber meiner Ex-Frau zu ermitteln;
3.    Verweigerung der Staatsanwaltschaft Leipzig mir die Tatvorwürfe gegen mich zu erläutern;
4.    Einleitung des Ermittlungsverfahrens wegen falscher Verdacht u.a. gegen mich ohne zuvor ein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel auf der Grundlage meiner Informationen durchgeführt zu haben
5.    Äußerungen des Kommissariats 24 gegenüber dritter Außenseite am Anfang der Ermittlung über die Ergebnisse dieser Ermittlung;
6.    Entzug meiner Provisionsgarantie d.h. meines festen Einkommens;
7.    Verstoß gegen meine Meinungsfreiheit bei Kommissariat 24 mit dem Versuch, meinen Blog zu löschen;
8.    Verletzung meines Rechts auf privates Leben von BKA, in dem der Polizeidienst die Ermittlung meiner nachgewiesenen Zwangstrennung verweigerte und für die   Unterbrechung meiner persönlichen Kontakte mit den Ungarinnen sorgte;
9.    Unnötige Beauftragung meiner Personenfahndung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig;
10.Betrug mit dem nicht existierenden Fedpol Beamten „Beat Humbel“ von KHK Schmidt/BKA;
11.Unterbreiten privater und vertraulicher Information über mich von Kommissariat 24 an Jens Kottke, der sie in meinem Blog veröffentlicht hat;
12.Diebstahl meines Handys; 
13.Abhören meiner Telefonate;
14.Zwang von „Lili“ zu falschen Aussagen zu meinem Nachteil;



Die Liste ist ein eindeutiger Hinweis für die positive für den Menschenhandel Rolle der erwähnten Behörden und für den Staats- und Justizterror gegen mich. Da diese Liste keinen Zweifel lässt, dass die Verbrechen gegenüber den Opfern des Menschenhandels und der Terror gegen mich fortsetzen werden, forderte ich die folgenden Maßnahmen;


1.    Vollumfängliche Untersuchung meiner Strafanzeige vom 22.12.2011, meiner Informationen, aller meiner Behauptungen, Hinweise und die im Blog beschriebenen Misshandlungen von Frauen in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Menschenhandel in voller Übereinstimmung mit den internationalen Ermittlungsstandarten. Die von mir beschuldigten Personen und Strukturen dürfen an dieser Ermittlung nicht teilnehmen;
2.    Genau wie der Rechtsanwalt von Jens Kottke soll ich das Recht haben, systematische Akteneinsichten von der Ermittlung zu nehmen. Dagegen verpflichte ich mich solange die Ermittlung professionell durchgeführt wird, keine Veröffentlichungen oder irgendwelche Verbreitung von Informationen zu unternehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Verfahren wird man die Möglichkeit zulassen, die Meinung und die Zusammenarbeit von Ermittlern aus dritten Ländern zu suchen;
3. Den Frauen der ungarischen Menschenhandelsorganisation muss völlig in Übereinstimmung mit den internationalen Abkommen Sicherheit und Garantien angeboten werden, wobei ausländische und internationale Organisationen vom Anfang an daran teilnehmen müssen;
4.    Bekanntmachung der Personalien aller Aktionäre von Phönix GmbH am 1. Januar 2010 und am 27.07.2015. Das ist eine Handlung, die sowieso im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unternommen werden muss, aber ich stelle sie separat, weil ich diese Bekanntmachung zur Überprüfung von eventuellen Befangenheiten der am Gerichtsprozess beteiligten Personen und Strukturen brauche:
5.    Wiederherstellung meines Rechts auf privates Leben, d.h. meiner Kontakte zu den mir bekannten Ungarinnen und Kontaktaufnahme zu den Frauen, deren Misshandlung ich im Blog beschrieben habe. Das ist notwendig um einen Überblick zur Situation der Ungarinnen zu haben.

Die geforderten Maßnahmen sind eindeutig mit der Einhaltung des deutschen und internationalen Rechts im Bereich des Menschenhandels und stellen Garantien für diese Einhaltung dar. Deshalb, wenn die Behauptungen für Nichtbeteiligung der  deutschen Staatsstrukturen am Menschenhandel in Deutschland ehrlich gemeint sind, sehe ich keinen Grund für einen Verzicht auf ihre Verwirklichung.

