Dieser Blog ist ein Duplikat und vor allem eine Fortsetzung des Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com. Während sich dieser Blog auch weiter mit den brutalen Realitäten der Sklaverei und mit dem Strafverfahren des Leipziger Amtsgerichts gegen mich in Verbindung mit meinen Behauptungen im ersten Blog beschäftigen wird, stelle ich mir die Aufgabe mit diesem Blog die sozial-politischen Wurzeln der neuen Sklaverei zu verdeutlichen.
Dienstag, 18. Juni 2013
Die neue Sklaverei in Dänemark
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Samstag, 25. Mai 2013
Die neue Sklaverei in der Schweiz
Ich beginne meine Erzählung über die Sexsklaverei in der Schweiz mit einer großen Lüge, die man im Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat des Kantons Bern zum Gesetz über die Ausübung der Prostitution (ProsG) lesen kann. Nach der diplomatischen Anerkennung, daß die Schweiz „als Ziel- und Transitland vom Menschenhandel betroffen ist“, kann man auf Seite 11 des Vortrags das folgende lesen: „Ein Hauptübel liegt darin, daß die Behörden über zu wenig Informationen über das Prostitutionsmilieu verfügen. Das behindert einen umfangreichen Schutz der Personen, die Prostitution ausüben.“
Schon am Anfang dieses Blogs habe ich erzählt, daß ich mich dreimal an das Schweizer Bundesamt für Polizei (Fedpol) gewendet habe – zweimal telefonisch und zweimal schriftlich (auf Papier und elektronisch), durch das Schweizer Konsulat in Berlin, wobei ich hier die erste Seite meines elektronisches Briefes veröffentlicht habe. Ich habe auch betont, daß in beiden Telefonaten die Fedpol Beamten, nachdem sie erfuhren, daß es um eine große ungarische Organisation ging, gleich nach meiner Identität und Person ihre Aufmerksamkeit gelenkt haben – offensichtlich kannten sie sehr gut die ungarische Sklavenhalterorganisation und wußten, daß man jeden, der ihr zu „schaden“ versuchte, „neutralisieren“ mußte. Die Beamten, die die Signale der Bürger aufnehmen sind kaum hochgestellte Beamten und das bedeutet, daß alle Fedpol Beamten mit Zuständigkeit für Menschenhandel sehr gut die Organisation kannten und sich an ihrem Schutz beteiligten. In meinem Fall wollten die Schweizer Behörden überhaupt keine Information von mir bekommen – sie vermieden hartnäckig jede Kontaktaufnahme mit mir und jede Information von mir. Sie wußten nicht nur so wie so alles, aber Polizisten gehen niemals auf Kontakte, besonders ofizielle, mit jemandem, den man vernichtet muß. Ich habe auch Eva Danzl vom Fraueninformationszentrum (FIZ) sowohl telefonisch als auch mit E-Mail kontaktiert und ihr meine Informationen gechickt. Ich habe keinen Zweifel, daß sie die entprechenden Behörden unterrichtet hat und ich denke nicht, daß sie nach ihrem eigenen Beschluß den Kontakt mit mir unterbrochen hat. Die Schweizer Behörden, wie die Behörden in allen entwickelten Ländern haben alle Informationen zum Prostitutionsmilieu.
Und noch wichtiger – trotz meiner Bitte für Vertraulichkeit und vor allem keine Information von mir an die deutschen Behörden zu liefern, hat Fedpol genau das gleich gemacht und die Beamten von BKA konnten ihren Betrug mit dem nicht existierenden Fedpol Beamten Beat Humbel nur 3-4 Stunden später beginnen. Der Vermittler, mit dessen Hilfe ich Kontakt zu BKA aufgenommen habe, wollte zuerst mit Dietmar Schmidt sprechen, bevor er mir seine Kontaktangaben gab – er wußte sehr gut was die Menschenhandelsbechützer von BKA mit mir ausrichten würden und wollte es vermeiden, denn das würde seiner Polizeibehörde schaden. Fedpol wußte genau so gut, daß mir nichts weniger als Mord passieren würde, haben aber meine Angaben gleich BKA zum Zweck meiner „Neutralisierung“ gegeben. Ich habe in diesem Blog BKA Mordverschwörung gegen mein Leben vorgeworfen, aber Fedpol ist an dieser Verschwörung völlig beteiligt.
Hauptsache ist, daß mehr als 3 Jahre nachdem ich Fedpol über die ungarische Sklavenhalterorganisation unterrichtet habe, diese Organisation ihre verbrecherische Tätigkeit in der Schweiz weiter nicht nur ungestört durchführt sondern offenbar ausgebreitet hat. Die Behörden, die nach den Vortragsverfassern keine Informationen über Prostituiertenmilieu haben, befinden sich in einer Stadt mit Fedpol, das alles über Menschenhandel in der Schweiz weiß. Dazu erklären sich diese Vortragsverfasser (aus der Militär- und Polizeidirektion des Kantons Bern) gegen die Meldepflicht der Prostituierten – eindeutiger Hinweis, daß sie mehr Information eigentlich nicht wollen. In der Schweiz hat die Polizei generelles Zugangsrecht zu den Bordellen, die sie aber nur dazu ausnutzt, um die Einhaltung des Ausländerrechts zu kontrollieren. Nach der Situation der Frauen wird überhaupt nicht gefragt. Dazu sind alle Schweizer Bordelle lizensiert und die Sexsklavinnen in diesem Land werden in „lizensierten“ Bordellen ausgebeutet, gefangengehalten und geschlagen. Die Schweizer Behörden sind nicht nur stumm für Informationen aber auch blind für die eindeutigen Merkmale des Menschenhandels – die Zwangswanderungen der Opfer vom Bordell zu Bordell und die Anwesenheiten in vielen Bordellen, vor allem in den Einarbeitungszentren, von Frauen nur einer Nationalität.
Also die große Lüge ist zugleich ein Ausdruck der großen Verlogenheit des Schweizer Staates, dessen Behörden sich an der Sklaverei genau so beteiligen wie die deutschen Behörden. Meine Erzählung hier ist eine klare Bestätigung dieser Situation.
Wie Ihnen bekannt, kontaktierte ich Fedpol um das Amt über die verbrecherische Tätigkeit der ungarischen Menschenhandelsorganistion zu unterrichten. Damals hatte ich Ungarinnen aus Leipzig in 39 (!) Bordellen (fast so viel wie im ganzen Deutschland) in der Schweiz aufgespürt. Dazu war meine Bordellliste weit von ausführlich – ich kann Französisch nur wenig und Italienisch gar nicht.
Die Schweiz scheint der meist intensive Verbraucher der Sexsklavinnen von den zentralen osteuropäischen Organisationen zu sein. Ich glaube, wenn man die Anzahl der Opfern von diesen Organisationen in den verschiedenen Ländern per 1 000 Einwohner vergleichen könnte, würde das Land den ersten Platz vielleicht einnehmen. Das ist mit dem hohen Lebensstandard bzw. den hohen Preisen der Sexleistungen, der menschenhandelsfreundlichen Einstellung der Behörden und der geographischen Nähe zu sowohl den Herkunftsländern der Menschenware als auch dem größten Sklavenmarkt in Europa – Deutschland, zu erklären. Ich habe im Internet auch viele Frauen von den anderen osteuropäischen Menschenhandelsorganisationen gesehen.
Ich sehe überhaupt keine Gründe anzunehmen, daß in der Schweiz die Sklavinnen anders behandelt werden als in Deutschland. Was die Ausbeutung angeht, gehören die in diesem Blog zitierten Worte „Sie zahlen etwas“ einer Ungarin, die in der Schweiz gearbeitet hatte. Klar, bekommen die Sklavinnen nichts vom Reichtum und den hohen Preisen der Schweiz – deshalb hat man sie versklavt, um ausgebeutet zu werden. Ich kann keine Ziffern anführen, aber ich habe keinen Zweifel, daß egal wo die Sklavinnen ausgebeutet werden, sind ihre Verdienstnormen so aufgestellt, daß bei ihrer Erfüllung die einheimischen und ungarischen Menschenhändler von ihnen gleich rauben. Von einer von ihnen weiß ich, daß sie auch da gefangengehalten werden ohne das Recht herauszugehen. Das sagt viel. Dazu viele der Bordelle in der Schweiz werden als Einarbeitungszentren – genau wie in Leipzig, ausgenutzt. Meine Bekanntinnen, die da „arbeiteten“, waren ganz neu. Das heißt, daß die Gewalt und Brutalität regelmässig zu den Besuchen des Zuhälters gehören. Offensichtlich gibt es für die Sklavinnen keinen Unterschied zwischen den unlizensierten deutschen und den „lizensierten“ schweizerischen Bordellen. Bordellbetreiber in der Schweiz haben keine Pflichten bezüglich den Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen und die Arbeitsbedingungen in ihren Bordellen werden nicht überprüft. Frau Winkler vom FIZ, wo Opfern des Menschenhandels von den Studios in Zürich betreut werden, zeugt von Zwang zur Prostitution, Zwangsabgabe des verdienten Geldes, Verbot Freier abzulehnen und Zwang zur Ausführung von Sexpraktikken – das, was ich schon in diesem Blog über Leipzig erzählt habe.
Einen deutlichen Unterschied habe ich doch gemerkt: Wie schon erwähnt, in den Bordellen, die als Einarbeitungszentren dienten, gab es keine anderen Frauen als die Ungarinnen – offensichtlich zum Unterschied von Deutschland werden die Opfern nicht in der Anwesenheit von schweizerischen und anderen freien Frauen geschlagen – eins der klaren Zeichen, daß diese Frauen und die Bevölkerung überhaupt auf jeden Fall nicht zu so einem kriminellen Terror ausgesetzt werden wie in Deutschland. Mehr Empfindlichkeit zur öffentlichen Meinung ist auch meine Erklärung für die Lizensierung der Schweizer Bordelle, die nichts mit dem Schutz der Frauen hat, sondern mit der Zulassung nur der vertrauten Leute der Macht zum Bordellbesitzerstatus - was in Deutschland mit kriminellen Mitteln erzielt wird, schafft man in der Schweiz mit administrativen Mitteln. Die Schweizer Menschenhändler sind vorsichtiger als die deutschen – schon in 2010 gaben sie den Ungarinnen in den Werbungen verschiedene Nationalitäten, vor allem aus den skandinavischen Ländern. Kann man Menschenhandel bezweifeln, wenn alle Frauen in einem Bordell in der Schweiz Ungarinnen sind? Auch die langen Arbeitszeiten der Frauen werden nicht angegeben, sondern die Arbeitszeiten der Bordelle – klar, arbeiten die Sexsklavinnen di ganze Zeit da.
Ich habe schon geschrieben, daß die Abschaffung der Besteurung eine unbedingte Voraussetzung für die Ausbeutung der Sexsklavinnen ist, und die Schweiz bestätigt diese Schlußfolgerung. Selbständige ausländische Sexarbeiterinnen, die nur für kurze Zeit in der Schweiz sind, werden nicht besteuert! Das ist die Kategorie, zu der wie schon hier geschrieben, alle Sexsklavinnen gehören und wir sehen, daß die Tür zu ihrer Ausbeutung auch hier vollständig geöffnet ist. Das ist auch eine der Erklärungen, warum die Ungarinnen aus der Schweiz oft nach Deutschland und anderen Absatzmärkten der Sklaverei für einige Zeit geschickt werden bevor sie in die Schweiz wieder transportiert werden. Zum Unterschied von Deutschland werden aber inländische selbständige und unselbständige sowie die ausländischen unselbständigen Sexarbeiterinnen besteuert – klares Zeichen, daß die einheimischen Prostituierten in der Schweiz weniger ausgebeutet werden, als ihre deutsche Kolleginnen in Deutschland. Da aber das meiste Geld von den zentralen osteuropäischen Organisationen auf Bundesebene landet, bedeutet das, daß für die lokalen Menschenhändler weniger Geld bleibt. Das gleichen aber die letzten aus mit Massenimport von Sklavinnen, die nicht zu den zentralen Organisationen gehören, und da die Immobilien in der Schweiz sehr teuer sind, gebraucht man viele dieser Frauen in der Straßenprostitution, wo aber die Umstände der Frauen, besonders ihre Abhängigkeit und Ausbeutung, von der Bevölkerung deutlich zu merken sind, was für eine soziale Beunruhigung sorgt. Wie reagieren die Behörden darauf? Sehr kennzeichend sind die Äußerungen von Bruno Sauter, Chef des Amts für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Zürich auf einer Pressekonferenz vom 08.07.2010. Der Herr drückt die Meinung aus, daß der häufig thematiesierte Druck auf die Prostituierten „teilweise medial aufgebauscht“ sei und hält Menschenhandel und Zwangsprostitution „nicht für die vordringlichen Probleme“ in Zürich. Seine Begründung: die Frauen schienen bei ihrer Anmeldung gutgelaunt und ließen den Eindruck, daß der Druck auf die Prostituierten „nicht allzu groß“ sei. Herr Sauter behauptet, daß es den Frauen gut geht, genau wie Jens Kottke in diesem Blog über Lili geschrieben hat und Dietmar Schmidt vom BKA mir beim zweiten Treffen gesagt hat. Alle Menschenhändler behaupten, daß es ihren Opfern gut geht. Soll ich mich wundern, daß von den 39 Bordellen mit Ungarinnen sich 7 in Zürich befinden? Bestimmt nicht nach diesen Äußerungen. Offensichtlich kamen sie auch Frau Winkler vom FIZ zu viel und sie hat die oben erwähnten Offenbarungen als Widerspruch dem Redner öffentlich gemacht.
