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Montag, 9. Juni 2014

Ein Einblick in die Justiz der Sklavenhaltung und der Absurde


Dieser Artikel behandelt meine Korrespondenz mit dem sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa und den Einstellungsbescheid zum Ermittlungsverfahren, nachfolgend meine Anwendung an das Ministerium.

Es stellt sich heraus, daß die Justiz die Ermittlung meiner Strafanzeige verweigert hat und damit mir das Recht auf Justiz versagt hat, einschließlich den Status eines Verletzten.

Die absurde Begründung der Verweigerung ist, daß meine Strafanzeige „keine neuen Sachverhalte enthält, die Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen ergeben können“ im Vergleich zu einer eingestellten Ermittlung, die nur nach einem einzigen Tatvorwurf und gegen einen einzigen Beschuldigten durchgeführt wurde auf der Grundlage meines ersten Beitrags in diesem Blog. Dabei wurden der Zwang von Lili zu falschen Aussagen und mein Umgang mit den BKA Beamten völlig ausgeschlossen




Meine Korrespondenz mit dem Staatsministerium der Justiz und für Europa

 
Meine Anwendung an das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa hat eine Korrespondenz unter dem Aktenzeichen 1402E/17/24 – III2 – 2014 beigebracht über die ich hier berichten möchte.

Mein Korrespondent war ein Ministerialrat des Ministeriums. Er hat mich informiert, daß der Generalstaatsanwalt meine Strafanzeige erneut zur Prüfung an den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig gesandt hatte.

Laut ihm habe die Leipziger Strafverfolgung schon im Januar 2011 eine Ermittlung wegen des Verdachts des Menschenhandels auf Grund meines ersten Beitrags in diesem Blog aufgenommen, die später eingestellt wurde  Man habe mir keinen Einstellungsbescheid im 2012 gegeben, weil die Ermittlung nicht auf meine Strafanzeige eingeleitet worden war. Bezüglich der Strafanzeige bemerkte er, daß sie in Verstoß geraten war.

Man hat mich informiert, daß das Verfahren gegen mich noch läuft und aus diesem Grund man mir keine Auskünfte zu diesem Verfahren geben konnte.

Der Standpunkt des Ministeriums laut des Ministerialrats war, daß kein Anlass zum Einschreiten des Ministeriums im Wege der Dienst- oder Fachaufsicht in meiner Sache bestehe und ein fehlerhaftes Vorgehen der Staatsanwaltschaft Leipzig nicht zu erkennen sei.

Da dieser Schreiben mehr Fragen bei mir erweckte, als Antworten gegeben hat, habe ich dem Ministerialrat eine Reihe von Fragen gestellt und er hat sich die Mühe gegeben, auf wenige von ihnen doch zu reagieren.

Auf meine Anfrage zum Verstoß der Strafanzeige erklärte er, daß es nicht um Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen ging, sondern „die Anzeige war viel mehr aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen abhanden gekommen“.

Zu einer anderen meiner Fragen äüßerte sich der Ministerialrat, daß es zutreffend war, daß die „Ermittlungen in dieser Sache zeitweise parallel zu denjenigen in dem gegen Sie gerichteten Verfahren geführt worden sind“

Bezüglich dem Recht auf Akteneinsicht hat man mir geraten, daß nach deutschem Recht Akteneinsicht nur dem Verteidiger gewährt wird, in dem man sich auf § 147 Absatz 1 der StPO bezogen hat.

 In seinem nächsten Schreiben erklärte mir der Ministerialrat, daß es zutreffend war, daß § 147 der StPO dem Verteidiger weitergehende Rechte bezüglich der Akteneinsicht einräume als dem Beschuldigten. Auf meinen Zweifel, daß die Staatsanwaltschaft Leipzig den Artikel §136 verstoßen hat, betonte er, daß er doch keinen solchen Verstoß erkenne. In dieser Verbindung gab er die folgende Auslegung des § 136: „Die Vorschrift regelt neben den Belehrungspflichten lediglich die Eröffnung des Tatvorwurfs. Der Vernehmende muss dem Beschuldigten lediglich den belastenden Sachverhalt in groben Zügen darstellen und die anwendbaren Vorschriften bezeichnen“.

 
Da ich aber bemerkte, daß auch nach seiner Auslegung die Staatsanwaltschaft Leipzig den § 136 verstoßen hat und die Fragen stellte, ob eigentlich die Leipziger Strafverfolgung meine Beschreibung des Gesprächs mit Dr. Lieber akzeptiert oder ihre eigene Version hat und  ob sie berechtigt ist, mir die Vorsprache im Archivzimmer  217 zu versagen, hat er sich von der Korrespondenz mit mir zurückgezogen.    

 
Jetzt möchte ich meine Korrespondenz mit dem sächsichen Justizministerium kommentieren.

Ich überlasse Ihnen die Auslegung der alleinen Tatsache, daß eine Anwendung an einen Minister über Menschenhandel vom Namen eines Ministerialrats beantwortet wird – soweit mir bekannt leitet ein Ministerialrat in Deutschland typisch Organisationseinheiten unter der Abteilungsebene wie Referate usw.

Ich betone aber gleich, daß die Tatsache, daß der Generalstaatsanwalt die Prüfung meiner Anzeige dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig gesandt hat ein Zeugnis der vollen Formalität der Reaktion zu meiner Anwendung ist. Die Prüfung einer Arbeit demjenigen zu erteilen, der die Arbeit ausgerichtet hat, ist völlig sinnlos – man kann nicht von ihm erwarten seine eventuellen Vergehen anzuerkennen und deshalb ist der Ausgang dieser Prüfung vorbestimmt. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft Leipzig muss bei der Generalstaatsanwaltschaft geprüft werden. Anscheinend sowohl das Justizministerium als auch die Generalstaatsanwaltschaft wollen eine echte Überprüfung der Arbeit der Leipziger Strafverfolgung verhindern und dabei selber im Schatten bleiben.

Daß meine Strafanzeige „aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen abstanden gekommen war“ ist keine Erklärung sondern eine leere Rechtfertigung und stellt ein Muster der Fähigkeit der Justizbeamten zu kommunikieren ohne eigentlich etwas zu sagen dar. Diese „nicht nachvollziehbaren Gründe“ müssen konkret genannt werden.

Wenn Sie die Auslegung des § 136 beim Ministerialrat mit dem Text des selben Artikels in der StPO vergleichen, werden Sie begreifen, daß das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa die Gesetze und Vorschriften genau so liest wir der Teufel das Evangelium. Aber die Leipziger Strafverfolgung hat auch seine absurde Auslegung des Artikels nicht eingehalten. Schon mehr als 4 Jahre nach dem Beginn der Ermittlung gegen mich bin ich nur darüber informiert worden, daß Jens Kottke und BKA meine ersten Beiträge in diesem Blog für unwahr halten und man auf Grund ihrer Strafanzeigen eine Ermittlung gegen mich aufgenommen hat. Tatvorwürfe, anwendbare Vorschriften und belastenden Sachverhalt – weder in groben noch in feinen Zügen, hat man mir überhaupt nicht mitgeteilt. Dr. Lieber hat nicht nur §136 sondern auch §147 (7) grob verletzt. Der Artikel bezeichnet die Informationsrechte des Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat. Ich habe weder Auskünfte noch irgendwelche Abschriften von der Akte bekommen – deshalb hat man mich zum Archivzimmer 217 nicht zugelassen. Und meine Frage ob diese Versagung gesetzmäßig ist, blieb unbeantwortet bei dem Ministerialrat. Das Justizministerium einfach verneint schon hier bewiesene Vorgehen der Staatsanwaltschaft Leipzig.