Ich habe meine Stellungnahme mit der Voraussage beendet, dass wenn alle diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden, werden überhaupt keine Verhandlungen in der Sache 204 Cs 817 Js 21379/11 stattfinden.

Ich beende diesen Artikel mit einer Referenz zur E-Mail des kanadischen Polizisten Malcolm, die ich in meinem Artikel über die Beteiligung von Kanada an der modernen Sklaverei veröffentlicht habe. In dieser E-Mail gestand er, dass die Vermittlung von der RCMP in meinem Fall seinem jungen demokratischen Land Grund zu erröten und zur Verlegenheit gibt. Dieses Geständnis von einem Partnerdienst im Menschenhandel ist aber auch ein Geständnis für die eigentliche verbrecherische Rolle der deutschen Behörden in der modernen Sklaverei, die ich in diesem Blog entlarvt ha
be. 

Dienstag, 13. August 2013

Die kanadische Beteiligung und das schreckliche Endschicksal der CIA Sklavinnen



Schon in meinem ersten Artikel hier habe ich erzählt, daß meine Kontaktaufnahme mit BKA respektive mit Dietmar Schmidt vom Vertreter der Polizei eines dritten Staates vermittelt wurde und  betont, daß ich dank dieser Vermittlung die Geschehnisse in Leipzig überlebt habe. Bis jetzt habe ich niemals erwähnt, wer dieser Repräsentant war und welche Polizei er vertrat. Jetzt aber habe ich sehr wichtige Gründe mein Schweigen zu diesem Thema zu brechen.


Ich veröffentliche hier die E-Mail, mit der der Vertreter von RCMP -  The Royal Canadian Mounted Police, die federale Polizei von Kanada, mir am 12. April 2010 die Kontaktangaben von Dietmar Schmidt übergeben hat. Ich veröffenliche nicht volle Kontaktangaben von Polizisten, deshalb sind der Familienname von der E-Mail Addresse und die letzten Ziffern der BKA Telefone gestrichen. Die Identität des Vertreters Gerald ist nicht wichtig – es ist sowieso deutlich zu sehen, daß es eine RCMP E-Mail Adresse ist.


Nun gehe ich zur Geschichte über. Nachdem ich mich mit den Pressemeldungen zur Sachsenaffäre bekannt machte ich verdanke eigentlich mein Überleben den Verfassern der Akten des OK Referats des sächsischen Landesverfassungschutzes, verlor ich jedes Vertrauen an die deutschen Behörden und beschloß internationale Kontakte zu suchen. Da ich permanentes Aufenthaltserlaubnis für Kanada hatte, besuchte ich Mitte März das kanadische Konsulat und fragte wie ich Kontakte zur Interpol in Verbindung mit Menschenhandel aufstellen konnte. Man hat mir erklärt, daß Interpol nicht mit Bürgern sondern mit polizeilichen Behörden arbeitet und nachdem ich die Frage des Tatorts beantwortet hatte, riet man mir mich an die deutschen Behörden zu wenden. Ich gab dem Angestellten meine Visitenkarte und nach etwa 10 Tagen bekam ich einen Anruf vom Vertreter der RCMP Gerald. Am 30. oder 31. März fand unser Treffen in der kanadischen Botschaft in Berlin statt.


Ich übergab beim Treffen eine ursprüngliche Variante der Information, die ich einige Wochen später der BKA übergab. Gerald und seine anwesenden Kollegin nahmen sich die Zeit die ganze Information durchzulesen und er stellte Fragen offenbar um die Glaubwürdigkeit der Information festzustellen und meine Motivation herauszufinden. Da Ich Ausdruck meines Mißvertrauens zu den deutschen Behörden und die Gründe dazu gab, sagte er, daß er einen guten und zuverlässigen Kontakt im BKA hatte, würde aber zuerst mit ihm sprechen und danach mir seine Kontaktangaben schicken. Gerald machte es deutlich, daß er meinen Namen und Kontaktangaben seinem BKA-Kontakt nicht angeben wird.


Interessant war das kurze Gespräch außerhalb seinem Büro am Ausgang der Botschaft. Da teilte er mit, daß es sehr schwierig war, solche Verbrechen nachzuweisen und fragte mich, ob ich wirklich den Fall mit den Ungarinnen nachfolgen wollte. Für mich gab es aber keinen Weg zurück und ich bestätigte meine Absichten. Da sagte er kurz: „Na gut, es ist dein Leben“.