Aber das interessante ist noch nicht zu Ende. Herr Sauter räumt ein, daß die Vorgaben des Bundes, Sexarbveiterinnen in Sex-Studios als unselbständig zu betrachten und deshalb Arbeitsbewilligungen zu fordern und sie zu taxieren, praktisch nicht ausgeführt werden. Seine Begründung: die Vorgaben des Bundes seien „unpraktikabel“. Herr Sauter teilt mit, daß auch die Kantonen Genf und Bern gegen die Bundesvorgaben verstoßen. Der Rechtsstaat die Schweiz nimmt aber diese ernsthafte Verstösse ruhig. Herr Sauter meldet kurz, daß „der Bund um die Problematik wisse und „uns deswegen nicht auf die Pelle rückt“.
Die Vorgaben des Bundes finde ich nicht „unpraktikabel“, sondern unbequem für die Sklaverei in der Schweiz. Wie wird man die Opfern ausbeuten, wenn man sie taxiert und wie kann man alles mit ihnen tun, wenn sie Arbeitsbewilligungen haben? Wir sehen, daß im Rechtsstaat Schweiz, genau wie im „Rechtsstaat“ Deutschland, die Gesetze und Vorschriften, die das Sklaventum hindern (vielleicht angenommen vor seiner Durchsetzung) von den Behörden und der Obrigkeit einfach nicht eingehalten werden.
Um den repräsentativen Character der Äußerungen von Herrn Sauter für die Machthaber zu zeigen, berichte ich, daß der Züricher Kantonsrat zweimal - in 2010 für Straßenprostituierte und in 2012 für Salonsprostituierte, die Meldepflicht abgelehnt hat. Also genau wie in Deutschland können die Menschenhändler im Kanton Zürich die Opfern der Sexsklaverei total ausbeuten und mit ihnen alles tun, denn die letzten können spurlos verschwinden. Die selbe scheint die Situation in den Kantonen Bern und Genf zu sein – nicht zufällig befindet sich im zweiten meiner Meinung nach das größte Einarbeitungszentrum der Ungarinnen in der Schweiz. Ich kann mit Sicherheit nur einen Kanton nennen, in dem es Meldepflicht gibt - Freiburg.
Von den vielen Erklärungen der Schweizer Behörden über die Abschaffung der Besteuerung und der Meldepflicht für Sexarbeiterinnen – ich empfinde sie nicht als Erklärungen sondern asl Vorwände und sie sind sehr ähnlich mit diesen der deutschen, werde ich mich hier nur mit einer von ihnen auseinandersetzen – der „Mobilität“ der Ausländerinnen.
Jede Frau, die freiwillig in die Prostitution geht und da bleibt, macht es für Geld. In diesem konkurrenzintensiven Gewerbe (wie in allen) kann man anständig verdienen nur wenn man Stammkunden hat. Dazu haben die meisten Prostituierten mehr oder weniger Angst von jedem unbekannten Kunden. Deshalb wandern die freien Prostituierten nur bis sie die richtige Stelle finden, während die Ungarinnen und die meisten Ausländerinnen nach Anerkennung der deutschen und Schweizer Behörden die ganze Zeit „wandern“. Ich habe am Anfang des Blogs erwähnt, daß der Zuhälter der Ungarinnen ihre Arbeitspläne aufstellt, wobei sie diese Pläne überhaupt nicht diskutieren dürfen. Die Wahrheit ist, daß die Ungarinnen wie alle Sexsklavinnen, zu diesen Wanderungen gezwungen werden. Die eigentlichen Gründe sind die Anknüpfung von menschlichen Beziehungen zu Freiern zu vermeiden, die maximale Ausnutzung der Bordellräumlichkeiten und damit die Maximisierung der Bordellprofite, aber auch die Abschaffung der Besteuerung und der Meldepflicht zu begründen. Es geht um ein perfektes Zusammenspiel der Organisierten Kriminalität und der Behörden, indem die Menschenhändler ihre Opfern zur Wanderung zwingen, während die Behörden diese Wanderung als Begründung ihrer Untätigkeit ausnutzen. Die ständige Wanderung der osteuropäischen Frauen ist ein eindeutiges Merkmal nicht nur der Sklaverei, sondern auch der staatlichen Beteiligung im Menschenhandel.
Dienstag, 7. Mai 2013
Der “Rechtsstaat” Deutschland und die Sklaverei
Ich bin der Meinung, daß ich die Rolle der deutschen Staatsbehörden an der Sklaverei in Deutschland schon entlarvt habe und nun will ich meine und auch Ihre Aufmerksamkeit noch nach oben richten – nach den Gesetzgebern und der politischen Klasse des Landes.
Im Jahr 1999 hatte ich Training in Frankfurt am Main an der deutschen Mutterbank der Bank, für die ich in Bulgarien arbeitete.. Eines Tages während der Mittagspause nahm mich einer der deutschen Kollegen mit zum Spaziergang. An der Straße zeigte er mir die fünf-sechs stöckigen Gebäuden rundt um uns und sagte „Siehst du diese Gebäuden? Das sind alle Bordelle, die mit Frauen aus der ganzen Welt völlig besetzt sind. Man führt sie herein aus überall – Visen sollen kein Problem sein, und man läßt sie wandern von Stadt zur Stadt alle zwei-drei Wochen.“ Er war bestimmt nicht begeistert von dieser Situation und offensichtlich fragte er sich wie hoch die Menschen, die dieses Geschäft trieben, ohne Mühe Visen für die Frauen verschafften und sie als Waren herumtransportierten, positioniert waren.
Paar Jahre später brachte das deutsche Außenministerium mit dem Visaskandal Licht zur stummen Frage meines deutschen Kollegen.
In diesem Artikel werde ich aber weitergehen und einen sehr wichtigen und unbestrittenen Beitrag der deutschen Gesetzgeber und der politischen Klasse zur Sklaverei beleuchten – die eigentlichen Rechtsnormen in denen die organisierte Kriminalität und die Staatsbehörden den Menschenhandel treiben.
Jede Sklaverei existiert zum Zweck der vollen Ausbeutung seiner Opfer. Dazu muß man aber die Opfern zwingen können sich gegen ihren Willen ausbeuten zu lassen und darüber braucht man volle Freiheit in ihrer Mißhandlung. So eine Freiheit kann man aber heutzutage nur gegenüber Menschen haben, die formal (also dokumentarisch) nicht in Deutschland sind und keine formelle Beziehung zum deutschen Staat und der deutschen Gesellschaft haben. Also jeder Sklavenhalterstaat muß die Rechtsnormen haben, die die totale Ausbeutung der Sklaven und ihre volle Anonimität ermöglichen. Schauen wir mal an, wie der „demokratische Rechtstaat“ Deutschland diese Aufgabe gelöst hat.
In Deutschland gibt es manche gute Gesetze. Das deutsche Strafgesetzbuch verbietet die Zuhälterei, den Zwang zur Prostitution und die Ausbeutung der Prostituierten. In 2002 aber, offensichtlich in Erwartung der vielen Sexsklavinnen nach der bevorstehenden Erweiterung der EU, hat man ein neues Prostitutionsgesetz aufgenommen, der den Bordellbesitzern das Recht gab, Anweisungen den Prostituierten zu geben, bzw. die Prostituierten anweisungsgebunden gemacht hat. Nach der Auffassung des Verfassungsgerichts erlaubte dieses Gesetz den Bordellbetreibern die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Preise der Frauen zu betimmen. Damit gab das Gericht den Bordellbesitzern das Recht Straftaten vom Artikel 180a Zuhälterei (1) unbestraft zu begehen. Dazu gibt es in Deutschland keine formellen Forderungen für die Bordellbesitzer – weder Strafregisterbescheinigung noch Lizenz. Im Prinzip jedermann kann Bordellbetreiber werden, in Wirklichkeit – nur der jenige, dem man das erlaubt. Ich erkläre mit einem Beispiel aus Leipzig.was ich meine. Gleich nach der Eröffnung eines Bordells in der Stadt wurde das Lokal total vandalisiert und geschlossen. Der Täter ist bis heute unbekannt geblieben, obwohl die Leipziger sehr gut wissen wer das war und ich habe ihn in meinem Bericht zum BKA gemeldet. Das Ergebnis dieser Selektion offenbart sehr klar der Leiter der Kriminalpolizei in Augsburg Herr Klaus Bayerl in seinem Vortrag „Die Situation der Prostituierten im Internationalen Menschenhandel“. Da betont er, daß „die tätsächlich Verantwortlichen in den (deutschen) Bordellen direkt aus dem Zuhälter- oder Schwerkriminellen Milieu stammen und fast durchgängig enge Beziehungen zur Organisierten Kriminalität haben“. Es stellt sich also heraus, daß der deutsche Staat die Kontrolle über die Sexindutrie und über die in dieser Industrie beschäftigten Frauen der Organisierten Kriminalität überreicht hat. Diese Selektion und damit Einschränkung der Anzahl der Bordellbetreiber hat noch ein wichtiges Resultat – die Ausbeutung aller Prostituierten. Für Wohnungen, deren Monatsmiete mit den Gemeinkosten 400 Euro nicht übersteigt, bekommt Jens Kottke 85 Euro täglich, was auf Monatsbasis 2550 Euro ausmacht. Und die Ungarinnen zahlen Miete je 4050 Euro auf Monatsbasis!