Während ich als Beschuldigter bewußt im Informationsvakuum gehalten werde, versorgen meine Ermittler, wie Sie in den Kommentaren zu diesem Blog lesen können, meine Beschuldiger mit ausgiebigen Informationen zu meiner Ermittlung. Lesen Sie zum Beispiel das Kommentar vom Februar 2011, nachdem sich die Schlinge um mich langsam zuzieht.  Woher weiß Kottke, daß ich in Kanada bin, woher weiß er, daß meine Ex-Frau Strafanzeige gegen mich eingereicht hat? Von den Behörden natürlich, was auch eine grobe Verletzung ihrer Vorschriften ist.

 Wenn beim Vorgehen der Leipziger Strafverfolgung keine Vergehen bestehen, stelle ich die folgenden Fragen hier: Warum hat man mich im 2012 bei meinen 3 Besuchen in der Staatsanwaltschaft Leipzig nicht einfach informiert, daß eine Ermittlung wegen Verdachts des Menschenhandel so wie so gelaufen und eingestellt worden ist und da sie nicht auf meine Strafanzeige beruht hat, schuldet man mir keinen Einstellungsbescheid? Warum hat man mich überhaupt nicht benachrichtigt, daß meine Strafanzeige nicht ermittelt sein wird und die Gründe dazu erklärt? Ist eine Ermittlung beruhend auf meinem ersten Beitrag in diesem Blog ein rechtsmäßiger Grund keine Ermittlung bezüglich meiner Strafanzeige durchzuführen – schließlich, wenn Sie meinen ersten Beitrag mit meiner Strafanzeige vergleichen, werden Sie unvermeidlich einsehen, daß ich in der Strafanzeige viel mehrere Beschuldigungen gemacht und Sachverhalte angeführt habe? Haben die Strafverfolger, die die Ermittlung nach meinem Beitrag aufgenommen haben, wenigstens versucht mich zu erreichen und um mehr Auskunft und Erläuterungen von mir zu bekommen – es ist kaum zu glauben, daß ich öffentlich alles geschrieben habe was ich zum Fall weiß? Wenn keine Ermittlung zu meiner Strafanzeige durchgeführt wurde, wie konnte die Dame von der Wache der Leipziger Strafverfolgung nach Angabe des Aktenzeichens 26 AR 546/11 und der Erklärung, daß die Ermittlung unter diesem Aktenzeichen von der Generalstaatsanwaltschaft zu ihrer Behörde weitergeleitet worden ist, nach kurzem Einblick ins System mich gleich informieren, daß diese Ermittlung eingestellt worden war?

Ich betone hier, daß ich alle diese Fragen dem Ministerialrat gestellt habe und er sie unbeantwortet ließ.

Jetzt komme ich mit einer generellen Bemerkung. Der Ministerialrat hat bestätigt, daß nach deutschem Recht der Verteidiger mehr Informationsrechte hat als der Beschuldigte ohne Verteidiger. Natürlich müssten beide die gleichen Informationsrechte haben, denn die Abwesenheit eines Vereidigers sollte das Recht auf Verteidigung des Beschuldigten nicht begrenzen. Dieser juristischer „Fehler“, wie alle zahlreichen „Fehler“ im deutschen Recht sind bewußt gemacht.  Meine erste Gerichtserfahrung in Deutschland hat mir klar gemacht, daß ein deutscher Rechtsanwalt im besten Fall vor allem darauf aufpasst, den Richter nicht zu ärgern wenn nicht der schlimmere Fall vorhanden ist, wobei der Rechtsanwalt den Drahtziehern des Prozesses auf Kosten seines Kunden hilft. Ich werde hier keine Einzelheiten nennen, aber ich sage nur, daß ich bei der ersten Gerichtssitzung mit zwei Rechtsanwälten (man hat mich einfach gelogen, daß für eine Strafermittlung ein Verteidiger pflichtig ist und der Familienrechtsanwalt von großer Bedeutung für den Ausgang der Verhandlungen und auch für den Ausgang der Strafermittlung war) den Inhalt der Strafanzeige gegen mich überhaupt nicht kannte. Es ist auch nicht zufällig, daß in Deutschland ein Rechtsanwalt die Unterschrift, also die Zustimmung seines Kunden, nicht braucht um seine Thesen dem Gericht vorzustellen und er seinem Kunden gegenüber nicht anweisungsgebunden ist. Georgi Dimitrov war sehr schlau als er sich beim Leipziger Reichstagsbrandprozess 1933 auf die Leistungen seines Rechtsanwalts verzichtete und sich selber verteidigte.
 

Die nicht stattgefundenen Überprüfung und die Verweigerung zur Ermittlung meiner Strafanzeige

Nur wenige Tage nach dem Ende meiner obengenanntnen Korrespondenz bekam ich eine Post mit dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Leipzig. Auf Grund seiner enormen Bedeutung für die Aufklärung der Situation und als Beweismaterial veröffenliche ich hier das Dokument und gehe gleich zur Sache.

Wie Sie sehen können, wurde der Einstellungsbeschluß am 6. Mai 2014 getroffen – nur etwa anderthalb Monate nach meiner Anwendung an das sächsische Staatsministerium für Justiz und für Europa vom 17. März, 2014, was den Anlaß zur Überprüfung gab. Alleine diese Tatsache spricht deutlich davon, daß es eigentlich keine Überprüfung gegeben hat, was auch vom Inhalt des Dokuments bestätigt wird. Der Staatsanwalt begründet seinen Beschluß mit dem selben Ermittlungsverfahren, das er laut dem Ministerialrat überprüfen sollte.

Ich habe oben erwähnt, daß meine Strafanzeige viel mehr Beschuldigungen und Sachverhälte enthält als meine ersten Beiträge und das ist mehr wahr im Vergleich zum Tatbestand der Ermittlungsverfahren – nur Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zwar nur gegen Jens Kottke. Wenn Sie zu meinem Posten „Die Strafanzeige(n)“ gehen, werden sie merken, daß meine Strafanzeige viel mehrere Tatvorwürfe enthält, darunter Mordverschwörung, Förderung des Menschenhandels, Strafvereitelung im Amt, Zwang zu falschen Aussagen, Verleumdung/üble Nachrede, kriminelle soziale Repressalien gegen mich, Betrug, Inizierung von Diebstahl, Steuerhinterziehung usw. Zum Kreis der Beschuldigten neben Jens Kottke gehören Dietmar Schmidt, sein Partner und ihre Vorsitzende im BKA, der ungarische und rumänische Frauenlieferanten von Kottke, viele unbekannte Personen und die Bundeskanzlerin. Ich habe den Leipziger Polizisten keine Belastungen vorgeworfen aber ich habe gebeten, daß man sie überprüft, ob sie die Telefonate der Opfern abhören und ob sie den Diebstahl meines Handy dem Möbelhändler beauftragt haben.

Dazu enthält meine Strafanzeige viele wichtige Tatsachen, die in meinen ersten Beiträgen nicht enthalten sind und um deren Ermittlung ich bat wie die Strafanzeige der bulgarischen Frau, die in Wohnungen von Jens Kottke und von einem seiner „Kollegen“ in Hamburg gegen ihren Willen prostituieren mußte, die Verleumdungen von Kottke gegen mich in seinen Kommentaren und die neuen Beiträge im Posten „Eindeutige Hinweise zur Zwangsprostitution in Leipzig“. Ich betonte die Notwendigkeit von entsprechenden Ermittlungen in Ungarn, Bulgarien, in der Schweiz und in den USA.