Es ist einwandsfrei, daß RCMP ein großes Interesse an meiner Information legte – sie könnte ruhig mich allein lassen in meiner Suche nach dem passenden Kontakt. Die Frage ist, ob die kanadische Behörde mich kontaktierte um mir und den Ungarinnen zu helfen oder um ihren deutschen Kollegen die Möglichkeiten zu geben, Kontrolle über meine Information zu ergreifen.


Die Wahrscheinlichkeit, daß RCMP die Rolle der deutschen Ordnungsbehörden im Menschenhandel nicht kannte, ist ehe theoretisch und ist widerrufen bei den Worten des Vertreters beim Ausgang der Botschaft. Was mir später passierte – der Verlust meines Einkommens, der Diebstahl usw. zeigt eindeutig was er meinen könnte. Ich bin überzeugt, daß Gerald mit Dietmar Schmidt im voraus sprechen wollte, weil er die eigentlichen Funktionen von BKA gut kannte und gute Gründe zu fürchten hatte, daß die Menschenhändler von dieser Behörde mich hinrichten lassen würden, was Probleme für seine Behörde zubereiten könnte – mein Besuch bei ihm war dokumentiert, die etwa 10 Tage bis zum Anruf bedeuten, daß es Korrespondenz mit Ottawa gegeben hatte und er die Anweisung bekommen hatte mich zu kontaktieren und mit BKA in Kontakt zu setzen. Das ist auch die Erklärung warum er meine Identität und Kontaktangaben Dietmar Schmidt selber nicht angeben wollte.


Deshalb war ich immer fest überzeugt, daß die Kanadier mit der Kontaktvermittlung eine Leistung nicht mir und den Sexsklavinnen, sondern den Menschenhändlern gemacht haben. Es ist auch nicht zufällig, daß sie sich wie die Schweizer Fedpol genau an Dietmar Schmidt wandten – der Mann in BKA zuständig für die Deckung des Menschenhandels und der Sklaverei in Deutschland.


Und doch nichts vom oben geschriebenen gibt mir klaren Grund, in meinem Fall über eine Beteiligung der RCMP am Schutz der Sklaverei zu sprechen. Um Eindeutigkeit zur Frage zu bringen, beschreibe ich jetzt die relevanten Realitäten in Kanada und die nachfolgende Entwicklung meiner Kontakte zu RCMP.




Bezüglich den Realitäten in Kanada reicht es aus das Wochenblatt Toronto Now durchzublättern um einzusehen, daß es auch in Kanada Frauen gibt, die rundt um die Uhr 7 Tage in der Woche arbeiten - klares Zeichen, daß es auch hier Sexsklavinnen gibt. Dazu arbeiten diese Frauen in bestimmten Räumlichkeiten, was in Kanada gesetzlich verboten ist und bedeutet, daß die Eigentümer dieser Frauen über den Gesetzen stehen. Mitte des vorigen Jahrzehntes haben TV-Mannschaften für Escort Agenturen arbeitende Frauen in Toronto gefunden – Russinen und Osteuropäerinnen, die in Wohnungen gefangengehalten wurden und sie verließen durften, nur wenn sie Kunden bedienen sollten. Als Antwort auf diese Aufdeckung und auf die nachfolgenden Bekümmerungen der Bürger um die Situation der Frauen wurde der Artikel „Trafficking in Toronto by the Russian Mafia Or, A Legitimate Choice by Women” im Portal SexWork.com veröffentlicht, mit dem ich mich hier auseindersetzen will. Der Verfasser – ein Einar, der seinen Worten nach für die Situation der nach Kanada gelieferten Frauen sich Sorgen gemacht hat und in einem Diskussionsboard (konkreter Name des Boards wird nicht genannt) diese Frage mit anderen erörtert hat, ist zur Schlußfolgerung gekommen, daß die Frauen zu ihrer Situation nicht gezwungen worden sind und diese Situation auch ihnen nutzt. Er erkennt ausdrücklich die unbestrittenen Tatsachen  an - daß die Frauen rund um die Uhr arbeiten, daß sie Zuhälter haben, die ihre Freiheiten begrenzen. Sein Schlüsselargument für die Schlußfolgerung ist sein Gespräch mit einer der Frauen, die über die Diskussionen bewußt war. Diese Frau soll ihm gesagt haben, daß sie alle Stunden arbeiten will um Geld zu machen und so sei die Einstellung aller anderen Frauen.  Der Artikel betont, daß obwohl den Frauen nur etwa 25% ihrer Verdienste mitbehalten dürfen ($50 von $200 per Stunde), verdienen sie viel mehr als in ihren Ländern. Und dazu sei alles in ihren Ländern viel billiger als in Kanada. Um mehr überzeugend zu wirken, führt Einar auch andere ähnlichen Meinungen vom anonymen Board heran, darunter ein Rechtsanwalt, der sagt, daß das Mädchen, das er besucht glücklich sei und seine „Arbeit“ genieße. Ein anderer Freier erzählt auch, daß die gefangengehaltenen Frauen glücklich seien und nach der Ausführung ihrer „Verträge“ mit der russischen Mafia entweder in Kanada bleiben oder zurück nach Hause mit großen für ihre einheimischen Standarte Summen zurückkehren können. Er erwähnt, daß eine dieser Frauen ihm eine E-Mail geschickt hat, daß sie ihren „Vertrag“ mit der russischen Mafia ausgeführt habe und sei sehr glücklich in einer Stripbar in Montreal zu arbeiten, wo sie sehr gut verdiene. Die ganze Sache sei viel näher zu einem grauen Unternehmertum als zur Sklaverei, meint er.   