Die Besteuerung und die Steuerberichterstattung stellen ernshafte Hindernisse für eine extreme Ausbeutung dar. Wenn man Lohnarbeiter ist, muß der Lohn irgendwelchen Standarten entsprechen. Wenn man selbständig ist (wie die meisten Prostituierten und alle Sexsklavinnen) muß man das Einkommen und die Kosten vorzeigen. Im Fall mit den Prostituierten aber bedeutet das den gesetzwidrigen Raub von 2550 Euro Mietkosten (respektive 4050 Euro für die Ungarinnen) zu dokumentieren, nicht zu sprechen von den ungarischen Sexsklavinnen, denen man nur bei Ausführung der Normen nur 15% - 17% ihrer Einkommen überläßt. Das kann das Ausbeutungssystem der Sklaverei nicht zulassen und das läßt sie auch nicht zu. Schon in den 60-iger Jahren, als meiner Meinung nach die deutschen Machthaber zum ersten mal Interesse an den Einkommen von der Prostitution bekamen, hat man das Düsseldorfer Verfahren erfunden, nach dem die Prostituierten eine tägliche pauschale Summe je nach der Provinz zahlen müssen, die von ihren Einkommen nicht abhängig ist und deshalb sie von Steuerberichterstattung befreit sind. Die durchschnittliche Summe für Deutschland scheint etwa 10 Euro zu sein, was 300 Euro monatliches Steuer ausmacht. Das durchschnittliche Einkommen einer Prostituierte in Deutschland beträgt zwischen 5 000 und 8 000 Euro. Wenn wir für dieses Einkommen 6 000 Euro annehmen, da bekommen wir einen effektiven Steuersatz von nur 5%!. Wenn wir diesen Steuersatz mit dem Steuersatz der anderen Selbständigen vergleichen, die das selbe durchschnittliche Einkommen haben, und danach die Unterschiede in den Zinssätzen in Beträge verwandeln und diese Beträge bei der Anzahl der Prostituierten in Deuschland multiplizieren – nach Angaben von BKA(!) 500 000, in Wirkligkeit viel mehr - da können wir eine Vorstellung bekommen, in welchem ungeheuerlichen Ausmaß man den deutschen öffentlichen Haushalt beraubt. Der Hauptbegünstigte dieses Raubs ist die politische Klasse oder besser gesagt, die deutsche Obrigkeit. Das ist auch die Erklärung warum man keine Registrierung der einkommenden Zahlungen in den deutschen Bordellen fordert. Angel Merkel und Gesellschaft begründen die Senkung der Sozialabgaben mit dem Mangel vom Geld, aber das ist unwahr. Die Verteilung von Geldmitteln vom Staathaushalt zu privaten Strukturen unter der Kontrolle der Obrigkeit ist der Hauptinhalt der ökonomischen Politik nicht nur der deutschen Regierung, sondern des Neoliberalismus überhaupt. Der ökonomische Inhalt der Sexsklaverei besteht nicht nur in der brutalen Ausbeutung der Opfer, sondern auch in der Verteilung von Einkommen vom öffentlichen zum kriminellen Sektor, der das eigentliche Eigentum der Obrigkeit ist.
Aber das ist noch nicht alles. Zuständig für die Zahlung der pauschalen Steuerbeträge sind nicht die Prostituierten selbst, sondern ihre Bordellbesitzer. Sie sammeln das Geld von den Frauen und im Prinzip müssen sie in den lokalen Finanzämtern die Steuern zahlen. In Wirklichkeit sie entscheiden ob und wieviel sie zahlen. Da ich während meines zweiten Treffens mit Dietmar Schmidt und seinem Partner aus BKA meinte, daß man Jens Kottke für Steuerhinterziehung verantwortlich machen konnte, lachten beide und wollten, daß ich es nachweise.
Wie wir sehen, die deutschen Gesetzgeber haben sich genug bemüht um die Hindernisse zur sonst verbotenen Ausbeutung der Prostituierten zu beseitigen. In manchen Städten machen sich die Gesetzgeber zusätzliche Bemühungen dazu. Wie ich in „Meine Kommentare“ schon erwähnt habe, ist Leipzig eine der zwei Städte in Deutschland, wo die Straßenprostitution verboten ist. Die ofizielle Begründung – Anständigkeit, ist unwahr, denn die Zeitungen der Gemeinde mit den Annoncen mit den halbnachten Prostituierten werden kostenlos zu jedem Eingang der Stadt geliefert und die Kinder können sie schauen und „lesen“. Die eigentliche Begründung ist das Streben der Gesetzgeber, alle Prostituierten zu den hohen Mieten in den Bordellen zu veprflichten, das meiste Geld von denen zu der Stadtverwaltung gelangt. Und als einige deutsche Frauen, um die Ausbetung zu vermeiden, selber private Wohnungen von Bürgern gemietet haben und diese Wohnungen vandalisiert wurden, hat die Polizei die sowieso bekannten Täter nicht aufgedeckt.
Die jenigen von Ihnen, die aufmerksam gelesen haben, müssen gemerkt haben, daß nirgendwo die Prozeduren der Steuerzahlung die Aufnahme einer dokumentarischen Beziehung zwischen der Prostituierten und den Staatsbehörden verlangen. Und obwohl das Prostitutionsgesetz von 2002 die Prostitution als normales Gewerbe anerkannt hat, sind Prostituierte die einzigen Selbständigen in Deutschland von denen man keine Gewerbeanmeldung verlangt. Das ist auch die Erklärung warum die Bordellbesitzer zuständig für die Steuerzahlung der Prostituierten sind. Also wir haben eine Situation, wo das, was gesetzwidrig sein sollte – daß eine Frau aus einem anderen EU Land nach Deutschland kommt und als Prostituierte arbeitet ohne irgendwelche Dokumente unterschrieben zu haben und irgendwelche dokumentarische Beziehung zum deutschen Staat und zur deutschen Gesellschaft zu haben und jemand anderer zuständig für die Zahlung ihrer Steuer ist, in Deutschland völlig gesetzmäßig ist. Die Erklärung für diese Situation ist die Förderung der Sexsklaverei bei den deutschen Gesetzgebern. Mit Menschen, die formell (dokumentarisch) nicht in Deutschland sind und nicht arbeiten, kann man alles tun, was nicht der Fall ist mit Menschen, die selber ihre Steuern zahlen oder Gewerbeanmeldung haben. Die Erklärung der Behörden – die Wanderung vieler Prostituierten vom Bordell zu Bordell ist einfach lächerlich – man braucht einfach nationale Dateibase, und dazu werden die Sexsklavinnen in Deutschalnd zu dieser Wanderung gezwungen. Nicht zufällig trotz der gesetzlichen Forderung für Krankenversicherung der Ausländer haben die Ungarinnen keine Krankenversicherungen und keine Sexsklavin in Deutschland hat sie. Die Sklaverei schließt aus jede dokumentarische Beziehung zwischen den Sklaven und dem Staat. Deshalb haben die zwei BKA Beamten viel gelacht, als ich sagte, daß man Kottke zur Verantwortung für Steuerhinterziehung bringen konnte – sie wußten sehr gut, daß alle Ungarinnen, wie alle Sexsklavinnen in Deutschland, dokumentarisch weder im Land sind, noch „arbeiten“ sie da – sie existieren da überhaupt nicht. Ich glaube, die zwei haben beim zweiten Treffen nicht einfach viel gelacht, sie haben zu viel gelacht. Was die Werbungsfotos der Frauen angeht, haben die BKA Beamten mich aufgeklärt, daß diese Fotos keine Nachweise für die Anwesenheit der Frauen in den Bordellen (und also in Deutschland) darstellen.
Wie Sie sehen können hat der Hauptbegünstigte der Sexsklaverei – die Obrigkeit, die Sexindustrie nicht nur unter die Kontrolle der von ihr Organisierten Kriminalität gestellt, nicht nur alle Hindernisse zur Ausbeutung der Prostituierten abgeschafft, sondern hat den Kriminellen die Möglichkeit gegeben, alles mit den aus Osteuropa importierten Sexsklavinnen zu tun um die Erträge von ihrer Ausbeutung zu erhöhen. Dank diesem Beitrag sind die Bordelle in Deutschland voll mit osteuropäischen Sklavinnen, versklavt und zur Prostitution gezwungen in ihren Heimatländern auf Bestellung der deutschen Menschenhändler, mit denen man alles tun kann und die zu jedem Zeitpunkt ohne irgendwelche Probleme spurlos verschwinden können. Das teilweise Ergebnis dieser Situation habe ich schon in diesem Blog vorgestellt. Nicht zufällig mit 29 Jahren nahm Lili Herztropfen und konnte nicht dulden am Hinterkopf berührt zu werden von den vielen Schlägen, erteilt von ihrem ungarischen Zuhälter, die meisten von denen von einem deutschen Menschenhändler angeordnet wurden.
Der hier beschriebene Beitrag der politischen Klasse zur Sklaverei macht den Mangel von Reaktion auf meinen Brief an Angela Merkel und an die fünf parlamentarischen Parteifraktionen vom 21. November 2010 selbstverständlich und logisch.
Die Abwesenheit von echter (oder überhaupt keiner) Besteuerung, von Steuerberichterstattung und von der Forderung für Gewerbeanmeldung für Prostituierten sind die zweifellosen Merkmale der modernen geheimen Sexsklaverei. Selbst die Gesetze als solche spielen keine Rolle, denn die Obrigkeit verletzt sie sowieso. Inzwischen, die restriktiven Gesetze sind die beste Voraussetzung für die Sexsklaverei.
Ein Rechtsstaat und Sklaverei in unserer Zeit sind inkonsistent, aber in Deutschland gibt es Sklaverei, weil es in diesem Land anstatt Rechtsstaat eine von der Obrigkeit kontrollierten Willkür gibt – Gesetze und Rechtsakten werden eingeführt, die den vorrangigen Gesetzen und Rechtsakten, einschließlich der Verfassung, widersprechen, dazu aber die Interessen der Obrigkeit bedienen; die Richter unter dem Schutz ihrer „Unabhängigkeit“ fassen die Gesetze so auf, wie es den jenigen, von denen sie abhängig sind, gefällt und bestimmen damit nach deren Interessen die praktische Anwendung der Gesetze; und die Verletzung der Gesetze ist zu einer unbestraften Handlungsnorm der Machthaber geworden. Der Rechtsstaat existiert in Deutschland nur als Fassade und Tarnung der Willkür, als Propagandamythos und als Ausdruck der Verlogenheit der Obrigkeit.
Ich beende diesen Artikel mit der Frankfurter Episode, mit der ich ihn bekommen habe. Nach den Worten meines deutschen Kollegen wunderte ich mich darüber, daß sich die größten deutschen Banken neben dem Bordellviertel befinden. Ich habe danach gefragt und habe die schöne aber unklare Erklärung bekommen, daß die Banken das soziale Milieu in Frankfurt am Main verbessern wollten. Das haben sie auf jeden Fall nicht geschafft, wenn man die erhöhten Erträge der Sexindustrie von den Besuchen ihrer Angestellten in den Bordellen ausschließt. Heute kenne ich die richtige Antwort auf meine Frage und die ist, daß man die Bankgebäuden neben den Bordellen aufgebaut hat, damit die Banken Kundschaft für die Sexindustrie liefern können (die meisten Bankangestellten konnten sich nicht leisten in Frankfurt am Main zu wohnen), denn sowohl die Bankindustrie als auch die Sexindustrie und damit die Sexsklaverei werden vom selben Personenkreis kontrolliert, der eigentlich das ganze Land kontrolliert. Und wer mir nicht glaubt, erinnere ich ihm, wie ich mein Einkommen von der Versicherungsgesellschaft, für die ich arbeitete, verloren habe – gleich nachdem BKA meine echte Identität bekommen hat.
Das System der Sexsklaverei in Deutschland ist wirklich alles umfassend und totalitär, weil sie von ganz oben durchgesetzt ist. Der in diesem Artikel dargestellte Beitrag der deutschen politischen Klasse zur Sklaverei stellt nicht nur die Frage über den echten (kriminellen und unterdrückerischen) Charakter des deutschen Staates, aber auch über das endgültige Schicksal der Opfer der geheimen Sklaverei.
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Montag, 21. Januar 2013
Der als Sachsensumpf getarnte Deutschlandsumpf
Überblick
Da die meisten der Namenträger von der Datensammlung des sächsischen Verfassungschutzes, genannt hier „Die Unberührbaren“ und ihre politischen Schutzengeln Westdeutsche sind, die die Unterstützung der Bundesregierung und der alten Bundesländer in der Sachsenaffäre genießen, finde ich zurecht den Sachsensumpf „Deutschlandsumpf“ zu nennen.
Die Affäre offenbart auch wie in einer Stadt wie Leipzig, die Organisierte Kriminalität - unbekannt da bis zur Wende, vom Westen eingeführt und durchgesetzt wurde, man die Behörden auf ihre Seite brachte, so daß man den Immobilienbestand der Stadt beraubt hat und sie zum Stützpunkt des Menschenhandels verwandelt hat.
Das Wesen der Sachsenaffäre selbst ist die endgültige und totale Unterstellung der sächsischen Beamten und Behörden den kriminellen Interessen der deutschen Obrigkeit und die Niederschlagung des letzten Widerstandes gegen die Kriminalisierung von oben des neuen Bundeslandes.
Die Affäre zeigt deutlich, daß zum Unterschied vom alten Griechenland Deutschland das Sklaventum der osteuropäischen Frauen mit demokratischen Verhältnissen für ihre eigene Bevölkerung nicht vereinen kann und will.