Die Behauptung des Staatsanwalts, daß meine Anzeige vom 22.12. 2011 „keine neuen Sachverhälte enthält, die Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen ergeben würde“ ist so unwahr und unbegründet, daß ich sie als eine Versagung von Justiz gegenüber mir empfinde. Das ist mehr wahr wenn man in Absicht nimmt, daß durch die Ermittlung nur eines Tatvorwurfs die Leipziger Strafverfolger mir den Status eines Verletzten entnommen haben, den ich in meiner Strafanzeige betont und begründet habe. Ich bin selbst kein direktes Opfer des Menschenhandels aber der Menschenhandel hat grob mein Recht auf privates Leben verletzt, in dem man zwangsmäßig mich von der Sexsklavin Lili getrennt hat, weil sie weiter ausgebeutet werden mußte. Und wegen meinem Auftritt zum Schutz der Opfern des Menschenhandels hat man mir das feste Einkommen entnommen, man hat eine Mordverschwörung gegen mich geplant, die man nur wegen Umständen aufgegeben hat, man hat meine Kommunikationen gesetzwidrig überwacht und man hat mir das Handy gestohlen. Wie Sie sehen, enthält der Einstellungsbescheid keine Beschwerdebelehrung, offentsichtlich weil ich nicht als Verletzter gelte mit der von mir zugemuteten Begründung, daß ich kein Opfer des Menschenhandels bin. Aber alle Verletzungen gegen mich sind mit dem Menschenhandel verbunden und ihre eigentliche Ermittlung muß die Fragen beantworten, ob es in Leipzig Sklaverei gibt und ob die von mir erwähnten Staatsbehörden an dieser Sklavenhaltung teilnehmen. Dazu werde ich als Verletzter berechtigt sein, bei Einstellung der Ermittlung Beschwerde einzulegen und Klageerzwingungsverfahren zu verlangen. Mir Justiz zu versagen und damit den Menschenhandel und die Beteiligung an ihm der deutschen Behörden zu schützen sind die eigentlichen Ursachen, warum die Staatsanwälte meine Strafanzeige nicht ermitteln wollen. Die Absurdität der Begründung der Staatsanwälte ist deutlich daran zu sehen, daß während sie meine Belastungen gegenüber den Beamten und Leitern von BKA nicht merken wollen, ermitteln sie mich für Verleumdungen (oder Üble Nachrede?) gegenüber ihnen.

Die Tatsache, daß gegen Jens Kottke für üble Nachrede gegen mich nicht ermittelt wird – Sie können seine Kommentare bezüglich der Strafanzeige gegen mich für Gewalt lesen (und er wußte sehr gut, daß es in dieser Strafanzeige um Rangelei ging, in dem ich zwei Händys in den Händen hielt und sie nicht abgeben wollte), einfach ein Beweis, daß er zu den Unantastbaren in Leipzig gehört und Garantien von der Justiz genießt. Nicht zufällig sind die Kriminellen in Leipzig die einzigen neben den Beamten, die der Meinung sind, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist – denn nur sie scheinen Rechte in diesem Staat zu haben, solange sie ihren Häuptlingen gehorchen. Angespornt von der staatlichen Unterstützung behauptet hier eine(r) von ihnen, daß ich meine Ex-Frau anschaffen lassen wollte.

Ich möchte bemerken, daß die Ermittlung am 6. Mai eingestellt wurde, während der Ministerialrat am 12. Mai auf meine Anfrage mir schrieb: „ich gehe davon aus, daß Sie im Falle einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 171 Satz 1 (der StPO) Bescheid erhalten“. Ich überlasse Ihnen zu entscheiden, ob der kurierende Beamte des Justizministeriums wirklich nicht wußte, daß 6 Tage vorher die Ermittlung eingestellt wurde oder die ganze Korrespondenz doch eine Justizspielerei war.

Auf jeden Fall empfinde ich die eigentliche Versagung von Justiz als Ausdruck einer Machtlosigkeit.  
 

Die absurde fragwürdige Ermittlung

 
Gehen wir aber zum wichtigsten Teil des Einstellungsbescheids – zur ursprünglichen Ermittlung, die die Begründung ist, meine Strafanzeige nicht zu ermitteln, und die keiner von der Justiz überprüfen will.

Diese Ermittlung ist nur gegen Jens Kottke und nur wegen Menschenhandel zum Zweck der sexsuellen Ausbeutung – trotz der Tatsache, daß ich schon im ersten Beitrag ausgiebig über BKA geschrieben und viele wesentliche Fragen zum Verhalten der Leipziger Polizei gestellt habe. Das beweist, daß man gegen die Behörden und ihre Representanten einfach nicht ermitteln will.  Den wichtigsten Grund habe ich schon erklärt und nun ergänze ich. Wegen meinem Umgang mit Dietmar Schmidt und seinem Partner kann man nicht bei einer Anhörung nur allgemeine Fragen stellen, wie wahrscheinlich der Fall mit Kottke ist, den ich niemals getroffen habe. Ich habe die Beweise für diesen Umgang und die BKA Beamten können ihre Entlarvung nicht umgehen, denn wie zuvor bin ich sicher, daß nichts schriftliches zu meinen Treffen mit BKA in der Bundesbehörde zu finden ist.  

Vom Dokument wird klar, daß das Ermittlungsverfahren gegen Jens Kottke wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Aktenzeichen 103 UJs 15832/11 hatte und nach weniger als vier Monaten, am 9. Mai 2011, eingestellt wurde. Zum Vergleich hat die Ermittlung zum Diebstahl meines Handys fast 6 Monate gedauert. Selbst die Dauer des Verfahrens spricht von reiner Formalität des Verfahrens und diese Formalität ist am besten an den Ermittlungshandlungen zu erkennen – „Einvernahme einer Vielzahl von Prostituierten und Anhörung des Beschuldigten Kottke“.

Ich betone gleich, daß sich die Ermittler auf Einvernahme von Prostituierten begrenzt haben, trotz der Tatsache, daß ich am 18. Februar 2011 hier mit dem SMS von Lili bewiesen habe, daß ihre hier von Kottke annoncierten Aussagen unwahr sind und sie zu ihnen gezwungen worden war. Aus dem Dokument wird es klar, daß man nach Zwang zu falschen Aussagen überhaupt nicht ermittelt hat. Dieser Umstand spricht eindeutig darüber, daß die Ermittler nicht die Wahrheit wollten, sondern nur sie zu verstecken.        

§ 27 (1) des Überreinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels sagt klar, daß Ermittlungen oder Strafverfoflgungen bezüglich Menschenhandel nicht abhängig von einer Anzeige oder von einer Anklage des Opfers gemacht werden sollen (wegen ihrer Abhängigkeit von den Verbrechern). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nicht nur das gemacht, aber eigentlich sich auf Einvernahme der abhängigen Frauen begrenzt – nicht zufällig hat Deutschland dieses Überreinkommen seit 2005 nicht ratifiziert. Es ist unklar ob Ungarinnen, Rumänninen oder deutsche Frauen einvernommen wurden, aber das ist interessant nur vom Gesichtspunkt der Anonimität der Opfern des Menschenhandels, das heißt, ob man in diesem Fall eine Ausnahme gemacht hat und die wirklichen Namen einiger Ungarinnen oder Rumäninnen in Ermittlungsakten erschienen sind. Die Tatsache ist, daß unter dem kriminellen Terror in Deutschland und in Leipzig alle von den Menschenhändlern und den hinter ihnen stehenden Behörden abhängig sind und das gilt besonders für die sozial schwachen deutschen Frauen, die als Prostituierten tätig sind. Genau weil die deutschen Frauen in Leipzig völlig abhängig und dadurch kontrollierbar von den Menschenhändlern sind, hat man die ausländischen Sexsklavinnen in ihrer Anwesenheit brutal geschlagen. Diese Frauen werden auch zur Ausbeutung gezwungen, in dem man ihnen nicht erlaubt, selber Wohnungen zu mieten oder auf der Straße zu arbeiten und obwohl leichter, Gewalt bei ihnen ist auch oft zu treffen. Kann eine deutsche Prostituierte in Leipzig sich leisten gegen Jens Kottke, hinter wem die Behörden stehen, zu zeugen? Nein, überhaupt nicht. Erinnern Sie sich an Mandy Kopp und Beatrix E., die, nachdem sie im Richter ihren ehemaligen Kunden erkannten, angeklagt und zum Gericht gebracht wurden? Und hier geht es nicht um einen pensionierten Richter sondern um einen Mann, der der Obrigkeit von Leipzig und von Deutschland viel Geld vom Menschenhandel liefert. Oder nehmen Sie meine eigene Geschichte – am 16. April 2010 hat BKA meine Identität aufgedeckt und am 20. April 2010 schrieb man mir, daß mein festes Einkommen mir entnommen wird. Und man hat mich nicht ermordet nur weil sich der kanadische Vermittler und seine Behörde dagegen eingesetzt hatten. Die traurige Wahrheit ist, daß die kriminellen Entscheidungsträger in Deutschland alles mit jedem Bürger tun können, so lange der soziale Preis akzeptabel ist, und bei Prostituierten ist er als Regel billig.