Wie sie sehen, neben einigen unvermeidlichen Anerkennungen über die Situation der Frauen enthält dieser Artikel die klassische Zusammenfassung der „Argumente“ und Erklärungen, die die Menschenhändler gebrauchen, wenn sie gedrängt sind. Viele von ihnen kann man auch in diesem Blog lesen in den Kommentaren des Freundenkreises des Menschenhandels unter dem Leitmotiv, daß es den Opfern doch gut geht und alles mit ihrem freien Willen geschieht. Und Frau Piskop von Kobra sprach auch von „Verträgen“, hat aber meine Fragen ob sie die Verträge gesehen hat und was da steht, nicht beantwortet.  Da alle diese „Argumente“ und Erklärungen eine Rechtfertigung und Propaganda der Sklaverei darstellen, werde ich die Möglichkeit, sie zunichtezumachen, nicht versäumen. Vor allem stellt sich die Frage,  wenn die Frauen doch zufrieden und freiwillig sind, warum läßt man sie nicht raus, wenn es keine Kunden gibt, zum Beispiel nur um einen Kaffee etwa 50 – 100 Metern von ihren Wohnungen zu trinken und ein bißchen Sonne und frische Luft mitzubekommen? Gefangengehalten werden nur Menschen, die unfreiwillig in einer Situation geraten sind und dieser Fall ist keine Ausnahme. Dazu will man jeden freien und unkontrollierbaren Umgang der Sklavinnen mit den Bürgern vermeiden. Kann es überhaupt Frauen geben, die 24 Stunden pro Tag freiwillich und glücklich „arbeiten“ werden, gefangengehalten und mit angeblich nur 25% von ihrem Verdienst? Mein Bekannter hat eine der Frauen, die 24/7 „arbeiten“, gefragt, ob ihr Kanada gefällt, und sie soll geantwortet haben, daß sie so bald wie möglich nach Hause wollte – im selben Sinn hat Lili mir über Leipzig geantwortet.


Wegen der Entfernung und den Visaforderungen können nur die zentralen osteuropäischen Sklavenhalterorganisationen Sklavinnen nach Kanada exportieren. Wie gesagt, alle diese Organisationen sind unter der Kontrolle der CIA und halten seine universalen Regeln ein. Ich gehe etwa voraus und sage gleich, daß ein Vertreter der RCMP die Anwesenheit von Ungarinnen der selben ungarischen Organisation neulich bestätigt hat (über die Anwesenheit der Ungarinnen hier hat man so wie so über sie geschrieben).