Die Sachsenaffäre besteht nicht weil Sachsen mehr kriminell ist als die anderen Bundesländer, sondern weil es das einzige Land ist, wo Amtspersonen der Kriminalisierung des Landes einen Widerstand leisteten, indem sie die OK beobachteten und eine Aktensammlung gegen sie zusammengestellt haben.
Die Sachsenaffäre enttarnt einige sehr verbreitete Märchen und eigentliche Propagandalügen – daß Deutschland ein Rechtsstaat ist und daß es im Land freiheitlich-demokratische Ordnung und Pressefreiheit gibt.
Die Parallels zwischen der Sachsenaffäre und der Beschreibungen in diesem Blog offenbaren das gleiche Verhalten und Gesetzverletzungen der Behörden und bestätigen viele meiner hier gemachten Feststellungen.
Es ist eine grobe Vernachlässigung über Menschenhandel in Leipzig, über seine Unterstützung bei den Behörden und über die Willkür der Strafverfolgung zu schreiben ohne das Thema im Zusammenhang mit der als „Sachsensumpf“ bekannte Sachsenaffäre zu bringen, die inzwischen eine gute Fortsetzung meiner Erzählung über die Leipziger Strafverfolgung ist Man hat viel über die Affäre geschrieben, aber ich versuche neben den unvermeidlichen Wiederholungen auch einige wichtige und ungedeckte Aspekte zu beleuchten. Die unten beschriebenen Umstände beruhen 100% auf Presseberichte. Deshalb betone ich, daß nichts in diesem Artikel eine Behauptung für Gesetzverletzung, Schuld oder Verrichtung von Straftaten von konkreten Personen darstellt. Weder bin ich im Stand noch stelle ich mir die Aufgabe, jemanden von den Personen, deren Namen in den Akten des LfV in Verbindung mit kriminellen Netzwerken und Tätigkeiten auftauchen, zu beschuldigen. Dieser Blog ist über die moderne Sklaverei als eins der größten Verbrechen des verbrecherischen Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland und anderer westlichen Länder.Ich befasse mich ausschließlich mit diesem System und seiner Institutionen und jede Rolle von Personen hier ist auf die Darstellung der Verbrechen und Handlungen des Systems begrenzt. Unbestrittene Hauptsache in der Sachsenaffäre sind die Verbrechen und Gesetzverletzungen, viele von denen wenn nicht von den Namensträgern bei anderen verrichtet worden sind, und die Tatsache, daß sie unaufgedeckt sind. Aus praktischen Gründen werde ich die Namensträger, und für den Fall ihrer Unschuld die eigentlichen anonymen Täter die „Unberührbaren“ nennen – weil sie alle zum Unterschied von ihren Beobachtern und Ermittlern bis heute keine Probleme weder mit der Karriere noch mit der Justiz haben und in vielen Fällen befördert wurden. Die Pressebezeichnung der Affäre als Korruptionsaffäre finde ich irreführend – Korruption hat es überall und immer gegeben und entspricht nicht den schweren Verbrechen, um die es in der Affäre geht – deshalb werde ich die Bezeichnungen „Sachsenaffäre“ und „Aktenaffäre“ benutzen.
Der Ausgangspunkt – die Fälle „Klockzin“ und das Kinderbordell „Jasmin“
Martin Klockzin ist seit Anfang der 90-ger Chefjurist der LWB, die damals 120 000 Wohneinheiten hatte, von denen etwa 40% restitutionsbehaftet waren. Bei Anmeldung von Ansprüchen bei Altbesitzern erhob er Einspruch und der Antrag ging ins Amt für offene Vermögensfragen, wo alles sehr lange dauern sollte. Das veranlasste als Regel die Alteigentümern billig zu verkaufen – irgendwo um den halben Preis, und nach der Sanierung konnten die neuen Eigentümern mit großen Renditen verkaufen. Im Oktober 1994 wurde Klockzin angeschossen. Für drei der vier jungen Kriminellen fielen drakonische Urteile – lebenslange Gefängnisstrafen für Mordanstiftung und zwölf Jahre für den Schützen.
Dem Leiter des Polizeikommissariats 26 für Organisierte Kriminalität (OK) in Leipzig Georg Wehling ist aufgefallen, daß nach den wirklichen Anstiftern des Attentats beim Prozeß überhaupt nicht gefragt wurde, obwohl zwei Namen aufgetaucht hatten. Er befragte die Täter, die zwei Allgäuer Geschäftsleute als Auftraggeber bestätigten. Mit der Hilfe eines von ihnen beschaffte er Beweise gegen die Allgäuer, die für Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung nur mit .....Geldstrafe von je DEM 2,500 davonkamen.
Der Grund für das Attentat war der Streit um ein Wohnhaus an der Riemannstrasse 52. Die Allgäuer hatten einen Kaufvertrag mit den Alteigentümern für DM 680 000, als eine Anwältin das Immobilie für DM 350 000 mit der Hilfe von LWB über das Investitionsvorranggesetz erwarb. Die Anwältin sicherte zu Millionen für den Ausbau von Sozialwohnungen zu investieren, was jedoch nie umgesetzt wurde. Die Allgäuer stoppten zuerst gerichtlich den Kauf, dann aber hob das Landsgericht Leipzig diese Verfügung auf. Die Anwältin war die Lebensgefährtin des damaligen Vizepräsidents des Landsgerichtes in Leipzig Jürgen Niemeyer, der nach dem Kauf selbst zwei Wohnungen im Haus erworben hat. Diese Anwältin vertrat Klockzin im Prozeß gegen die Attentäter.
Die Täter hatten Wehling erzählt, daß Klockzin Kunde im Kinderbordell „Jasmin“ war. Die Allgäuer hatten mehrmals angedeutet, daß sie über die Problematik des Sex mit Minderjährigen „auspacken“ konnten, wobei die Namen vom Staatsanwalt Norbert Röger únd Richter Jürgen Niemeyer auftauchten, was die Erklärung für ihre milde Strafe sein könnte. Wehling ließ die Mädchen vom Bordell befragen und einige von ihnen erkannten Klockzin und die zwei Allgäuer. Die Bilder der Juristen wurden offiziell nicht vorgezeigt, aber eine der Frauen behauptet, daß man ihr das Bild von Niemeyer im Jahr 2 000 informell vorgezeigt hat und sie ihn erkannt hat. Wehling stellte fest, daß bei der Ermittlung des Bordells nach den Freiern der Minderjährigen überhaupt nicht gefragt wurde, was wieder mit dem äußerst milden Urteil des Zuhälters zu tun haben könnte, das ihm der schon erwähnte Richter Niemeyer gegeben hatte.
Da mit seinen Ermittlungen gegen die OK Wehling offensichtlich hohen Interessen gefährdete und verletzte, wurde der bis 2002 erfolgste Ermittler Sachsens beschmiert, sein Kommissariat wurde aufgelöst, er und seine Mannschaft wurden suspendiert. Dabei vor der Auflösung wurde sein Kommissariat durchsucht, Mobiltelefone beschlagnahmt, die Telefonnummern ausgelesen und dadurch die Vertrauenspersonen komplett enttarnt. Er mußte 9 (!) Ermittlungsverfahren gegen ihn bekämpfen – 8 von ihnen wurden eingestellt, in einem wurde er freigesprochen. Trotzdem gibt es heute Verfügung gegen ihn, die ihm untersagt im OK-Bereich zu arbeiten und Vertrauenspersonen zu führen. Die Unberührbaren in Leipzig können nicht mehr von ihm gestört werden. Wie wir in der Sachsenaffäre sehen werden, er erlitt das typische Schicksal aller Ermittler und Beamten in Sachsen und in Deutschland, die im Namen der Gesetze und der Ordnung gegen die OK vorgegangen sind und damit die Interessen der kriminellen deutschen Obrigkeit bedroht haben.
Logischerweise übergab Wehling seine Informationen der einzig gebliebenen Struktur in Sachsen, die noch gegen die OK aufzutreten wagte – dem Referrat „OK“ des LfV und so anscheinend begann die Beobachtung der kriminellen Netzwerke von hochgestellten Personen der Justitz und der Stadtleitung in Leipzig und der „Helden“ von den anderen Fallkomplexen, die zur Zusammenstellung des Dossiers von 15 600 Seiten führte, manche von denen in 2007 Sachsen erschüttert haben sollen.
Die Verbrechen
Laut dem PDS-Mitglied der zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) Andre Hahn geht es in den Akten um „Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, um Rechtsbeugung und Geheimnisverrat, um Strafvereitelung im Amt, um Sexual- und Drogendelikte, um Immobilienschiebereien sowie um schwere Körperverletzung bis zum Tod“. Jürgen Roth berichtet, daß es auch um Ermittlungen im Bereich der OK geht, die kurz vor dem Durchbruch plötzlich eingestellt worden sind.
Ich beginne mit den bekannten unbestrittbaren Verbrechen. Das sind einige schwere Verbrechen, vor allem in Leipzig und Plauen, die seit Anfang der 90-ger Jahren stattgefunden haben. Es geht um zwei Morde in Leipzig – der Justizsekretärin für Grundstücke (!) Barbara Beer, deren Überreste man vier Jahre nach ihrem Tod gefunden hat, und des Immobilienmaklers Michael Mielke, mindestens einen Mord in Plauen – wenn nicht des Kripochefs in Plauen, der sich selber im Wald erhängt haben sollte, eines Russen, der angeblich mit ihm zum selben Netzwerk gehörte. Ein Italiener wurde von seinem Onkel, Pizzabäcker ermordet. Um wieviel Morde es eigentlich geht, wissen nur die jenigen, die den ganzen Untersuchungsbericht des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) gelesen haben. Bekannt sind drei Mordanschläge – gegen eine Informantin, die den Drogenanschlag knapp überlebt hat, gegen den LWB Chefjurist in Leipzig Martin Klockzin und gegen Peter Köberle. Andere nachgewiesene Verbrechen sind Kinderprostitution, Zwang Minderjähriger zur Prostitution und Gebrauch sexueller Dienstleistungen vom Minderjährigen, begangen wenigstens im Kinderbordell „Jasmin“ in Leipzig. Wenn der ehemalige Innenminister Alfred Buttolo konkrete Bedrohungen gegen Journalisten, Informanten und Ermittler bestätigt, sehe ich keine Gründe ihm nicht zu glauben, auch weil mindestens in vier Fällen gegenüber Journalisten die Bedrohungen wahr wurden. Das größte Verbrechen meiner Meinung nach ist die Tatsache, daß kein der obengenannten Verbrechen, mit Ausnahme des Attentats gegen Klockzin und des Zuhälters von „Jasmin“ aufgedeckt wurde.
Es wird klar, daß es in Leipzig um die Jahrhundertwende ein anderes Kinderbordell gab, „Club Rose“, in dem acht- bis zehnjährige(!) Roma- und Sinti- Kinder zur Prostitution gezwungen wurden. Kurz aber bevor Wehling in 2002 zugreiffen wollte, wurden die Menschenhändler gewarnt und die Ermittlung scheiterte. In einer Akte des LfV heißt es, es gebe „einen ernst zu nehmenden Hinweis“, daß Norbert Röger, „auf Grund seiner guten Kontakte“ zu Personen im Rotlichtmilieu „Tatverdächtige über geplante bzw. Laufende operative Maßnahmen seiner Strafverfolgung informieren ließ“. Das hinderte nicht die Beförderung von Röger zum Präsident des Landsgerichts in Chemnitz.
Die Regierungsoffensive
Schon in 2005 beschränkte das sächsische Verfassungsgericht mit Hinblick auf die laufenden Untersuchungen die Beobachtung der OK durch das LfV auf die Fälle, von denen ein Gefahr für die freiheitliche-demokratische Grundordnung ausgehen – als ob die Vergehen von Topjuristen und die Bedrohungen von Ermittlern und Journalisten kein solches Gefahr waren. Im Mai 2006 wurde das Referat OK aufgelöst –genau wie das Leipziger Kommissariat 26 vier Jahre früher und aus den selben Gründen. Trotz der Vernichtung der letzten Struktur in Sachsen, die die OK beobachtete, machten ihre Mitarbeiter weiter. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schürig sprach schon im Oktober 2006 von Verfassungsbrüchen des LfV, die die zahlreichen Ermittlungen und Verfahren gegen die Beobachter später nicht festgestellt haben. Unter dem Vorwand rechtswidriger Beobachtung wollte er später die Akten schreddern, obwohl ihre Behaltung im Fall einer Rechtswidrigkeit nötwendig für ihren Nachweis sein sollte.
