Dienstag, 21. August 2012

Meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Staatsanwaltschaft

Überblick




In diesem Posten erzähle ich über meine Besuche und Gespräche in der Leipziger Staatsanwaltschaft im Sommer 2012.
Gegen mich doch läuft eine Ermittlung und nach dem Staatsanwalt sind die Anzeigeerstatter BKA und Jens Kottke. Strafanzeige(n) mit den entsprechenden Unterlagen, einschließlich die Aussagen, sowie jegliche Unterrichtung um den eigentlichen Tatvorwurf werden mir verweigert.
Meine eigene Strafanzeige wegen Menschenhandel ist eingestellt worden, wobei der Einstellungsbescheid mir auch verweigert wird.
Feststellung: die obernerwähnten Verweigerungen sind rechtswidrig und können nur der Versagung meiner Rechtsprechung und der Unterstützung der Sklavenhalter dienen. Da diese Feststellung zu schlimm und bedeutend ist, beschließe ich sie zur Prüfung zu stellen, so daß ich zur Eindeutigkeit gelangen kann.
Der Posten endet mit Aufruf zur Leipziger Staatsanwaltschaft die Rechtsnormen der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir die Strafanzeigen mit den entsprechenden Unterlagen und den Einstellungsbescheid zu schicken.
Ich rufe auch den Generalbundesanwalt auf meine Anzeige nach den Rechtsnormen zu behandeln.

     
Aus persönlichen Gründen habe ich in diesem Sommer Leipzig besucht. Ich nutzte die Gelegenheit aus um mich nach dem Sachstand der in diesem Blog erwähnten Strafanzeigen zu erkundigen. Zuerst beschreibe ich meine Behandlung und dann komme ich mit meinen Kommentaren zu ihr.

Am 23. Juli besuchte ich die Staatsanwaltschaft in Leipzig. Ich gab der Dame beim Eingang die Aktennummer vom hier veröffentlichten Brief der sächsischen Staatsanwaltschaft an, erklärte den Grund meines Besuchs und bekam einen Besucherschein für Zimmer 217. Vor dem Zimmer bat mich eine Angestelltin etwa 2 Minuten abzuwarten und ich hatte Zeit an der Tabelle neben der Tür zu lesen, wer im Zimmer sein sollte. Es waren zwei Damen mit den Stellungen von Justizsekretärin und Justizangestelltin und ich glaube, da war die Archive von Abteilung VIII der Staatsanwaltschaft. Nach einigen Minuten bat man mich noch weiter abzuwarten und machte man mir klar, daß ich doch Zimmer 207 betreten sollte, wo schon eine rege Bewegung deutlich zu sehen war – einige Angestellten, darunter eine der Damen vom Zimmer 217 mit Akte(n), kamen in und heraus. Ich ging zur Tür und von der Tabelle verstand ich, daß der Leiter der Abteilung VIII Herr Dr. Lieber mein Gesprächspartner sein sollte. Etwa 30 Minuten nach meiner Ankunft empfing er mich höflich und unterrichtete mich, daß eine Ermittlung gegen mich doch lief, wobei er mir eine Aktennummer von einem Aktenumschlag weit entfernt von mir – als ob ich auf ihn zugreiffen würde, vorzeigte – 817 Js 21379/11. Das war das einzige was man mir in diesem Treffen in schriftlicher Form gezeigt hat. Ich fragte nach dem Tatbestand der Ermittlung und verstand, daß die Grundlage meine ersten Posten im Blog www.sexsklaverei.com waren. Man sagte mir, daß einige Leute das von mir beschriebene als unwahr hielten und man erwähnte die Beschreibung meiner Gespräche mit den BKA-Beamten. Selbst der Tatbestand blieb mir unklar und ich verstand vom Gespräch, daß man noch nicht sicher war, ob es um Verleumdung oder üble Nachrede meinerseits ging. Ich bat um die Strafanzeige gegen mich und um die Aussagen von Lili, aber mein Gesprächspartner sagte, daß ich sie erst nach dem die Ermittlung abgeschlossen wird, bekommen würde.