Nicht zufällig findet die moderne Sklaverei in den Vereinigten Staaten und in Ländern statt, die amerikanische Satelliten – Kolonien oder Verbündete sind, wobei die Obrigkeiten der ersten ihre Bürger versklaven und zu den Ansatzmärkten der zweiten liefern, wo die Ausbeutung stattfindet. Die Profite werden von den zwei Obrigkeiten gleichgeteilt, aber der amerikanische Anteil vom Verdienst der Obrigkeiten der Kolonien muß wesentlich größer sein – sowohl weil die Abhängigkeit da von ihnen größer ist als auch weil die amerikanische Residentur die Verbrechen in diesen Ländern, darunter die Versklavung, selber leitet (Rußland könnte eine Ausnahme sein). Also wenn Rußland, Ungarn und andere osteuropäischen Länder Sexsklavinnen nach Kanada exportieren, heißt das, daß die Obrigkeiten dieser Länder die amerikanischen Regeln akzeptiert haben, einschließlich bezüglich der Behandlung/Mißhandlung ihrer Sexsklavinnen bis zur Todesstrafe. Und wenn Kanada Sexsklavinnen von diesen Ländern importiert, muß das Land diese Regeln auch einhalten, einschließlich die Kontrolle über die Frauen seitens ihrer Ordnungsbehörden zu sichern. Deshalb kann die Situation der Sexsklavinnen in Kanada nicht anders sein als diese in Deutschland, in der Schweiz und in Dänemark. Als ich einer kanadischen investigativen Journalistin die Geschichte der Sklaverei in Leipzig in 2010 erzählte, bemerkte sie, daß die Situation dieser Frauen in Kanada genau die selbe ist. Die Anwesenheit von Frauen der ungarischen Organisation in Kanada ist auc ein Hinweis darauf. Wie beeinflußt das große Bild der modernen Sklaverei die Argumente der Menschehändler im obengenannten Artikel?


Die Erwähnung von „Verträgen“ ist psychologisch wirksam – man assoziert Verträge mit Reglement, mit Gesetzlichkeit, aber im Fall der Sklaverei geht es um eine totale Lüge. Verträge mit den Opfern der Sklaverei gibt es nicht und kann es nicht geben. Ein Vertrag kann den Gesetzen nicht widersprechen, sonst ist er nichtig und damit unnutzbar. Warum hat man aber keine Verträge mit den Sklaven im Altertum geschlossen, als die Sklaverei gesetzlich war? Weil Verträge nur zwischen gleichberechtigte (wenigstens juristisch) Parteien geschlossen werden und weil ein Vertrag unvermeidlich etwas allen Vertragsparteien gibt oder einräumt und Sklaven braucht man nichts zu geben.  Der Tod von Miroslawa ist der deutlichste Beweis, daß die moderne Sklaverei, wie inzwischen jede Sklaverei bevor, nur auf Zwang und Gewalt und zwar bis zum Tod beruht. Verträge widersprechen dem goldenen Regel der modernen Sklaverei, nichts über sie dokumentiert zu haben – weder schriftlich noch audisch. Deshalb war der wichtigste Teil des Gespräches mit Gerald nicht in seinem Bureau, sondern beim Ausgang der Botschaft. Und wer von den Kriminellen wird seine Unterschrift in diesen Verträgen, die das beste Zeugnis von Verbrechen sein sollen, stellen?  Verträge mit Kriminellen, besonders mündliche, bedeuten nichts.


Auch die Behauptung von 25% Verdienst für die Frau von jedem Kunden ist eine echte Lüge – auch hier arbeiten die Frauen auf Normen. Der Zuhälter, der eigentlich nur ein Aufseher der Sklavinnen ist, der sie schlägt, bestraft und ihnen das Geld abnimmt, muß genau wie der Ungare in Leipzig zuerst die pauschalen täglichen Summen per Sklavin für beide hochgestellten Seiten besorgen (im Artikel wird die kanadische Mafia überhaupt nicht erwähnt, man spricht nur von Verteilung des Verdienstes zwischen der Frau und der russischen Mafia), danach  muß er seine Kosten decken und Profit besorgen und was übrig bleibt, wenn etwas bleibt, ist für die Sklavin, die die ganze Summe erwirtschaftet hat. Ihr überläßt man nur so viel um ihre nötwendigsten Kosten zu decken, vorausgesetzt, daß sie ihre Normen erfüllt hat. Haben Sie gehört, daß man jeweils Menschen versklavt hat um sie reich zu machen? Das kann nur ein Märchen der Menschenhändler sein. Wieviel sind die Kosten, die die Frauen den Zuhältern zurückzahlen müssen? Wie lange muß eine Frau „arbeiten“, die per Stunde 150 dollars ihren Händlern bringt, um ein Flugticket und Visa zurücktzbezahlen? Visa bekommen sie ohne Bestechungen, weil alles von „oben“ erledigt ist.