Die Äußerung eines Landtagsabgeordneten, daß „der Umgang der Landesregierung mit der Krise kaum geeignet ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen“ finde ich sehr diplomatisch und mild. Selbst der erste Mann in dieser Regierung – der Ministerpräsident Georg Milbradt war alles andere als diplomatisch und mild mit seiner Äußerung bezüglich der Leiterin des Referats OK im LfV, Frau Simone Henneck, gemacht nach seiner Feststellung, daß es keine Korruptionsaffäre eigentlich gäbe, nachdem sie „mit blinder Jagdleidenschaft und blühender Fantasie die Vorgänge aufgebauscht“ haben sollte. Diese unwahre Äußerung, gemacht bevor jegliche juristische Bewertung der Akten geleistet wurde, gegenüber einer Person, die Milbradt kaum kannte, läßt keinen Zweifel über die Stellungnahme der Regierung und über seine Rolle einer Kriegserklärung allen, die sich der OK entgegenzustellen wagten. Die Äußerung war auch eine klare Anweisung an allen Staatsbeamten Sachsens, wie sie sich in der Krise verhalten sollten. Zur Zeit dieser Erklärung war Leipzig schon voll mit ungarischen Sexsklavinnen.
Wie immer begann man mit Lügen und Propaganda. Neben der Lüge über die Rechtswidrigkeit der Beobachtung wurde die Lüge über die Inkompetenz des LfV bezüglich OK-Fragen lanciert. Journalisten begannen zu erläutern, daß sich ein Verfassungsschutz mit Geschwätzen, Gerüchten und Märchen beschäftigt und deshalb zur Bekämpfung der Kriminalität nicht geeignet sei. Erstens, diese Rechtfertigung der Auflösung des Referats ist unwahr und zweitens, die Referatleiterin Frau Henneck ist Juristin bei Ausbildung und ehemalige Staatsanwältin und Polizeiinspektorin und eine ihrer Quellen – Georg Wehling ist der erfolgreichste Ermittler in Sachsen. Unter dem seltsamen Vorwurf, das sächsische Parliament über die Beobachtung nicht informiert zu haben (das ist Funktion und Verantwortung des Innenministers), wurde der Präsident des LfV Herr Rainer Stock abgelöst. Mit vielleicht der größten Lüge – daß die Informationen des LfV ungreifbar sind, werde ich mich nach meiner Erzählung befassen.
Gleichzeitig begann man mit der Vernichtung von wichtigen Beobachtungsmaterialien. Zwar hat man die Aktensammlung nicht geschreddert – sie gilt als geheim und der Zugang zu ihr ist sehr begrenzt, aber laut Frau Henneck hat der Vizechef des LfV Olaf Vahrenhold, der nach der Erkrankung vom Herrn Stock in 2006 seine Funktionen übernahm, nicht nur ihre Hinweise blockiert, sondern auch wesentliche Akten vernichten lassen. Er soll ihr auch Anweisungen gegeben haben, was sie vor dem PKK aussagen sollte. Laut Presseberichte soll das sächsische LKA wichtige Unterlagen, die der Journalist Heinz Faßbender dem Amt übergeben hatte, „verloren“ haben. Wenn so, gibt es Bestrafte für die unerhörte Nachlässigkeit der Beamten? Inzwischen nach Rechtsanwalt Steffen Soult sollen Beamte dieses Amtes einen seiner Mandanten zu belastenden Aussagen gegen ermittelnden Polizisten, darunter Wehling, „genötigt“ haben. Die Verfahren gegen Wehling wurden von LKA iniziiert.
Dazu kam wie bei Wehling die Beschmierung der Aktenverfasser. Hauptopfer wurde der von Milbradt genannte Sündenbock – Frau Henneck. Der Ministerpräsident hatte die Sachsenaffäre auch als Hirngespinst einer übereifrigen Beamtin bezeichnet und sein Nachfolger Swetoslaw Tillich soll sich angeschlossen haben. Politiker, Justizbehörden und Presse begannen eine Hexenjagd gegen die Referatleiterin, gegen ihre Arbeitsmethoden und Motivation, die ihre Gesundheit ruinierten. Die Brutalität gegen sie ist deutlich erkennbar von einem Zwischenfall am 3. Juli 2007, als nach einem physischen Zusammenbruch der Frau, die beweglos in eine Trage lag, die neue Leitung des LfV trotz ihrem dringenden Not für medizinische Hilfe den Abtransport des Notfallwagens verzögerte, die Sanitären vom Zimmer verwies und Frau Henneck mit Drohungen mit Straf- und Disziplinarverfahren unter Druck setzte um sie in Nervenzusammenbruch zu bringen und Geständnis von Geheimnisverrat von ihr zu holen. Um die bedrängte Situation der gesetztreuen Mitarbeiter des LfV zeugen die primitiven Beleidigungen gegen sie in der Presse, wie die Bezeichnung „durchgeknallte Mitarbeiter“, die „den gesunden Menschenverstand ausgeschaltet hatten“ des Journalisten Bernhard Honnigfort im Artikel „In den Dreck gezogen“ - offensichtlich stand ihnen die Justiz nicht zur Verfügung.
Gleichzeitig setzte die Regierung ihre effektivsten Truppen ein – die Strafverfolger. Schon vor ihrem Einsatz äußerte sich der Justizminister Geerth Mackenroth im Einklang mit seinem Boss, daß es keinen Sumpf in Sachsen gäbe, was eine klare Anweisung für die Ergebnisse der bevorstehenden Ermittlungen war. In 2004 hatte ein SPD-Abgeordneter die sächsische Strafverfolgung eine „institutionalisierte Strafvereitelungsbehörde“ genannt. Kein einziges Verbrechen der OK ist aufgedeckt worden und die Ermittlungen gegen die Unberührbaren wurden eingestellt, wie erwähnt, oft kurz vor ihrem Durchbruch. Sehr deutlich ist die Strafvereitelungsfunktion der Strafverfolger im Fall mit Peter Köberle zu sehen. Der Mann erlebte in 1996 einen Mordanschlag, wobei er seinen Attentäter im Moment der Schießerei deutlich sehen konnte. Ein geständiger Täter wurde zu 7.5 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt und nach 4 Jahren befreit. Herr Köberle schaffte es nachzuweisen, daß die Schußverletzung nicht aus der vom falschen Täter behaupteten Waffe kam. Man hat das falsche Geständnis und das behauptete Motiv nie geprüft. In seinem zweiten Brief an Justizminister Mackenroth in 2006 (der erste Brief wurde 2004 geschrieben), behauptet Herr Köberle, daß man ihm seit 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verfassungswidrig verweigert und er gegen den wirklichen Täter nicht aussagen kann. Er schreibt weiter, daß „statt dessen werden von den Staatsanwälten und Behörden dicke Ordner mit Schreiben voller verlogener Behauptungen gefüllt“. Offensichtlich ist der wirkliche Täter (oder Auftraggeber) auch unberührbar, denn laut dem Opfer ist er noch heute frei. Inzwischen sind alle Beweismitteln, einschließlich die angebliche Waffe, vernichtet. Bemerkungswert ist seine folgende Feststellung über die deutsche Justiz: „Die Korruption und in den Gerichtssalen an unzähligen Bürgern täglich verübte Justizunrecht ist inzwischen untragbar geworden.“.
Ganz gegenteilig ist die Einstellung der Staatsanwälte gegenüber den enigen, die der OK im Weg stehen. Der Landtagsabgeordnete Karl Nolle bezeichnet ihre Handlungen als Strafe durch Verfahren gegen Polizisten, Mitarbeiter des LfV, Journalisten und Anwälte zur Einschüchterung und Abschreckung. Gegen Rainer Stock wurden 4 Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet und seine Vollmacht entzogen, gegen Simone Henneck wurden 5 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet, wobei der Straftatbestand bei einem von ihnen ihr nicht bekanntgegeben wurde. Verfahren gegen Beamten sind besonders peinlich, weil sie als Regel ihre Karrieren zerstören.
Die Strafverfolger scheuen nicht auch Opfer von schweren Verbrechen anzuklagen. Die zwei Frauen vom Kinderbordell „Jasmin“, die in 2008 Richter Niemeyer und Staatsanwalt Röger als ihre Freier anerkannten und damit die Angaben des LfV bestätigten, wurden für Verleumdung beschuldigt und zum Gericht gebracht.
Ein Maß für Brutalität, die für Deutschland eine Schande sein sollte, setzten die die Justiz gegen recherchierende Journalisten. In zwei der Fälle bezogen sich die Handlungen der OK und der Stragverfogung als Hammer und Amboß. Der Journalist Heinz Faßbender recherchierte in Leipzig für Immobilienschiebereien, Rotlichtaffären bis ins Rathaus und Kinderprostitution. Er wurde überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt. Nach einigen Monaten im Krankenhaus wurde er Frührentner. Die Sozialkasse wurde aufgehetzt, daß er sich selber verletzt hatte um an die Rente zu kommen, damit er seine Lebensgrundlage verliert. Gegen ihn laufen Ermittlungsverfahren für Sozialbetrug, Besitz von Kinderpornographie, Belieferung von Minderjährigen mit Drogen, Autoschiebereien, Beleidigungen, Verleumdungen und sogar für Beihilfe zum versuchten Totschlag. Inzwischen das Verleumdungsverfahren gegen ihn wurde eingeleitet nachdem man seine Beweismaterialien „verloren“ hatte.
Sehr ähnlich ist das Schicksal vom Journalisten Peter Hornstadt, der von Faßbender die Recherche übernahm. Auch er wurde überfallen und halbtot geschlagen. Knapp überlebt, bekommt er heute Pflegestufe II. Wieder wird der Sozialkasse mitgeteilt, daß er sich selbst verletzt hat um an die Rente zu kommen. Gegen ihn laufen Verfahren für Beihilfe zum versuchten Totschlag und Versicherungsbetrug.
Absurdes Gerichtsurteil brachte dem im sächsischem Pädophilenmilieu recherchierendem Journalisten Hans-Werner Lange Verluste in Millionen, was ihm vielleicht physische Überfälle sparte. Seine eigenen Strafanzeigen scheitern reihenweise ohne Erklärungen – wie bei mir.
Der Journalist Erich Neumann wird mit einem Strafbefehl für eine gestellte Frage(!) von EUR 800 bestraft und so mundtot gemacht. Die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden angezeigt nur wegen einer Frage an zwei Polizeibeamten, die sie in einem Arrtikel gestellt haben. Da die Polizeibeamten selbst keine Strafanzeige erstatten wollten, übernahm das selbst ihr Vorsitzender Horst Wawrzynski – der Polizeipräsident von Leipzig, in dessen Amtszeit die in diesem Blog beschriebenen Greueltaten gegenüber den osteuropäischen Sexsklavinnen in Leipzig verrichtet wurden. Insgesamt werden 25 Ermittlungsverfahren gegen 12 Journalisten geführt.
Die Verfolgung der Justiz aber brachte nicht den verfolgten Propagandaeffekt. Umgekehrt, sie schlug zurück. Alle vier Verfahren gegen Herrn Rainer Stock wurden wegen erwiesener Unschuld im Laufe von drei Jahren eingestellt – deutlicher Hinweis, daß der LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hatte. In seinen Aussagen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß nach der Einstellung hat er die Behauptung, daß es im OK Referat um Märchen und Gerüchtesammlung handelte, zurückgewiesen, auch wenn man im Amt noch einige Zeit zur Verifizierung gebraucht hätte. Er klärte auch auf, daß die Staatsregierung zur Zeit der Beobachtung regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, über Inhalt und Umfang der Arbeit des OK Referats informiert war. Herr Stock erklärte, daß er das OK-Referat die ganze Zeit sehr eng kontrolliert hatte, daß er nie Anlaß hatte, die Zuverlässigkeit der Referatsleiterin zu zweifeln, die „sauber und agil“ die Beobachtung geleitet hatte. Er bestätigte auch, daß die Informationen zum Fallkomplex Abseits III nicht von einer Quelle (wie behauptet), sondern von einigen Quellen stammten. Damit platzten die Regierungslügen.