Herr Lieber unterrichtete mich um mein Recht mich nicht zu äußern und lud mich ein Stellung zu nehmen und meine Aussagen aufzunehmen. Ich drückte meine Meinung aus, daß in meinem Fall die deutschen Behörden ihre rechtliche Verpflichtung, jedes Signal für Menschenhandel zu untersuchen, nicht erfüllt hatten und die Frage für meine Schuld sollte kommen erst nachdem man meine Anzeigen gründlich ermittelt und ihre Unwahrheit nachgewiesen hat. Ich betonte, daß es im Blog nicht um einzelne korrupte Beamten ging, sondern um rechtswidrige institutionelle Politik, die zu Vorstoßen gegen die Gesetze seitens der Vertreter der entsprechenden Institutionen führt. Da ich auch keine richtige Aufklärung über meine Beschuldigung bekommen hatte, sagte ich, daß ich erst im Gerichtssaal Außerungen machen werde und bis dann würde ich weder Aussagen geben noch unterschreiben. Sonst erlaubte ich meinen Paß zu kopieren (für die Angaben) und gab meinen Wohnsitz in Kanada an. Ich will betonen, daß die Strafverfolgung diesen Wohnsitz seit letztem Dezember auch offiziell hat, wie Sie vom Brief an mich der sächsischen Staatsanwaltschaft sehen können.

Ich fragte nach den Strafanzeigeerstattern. Nach einiger Zeit und Zögerung hörte ich um BKA und erst gegen Ende des Gespächs hörte ich den Namen von Jens Kottke.

Obwohl der Abteilungsleiter die Verspätung meines Empfangs am Anfang unseres Gesprächs mit der Notwendigkeit meine Akte durchzulesen um sich auf das Gespräch mit mir vorzubereiten begründet hatte, nichts in seiner Teilnahme am Gespräch deutete darauf hin, daß er sie gerade durchgeschaut hatte. Er vermied Antworten zu meinen Fragen zur Ermittlung zu geben mit den Erklärungen, daß er zum Gefragten nichts wußte, dazu sollte der zuständige Sachbehandler im Urlaub sein. Auch der Name des Sachbehandlers trotz meiner Bitte wurde mir nicht gegeben (ich hatte noch zwei Wochen in Leipzig).

Ich bat Herrn Lieber die 16- und 24-Stunden Arbeitstage der Ungarinnen zu kommentieren, aber er tat als ob er mich nicht gehört hatte.

Ich fragte ihn, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann und er beantwortete, daß er das nicht wußte.

Da es mir klar war, daß ich keine Information über die Ermittlung gegen mich bekommen würde, fragte ich nach den Entwicklungen um die Strafanzeigen, die ich erstattet hatte. Herr Lieber beantwortete, daß er keine Beziehung zu diesen Ermittlungen hatte und nichts davon wußte. Das wunderte mich, denn meiner Meinung nach sollte seine Ermittlung abhängig von diesen Ermittlungen sein. Ich fragte ihn wer für diese Ermittlungen zuständig war. Er sagte, er wußte auch das nicht – die Staatsanwaltschaft sei groß mit vielen Leuten und jede Abteilung hatte ihr Fachgebiet. Das sollte meiner Meinung nach bedeuten, daß er wenigstens wissen sollte, welche Abteilung sich mit Menschenhandel beschäftigte. Ich sagte aber nichts dazu, sondern fragte nur, ob seine Abteilung sich mit Verleumdungen beschäftigte, was er bestätigte. Ich drückte meine Überraschung aus, daß man nach der Aktennummer meiner Strafanzeige die Ermittlung gegen mich aufgespurt hatte, die Ermittlung aber der selben Anzeige nicht aufspuren konnte, aber es folgte keine Reaktion. Ich bat ihn als Staatsanwalt mir zu raten, was ich am besten tun sollte, um mit der Entwicklung um meine Strafanzeigen bekannt zu werden. Er riet mir einen Anfragebrief zu schreiben. Da ich ihn fragte, ob ich diesen Brief zur Staatsanwaltschaft bringen sollte, um einen Empfangsschein zu bekommen, sagte er, daß ich den Brief einfach in einen Briefkasten stecken sollte. Ich bemerkte, daß die Prozeduren der deutschen Justiz recht lächerlich sein würden, wenn die eigentliche Situation nicht so tragisch wäre. Ich fragte, ob bei einem Prozeß gegen mich ich Zugang zu den Ermittlungsakten bekommen würde und er bestätigte das.