Die „Argumente“ der Menschenhändler beziehen sich auf Gespräche mit den Frauen, aber genau wie in Deutschland sind Sexsklavinnen unter ständiger Beobachtung und ihnen ist unter Todesgefähr verboten vor Kunden zu klagen und über ihre eigentliche Situation zu sprechen. Alle diesen Gespräche sind ausgedacht worden. Auch deshalb, weil diese Frauen sehr gut wissen, daß die Preise in Osteuropa nicht niedriger sind als im Westen – man hat unsere Produktion zerstört und wir müssen vom Westen importieren. Und man erlaubt gefangengehaltenen Frauen nicht Korrespondenz mit ihren Kunden zu führen – die E-Mail der glücklichen ehemaligen Sexsklavin ist auch eine Erfindung.


Sogar dieser Propagandaartikel bestätigt die Anwesenheit der echten Sklaverei in Kanada. Die Behauptungen, daß die Opfern sich freiwillig der Sklaverei unterstellt haben, weil diese Sklaverei der Weg zur glücklichen und sorglosen Zukunft der Opfern sei – eine Lüge, mit der ich mich unten befassen werde, ändern nichts. Der Artikel enthüllt, daß die Sexsklavinnen mit Visa, also mit der Beteiligung der Behörden, nach Kanada eingeführt werden. Glaubt noch jemand, daß RCMP mich kontaktierte um mir und den Ungarinnen zu helfen, besonders wenn die ungarische Organisation auch in Kanada tätig ist? Die Wahrheit ist, daß in 2010 nicht zwei, sondern drei Polizeibehörden gegen mich auftraten, und wenn ich mein Überleben auch der kanadischen RCMP verdanke, „verdanke“ ich dank ihrer Irreführung den Verlust meines festen Einkommens und meine engsten ungarischen Bekanntinnen „verdanken“ dieser Behörde viel Gewalt als Folge der Informationen über sie, die ich BKA und damit den Menschenhändlern übergeben habe.


Am 27. November 2010 habe ich eine E-Mail an Gerald von der RCMP geschickt, in dem ich auf die Folgen seiner Vermittlung und Empfehlung von Dietmar Schmidt hinwies und ihn bat, für die Befreiung wenigstens der betroffenen Ungarinnen mitzuhelfen. Ich bekam überhaupt keine Antwort auf meine E-Mail und dieser Umstand sagt alles über den eigentlichen Zweck der RCMP Vermittlung.