Im Prozeß zur Verleumdung vom ehemaligen Richter Niemeyer gelang es der Justiz trotz dem Druck nicht, die Menschenwürde und die Mut der zwei Frauen – Mandy Kopp und Beatrice E. zu brechen und die Frauen stehen weiter an ihren Aussagen und bestehen auf Freispruch statt auf Einstellung des Prozesess.
Ihr pragmatisches Ziel aber – die totale Säuberung des Staatsapparats von aktiven Gegnern der OK und die Unterstellung aller Behörden und Beamten des neuen Bundeslandes den kriminellen Tätigkeiten der Obrigkeit, hat die Offensive völlig erreicht, wie vom blühenden Menschenhandel in Sachsen ersichtlich ist.
Die Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Aktensammlung
Jetzt befasse ich mich kurz mit der Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Datensammlung. Presseberichte sagen, daß Simone Henneck in 2006 nach einer Übergabe der Akten ain die Strafverfolgungsbehörden drängte. Die Übergabe hat man abgelehnt, nicht wegen der Qualität der Information, sondern unter Berufung auf das Übermittlungsverbot zum Quellenschutz – eine seltsame Berufung, auch deshalb, weil ein Jahr später der neue Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos 6 Informanten namentlich nannte. Ein ehemaliger Vizepräsident des Amtsgerichts Dresden hat die Akten als „durchaus glaubwürdiges Belastungsmaterial“ bezeichnet. Herr Stock bestätigt die Glaubwürdigkeit und seine Meinung, daß man noch ein-zwei Jahre zur Verifizierung brauchte, ändert nicht viel, stellt aber die Frage ob jemand die Verifizierung gemacht hat und wie. Aufgrund der Akten des OK Referats beschloß Innenminister de Maiziere trotz dem Urteil des Verfassungsgerichts sich an der Beobachtung der OK festzuhalten. Im selben Jahr übermittelte sein Nachfolger Alfred Buttolo den Dank des Freistaats an Frau Simone Henneck für ihre Arbeit.
Mein Argument mit der Begründung der Nichtübergabe der Akten an die Strafverfolgung in 2006 ist überhaupt nicht geschüttelt von der Tatsache, daß ein Jahr später die Staatsanwaltschaft sie nicht nur bekommen hat, sondern auch darauf drängte – nach der Verlust der Vollmachten der Aktenersteller hatte die Strafverfolgung völlig freie Hand mit ihnen und das hat sie deutlich ausgenutzt. Der Abgeordnete der Linken Klaus Bertl berichtet: „Als der Untersuchungsausschuß im Oktober 2008 mit den Vernehmungen begann, mußte er jedoch feststellen, daß regelmäßig tags vor der Vernehmung eines Zeugen eine neue Verlautbarung aus der Staatsanwaltschaft Dresden kam, daß man gerade wieder einen Ermittlungsvorgang in Sachen „Sachsensumpf-Beschuldigte“ eingestellt habe“.
Es ist eine andere Frage, daß man seit damals viele Akten und Beweismaterialien vernichtet hat. Die Tatsache, daß man sie vernichtet hat, ist ein klarer Hinweis, daß sie wahr und greifbar waren. Man hat sie aus dem selben Grund vernichtet, aus dem man die Beobachtung gestoppt hat – weil hohe Interessen gefährdet wurden.
Dieser Blog widerruft die Begründung für die Abwesenheit von kriminellen Netzwerken mit den „Schlußfolgerungen“ der zur Aufklärung der Umstände herangezogenen Verfassungsschutzbeamte und Ermittler aus den alten Bundesländern, einschließlich aus BKA(!). In meinem Fall hat BKA nicht nur nicht nach Beweisen gesucht, aber die vorhandenen Beweismaterialien zu vernichten versucht und damit deutlich den Menschenhandel und die OK verteidigt. Sie können sich vorstellen, wie BKA die Aktenaffäre „aufgeklärt“ hat – genau wie sie in meinem Fall „aufklärte“. Da das gesetzwidrige Vorgehen dieser Behörde die Nachfolge einer kriminellen Politik ist, bedeutet das, daß alle anderen Behörden mitmachen. Wenn Sie mir nicht glauben, schauen Sie sich die Statistik des Menschenhandels in Deutschland vom selben BKA.
Die Organisierte Kriminalität (OK) hat als informelle Staatsbehörde lange Traditionen in der BRD und die offiziellen Behörden und Beamten in den alten Bundesländern haben sehr rechtzeitig gelernt ihr nicht nur nicht im Weg zu stehen, sondern zu leiten und zu unterstützen – wie BKA das gemacht hat, was aber nicht immer der Fall mit ihren ostdeutschen Kollegen war. Nicht zufällig hat man nur westdeutsche, aber keine ostdeutsche Ermittler geholt. Die Tatsache, daß die unbestrittenen Verbrechen von den Akten unaufgedeckt geblieben sind beweist, daß es nur um ein Täuschungsmanöver geht. Im Prinzip nur wenn man die Verbrechen aufgedeckt und die Täter und Anstifter identifiziert hat, kann man die Schlußfolgerung ziehen, daß man keine kriminelle Netzwerke also Organisierte Kriminalität in Sachsen hat. Die unaufgedeckten Verbrechen dagegen zeugen vom Mangel vom politischen Willen sie aufzuklären und sind Beweis von einer staatlich unterstützten OK. Dazu hat die Entwicklung der Aktenaffäre selber die Unwahrheit dieser „Schlußfolgerung“ bewiesen. Nachdem schon nachgewiesen ist, daß der sächsische LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hat, kann es sein, daß das Amt zu völlig falschen Feststellungen gekommen ist? Natürlich nicht. Und trotz dem enormen Druck bestehen die zwei angeklagten Frauen auf ihren Aussagen, die die Feststellungen des LfV bestätigen.
Die Organisierte Kriminalität (OK) hat als informelle Staatsbehörde lange Traditionen in der BRD und die offiziellen Behörden und Beamten in den alten Bundesländern haben sehr rechtzeitig gelernt ihr nicht nur nicht im Weg zu stehen, sondern zu leiten und zu unterstützen – wie BKA das gemacht hat, was aber nicht immer der Fall mit ihren ostdeutschen Kollegen war. Nicht zufällig hat man nur westdeutsche, aber keine ostdeutsche Ermittler geholt. Die Tatsache, daß die unbestrittenen Verbrechen von den Akten unaufgedeckt geblieben sind beweist, daß es nur um ein Täuschungsmanöver geht. Im Prinzip nur wenn man die Verbrechen aufgedeckt und die Täter und Anstifter identifiziert hat, kann man die Schlußfolgerung ziehen, daß man keine kriminelle Netzwerke also Organisierte Kriminalität in Sachsen hat. Die unaufgedeckten Verbrechen dagegen zeugen vom Mangel vom politischen Willen sie aufzuklären und sind Beweis von einer staatlich unterstützten OK. Dazu hat die Entwicklung der Aktenaffäre selber die Unwahrheit dieser „Schlußfolgerung“ bewiesen. Nachdem schon nachgewiesen ist, daß der sächsische LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hat, kann es sein, daß das Amt zu völlig falschen Feststellungen gekommen ist? Natürlich nicht. Und trotz dem enormen Druck bestehen die zwei angeklagten Frauen auf ihren Aussagen, die die Feststellungen des LfV bestätigen.
Eine Bestätigung der Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Informationen finden wir auch in den einzelnen Fällen. Die Tatsache, daß man die Überreste von Frau Barbara Beer erst in Elsterraue bei Raßnitz in Sachsen-Amhalt(!) gefunden hat, spricht davon, daß die Ermittler sehr viel über ihren Mord wußten. Trotzdem ist er bis heute offiziell nicht aufgeklärt worden. Laut der Presse wollte der ermordete Immobilienmakler vor der Polizei aussagen, was die Erklärung über die Motive seines Mordes sein könnte. Ist es so schwierig herauszufinden an welchen Deals er am Ende seines Lebens arbeitete und vom welchen er aussagen wollte? Sind die Morde einer Justizsekräterin für Immobilien und eines Immobilienmaklers nicht klare Hinweise für Verbrechen mit Immobilien? Kann man nicht feststellen, ob LWB in den letzten zwanzig Jahren zehnte von Tausenden von Wohnungen zu Preisen, ungefähr zweimal niedriger als die laufenden Marktpreise verkauft hat? Kann man nicht herausfinden, wer in der Stadt Leipzig Verbrechen wie Strafvereitelung im Amt oder Amtsmissbrauch in konkreten Fällen begangen hat? Klar waren das keine Bauarbeiter. Wenn man im Kabinett des Topstaatsanwalts von Leipzig Kinderpornografie findet und dieser behauptet, es sei von seinem Vorgänger, kann man den eigentlichen Besitzer der Pornografie nicht durch zum Beispiel Fingerabdrücke herausfinden?
Ich will mich etwas mehr mit dem Prozeß zum Kinderbordell „Jasmin“ befassen. Es ist schwierig sich vorzustellen, daß wenn der Zuhälter für Menschenhandel, Zuhälterei und Kindermissbrauch verurteilt wurde, daß man keine Beweismaterialien für Kontakte der Opfern zu konkreten Kunden in den ermittelnden Behörden hat oder wenigstens gehabt hat. Und mit Sicherheit kennt der Zuhälter die Freier. Schließlich was das Bordell Vergnügungsstelle für ausgewählte wichtige Personen. Laut dem „Tagespiegel“ hatte der Zuhälter als „Mitinhaber“ einen Polizisten und die Tatsache, daß er Mandy Kopp und noch ein Mädchen bei ihrer Flucht gleich fand, spricht davon, daß er ein sehr effektives Informationsnetz gebrauchte – Leipzig hat etwa 500 000 Einwohner. Hat jemand ihn nach den Freiern überhaupt gefragt (außer den suspendierten Polizisten) und ist es nicht eine Straftat seinerseits die Straftäter, die er kennt, nicht zu nennen? Laut Pressemeldungen begründet Jürgen Niemeyer sein mildes Urteil mit einer Vereinbarung für Aussagen gegen Strafnachlass. Brauchte aber der Richter die Aussagen des Zuhälters um ihn schuldig an seinen Verbrechen zu finden und wenn so warum hat der Zuhälter diese Aussagen überhaupt gemacht? Gab es wirklich keine Beweismaterialien gegen ihn? Mit Sicherheit hatte man die belastenden Aussagen der Mädchen.
Zwar hat der Zuhälter seine Aussagen vom 16. Juni 2000, daß es eigentlich um ein Deal keine Freier zu nennen gegen mildes Urteil ging, zurückgezogen, es ist aber eine Tatsache, daß der Zuhälter ein sehr mildes Urteil bekommen hat und man innerhalb von 20 Jahren die Freier nicht identifiziert hat. Und es stellt sich die Frage aus welchem Grund hat er seine Aussagen widerrufen? Hat er einfach gelogen oder man hat ihn unter Druck gesetzt falsche Aussagen zu machen? Beide möglichen Fälle aber stellen Straftaten dar und wenn so, müßte man nachfolgen. Das milde Urteil der Ällgauer erweckt auch Fragen. Die Anklage für Verleumdung gegen die zwei Frauen stellt die Frage, wenn die Freier offiziell der Justiz unbekannt sind, wie und warum schließt diese Justiz aus, daß der ehemalige Richter Freier sein könnte. Wenn man zwei Frauen wegen ihren Aussagen für Verleumdung anklägt, muß man wenigstens Nachweise, daß Niemeyer kein Freier war, ein klares Motiv für das Vergehen und glaubwürdiges Belastungsmaterial gegen die Frauen haben. Der Fall „Jasmin“ zeigt eindeutig die Notwendigkeit, daß man der Strafverfolgung verbietet, Verleumdungen und üble Nachrede zu ermitteln in Verbindung mit Straftaten, die nicht aufgedeckt sind. Leider keiner in Deutschland wagt zu fragen, was die Strafverfolgung gemacht hat und macht, um an die Freier zu kommen.
Es ist auch unzulässig, daß Behörden, die die Gesetzverletzer verfolgen müssen und aus Jiristen zusammengesetzt sind, selbst die Gesetze und die Regeln, einschließlich die Strafprozeßordnung, regulär verletzen.