Wohl verstehend, daß das Ziel des Treffens mir so wenig wie möglich Information zu geben und die Übergabe der standarten für Beschuldigte Information und schriftliche Unterlagen zu vermeiden war und ahnend, daß meine Strafanzeige zu keiner Ermittlung geführt hatte, bedankte ich mich zu Herrn Lieber für seine Zeit, bemerkte, daß ich Verständnis dafür hatte, daß Beamte die Anweisungen von oben unabhängig von ihrem Charakter ausführen müßten, und ging.

Beim Eingang/Ausgang bat ich die von mir iniziierte Ermittlung von der Aktennummer meiner Anzeige aufzuspuren und die Dame sagte, daß die Ermittlung abgeschlossen war. Ich fragte, ob das bedeutete, daß die Ermittlung eingestellt war (die Information war wichtig und ich traute nicht meine Deutsch Kenntnissen) und sie bestätigte das. Ich mußte feststellen, daß Herr Dr. Lieber mir einen sehr unpassenden Ratschlag gegeben hatte wie ich am besten zur Auskunft über diese Ermittlungen kommen konnte..



Ich besuchte danach die Dienststelle des Generalbundesanwaltes an der Karl-Heine Straße 12. Ich wollte mich nach dem Sachstand jener Punkte meiner Strafanzeige erkundigen, die meiner Meinung nach zur Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes gehörten wie die Handlungen von BKA. Mir wurde gesagt, daß diese Dienststelle Kommunikationen zum Generalbundesanwalt nicht vermittelt. Sonst war der Herr höflich und schrieb mir die Kontaktangaben des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe auf. Doch auf dem Zettel stand nichts mehr als im Internet. Ich mußte aufgeben den Generalbundesanwalt zu kontaktieren..



Am selben Tag besuchte ich den Polizeirevier Leipzig West und erfuhr, daß die Akte von der Ermittlung für den Diebstahl meines Handy letzten Oktober der Staatsanwaltschaft überreicht worden war.

Am 25. Juli besuchte ich wieder die Staatsanwaltschaft in Leipzig und erhielt einen schriftlichen Einstellungsbescheid, nachdem die Tat keinem der Beschuldigten mit einer zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

Unter der Beschwerdebelehrung nahm ich den Bescheid zur Kenntnis und fragte an, ob jemand von den Beschuldigten mit der Polizei in Verbindung stand. Ich gab meine Adressen in Leipzig und in Kanada und bis heute habe ich keinen Bescheid bekommen.



Einige Tage später besuchte ich zum dritten mal die Leipziger Staatsanwaltschaft um den Einstellungsbescheid für die von mir iniziierte Ermittlung zu bekommen. Der Angestellte am Eingang sprach am Telefon mit dem zuständigen Staatsanwalt oder Staatsanwältin und danach unterrichtete er mich, daß ich keinen Einstellungsbescheid kriechen würde. Ich fragte nach der Ursache und er antwortete, daß der zuständige Staatsanwalt so entschieden hatte.



Ich habe absichtlich keine Kommentare bis jetzt gemacht – unter Ihnen gibt es sicher Juristen oder sonstige sachkündige, die viel besser als ich die Handlungen der Leipziger Staatsanwälte beurteilen können. Trotzdem versuche ich hier nach meinen eigenen Möglichkeiten und Kapazität diese Handlungen einzuschätzen. Zuerst eine Verabredung – ich kann Verantwortung übernehmen nur für die Richtigkeit der Übergabe meiner Gespräche in der Staatsanwaltschaft nicht für die eigentliche Umstände. Ob man mein Gespräch mit dem Staatsanwalt aufgenommen hat, ist mir egal – ich schreibe in diesem Blog nur die Wahrheit, ob man mir aber die Wahrheit sagt, kann ich nicht wissen.