Jetzt aber gehe ich zum Wichtigsten über - zum Endschicksal der Sexsklavinnen. Schon im ersten Artikel hier habe ich gemerkt, daß das Leben dieser jungen Frauen Nichts für ihre machtvollen Eigentümer wert ist. Vieles in ihrer Behandlung wie der Zwang zum Sex ohne Schutz, der Tod von Miroslawa und der russischen Frau, die Abwesenheit von jeder Dokumentation über ihre Anwesenheit, weist darauf hin, daß sie sowieso zum Tod bestimmt sind. Der Vortrag von Dick Marti über den Handel mit menschlichen Organen in Kosovo hat dokumentiert, wie die westlichen Entscheidungsträger Massenmorde von Menschen wegen ihren Organen und den Profiten von ihnen sanktionieren. Mit der Aufklärung der unmenschlichen Situation der Sexsklavinnen im Westen habe ich mir öfter und öfter die Frage gestellt nach ihrem Endschicksal. Ich zweifelte mehr und mehr daran, daß alle diesen scheinhelligen Sklavenhalterstaaten, die sich als Demokratien und Rechtsstaaten vorstellen, ihre Opfern, die so viel über ihre Verbrechen wissen, eines Tages, nachdem sie zur sexuellen Ausbeutung untauglich geworden sind, wieder ins Freie lassen werden. Schauen Sie sich mal die zwei Kommentare der ehemaligen Opfern von Jens Kottke! Was wird geschehen, wenn man viele tausenden Frauen mit noch schwieriger Vergangenheit in ihren 40-iger Jahren mittellos und ohne jegliche Perspektiven freiläßt und ihnen den freien Umgang mit Menschen erlaubt? Werden diese Frauen nicht mitteilen, wie man sie neben Polizeirevieren im Westen geschlagen und in Gefangenschaft gehalten hat, wie man sie ausgebeutet hat, wie die Polizeibehörden der westlichen Rechtsstaaten ihre Telefone abhörten und ihre Menschenhändler mit Informationen besorgten, die zur Gewalt und anderen Strafen führten? Da würden ohne Zweifel die Osteuropäer die in diesem Blog dargestellten Umstände kennen. Da sie aber diese Umstände nicht kennen, bedeutet das, daß man diese Frauen niemals im Freien läßt – die machtvollen Menschenhändler werden niemals zulassen, daß ihre Verbrechen bekannt werden. Die Amerikaner, die den globalen Menschenhandel kontrollieren, sind bekannt für ihre Fähigkeit Massenverbrechen auch unauffällig zu begehen – daß hat ihnen auch der weltberühmte kolumbianische Schriftsteller Gabriel Marquez in seinem Buch „Hundert Jahre Einsamkeit“ eingeräumt und das hat Kosovo bewiesen. Und in der Zwischenzeit haben ihre Allierten und Satelliten vieles von ihnen gelernt.  Es ist auch schwierig sich vorzustellen, daß die pragmatischen Amerikaner die Möglichkeit versäumen werden, bei den Tötungen ihrer Opfern Profite auch von ihren Organen zu ziehen. Die im vorigen Artikel erwähnten viele jungen Frauen mit entfernten Organen in den albanischen Gefängnissen weisen genau darauf hin. Vor etwa 25 Jahren war die Bekümmerung über den Mangel von Organen für Transplantationen groß, heute hört man fast nichts davon. Man hat die Lösung für diesen Mangel für die Reichen erfunden und sie heißt Sklaverei, wo arme, junge versklavte Menschen ermordet werden um das Leben von reichen, oft alten, Menschen zu verlängern, wobei ihre Mörder große Profite ziehen.


Kurzum, wie hier schon erwähnt, habe ich beschlossen, die Wahrheit über das Schicksal der CIA Sexsklavinnen von den zentralen osteuropäischen Sklavenhalterorganisationen klarzustellen.


Im Mai dieses Jahres habe ich mich an eine für Menschenhandel spezialisierte Einheit der RCMP gewendet mit dem Vorschlag.gegen die Befreiung meiner engsten Bekannten Kanada in der Sache Menschenhandel nicht zu erwähnen und darüber zu sorgen, daß diese Befreiung keine negativen Informationsfolgen für die Menschenhändler mitbringt. Mein Gesprächspartner Malcolm kümmerte sich was ich über die Ungarinnen in Kanada wußte und ob ich die Toronto Polizei kontaktiert hatte, ließ sich aber zum Thema des Gesprächs nicht ein. Deshalb schickte ich ihm eine E-Mail, in der ich meinen Vorschlag schriftlich machte und bekam eine Antwort, die ich hier gleich übersetze: „Bitte, genieße dein Leben in diesem wunderschönen demokratischen Land, genannt Kanada. Wir sind alle glücklich in einem anständigen Land zu leben, das noch die Fähigkeit hat, zu erröten (sich zu schämen).....ein junges schüchternes Land“. Ich hänge hier seine Antwort mit meiner E-Mail an und ich halte diesen Anhang als einen der wichtigsten in diesem Blog neben dem SMS von Lili. Die Antwort des für Menschenhandel zuständigen kanadischen Polizisten Malcolm enthält zwei deutliche Botschaften – die erste ist mich in Sachen des Menschenhandels nicht einzumischen („to mind my own business“) und die zweite ist die Bedrohung, daß wenn ich der ersten Botschaft nicht folge, mein Leben in Kanada nicht genießen werden kann. Nur Paar Stunden später folgte eine Demonstration, die meiner Meinung nach sicher stellen sollte, daß ich auch die zweite Botschaft verstanden habe und zugleich eine Erklärung gab, was man mit ihr meinte. Weniger als zwei Stunden nach der E-Mail von RCMP wurde meine wichtigste Werbung im Portal Kijiji Toronto gelöscht. Ich habe sie wieder veröffentlicht und in 12.11 pm hat man mir 5 Werbungen (fast alle) gelöscht wieder mit der allgemeinen Erklärung, daß sie mit der Politik des Portals nicht übereinstimmen. Diese Werbungen, die ich hier auch beigelegt habe, laufen seit Monaten, manche sogar seit mehr als ein Jahr im Portal und genau nach der Antwort von RCMP hat man herausgefunden, daß sie der Politik des Portals nicht übereinstimmen. Nach der nächsten Veröffentlichung ließ man mich in Ruhe und bis zur Veröffentlichng dieses Artikels, also ein Monat später, hat man die selben Werbungen, ohne Veränderungen, nicht gelöscht. Ich finde meine Korrespondenz mit Malcolm und die Löschungen meiner Werbungen – klare Bedrohungen, daß man mich finanziell zerstören wird, wenn ich mich weiter dem Menschenhandel entgegenstelle, als eine eindeutige Darstellung der Realitäten in Kanada und der eigentlichen Einstellung der Behörden des Landes zum Menschenhandel und zu den Menschenrechten, die identisch mit diesen in Deutschland und der deutschen Behörden sind.