Feststellungen
Ich habe eine Recherche getan und bin zu einem überraschenden, aber sehr wichtigen Resultat gekommen: die meisten Namenträger von der Aktensammlung, genannt hier Unberührbare, einschließlich ihre hier erwähnten politischen Schutzengeln, sind Westdeutsche. Vor allem sind das BRD-Kadern, die nach der Wende angekommen sind um die neuen Bundesländer zu verwalten. Der ehemalige Ministerpräsident Georg Milbradt (geboren in Eslohe) kommt aus Dortmund, sein Finanzminister Geerth Mackenroth, dessen Ministerium die Dienstaufsicht auf die sächsische Strafverfolgung hat, ist aus Schleswig-Holzstein gekommen (der jetzige ist aus München), Martin Klockzin ist aus dem westfälischen Soest, Norbert Röger ist aus Koblenz, Jürgen Niemeyer - aus Stuttgart, der Oberbürgermeister von Leipzig Burkhard Jung – aus Siegen, Westfalen, der ehemalige Polizeipräsident von Leipzig Horst Wawrzynski ist aus Bayern. Interessant wäre zu wissen wieviel Sachsen Schlüsselrollen in anderen Bundesländern spielen, denn ich sehe keine Anwesenheit von Vertretern der anderen neuen Länder. Dazu haben die Bundesregierung und die alten Bundesländer deutlich ihre Unterstützung für die Unberührbaren gezeigt, in dem zwei von ihnen Bundesminister wurden und man nach dem Ausbruch der Affäre Experte und Ermittler vom Westen nach Sachsen schickte, um die Lügen der Regierung zu bestätigen. Die Verbindung zwischen Berlin und Sachsen ist auch in der Pädophilie zu sehen – zwar hat Hans Meiser die Namen von hochgestellten Pädophilen aus der Hauptstadt nicht bekanntmachen können, aber seine Insolvenz läßt keinen Zweifel über die Macht der Pädophile. Aus den oben genannten Gründen finde ich zurecht den Sachsensumpf Deutschlandsumpf zu nennen, denn er wurde von Westdeutschen angelegt, während die Sachsen in diesem Sumpf mit Ausnahme der wenigen, die mitmachen, nur leiden.
Von den Presseberichten bekommen wir den Eindruck, daß laut den Akten einige westlichen Juristen und Kadern, die nach der Wende nach Leipzig angekommen sind, anstatt den Rechtsstaat aufzubauen, sich mit ihrer Bereicherung und sexuellen Vergnügen beschäftigten, wobei sie gegen die Gesetze und ihre Dienstpflichten verstießen und kriminelle Netze mit der Beteiligung von Kriminellen aufgestellt haben. Kann das aber erklären, warum diese Leute die eindeutige Unterstützung der Behörden nicht nur in Sachsen, sondern in der BRD haben? Natürlich nicht. Also man muß sich die Frage stellen, worum es eigentlich in den Akten des LfV geht.
Gehen wir zurück zu den Klockzin-Schemen, nach denen die Wohnungen zum halben Preis verkauft wurden, wobei wenn man die restitutionsbehaftete Wohnungen so verkauft hat, sehe ich keine Probleme das selbe mit den anderen Wohnungen zu tun, wo es keine dritte Seite gab. Laut Presseberichten hat LWB seit Anfang der 90-ger Jahren 80 000 Wohnungen verkauft. Es ist realsitisch anzunehmen, daß 50 000 von ihnen zum halben Preis verkauft wurden. Nehmen wir an, daß der Druchschnittspreis dieser Wohnungen der Gleichwert von EUR 40 000 war und man sie für 20 000 verkauft hat. Das macht aus aber eine Milliarde Euro, die anstatt in LWB zu gehen in privaten Händen gegangen sind! Es geht um einen richtigen Raubzug also! Es bleibt zu erfahren, in welchen Händen dieses Geld geraten ist. Kaum sind das nur die Hände der 12 Juristen, die in Verbindung mit Immobilienschiebereien auftauchen. Man erwähnt zum Beispiel eine Aubis-Gruppe, die 4500 Wohnungen erworben haben soll! Die Identität der Benefizienten der Immobilienschiebereien in Leipzig kann die politische Unterstützung der Unberührbaren verständlicher machen.
Worum geht es vor allem in der Sachsenaffäre? Neben um Immobilienschiebereien um Rotlichtmilieu. Aber dieses Rotlichtmilieu ist spezifisch – es geht ausschießlich um Zwangsprostitution und Menschenhandel, wo am Beispiel des Kinderbordells „Jasmin“ totale Ausbeutung der Mädchen stattfand. Und die tschechischen Mädchen im Rathaus waren auch Zwangsprostituierte und Sexsklavinnen – deshalb kamen die Zuhälter mit um sie aufzusehen. Ich stelle die Frage, ob man sie überhaupt befragt hat und wenn nicht, wer sind sie und leben sie überhaupt noch mehr, oder man hat auch sie umgebracht damit sie niemals zeugen können? Eindeutig untersuchte der LfV den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der in den Pressemeldungen mit dem neutralen "Rotlichtmilieu" bezeichnet wird.
Gibt es Verbindung zwischen Immobilien und Menschenhandel mit Ausbeutung der Prostituierten? Wenigstens in Deutschland ist diese Verbindung ganz klar – die einzige legale Form Prostituierten auszubeuten ist die Miete. Um Miete zu bekommen, muß man entweder Besitzer sein oder Zugriff zum Immobilien haben, den die Opfer selbst nicht haben können. Laut dem Artikel „Jens Kottke Leipzig Immobilien“ in der Wirtschafts Presse vom 12. August 2012 gehört unser alter Bekannter zu den „kleinen aber feinen Anbietern von Immobilien“, der selbst mehr als 100 Wohnungen entweder in seinem Bestand oder auf sie Zugriff hat. In dieser Verbindung stellen sich die Fragen wieviel Wohnungen besitzen die Bordellbetreiber in Leipzig und wie sind sie zu ihrem Besitz gekommen. Ihre Antworten werden ohne Zweifel offenbaren, daß die Immobilienschiebereien nicht nur ein Raubzug waren, sondern dem Aufbau der ökonomischen Grundlage des größten Verbrechens der Gegenwart – dem Menschenhandel gedient haben.
Gibt es Verbindung zwischen Immobilien und Menschenhandel mit Ausbeutung der Prostituierten? Wenigstens in Deutschland ist diese Verbindung ganz klar – die einzige legale Form Prostituierten auszubeuten ist die Miete. Um Miete zu bekommen, muß man entweder Besitzer sein oder Zugriff zum Immobilien haben, den die Opfer selbst nicht haben können. Laut dem Artikel „Jens Kottke Leipzig Immobilien“ in der Wirtschafts Presse vom 12. August 2012 gehört unser alter Bekannter zu den „kleinen aber feinen Anbietern von Immobilien“, der selbst mehr als 100 Wohnungen entweder in seinem Bestand oder auf sie Zugriff hat. In dieser Verbindung stellen sich die Fragen wieviel Wohnungen besitzen die Bordellbetreiber in Leipzig und wie sind sie zu ihrem Besitz gekommen. Ihre Antworten werden ohne Zweifel offenbaren, daß die Immobilienschiebereien nicht nur ein Raubzug waren, sondern dem Aufbau der ökonomischen Grundlage des größten Verbrechens der Gegenwart – dem Menschenhandel gedient haben.
Die Immobilienschiebereien wären aber unmöglich ohne politischen und juristischen Schutz – es gab zu viele Klagen, sogar Morde. Den juristischen Schutz haben genau die Justizinstitutionen geleistet, in dennen ein Teil der Unberührbaren wichtige Stellungen einnahmen und Einfluß hatten. Die Unberührbaren haben auch eine andere äußerst wichtige Funktion ausgeführt – sie haben den Ordnungsbehörden und ihren Angestellten beigebracht, daß sie nicht wie in den DDR-Zeiten den Gesetzen und Regeln mehr dienen, sondern den Interessen der Obrigkeit, die über den Gesetzen stehen und von Amtspersonen in bestimmten Stellungen vertreten werden. Das war ein langer und schwieriger Prozeß, in dem sie ihre fleißigen Schüler beförderten und die jenigen, die nicht lernen wollten, verjagten. Ohne die Erfüllung dieser Funktion konnte kein Menschenhandel mit seinen Profiten stattfinden. Der Menschenhandel in Sachsen und in Deutschland ist seit dem Anfang der 90-ger Jahre (wenn nicht früher) geplant und vorbereitet worden. Selbst der Zeitpunkt des Ausbruchs der Sachsenaffäre ist nicht zufällig - nach der Auflösung des OK Referats begann man mit den Lieferungen der ungarischen Sexsklavinnen nach Leipzig, sicher auch der bulgarischen Sexsklavinnen nach Dresden, da aber die Mitarbeiter des Referats weiter beobachteten, mußte man sie schnell und endgültig beseitigen. Die Tatsache, daß die meisten der Unberührbaren zur Zeit des Ausbruchs der Aktenaffäre nicht im „aktiven Dienst“ standen, läßt raten wem die Initiative für die Affäre gehört. Wenn es die Aktensammler vom LfV wären, würde man sie anklagen und ihnen Urteile wenigstens für Geheimnisverrat geben. Das heißt, daß keiner der bekanntgewordenen Unberührbaren, einschließlich die zwei Bürgermeister, auf jeden Fall zu den wirklichen Häuplingen gehört.
Die Sachsenaffäre offenbart die volle Kontrolle der traditionellen deutschen Obrigkeit über das neue Bundesland Sachsen und über die Vorgänge, die in den Jahren nach der Wende da gelaufen sind. Die Affäre deckt auch auf wie in einer Stadt wie Leipzig, die Organisierte Kriminalität - unbekannt da bis zur Wende, vom Westen eingeführt und durchgesetzt wurde, man die Behörden auf ihre Seite brachte, so daß man den Immobilienbestand der Stadt beraubt hat und sie zum Stützpunkt des Menschenhandels verwandelt hat. Das Wesen der Sachsenaffäre selbst ist die endgültige und totale Unterstellung der sächsischen Beamten und Behörden den kriminellen Interessen der deutschen Obrigkeit und die Niederschlagung des letzten Widerstandes gegen die Kriminalisierung von oben des neuen Bundeslandes. Sie deckt auf die entscheidende Rolle der Regierung und der Justiz für die Bekämpfung dieses Widerstandes und die stille, aber feste Unterstützung, die sie von der Bundesregierung und den alten Bundesländern dabei genossen. Die Sachsenaffäre illustriert Szenen und Formen des kriminellen Terrors, der die oben beschriebenen Vorgänge begleitete, und offenbart die Rolle der Organisierten Kriminalität als informelle Raub- und Strafbehörde der Obrigkeit, für deren Taten die letzte keine Recheschaften abzulegen braucht.
Die Affäre zeigt deutlich, daß zum Unterschied vom alten Griechenland Deutschland das Sklaventum über die osteuropäischen Frauen mit einer Demokratie für ihre eigene Bevölkerung nicht vereinen kann – auch deshalb weil die neue Sklaverei zum Unterschied vom altertümlichem gesetzwidrig und kriminell ist und weil Deutschland von kriminellen Interessen verwaltet wird, die Verbrechen und kriminellen Terror brauchen. Sie zeigt, daß es nicht um kriminelle Netze geht, sondern um ein totalitares kriminelles Staatssystem.
Die Sachsenaffäre besteht nicht weil Sachsen mehr kriminell ist als die anderen Bundesländer, sondern weil es das einzige Land ist, wo Angestellte der Kriminalisierung des Landes einen Widerstand leisteten, indem sie die OK beobachteten und eine Aktensammlung gegen sie zusammengestellt haben.
Die Sachsenaffäre enttarnt einige sehr bekannte Märchen und eigentliche Propagandalügen – daß Deutschland ein Rechtsstaat ist, daß es in diesem Staat eine freiheitlich-demokratische Ordnung und Pressefreiheit gibt.