Ich beginne mit meiner Behandlung als Beschuldigter. Artikel 136 der deutschen Strafprozeßordnung besagt, daß dem Beschuldigten zu eröffnen ist, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Ich glaube das Strafprozeßrecht sieht vor, daß er auch Akteneinsicht nehmen darf. Genau deshalb hat man mich am 23. Juli ins Zimmer 217 zur Vorsprache zugelassen – als jeder Beschuldigter, der von Abteilung VIII ermittelt wird, um Auskunft über meinen Tatvorwurf einzuholen. Als Nachweis veröffentliche ich hier den Besucherschein. Wenn Sie sich aber ihn genauer anschauen, werden Sie auch den Beweis finden, daß meine Vorsprache im Zimmer 217 nicht stattfand – es gibt keine Unterschrift und keinen Stempel für die Vorsprache, die jenigen auf der rechten Seite sind vom Ausgang. Herr Dr. Lieber, der seinen Worten nach nur sehr wenig über meine Akte wußte, weiß sehr gut und genug, warum ich die standarte Behandlung eines Beschuldigten nicht bekommen durfte und warum er mir nicht erlaubt hat, über die Tat, die mir zu Last gelegt worden ist, unterrichtet zu werden, indem er mich zu sich einlud, fast nichts sagte und eigentlich nichts vorzeigte. Ein Hinweis auf die ersten Posten des Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com mit der Bemerkung, daß bestimmte Leute das geschriebene in diesen Posten unwahr halten, ist keine Beschreibung einer Straftat, besonders von einem Doktor in Jura. Ich bin aber sicher, daß dieser Umstand nichts mit Kompetenzproblemen zu tun hat, sondern mit einer bestimmten zielgestrebten juristischen Logik. Die Erklärung, die ich selbst finden kann, ist sehr beunruhigend: erstens, die Strafanzeige und die gezwungenen Aussagen einer Sexsklavin sind besonders nach der Veröffentlichung des SMS von Lili Nachweis nicht für meine Straftat, sondern für Verbrechen seitens des Anzeigeerstatters – Jens Kottke, und deshalb will man sie mir nicht geben, zweitens, vielleicht noch wichtiger - wenn ich die konkreten Beschuldigungen gegen mich kenne, kann ich mein Recht, zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beanzutragen, üben. Es ist klar, daß die Staatsanwaltschaft in Leipzig, die schnell und still die Ermittlung meiner Strafanzeige eingestellt hat, genau das nicht will. Und wer nachdenken will, ob Herr Dr. Lieber wirklich sehr wenig über meine Akte wußte, soll sich zwei Fragen stellen und versuchen sie zu beantworten: erstens, wie und warum bin ich in sein Kabinett gelandet anstatt die Auskunft einzuholen und herauszugehen: und zweitens, ob ein Staatsanwalt, der nur sehr wenig über eine Akte weiß, den Beschuldigten zu einer Vernehmung einladen würde – das Mikrofon war auf dem Tisch und Herr Dr. Lieber war bereit gleich zu beginnen. Ich weiß nicht, ob es rechtswidrig ist, einem Beschuldigten, dem man die Straftat nicht erklärt hat, zu Äußerungen über seine Beschuldigung zu bewegen, aber ich finde es unzulässig und unethisch. Ich betone hier nur, daß ein eventuelles Unkenntnis zur Akte kein Grund sein soll mir den Tatvorwurf nicht zu erklären – dazu war meine Akte bei ihm, wenn nicht, konnte er mich zurück ins Zimmer 217 schicken.

Ich betrachte die Absichten des Staatsanwaltes mir die Strafanzeigen erst nach dem Abschluß der Ermittlung vorzuzeigen als grobe Verletzung meiner Rechte und es wird bedauernswert sein, wenn diese Absichten nicht rechtswidrig sind. Die Strafprozeßordnung sagt, daß man dem Beschuldigten die Gelegenheit vom Anfang geben soll, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen. Wie kann ich im Prinzip das machen, wenn ich die Strafanzeigen gegen mich und damit auch die konkreten Beschuldigungen nicht kenne?