In dieser Verbindung will ich bemerken, daß die zwei ausländischen Frauen, die ihre Kommentare über ihre Vergangenheit in Leipzig hier überlassen haben, nicht mehr mit ihren Erzählungen zurückgekommen sind, wie sie planten, und ich fürchte für Sie. Ich habe den Ministerialrat gefragt, ob man technisch auf die IP-Adressen der Kommentatore zu meinem Blog kommen kann und er hat diese Frage nicht beantwortet, aber ich kenne die Antwort und sie is „ja“. Ich kann sagen, daß die eine der Frauen aus Chroatien war – so lang sind die Hände der westlichen Menschenhändler mit ihren neokolonialen Marionettenregimen durchaus Osteuropa. Ich möchte meine Gleichsinnige bezüglich der Sklaverei mahnen, ihre Kommentare zu diesem Blog nur von öffentlichen Computers zu machen, damit die Behörden des Menschenhandels ihre Identität nicht entdecken können.

Ich habe den Ministerialrat gefragt, ob im Rahmen der Ermittlung Vorbeugungsmaßnahmen zum Schutz der Frauen getroffen worden sind und er hat auch diese Frage nicht beantwortet. Ich beantworte hier für ihn – trotz der groben Belastungen von brutaler Gewalt, Zwang und Gefangenschaft von hunderten Frauen hat man überhaupt keine Vorbeugungsmaßnahmen getroffen. Man wollte das Geschäft der Menschenhändler nicht stören und keine der Opfern glauben lassen, daß etwas sich ändern kann. Zu diesem Zweck hat man gleichzeitig und sehr aktiv die Ermittlung gegen mich durchgeführt. Lili wurde im Rahmen dieser Ermittlung schon am 7. Februar 2011 „einvernommen“ und zu falschen Aussagen gezwungen und ich kenne noch eine Ermittlungshandlung gegen mich, zu der ich mich in meiner Strafanzeige Fragen gestellt habe.  Und genau in der Periode der Ermittlung – im Frühjahr von 2011 hat sich die Situation der Ungarinnen deutlich verschlechtert, wie Sie in meinem Posten „Eindeutige Hinweise für Zwangsprostitution bei den Ungarinnen“ lesen können.

In Deutschland werden bei jeder Anklage einer Frau für Gewalt gegen ihren Ehemann strenge Vorbeugungsmaßnahmen getroffen, man behandelt ihn wie Verbrecher und er wird von seinen Kindern getrennt egal wie absurd die Anklage sein kann – wie in meinem Fall, wo in der Strafanzeige stand, daß meine Gewalt darin bestand, daß ich zwei Handys fest in meinen Händen hielt und sie nicht abgab. Nach den ersten Gerichtsverhandlungen besuchte ich eine Sitzung des Leipziger „Väteraufbruch für Kinder“.  Ich wurde erschüttert von dem was ich gesehen und gehört habe. Ich bin überzeugt, daß die meisten der Männer da zu einer Gewalttat unfähig waren. Es war deutlich zu merken, daß sie von der Trennung mit ihren Kindern viel leideten und zu allem, einschließlich zu Erniedrigungen vor den Beamten, die zuständig für ihren Umgang mit den Kindern waren, bereit waren um etwas mehr Zeit mit ihren Kindern zu sein. Dank der deutschen Justiz eine Anklage für Gewalt – begründet oder unbegründet, wahr oder absurd, reicht völlig aus für einen Ehemann seine Vaterrechte zu verlieren. Damit erfüllt diese Justiz einen ganz wichtigen und schmutzigen Auftrag – die deutsche Familie zu zerstören und damit die Bevölkerung des Landes zu mindern und die Qualität der neuen Generationen zu schädigen.

Dagegen, bezüglich Menschenhandel und Prostitution, wo es eigentlich viel mehr Gewalt und Zwang gibt, werden als Regel keine Vorbeugungsmaßnahmen unternommen, einschließlich im Fall Leipzig, weil in diesem Umfeld die Justiz den Auftrag erfüllt, die ungestörte Funktionierung des Menschenhandels zu sichern.

Im Einstellungsbescheid lesen wir: „Dem Beschuldigten lag zur Last......Frauen aus Ungarn und Rumänien gegen ihren Willen zur Prostitutionsübung gezwungen zu haben und Ihnen entweder die Einkünfte abgenommen zu haben oder ihnen lediglich einen geringen Teil belassen zu haben“. Eigentlich habe ich in meinen Beiträgen geschrieben, daß die Frauen zur Prostitution vor allem in Ungarn von der ungarischen Organisation gezwungen werden und in manchen Fällen in Deutschland, einschließlich in Leipzig, von dem ungarischen Frauenlieferant von Kottke. Schon bei Überquerung der deutschen Grenze sind alle Ungarinnen Sexsklavinnen und Menschenware. Kottke nimmt teil an der Kontrolle der Frauen und vor allem an ihrer „Produktivitätssteigerung“ - an ihrem Zwang zur „Vielseitigkeit“, zu den 24-Stunden Arbeitstagen, zur Gefangenschaft usw. Ich habe niemals geschrieben, daß Kottke finanzielle Beziehungen zu seinen ungarischen Opfern hat. Dagegen schrieb ich, daß Kottke seine Wohnungen nicht den Ungarinnen, sondern seinem ungarischen Partner vermietet, der sie an seine Sexsklavinnen für 135 euro weiter vermietet, von denen 85 euro für Miete an Kottke gehen (genau so viel wie die deutschen Frauen ihm zahlen) und die übrigen 50 euro der ungarischen Organisation gezahlt werden als eine Art Tagesmiete für die Nutzung ihrer menschlichen Ware. Die Tatsache ist, daß die schmutzige Arbeit bezüglich den Ungarinnen vor allem vom Ungaren verrichtet wird. Kottke aber nimmt direkt (er hat Lili das Abendessen mit mir verboten und verhindert) und indirekt auch teil und deshalb sagen die Ungarinnen, daß sie zwei Bosse – einen deutschen und einen ungarischen, haben.

Sie irren sich aber, wenn Sie glauben, daß die Ermittler meine Beiträge nicht aufmerksam gelesen haben. Sie haben absichtlich alle Tatvorwürfe Kottke zugeschrieben um Ermittlungshandlungen gegenüber dem Ungaren (und auch dem Rumänen) zu vermeiden. Ich glaube, ich habe geschrieben, daß das oberste Prinzip der Geheimhaltung der Sklaverei ist, daß nichts über den Menschenhandel auf Papier erscheinen darf und ich kann mir nicht vorstellen, daß die persönlichen Angaben des Ungaren oder eines anderen Dispatchers dieser internationalen Sklavenhalterorganisationen in irgenwelche Ermittlungsakten erscheinen kann. Das wäre alleine eine ungeheure Gefahr für diese Organisationen, denn da wird man die Möglichkeiten haben durch Telefonverbindungen usw zu ihren Entscheidungsträgern zu gelangen. Dazu alle Handlungen dieser Dispatchers sind gesetzwidrige und stellen Verbrechen dar und deshalb sind auch formelle und allgemeine Anhörungen undenkbar. Ich glaube, die physische Beschreibung des Ungaren in diesem Blog hat seine Ersetzung mit einem anderen „Kollegen“ verursacht. Deshalb bat ich in meiner Strafanzeige, die laut der Ermittler keine neuen Sachverhalte enthält, daß man den Ungaren über seine Tätigkeiten in Deutschland verhört und feststellt, ob er Steuer in Deutschland, wo er seine Einkünfte „erwirtschaftet“, zahlt und wie er seine Tätigkeit legalisiert hat. Mit der Zuschreibung aller Tatvorwürfe an Kottke hat man ihm kein Unrecht getan, denn wie ich schon gemerkt habe, wenn sich heraustellt, daß sein Partner Verbrecher ist, stellt sich unvermeidlich die Frage, wer Kottke ist.