Parallels
Die Sachsenaffäre ist eine Bestätigung vieler Feststellungen, die ich in diesem Blog gemacht habe. Eigentlich ist sie eine andere Geschichte vom selben System, was ich laut Kottke in Frage stelle. Die Sachsenaffäre zeigt, daß das Auftreten der Behörden in meinem Fall (BKA und Staatsanwaltschaft) eigentlich für sie eine standarte Praxis ist. Kottke selbst ist noch einer Unberührbarer in Leipzig und Nachweis davon, daß alle, die Verbrechen im Interesse der deutschen Obrigkeit begehen, ihre vollen Immunitätgarantien genießen. Um die Gemeinsamkeiten vorzuzeigen, werde ich nun einige Parallels ziehen.
Wenn Sie sich die Kommentare zu diesem Blog anschauen, sehen Sie daß ich „Märchen in die Welt setze“ und meine Erzählung über die Leiden der ungarischen Frauen eine Lüge ist. Ungefähr das selbe hat man über die Akten des sächsischen LfV gesagt und geschrieben.
Danach griff man meine Kompetenz an – genau wie bei LfV und besonders bei Frau Henneck. Jens Kottke hat mir mangelnden Intellekt und unzureichende Intelligenz bescheinigt und mich als „Kleingeist“ bezeichnet – anscheinend betrachtet er die totale Ausbeutung der Osteuropäerinnen als Kleinigkeit. Der Journalist Honnigfort hat die Mitarbeiter des Referats OK als „durchgeknallt“ bezeichnet, die „den gesunden Menschenverstand ausgeschaltet hatten“ – sogar der Stil bei den beiden ist das selbe. Wer den kriminellen deutschen Staat hinter sich hat, kann andere beleidigen wie er oder sie will. Milbradt dagegen unterschied sich von beiden nur im Stil – er hat Frau Henneck als „übereifrig“ bezeichnet, die „mit blinder Jagdleidenschaft und blühender Fantasie“ die Vorgänge „aufgebauscht“ haben soll.
Danach kam meine Beschmierung – genau wie bei Herrn Wehling, Frau Henneck und allen Gegnern der OK. Man schrieb, daß ich auf Kottke neidisch war und mutete zu, daß ich vielleicht selber als Zuhälter gescheitert war. Danach kam Kottke mit meiner „Gewalt“ gegenüber meiner Ex-Frau. Hinter dieser übler Nachrede stehen aber die Behörden von Leipzig, die ihn über die unbegründete Strafanzeige benachrichtigten und die, wie er, sehr gut wußten, daß es nicht nur keine Gewalt gegeben hat, sondern daß es in der Anzeige überhaupt nicht um Gewalt ging.
Danach, genau wie in der Sachsenaffäre, rückten die Staatsanwälte voran und begannen mit meiner Ermittlung. In Sachsen gibt es keine Person, die gegen die OK aufgetreten ist und nicht ermittelt worden ist mit dem Ziel sie zum Gericht zu bringen oder mundtot zu machen. Über Deutschland kann ich nichts sagen – da scheint es, daß keiner etwas mehr wagt. Auch, wie sie gelesen haben, bin ich nicht der erste, der nicht weiß, worüber ich ermittelt bin oder dessen Strafanzeige ohne jegliche Erklärung scheiterten.
Wenn die Strafverfoger Herr Köberle zu Aussagen über seinen echten Attentäter nicht zulassen wollen, soll man sich wundern daß ihre Kollegen in Leipzig meinen Beweis und die zahlreichen Hinweise für Menschenhandel nicht sehen wollen? Die eindeutige üble Nachrede von Kottke gegen mich spielt auch keine Rolle - Kottke ist Unberührbarer und darf alles, was ihm der kiiminelle Staat erlaubt hat. Die Strafgesetze sind nur für die Bevölkerung. Gibt es einen einzigen Repräsentant der OK, der in den letzten 15 Jahren zum Gericht bei der Strafverfolgung gebracht ist? Die ganze OK ist unberührbar, weil sie der Obrigkeit große Mengen Bargeld bringt. Auch die ökonomischen Krisen sind nur für die Bevölkerung - wenn sie auch für die Machthaber wären, würden die letzten sie nicht zulassen.
Die Sachsenaffäre zeigt, daß die Gesetzverletzungen bei den Strafverfogern eine standarte Praxis sind. Das finde ich logisch – mit Gesetzen verteidigt man nur Gesetze, Verbrechen und Gesetzverletzungen verteidigt man mit Verbrechen und Gesetzverletzungen.
Genau wie man den recherchierenden Journalisten und den Ermittlern die Lebensgrundlage zerstört hat, hat man mir das Einkommen gleich gestoppt.
Und genau wie man vor und während der ganzen Affäre Beweise und Beweismaterialien zerstört hat, hat man mir das Handy gestohlen, um meinen Beweis - das SMS von Lili, zu vernichten.
Wenn Justizsekretärin und Immobilienmakler ermordet und Journalisten gekrüppelt werden um Verbrechen gehemzuhalten, warum wird man einen Bulgaren zum selben Zweck nicht umbringen, wenn die Umstände (soweit den kriminellen Behörden bekannt) das erlauben und benötigen? Weshalb ich überlebt habe und bis jetzt physisch ungeschadet bin, habe ich schon erzählt
Die Sachsenaffäre zeigt wie man den Weg des Menschenhandels durchgebahnt hat und man Deutschland zum Konzentrationslager von osteuropäischen Sexsklavinnen verwandelt hat. Sie erklärt wie es dazu gekommen ist, daß man die Ungarinnen in Leipzig neben Polizeirevieren gefangenhält, total ausbeutet und brutal schlägt und die Frauen können sich an keinen wenden – alle zuständigen Behörden gehören zum System der Sklavenhaltung. Und es ist im ganzen Deutschland so.
Auch manche große Unterschiede, sogar Gegensätze, unterstreichen das Gemeinsame. Die Ermittlung gegen mich läuft anscheinend auf der Grundlage von Aussagen einer Sexsklavin, während wenn zwei schon freie Frauen gegen Jürgen Niemeyer zeugen, bekommen sie selber und nur sie Probleme. Das Gemeinsame in allen Fällen ist, daß die Unberührbaren unberührbar sind und die Justiz ihnen dazu immer zur Verfügung.
Die Sachsenaffäre begründet die Erwartungen der Menschenhändler in diesem Blog, daß ich im Gefängnis landen würde – sie wissen, daß Staat und Justiz hinter ihnen und gegen mich stehen.
Ja, die Schlinge zog sich um mich um – nicht nur die offiziellen Behörden wissen sehr gut, was in der informellen Behörde OK passiert, aber auch die OK weiß sehr gut, was in den offiziellen Behörden passiert – so ist es, wenn man den selben Arbeitsgeber hat und gut zusammenarbeitet.
Auch meine Feststellung, daß in meinem Fall nicht Leipzig, sondern BKA leitend war, wird von der Aktenaffäre bestätigt, die eindeutig zeigt, daß der Freistaat Sachsen nur auf Papier frei ist.
Das von mir beschriebene Verhalten der Behörden und Beamten in diesem Blog ist völlig im Einklang mit ihrem Verhalten in der Sachsenaffäre. Leider ist meine Beschreibung weder lügnerisch noch übertrieben. Die Aktenaffäre offenbart die volle Kontrolle der Obigkeit über die OK und ihre Aktivitäten – das was ich vom Anfang an hier behaupte.
Inzwischen schickte ich meine elektronische Information über die ungarische Organisation an Dietmar Schmidt/BKA am Abend des 22.04..2010 zusammen mit einem File von Presseberichten zur Sachsenaffäre. Auf der Sprache der Menschen mit mittlerer and höherer Intelligenz bedeutete das, daß ich wußte was die Behörden in Deutschland treiben und daß ich nach meinen Möglichkeiten mich darauf vorbereitet hatte.
Andererseits bestätigen meine Erzählung und vor allem die Unterlagen mit den Beweismaterialien die Feststellung der Aktensammler, daß in Leipzig Stadtleitung, Behörden, Justiz und Organisierte Kriminalität zu einem kriminellen Komplex gehören, der, wie die Unterstützung von BKA bewiesen hat, Bestandteil eines kriminelles Staatssystems ist. Schwerpunkt der Tätigkeiten dieses Komplexes früher waren die Immobilienschiebereien, danach ging man zum Menschenhandel über. Die Hintermänner der Immobilienschiebereien und des Menschenhandels sind die selben. Leider geht es schon nicht um einzelne kriminellen Netzwerke, die zu schon vergangener Etappe der Kriminalisierung gehörten. Dabei ist das Bestehen des kriminelles Staatssystems nicht nur von mir, von den beschriebenen Entwicklungen, sondern auch von Jens Kottke selbst und seinen Leuten hier bestätigt.
Die wichtigste Ergänzung dieses Blogs ist, daß die deutsche Obrigkeit sich dem internationalen Menschenhandel angeschlossen hat und das Land zum größten Konzentrationslager und Absatzmarkt für osteuropäische Sexsklavinnen verwandelt hat, in dem systematische brutale Gewalt, totale Ausbeutung, Zwang zur Prostitution, Freiheitsberaubung und Morde im riesigem Umfang stattfinden.
Ich beende diesen Artikel mit Ausdruck meiner Anerkennung und Einfühlung für die deutschen Bürger, die der Kriminalisierung von Sachsen und Deutschland und der Organisierten Kriminalität Widerstand geleistet haben und leisten und die ihr Leben, Gesundheit, Lebensgrundlage oder Karriere geopfert haben.
P.S. In ihren letzten Aussagen vor dem Untersuchungsausschuß hat Frau Henneck (mit dem neuen Familienname Skroch) die Staatsanwaltschaft beschuldigt, die Angaben ihres Referats anstatt diskret zu behandeln und zu prüfen an die Öffentlichkeit weitergegeben zu haben. Zwar sind das nur Aussagen, aber eine sachkündige Beamtin kann sich nicht leisten gegen ihre Regierung und Justiz aufzutreten und zu lügen. Es scheint, daß zwei meiner Behauptungen in diesem Artikel – daß die Sachsenaffäre von den Gegnern der Aktensammler hervorgerufen wurde und daß das Ziel der Affäre die schnelle Säuberung der sächsischen Behörden von den letzten gesetztreuen Beamten war, wahr sind. In dieser Verbindung soll man sehr ernsthaft die Äußerung von Karl Nolle nehmen, daß im Sumpf ganz andere stecken, als die jenigen die beschuldigt werden. Und ich stelle die Frage, ob die Namen der Schuldigen, also der Häuptlinge der Organisierten Kriminalität in Sachsen, zu den Staatsgeheimnissen gehören, wegen denen man die Aktensammlung geheim hält? Das ist nicht eine interne deutsche Frage, denn diese Verbrecher sind verantwortlich für den blühenden und brutalen Menschenhandel mit osteuropäischen Frauen und die Hintermänner von Kottke und seinen „Kollegen“ gehören zu ihnen.
P.S. In ihren letzten Aussagen vor dem Untersuchungsausschuß hat Frau Henneck (mit dem neuen Familienname Skroch) die Staatsanwaltschaft beschuldigt, die Angaben ihres Referats anstatt diskret zu behandeln und zu prüfen an die Öffentlichkeit weitergegeben zu haben. Zwar sind das nur Aussagen, aber eine sachkündige Beamtin kann sich nicht leisten gegen ihre Regierung und Justiz aufzutreten und zu lügen. Es scheint, daß zwei meiner Behauptungen in diesem Artikel – daß die Sachsenaffäre von den Gegnern der Aktensammler hervorgerufen wurde und daß das Ziel der Affäre die schnelle Säuberung der sächsischen Behörden von den letzten gesetztreuen Beamten war, wahr sind. In dieser Verbindung soll man sehr ernsthaft die Äußerung von Karl Nolle nehmen, daß im Sumpf ganz andere stecken, als die jenigen die beschuldigt werden. Und ich stelle die Frage, ob die Namen der Schuldigen, also der Häuptlinge der Organisierten Kriminalität in Sachsen, zu den Staatsgeheimnissen gehören, wegen denen man die Aktensammlung geheim hält? Das ist nicht eine interne deutsche Frage, denn diese Verbrecher sind verantwortlich für den blühenden und brutalen Menschenhandel mit osteuropäischen Frauen und die Hintermänner von Kottke und seinen „Kollegen“ gehören zu ihnen.
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