Noch eine Bemerkung zur Prozedur in Verbindung mit meinen Strafanzeigeerstattern. Ich weiß nicht, ob BKA und Jens Kottke eine gemeinsame Strafanzeige gegen mich oder zwei einzelne Strafanzeigen gegen mich erstattet haben, die zu einer Ermittlung gegen mich geführt haben. Ich freue mich aber über die Zusammensetzung meiner Strafanzeigeerstatter. Im Frühjahr von 2010 hat BKA sehr viel den Leipziger Menschenhändlern geholfen – bei der Neutralisierung det deutschen Frau, bei der Versteckung von Lili und meinen anderen ungarischen Bekannten von mir. Deshalb freue ich mich, daß die geheime, verbrecherische Zusammenarbeit zwischen Kottke und BKA nun auch mit einem öffentlichem Ausmaß in Verbindung mit der Strafanzeigeerstattung gegen mich bestätigt wird. Sie sind ein sehr passendes Paar, die gehören einfach zusammen. Aber ich gestehe, daß ich überrascht wurde zu erfahren, daß die Strafanzeige von BKA gegen mich bei der Leipziger Staatsanwaltschaft behandelt wird. Ich werde mich wundern, wenn diese Staatsanwaltschaft und das Leipziger Gericht Zuständigkeit haben, die Handlungen einer Bundesbehörde wie BKA zu beurteilen. Deshalb habe ich den Strafverfolger gefragt, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann. Mit der typischen für ihn Bescheidenheit antwortete der Staatsanwalt, daß er das nicht wußte. Ich verstehe seine Antwort als Anerkennung, daß er als Staatsanwalt in der Leipziger Staatsanwaltschaft für die Handlungen vom BKA nicht zuständig ist. Ich bestehe darauf, daß die Strafanzeige vom BKA gegen mich von einer Strafverfolgungsinstitution behandelt wird, die nicht nur für mich, sondern auch für die Handlungen der anderen Seite zuständig ist. Das andere ist eine Willkür zu meinem Nachteil, was nicht erlaubt sein sollte. Dazu verstehe ich nicht die rechtliche Begründung von BKA sich genau an die Leipziger Staatsanwaltschaft zu wenden – das Blog habe ich in Kanada, geschrieben, also der Tatort ist im Ausland, meine Treffen mit BKA fanden neben Eisenach, also in Thüringen, statt, BKA befindet sich in Wiesbaden und ich bin in Leipzig seit Juni 2010 abgemeldet.

Kurzum: mit Ausnahme des Rechts mich nicht zu äußern, wurden alle meine anderen Rechte als Beschuldigter willkürlich und in den meisten Fällen rechtswidrig verletzt.

Noch schlimmer wurde ich von der Staatsanwaltschaft als Anzeigeerstatter behandelt. Zwar hat man mir den Einstellungsbescheid über die Ermittlung wegen des Diebstahls meines Telefons gegeben, aber der wichtigste Grund diesen Bescheid zu fordern war die Reaktion der Staatsanwaltschaft in diesem Fall mit der Reaktion der selben bezüglich des Einstellungsbescheids in Verbindung mit meiner Strafanzeige wegen Menschenhandel zu vergleichen. Nicht zufällig habe ich beide Einstellungsbescheide in verschiedenen Tagen gefordert. Den zweiten, wichtigeren Bescheid habe ich nicht bekommen, aber der Vergleich ist da! Hier veröffentliche ich die erste Seite des Einstellungsbescheids über den Diebstahl. Ich habe ihn bekommen, weil ich ihn forderte. Ohne Zweifel forderte ich auch den wichtigeren Einstellungsbescheid aber den habe ich nicht bekommen. Wieder ist die Erklärung, die ich gefunden habe, sehr beunruhigend: ein Einstellungsbescheid erlaubt dem Strafanzeigeerstatter Beschwerde zu machen, die von der vorgesetzten Behörde behandelt werden muß, und noch wichtiger – wenn der Strafanzeigeerstatter auch Geschädigter ist (und ich bin Geschädigter – man hat mein Recht auf privates Leben verletzt, in dem man Lili mit Zwang von mir trennte, man hat meine Telefone rechtswidrig abgehört oder sogar mich unter Beobachtung gestellt und wegen meinem Einsatz gegen den Frauenhandel in Leipzig hat man mir das Einkommen entnommen) hat man das Recht auf Klageerzwingungsverfahren, was die gerichtliche Überprüfung der Anzeige ermöglicht. Ich glaube, daß die Verweigerung eines Einstellungsbescheids bei der Staatsanwaltschaft dem Anzeigeerstatter die Möglichkeit, diese Rechte zu benutzen, entnimmt und ist eindeutig mit der Versagung einer Rechtssprechung. Außer Zeugnis von Absichten, dem Anzeigeerstatter das Recht auf Rechtssprechung zu entziehen, ist die Verweigerung eines Einstellungsbescheids klares Zeugnis, daß entweder nicht errmittelt wurde oder die Ermittlung scheinbar war. Ich kann mir nicht vorstellen warum eine Strafverfolgungsbehörde, die richtig ermittelt hat, den Einstellungsbescheid nicht ausstellen wird. Ich behaupte, daß meine Strafanzeige bei der Leipziger Staatsanwaltschaft nicht ermittelt wurde oder höchstens einige ermittlungsähnliche Handlungen unternommen wurden.