Die Ausschließung des Ungaren und der BKA Beamten von den Ermittlungshandlugen, die absurde Versagung meine Strafanzeige zu ermitteln, die Nichtermittlung des Zwangs zu falschen Aussagen von Lili und die Tatsache, daß obwohl angeblich die Ermittlung auf der Grundlage meines ersten Beitrags eigeleitet hat, niemand von der Ermittlern weder mit mir gesprochen hat noch mich zu Aussagen gesucht hat, bedeuten, daß diese Ermittlung sogar den bescheidenen Forderungen einer Formalität nicht entspricht. Sie sind gleichzeitig die stärksten Hinweise darauf, daß Ermittlung 103 UJs 15832/11 sogar nicht eine reine Formalität war, sondern zum Zweck hatte den Menschenhandel in Leipzig und die Beteiligung an ihm der Staatsbehörden zu beschützen.

Meine Kommentare hier sind basiert auf der Annahme, daß der Einstellungsbescheid den wirklichen Umständen entspricht. Ich habe aber Schwierigkeiten davon überzeugt zu sein bis ich Antworten auf alle meine unbeantworteten Fragen bekomme und die Akten der Ermittlung gegen Jens Kottke sehe. Ob Ermittlung 103 UJs 15832/11 im Frühjahr 2010 stattgefunden hat oder nicht ist nicht so wichtig, denn so wie so war das überhaupt keine eigentliche Ermittlung und keine meiner Belastungen, die auf meinen eigenen Erlebnissen und oft auf Sachbeweisen basiert sind, hat man ermittelt. Der hier veröffentlichte Einstellungsbescheid ist ein Sachbeweis, daß es weder Überprüfung der Ermittlung gab, noch eine Ermittlung gegeben hat, die wenigstens den formellsten Anforderungen einer Ermittlung entsprach. Damit ist das Dokument ein Beweis, daß die deutsche Justiz mir das Recht auf Rechtssprechung total verweigert hat und damit das Legalitätsprinzip verstoßen hat. Diese Verweigerung beweist, daß die deutsche Justiz nicht der Bekämpfung des Menschenhandels dient, sondern genau wie BKA die Sklavenhaltung bedient. Anders kann es nicht sein, denn die Menschen, die diese Behörden kontrollieren und ihnen Aufgaben stellen, sind die selben und die eigentlichen Betreiber dieses großen und massenhaften Verbrechens. Deutschland ist ein Staat der Menschenhändler und das selbe gilt für seine Behörden und Justiz. Dietmar Schmidt und sein Partner haben besonders viel gelacht, als ich ihnen sagte, daß ich mich an die Staatsanwaltschaft wenden würde und dieser Posten gibt Ihnen die Erklärung darüber.

Die Verweigerung der Rechtssprechung ist zugleich ein Ausdruck der Machtlosigkeit der Justiz der Sklavenhaltung meine Argumente zu bekämpfen. Die Stärke der Menschenhändler liegt an ihrer Macht, die aber nur Aussagen bringen kann,  während meine Stärke an der Wahrheit liegt, die mir Beweise und entsprechende Umstände gebracht hat. Sie haben es nicht geschafft, meine Beweise zu vernichten, was es ihnen mehrmals in der Sächsischen Affäre gelungen ist, und Tatsachen, Sachbeweise und Umstände sind stärker als Aussagen. Sicher haben die Juristen des Menschenhandels verstanden, daß wenn man im Deutschlandsumpf der Verbrechen steckt, ähnlich mit einem physischen Sumpf, je mehr man sich bewegt, desto tiefer man sinkt

 In meinem Fall verhält sich die Justiz genau so wie sie sich in der Sächsischen Affäre verhalten hat – die Ermittlungen gegen die Unantastbaren in der organisierten Kriminalität und in den Behörden werden eingestellt oder einfach nicht eingeleitet, während man diejenigen, die ihnen widerstehen langzeitig „ermittelt“ werden. Es ist bemerkungswert, daß die Handlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig im vollen Einklang mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem sächsischen Justizministerium stehen und die Unterstützung der letzteren genießen, wie neben dem Einstellungsbescheid meine Korrespondenz mit dem Justizministerium zeigt. Das ist einfach die Ausübung der Garantien für Unbestraffheit für die Ausführung und Beschützung des Menschenhandels. Die höchsten deutschen Entscheidungsträger haben diese Garantien von den Amerikanern bekommen und sie geben weiter diese Garantien nach unten an die Staatsbeamten und die Mitglieder der Organisierten Kriminalität, die Bezug auf die Sklaverei haben. Das Problem ist aber, daß sich die Kräfteverhältnisse in der Welt schnell und nicht zum Gunsten der Menschenhändler ändern und nach einigen Jahren diese Garantien nicht mehr wirksam sein werden. Und da werden alle Unantastbaren für ihre Verbrechen zahlen müssen, denn die Wut von diesen Verbrechen kocht.    

 

Dienstag, 21. August 2012

Meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Staatsanwaltschaft

Überblick




In diesem Posten erzähle ich über meine Besuche und Gespräche in der Leipziger Staatsanwaltschaft im Sommer 2012.
Gegen mich doch läuft eine Ermittlung und nach dem Staatsanwalt sind die Anzeigeerstatter BKA und Jens Kottke. Strafanzeige(n) mit den entsprechenden Unterlagen, einschließlich die Aussagen, sowie jegliche Unterrichtung um den eigentlichen Tatvorwurf werden mir verweigert.
Meine eigene Strafanzeige wegen Menschenhandel ist eingestellt worden, wobei der Einstellungsbescheid mir auch verweigert wird.
Feststellung: die obernerwähnten Verweigerungen sind rechtswidrig und können nur der Versagung meiner Rechtsprechung und der Unterstützung der Sklavenhalter dienen. Da diese Feststellung zu schlimm und bedeutend ist, beschließe ich sie zur Prüfung zu stellen, so daß ich zur Eindeutigkeit gelangen kann.
Der Posten endet mit Aufruf zur Leipziger Staatsanwaltschaft die Rechtsnormen der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir die Strafanzeigen mit den entsprechenden Unterlagen und den Einstellungsbescheid zu schicken.
Ich rufe auch den Generalbundesanwalt auf meine Anzeige nach den Rechtsnormen zu behandeln.

     
Aus persönlichen Gründen habe ich in diesem Sommer Leipzig besucht. Ich nutzte die Gelegenheit aus um mich nach dem Sachstand der in diesem Blog erwähnten Strafanzeigen zu erkundigen. Zuerst beschreibe ich meine Behandlung und dann komme ich mit meinen Kommentaren zu ihr.