Ich habe noch viel zu den kanadischen Anhängen zu sagen, aber ich übergehe jetzt zur wichtigsten Schlußfolgerung von meinem Umgang mit RCMP - nemlich, daß die Sklavinnen der zentralen, der CIA unterstellten osteuropäischen Sklavenhalterorganisationen ihre Sklaverei nicht überleben, sondern, nachdem sie untauglich zur profitablen sexsuellen Ausbeutung werden, hingerichtet werden.        


Lesen sie meine E-Mail mit meinem Vorschlag an RCMP. Können Sie sich einen anderen Grund vorstellen so einen Vorschlag abzuweisen als die klare Politik alle diese Frauen niemals lebend in Freiheit zu lassen? Mit ihrem Leben soll auch das Geheimnis für ihr unmenschliches Dasein und ihre wirklichen Peiniger verschwinden. Ja, nicht die Kanadier, sondern die Amerikaner treffen die Beschlüsse, aber die letzten haben auch kein Interesse an dieser Veröffentlichung. Und meine Verpflichtungen habe ich ernsthaft gemeint – ich halte immer mein Wort und mehr Information über die Situation der Frauen brauche ich eigentlich nicht – alles wichtige wie Gewalt, Gefangenschaft, Einarbeitung und Ausbeutung ist hier. Nicht zufällig in keinem Land ihrer Anwendung gibt es eine Dokumentation über das Befinden der Sexsklavinnen – das gibt ihren Eigentümern die Möglichkeit sie spurlos zu ermorden.


Die neue Sklaverei bedeutet wenigstens für die Sklaven der zentralen, der CIA unterstellten Organisationen der sichere Weg zum Tod und das ist der Preis, den sie zahlen müssen, damit die hemmungslosen und rücksichtslosen kriminellen Diktaturen, denen sie zu Opfern gefallen sind, ihre Fassaden als Demokratien, und Rechtsstaaten öffentlich behalten können. Während ihre Politiker und Botschafter in Osteuropa Menschenrechte und Demokratie predigen, plündern diese Diktaturen Osteuropa, versklaven diejenigen, die sie als Sklaven brauchen, beuten sie unmenschlich aus und letztlich bringen sie ihre Opfern um, um das Geheimnis ihrer Verbrechen zu bewahren.




P.S. Am 31. Mai 2016 habe ich eine E-Mail an das kanadische Ministerium der Justiz geschickt mit der Anfrage, warum wenn das Ministerium meinen Strafbefehl schon am 5. Februar bekommen hatte ihn mir erst am 27. Mai schickte, so dass ich den Strafbefehl erst nur Stunden vor meinem Abflug bekam und ob das Ministerium als Aufgabe hat, die Rechtmäßigkeit der Strafverfahren, die gegen kanadische Staatsbürger im Ausland stattfinden, zu überprüfen. Bis heute - den 13. September habe ich keine Antwort bekommen und ich glaube nicht mehr, dass ich sie bekommen werde.