Wer mir nicht glaubt, soll sich den hier veröffentlichen Einstellungsbescheid noch einmal anschauen. Die Straftat wurde am 24.06.2010 begangen, ich habe die Strafanzeige den nächsten Tag erstattet und das Verfahren wurde am 09.12.2010 eingestellt – fünf und einhalb Monate für einen einfachen Diebstahl eines Telefons! Wenn sie zum Posten „Die Strafanzeige(n)“ gehen, da sehen Sie daß ich die Strafanzeige wegen Menschenhandel Ende Dezember, genau vor Weihnachten ausgestellt habe und am 23. Juli, genau nach 7 Monaten, mußte ich feststellen, daß die Ermittlung eingestellt ist. Ob sie überhaupt stattfand und wenn ja, wann sie eingestellt ist, weiß ich nicht, weil man mich nicht informieren will, aber sogar wenn die Einstellung am 22. Juli geschehen ist, reichen sieben Monate für eine richtige Ermittlung einfach nicht aus!. Schauen Sie sich die Fragen im Posten, die die Ermittlung aufklären sollte – das sind 80%-90% der Fragen von der Strafanzeige. Ja, die Ermittler sollen die Behauptungen in einer Strafanzeige ermitteln und nicht unbedingt die Fragen des Anzeigeerstatters beantworten, aber eine richtige Ermittlung soll fast alle diese Fragen sowieso beantworten und es gibt noch mehrere Fragen zur Aufklärung bis man eine endgültige Entscheidung treffen kann. Dazu mußte man andere Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, in der Schweiz, in den USA und in Bulgarien kontaktieren. In Bulgarien sollte man die Klage einer Frau untersuchen, nach der sie von einem bulgarischen Zuhälter in einer Wohnung von Jens Kottke zur Prostitution gezwungen wurde. Das alles ist technologisch in 7 Monaten nicht schaffbar.

Wenn sie sich den Polizeizettel vom Posten „Der Wahrheit letzter Schluß“ und den Einstellungsbescheid in diesem Posten anschauen, werden Sie merken, daß beim Diebstahl eines Telefons die Rechtsnormen bei den Behörden eingehalten werden. Ich habe den schriftlichen Nachweis, daß ich eine Strafanzeige erstattet habe, ich weiß, daß es in der Polizei ein von mir unterschriebenes Protokoll gibt mit meinen Aussagen – also die Frage wer was gesagt hat und ob es stimmt, steht nicht und am Ende hat man mir einen Einstellungsbescheid ausgestellt und gegeben – wenn ich unzufrieden bin, kann ich mich beschweren. Wenn man aber über Menschenhandel Strafanzeige erstatten will, wie Sie in diesem Blog sehen können, werden anscheinend alle Rechtsnormen und Regeln durch Willkür und Vorstoße von den Behörden ersetzt.



Alleine meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Strafverfolgung hat mich zur Schlußfolgerung gebracht, daß diese Staatsanwaltschaft mir den Weg zur Rechtssprechung bewußt sperrt um die Menschenhändler und den Menschenhandel zu unterstützen. Diese Schlußfolgerung ist so schlimm und bedeutend, daß ich sie unbedingt aufklären und zur Prüfung stellen muß um zur Eindeutigkeit zu gelangen before ich sie als Realität akzeptiere.

Wie Sie schon erfahren haben, die Verfassung mancher Texte dieses Blogs wird als Straftat bei der Leipziger Strafverfolgung ermittelt. Das heißt, daß die Staatsanwälte diesen Blog verfolgen müssen, was ihn nicht nur zum Medium, sondern auch zum Kommunikationskanal zur Strafverfolgung macht. Dazu hat sie meinen Wohnsitz in Kanada.



Ich fordere hier die Leipziger Staatsanwaltschaft auf, die Rechtsnormen (einschließlich aber nicht ausschließlich) der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir sowohl die Strafanzeigen gegen mich mit den entsprechenden Unterlagen als auch den Einstellungsbescheid in Verbindung mit der von mir erstellten Strafanzeige zu schicken. Wenn die Dokumentation meiner Beschuldigung nur vorgezeigt wird, kann die Vorsprache im deutschen Konsulat in Toronto stattfinden – ich will keine Privilegien, nur die standarte Einhaltung meiner Rechte, die mir in Leipzig verweigert wurde.