Am 23. Juli besuchte ich die Staatsanwaltschaft in Leipzig. Ich gab der Dame beim Eingang die Aktennummer vom hier veröffentlichten Brief der sächsischen Staatsanwaltschaft an, erklärte den Grund meines Besuchs und bekam einen Besucherschein für Zimmer 217. Vor dem Zimmer bat mich eine Angestelltin etwa 2 Minuten abzuwarten und ich hatte Zeit an der Tabelle neben der Tür zu lesen, wer im Zimmer sein sollte. Es waren zwei Damen mit den Stellungen von Justizsekretärin und Justizangestelltin und ich glaube, da war die Archive von Abteilung VIII der Staatsanwaltschaft. Nach einigen Minuten bat man mich noch weiter abzuwarten und machte man mir klar, daß ich doch Zimmer 207 betreten sollte, wo schon eine rege Bewegung deutlich zu sehen war – einige Angestellten, darunter eine der Damen vom Zimmer 217 mit Akte(n), kamen in und heraus. Ich ging zur Tür und von der Tabelle verstand ich, daß der Leiter der Abteilung VIII Herr Dr. Lieber mein Gesprächspartner sein sollte. Etwa 30 Minuten nach meiner Ankunft empfing er mich höflich und unterrichtete mich, daß eine Ermittlung gegen mich doch lief, wobei er mir eine Aktennummer von einem Aktenumschlag weit entfernt von mir – als ob ich auf ihn zugreiffen würde, vorzeigte – 817 Js 21379/11. Das war das einzige was man mir in diesem Treffen in schriftlicher Form gezeigt hat. Ich fragte nach dem Tatbestand der Ermittlung und verstand, daß die Grundlage meine ersten Posten im Blog www.sexsklaverei.com waren. Man sagte mir, daß einige Leute das von mir beschriebene als unwahr hielten und man erwähnte die Beschreibung meiner Gespräche mit den BKA-Beamten. Selbst der Tatbestand blieb mir unklar und ich verstand vom Gespräch, daß man noch nicht sicher war, ob es um Verleumdung oder üble Nachrede meinerseits ging. Ich bat um die Strafanzeige gegen mich und um die Aussagen von Lili, aber mein Gesprächspartner sagte, daß ich sie erst nach dem die Ermittlung abgeschlossen wird, bekommen würde.

Herr Lieber unterrichtete mich um mein Recht mich nicht zu äußern und lud mich ein Stellung zu nehmen und meine Aussagen aufzunehmen. Ich drückte meine Meinung aus, daß in meinem Fall die deutschen Behörden ihre rechtliche Verpflichtung, jedes Signal für Menschenhandel zu untersuchen, nicht erfüllt hatten und die Frage für meine Schuld sollte kommen erst nachdem man meine Anzeigen gründlich ermittelt und ihre Unwahrheit nachgewiesen hat. Ich betonte, daß es im Blog nicht um einzelne korrupte Beamten ging, sondern um rechtswidrige institutionelle Politik, die zu Vorstoßen gegen die Gesetze seitens der Vertreter der entsprechenden Institutionen führt. Da ich auch keine richtige Aufklärung über meine Beschuldigung bekommen hatte, sagte ich, daß ich erst im Gerichtssaal Außerungen machen werde und bis dann würde ich weder Aussagen geben noch unterschreiben. Sonst erlaubte ich meinen Paß zu kopieren (für die Angaben) und gab meinen Wohnsitz in Kanada an. Ich will betonen, daß die Strafverfolgung diesen Wohnsitz seit letztem Dezember auch offiziell hat, wie Sie vom Brief an mich der sächsischen Staatsanwaltschaft sehen können.

Ich fragte nach den Strafanzeigeerstattern. Nach einiger Zeit und Zögerung hörte ich um BKA und erst gegen Ende des Gespächs hörte ich den Namen von Jens Kottke.

Obwohl der Abteilungsleiter die Verspätung meines Empfangs am Anfang unseres Gesprächs mit der Notwendigkeit meine Akte durchzulesen um sich auf das Gespräch mit mir vorzubereiten begründet hatte, nichts in seiner Teilnahme am Gespräch deutete darauf hin, daß er sie gerade durchgeschaut hatte. Er vermied Antworten zu meinen Fragen zur Ermittlung zu geben mit den Erklärungen, daß er zum Gefragten nichts wußte, dazu sollte der zuständige Sachbehandler im Urlaub sein. Auch der Name des Sachbehandlers trotz meiner Bitte wurde mir nicht gegeben (ich hatte noch zwei Wochen in Leipzig).

Ich bat Herrn Lieber die 16- und 24-Stunden Arbeitstage der Ungarinnen zu kommentieren, aber er tat als ob er mich nicht gehört hatte.

Ich fragte ihn, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann und er beantwortete, daß er das nicht wußte.

Da es mir klar war, daß ich keine Information über die Ermittlung gegen mich bekommen würde, fragte ich nach den Entwicklungen um die Strafanzeigen, die ich erstattet hatte. Herr Lieber beantwortete, daß er keine Beziehung zu diesen Ermittlungen hatte und nichts davon wußte. Das wunderte mich, denn meiner Meinung nach sollte seine Ermittlung abhängig von diesen Ermittlungen sein. Ich fragte ihn wer für diese Ermittlungen zuständig war. Er sagte, er wußte auch das nicht – die Staatsanwaltschaft sei groß mit vielen Leuten und jede Abteilung hatte ihr Fachgebiet. Das sollte meiner Meinung nach bedeuten, daß er wenigstens wissen sollte, welche Abteilung sich mit Menschenhandel beschäftigte. Ich sagte aber nichts dazu, sondern fragte nur, ob seine Abteilung sich mit Verleumdungen beschäftigte, was er bestätigte. Ich drückte meine Überraschung aus, daß man nach der Aktennummer meiner Strafanzeige die Ermittlung gegen mich aufgespurt hatte, die Ermittlung aber der selben Anzeige nicht aufspuren konnte, aber es folgte keine Reaktion. Ich bat ihn als Staatsanwalt mir zu raten, was ich am besten tun sollte, um mit der Entwicklung um meine Strafanzeigen bekannt zu werden. Er riet mir einen Anfragebrief zu schreiben. Da ich ihn fragte, ob ich diesen Brief zur Staatsanwaltschaft bringen sollte, um einen Empfangsschein zu bekommen, sagte er, daß ich den Brief einfach in einen Briefkasten stecken sollte. Ich bemerkte, daß die Prozeduren der deutschen Justiz recht lächerlich sein würden, wenn die eigentliche Situation nicht so tragisch wäre. Ich fragte, ob bei einem Prozeß gegen mich ich Zugang zu den Ermittlungsakten bekommen würde und er bestätigte das.

Wohl verstehend, daß das Ziel des Treffens mir so wenig wie möglich Information zu geben und die Übergabe der standarten für Beschuldigte Information und schriftliche Unterlagen zu vermeiden war und ahnend, daß meine Strafanzeige zu keiner Ermittlung geführt hatte, bedankte ich mich zu Herrn Lieber für seine Zeit, bemerkte, daß ich Verständnis dafür hatte, daß Beamte die Anweisungen von oben unabhängig von ihrem Charakter ausführen müßten, und ging.

Beim Eingang/Ausgang bat ich die von mir iniziierte Ermittlung von der Aktennummer meiner Anzeige aufzuspuren und die Dame sagte, daß die Ermittlung abgeschlossen war. Ich fragte, ob das bedeutete, daß die Ermittlung eingestellt war (die Information war wichtig und ich traute nicht meine Deutsch Kenntnissen) und sie bestätigte das. Ich mußte feststellen, daß Herr Dr. Lieber mir einen sehr unpassenden Ratschlag gegeben hatte wie ich am besten zur Auskunft über diese Ermittlungen kommen konnte..



Ich besuchte danach die Dienststelle des Generalbundesanwaltes an der Karl-Heine Straße 12. Ich wollte mich nach dem Sachstand jener Punkte meiner Strafanzeige erkundigen, die meiner Meinung nach zur Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes gehörten wie die Handlungen von BKA. Mir wurde gesagt, daß diese Dienststelle Kommunikationen zum Generalbundesanwalt nicht vermittelt. Sonst war der Herr höflich und schrieb mir die Kontaktangaben des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe auf. Doch auf dem Zettel stand nichts mehr als im Internet. Ich mußte aufgeben den Generalbundesanwalt zu kontaktieren..



Am selben Tag besuchte ich den Polizeirevier Leipzig West und erfuhr, daß die Akte von der Ermittlung für den Diebstahl meines Handy letzten Oktober der Staatsanwaltschaft überreicht worden war.

Am 25. Juli besuchte ich wieder die Staatsanwaltschaft in Leipzig und erhielt einen schriftlichen Einstellungsbescheid, nachdem die Tat keinem der Beschuldigten mit einer zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

Unter der Beschwerdebelehrung nahm ich den Bescheid zur Kenntnis und fragte an, ob jemand von den Beschuldigten mit der Polizei in Verbindung stand. Ich gab meine Adressen in Leipzig und in Kanada und bis heute habe ich keinen Bescheid bekommen.



Einige Tage später besuchte ich zum dritten mal die Leipziger Staatsanwaltschaft um den Einstellungsbescheid für die von mir iniziierte Ermittlung zu bekommen. Der Angestellte am Eingang sprach am Telefon mit dem zuständigen Staatsanwalt oder Staatsanwältin und danach unterrichtete er mich, daß ich keinen Einstellungsbescheid kriechen würde. Ich fragte nach der Ursache und er antwortete, daß der zuständige Staatsanwalt so entschieden hatte.



Ich habe absichtlich keine Kommentare bis jetzt gemacht – unter Ihnen gibt es sicher Juristen oder sonstige sachkündige, die viel besser als ich die Handlungen der Leipziger Staatsanwälte beurteilen können. Trotzdem versuche ich hier nach meinen eigenen Möglichkeiten und Kapazität diese Handlungen einzuschätzen. Zuerst eine Verabredung – ich kann Verantwortung übernehmen nur für die Richtigkeit der Übergabe meiner Gespräche in der Staatsanwaltschaft nicht für die eigentliche Umstände. Ob man mein Gespräch mit dem Staatsanwalt aufgenommen hat, ist mir egal – ich schreibe in diesem Blog nur die Wahrheit, ob man mir aber die Wahrheit sagt, kann ich nicht wissen.

Ich beginne mit meiner Behandlung als Beschuldigter. Artikel 136 der deutschen Strafprozeßordnung besagt, daß dem Beschuldigten zu eröffnen ist, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Ich glaube das Strafprozeßrecht sieht vor, daß er auch Akteneinsicht nehmen darf. Genau deshalb hat man mich am 23. Juli ins Zimmer 217 zur Vorsprache zugelassen – als jeder Beschuldigter, der von Abteilung VIII ermittelt wird, um Auskunft über meinen Tatvorwurf einzuholen. Als Nachweis veröffentliche ich hier den Besucherschein. Wenn Sie sich aber ihn genauer anschauen, werden Sie auch den Beweis finden, daß meine Vorsprache im Zimmer 217 nicht stattfand – es gibt keine Unterschrift und keinen Stempel für die Vorsprache, die jenigen auf der rechten Seite sind vom Ausgang. Herr Dr. Lieber, der seinen Worten nach nur sehr wenig über meine Akte wußte, weiß sehr gut und genug, warum ich die standarte Behandlung eines Beschuldigten nicht bekommen durfte und warum er mir nicht erlaubt hat, über die Tat, die mir zu Last gelegt worden ist, unterrichtet zu werden, indem er mich zu sich einlud, fast nichts sagte und eigentlich nichts vorzeigte. Ein Hinweis auf die ersten Posten des Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com mit der Bemerkung, daß bestimmte Leute das geschriebene in diesen Posten unwahr halten, ist keine Beschreibung einer Straftat, besonders von einem Doktor in Jura. Ich bin aber sicher, daß dieser Umstand nichts mit Kompetenzproblemen zu tun hat, sondern mit einer bestimmten zielgestrebten juristischen Logik. Die Erklärung, die ich selbst finden kann, ist sehr beunruhigend: erstens, die Strafanzeige und die gezwungenen Aussagen einer Sexsklavin sind besonders nach der Veröffentlichung des SMS von Lili Nachweis nicht für meine Straftat, sondern für Verbrechen seitens des Anzeigeerstatters – Jens Kottke, und deshalb will man sie mir nicht geben, zweitens, vielleicht noch wichtiger - wenn ich die konkreten Beschuldigungen gegen mich kenne, kann ich mein Recht, zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beanzutragen, üben. Es ist klar, daß die Staatsanwaltschaft in Leipzig, die schnell und still die Ermittlung meiner Strafanzeige eingestellt hat, genau das nicht will. Und wer nachdenken will, ob Herr Dr. Lieber wirklich sehr wenig über meine Akte wußte, soll sich zwei Fragen stellen und versuchen sie zu beantworten: erstens, wie und warum bin ich in sein Kabinett gelandet anstatt die Auskunft einzuholen und herauszugehen: und zweitens, ob ein Staatsanwalt, der nur sehr wenig über eine Akte weiß, den Beschuldigten zu einer Vernehmung einladen würde – das Mikrofon war auf dem Tisch und Herr Dr. Lieber war bereit gleich zu beginnen. Ich weiß nicht, ob es rechtswidrig ist, einem Beschuldigten, dem man die Straftat nicht erklärt hat, zu Äußerungen über seine Beschuldigung zu bewegen, aber ich finde es unzulässig und unethisch. Ich betone hier nur, daß ein eventuelles Unkenntnis zur Akte kein Grund sein soll mir den Tatvorwurf nicht zu erklären – dazu war meine Akte bei ihm, wenn nicht, konnte er mich zurück ins Zimmer 217 schicken.

Ich betrachte die Absichten des Staatsanwaltes mir die Strafanzeigen erst nach dem Abschluß der Ermittlung vorzuzeigen als grobe Verletzung meiner Rechte und es wird bedauernswert sein, wenn diese Absichten nicht rechtswidrig sind. Die Strafprozeßordnung sagt, daß man dem Beschuldigten die Gelegenheit vom Anfang geben soll, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen. Wie kann ich im Prinzip das machen, wenn ich die Strafanzeigen gegen mich und damit auch die konkreten Beschuldigungen nicht kenne?


Noch eine Bemerkung zur Prozedur in Verbindung mit meinen Strafanzeigeerstattern. Ich weiß nicht, ob BKA und Jens Kottke eine gemeinsame Strafanzeige gegen mich oder zwei einzelne Strafanzeigen gegen mich erstattet haben, die zu einer Ermittlung gegen mich geführt haben. Ich freue mich aber über die Zusammensetzung meiner Strafanzeigeerstatter. Im Frühjahr von 2010 hat BKA sehr viel den Leipziger Menschenhändlern geholfen – bei der Neutralisierung det deutschen Frau, bei der Versteckung von Lili und meinen anderen ungarischen Bekannten von mir. Deshalb freue ich mich, daß die geheime, verbrecherische Zusammenarbeit zwischen Kottke und BKA nun auch mit einem öffentlichem Ausmaß in Verbindung mit der Strafanzeigeerstattung gegen mich bestätigt wird. Sie sind ein sehr passendes Paar, die gehören einfach zusammen. Aber ich gestehe, daß ich überrascht wurde zu erfahren, daß die Strafanzeige von BKA gegen mich bei der Leipziger Staatsanwaltschaft behandelt wird. Ich werde mich wundern, wenn diese Staatsanwaltschaft und das Leipziger Gericht Zuständigkeit haben, die Handlungen einer Bundesbehörde wie BKA zu beurteilen. Deshalb habe ich den Strafverfolger gefragt, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann. Mit der typischen für ihn Bescheidenheit antwortete der Staatsanwalt, daß er das nicht wußte. Ich verstehe seine Antwort als Anerkennung, daß er als Staatsanwalt in der Leipziger Staatsanwaltschaft für die Handlungen vom BKA nicht zuständig ist. Ich bestehe darauf, daß die Strafanzeige vom BKA gegen mich von einer Strafverfolgungsinstitution behandelt wird, die nicht nur für mich, sondern auch für die Handlungen der anderen Seite zuständig ist. Das andere ist eine Willkür zu meinem Nachteil, was nicht erlaubt sein sollte. Dazu verstehe ich nicht die rechtliche Begründung von BKA sich genau an die Leipziger Staatsanwaltschaft zu wenden – das Blog habe ich in Kanada, geschrieben, also der Tatort ist im Ausland, meine Treffen mit BKA fanden neben Eisenach, also in Thüringen, statt, BKA befindet sich in Wiesbaden und ich bin in Leipzig seit Juni 2010 abgemeldet.

Kurzum: mit Ausnahme des Rechts mich nicht zu äußern, wurden alle meine anderen Rechte als Beschuldigter willkürlich und in den meisten Fällen rechtswidrig verletzt.

Noch schlimmer wurde ich von der Staatsanwaltschaft als Anzeigeerstatter behandelt. Zwar hat man mir den Einstellungsbescheid über die Ermittlung wegen des Diebstahls meines Telefons gegeben, aber der wichtigste Grund diesen Bescheid zu fordern war die Reaktion der Staatsanwaltschaft in diesem Fall mit der Reaktion der selben bezüglich des Einstellungsbescheids in Verbindung mit meiner Strafanzeige wegen Menschenhandel zu vergleichen. Nicht zufällig habe ich beide Einstellungsbescheide in verschiedenen Tagen gefordert. Den zweiten, wichtigeren Bescheid habe ich nicht bekommen, aber der Vergleich ist da! Hier veröffentliche ich die erste Seite des Einstellungsbescheids über den Diebstahl. Ich habe ihn bekommen, weil ich ihn forderte. Ohne Zweifel forderte ich auch den wichtigeren Einstellungsbescheid aber den habe ich nicht bekommen. Wieder ist die Erklärung, die ich gefunden habe, sehr beunruhigend: ein Einstellungsbescheid erlaubt dem Strafanzeigeerstatter Beschwerde zu machen, die von der vorgesetzten Behörde behandelt werden muß, und noch wichtiger – wenn der Strafanzeigeerstatter auch Geschädigter ist (und ich bin Geschädigter – man hat mein Recht auf privates Leben verletzt, in dem man Lili mit Zwang von mir trennte, man hat meine Telefone rechtswidrig abgehört oder sogar mich unter Beobachtung gestellt und wegen meinem Einsatz gegen den Frauenhandel in Leipzig hat man mir das Einkommen entnommen) hat man das Recht auf Klageerzwingungsverfahren, was die gerichtliche Überprüfung der Anzeige ermöglicht. Ich glaube, daß die Verweigerung eines Einstellungsbescheids bei der Staatsanwaltschaft dem Anzeigeerstatter die Möglichkeit, diese Rechte zu benutzen, entnimmt und ist eindeutig mit der Versagung einer Rechtssprechung. Außer Zeugnis von Absichten, dem Anzeigeerstatter das Recht auf Rechtssprechung zu entziehen, ist die Verweigerung eines Einstellungsbescheids klares Zeugnis, daß entweder nicht errmittelt wurde oder die Ermittlung scheinbar war. Ich kann mir nicht vorstellen warum eine Strafverfolgungsbehörde, die richtig ermittelt hat, den Einstellungsbescheid nicht ausstellen wird. Ich behaupte, daß meine Strafanzeige bei der Leipziger Staatsanwaltschaft nicht ermittelt wurde oder höchstens einige ermittlungsähnliche Handlungen unternommen wurden.

Wer mir nicht glaubt, soll sich den hier veröffentlichen Einstellungsbescheid noch einmal anschauen. Die Straftat wurde am 24.06.2010 begangen, ich habe die Strafanzeige den nächsten Tag erstattet und das Verfahren wurde am 09.12.2010 eingestellt – fünf und einhalb Monate für einen einfachen Diebstahl eines Telefons! Wenn sie zum Posten „Die Strafanzeige(n)“ gehen, da sehen Sie daß ich die Strafanzeige wegen Menschenhandel Ende Dezember, genau vor Weihnachten ausgestellt habe und am 23. Juli, genau nach 7 Monaten, mußte ich feststellen, daß die Ermittlung eingestellt ist. Ob sie überhaupt stattfand und wenn ja, wann sie eingestellt ist, weiß ich nicht, weil man mich nicht informieren will, aber sogar wenn die Einstellung am 22. Juli geschehen ist, reichen sieben Monate für eine richtige Ermittlung einfach nicht aus!. Schauen Sie sich die Fragen im Posten, die die Ermittlung aufklären sollte – das sind 80%-90% der Fragen von der Strafanzeige. Ja, die Ermittler sollen die Behauptungen in einer Strafanzeige ermitteln und nicht unbedingt die Fragen des Anzeigeerstatters beantworten, aber eine richtige Ermittlung soll fast alle diese Fragen sowieso beantworten und es gibt noch mehrere Fragen zur Aufklärung bis man eine endgültige Entscheidung treffen kann. Dazu mußte man andere Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, in der Schweiz, in den USA und in Bulgarien kontaktieren. In Bulgarien sollte man die Klage einer Frau untersuchen, nach der sie von einem bulgarischen Zuhälter in einer Wohnung von Jens Kottke zur Prostitution gezwungen wurde. Das alles ist technologisch in 7 Monaten nicht schaffbar.

Wenn sie sich den Polizeizettel vom Posten „Der Wahrheit letzter Schluß“ und den Einstellungsbescheid in diesem Posten anschauen, werden Sie merken, daß beim Diebstahl eines Telefons die Rechtsnormen bei den Behörden eingehalten werden. Ich habe den schriftlichen Nachweis, daß ich eine Strafanzeige erstattet habe, ich weiß, daß es in der Polizei ein von mir unterschriebenes Protokoll gibt mit meinen Aussagen – also die Frage wer was gesagt hat und ob es stimmt, steht nicht und am Ende hat man mir einen Einstellungsbescheid ausgestellt und gegeben – wenn ich unzufrieden bin, kann ich mich beschweren. Wenn man aber über Menschenhandel Strafanzeige erstatten will, wie Sie in diesem Blog sehen können, werden anscheinend alle Rechtsnormen und Regeln durch Willkür und Vorstoße von den Behörden ersetzt.



Alleine meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Strafverfolgung hat mich zur Schlußfolgerung gebracht, daß diese Staatsanwaltschaft mir den Weg zur Rechtssprechung bewußt sperrt um die Menschenhändler und den Menschenhandel zu unterstützen. Diese Schlußfolgerung ist so schlimm und bedeutend, daß ich sie unbedingt aufklären und zur Prüfung stellen muß um zur Eindeutigkeit zu gelangen before ich sie als Realität akzeptiere.

Wie Sie schon erfahren haben, die Verfassung mancher Texte dieses Blogs wird als Straftat bei der Leipziger Strafverfolgung ermittelt. Das heißt, daß die Staatsanwälte diesen Blog verfolgen müssen, was ihn nicht nur zum Medium, sondern auch zum Kommunikationskanal zur Strafverfolgung macht. Dazu hat sie meinen Wohnsitz in Kanada.



Ich fordere hier die Leipziger Staatsanwaltschaft auf, die Rechtsnormen (einschließlich aber nicht ausschließlich) der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir sowohl die Strafanzeigen gegen mich mit den entsprechenden Unterlagen als auch den Einstellungsbescheid in Verbindung mit der von mir erstellten Strafanzeige zu schicken. Wenn die Dokumentation meiner Beschuldigung nur vorgezeigt wird, kann die Vorsprache im deutschen Konsulat in Toronto stattfinden – ich will keine Privilegien, nur die standarte Einhaltung meiner Rechte, die mir in Leipzig verweigert wurde.

Ich fordere auch den Generalbundesanwalt auf, die obenerwähnten Rechtsnormen bei der Behandlung meiner Strafanzeige einzuhalten.



Ich glaube, ein Monats Zeit sollte dazu ausreichend sein.