Ich fordere auch den Generalbundesanwalt auf, die obenerwähnten Rechtsnormen bei der Behandlung meiner Strafanzeige einzuhalten.



Ich glaube, ein Monats Zeit sollte dazu ausreichend sein.

Montag, 9. Juli 2012

Die neueste Statistik des Menschenhandels

Die Internationale Arbeitsorganisation hat neulich ihren zweiten Einschätzungsbericht über das Ausmaß der Zwangsarbeit in der Welt ´- zum Zweck der ökonomischen und sexuellen Ausbeutung, veröffentlicht. Ich finde die Angaben vielsagend und bemerkungswert und werde sie hier vorstellen und diskutieren.

Zuerst komme ich mit einigen Erklärungen. In der Abwesenheit von verläßlichen nationalen Statistiken (nur vier Länder in der Welt machen solche im nationalen Maß) beruht die gewählte Methodologie auf „berichtete Fälle“, was die Angaben unvermeidlich konservativ macht. Das Kriterium für Zwangsarbeit ist die Umöglichkeit für das Opfer die Zwangsarbeit loszuwerden. Der Fragebogen zu jedem Fall ist auch dazu gezielt, die Wahrscheinlichkeit für falsche Signale auszuschließen oder zu minimieren. Obwohl die Verfasser auch die nationalen Angaben haben, werden nur regionalen Angaben veröffentlicht. Da es keine Erklärung dazu gibt, gebe ich hier meine eigene Erklärung - aus politischem Druck. Jede Regierung will sagen können, daß die Probleme nicht in ihrem Land liegen. Schauen Sie mal das Kommentar eines Leipziger Beamten in diesem Blog – es gebe keinen Menschenhandel weder bei Kottke, noch in Leipzig. Und Schluß. Schließlich, wenn man die nationalen Angaben veröffentlicht, müssen die betroffenen Länder etwas reelles unternehmen, und genau das wollen ihre Entscheidungsträger nicht

Der Einschätzung zufolge gibt es heute in der Welt 20.9 Millionen Opfern von Zwangsarbeit, also Sklaven. 10% von ihnen sind im Staatssektor „beschäftigt“ (zum Beispiel Häftlinge) und 90% sind in der Privatwirtschaft „besetzt“. 4,5 Millionen (22%) von den Opfern werden für sexuelle Ausbeutung ausgenutzt, also das ist die Orientierungszahl der Zwangsprostituierten, der Sexsklavinnen in der Welt.
Die insgesamte Zahl der Weltopfern der Zwangsarbeit ist wirklich groß, aber das schlimmste ist, daß sie eine enorme Erhöhung von etwa 70% zur selben Zahl von der ersten Einschätzung in 2005, als 12,3 Millionen Opfern aufgezählt wurden, darstellt. Und diese Erhöhung ist nur für 7 Jahre gemacht worden! Da die 2012 Ziffer von den Verfassern als konservativ aber zum Unterschied von der 2005 Zahl nicht als minimal betrachtet wird, nehme ich auch die 7% niedrigere minimale Zahl – 19,5 Millionen um eine auch unzulässig hohe Erhöhung von etwa 58.5% zu bekommen

Am schlimmsten sieht es heute in der Region, die aus den südosteuropäischen Staaten Albanien, Bosnien, Kroatien, Serbien, Mazedonien Montenegro, der Türkei und aus den Staaten der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten (also die ehemaligen Sowjetrepubliken) zusammengesetzt wird. Mit 4,2 Opfern per 1 000 Einwohner hat die Region Afrika überholt, die 4 Opfern per 1 000 Einwohner hat. Am besten sieht er aus in der Region der entwickelten Ökonomien und EU Länder, wo „nur“ 1.5 Opfern per 1 000 Einwohner festgestellt sind. Die entsprechende Ziffer ist 1,5 Millionen Opfern. Die Verfasser sind der Meinung, daß die niedrige Rate in der Region auf die etablierten effektiven Kontrollemechanismen zurückzuführen ist. Ich bestreite aber, daß die Region zu loben ist und werde mich hier etwas eingehender mit ihren Ziffern auseinandersetzten.

Erstens, das ist eine Region, in der mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika das Sklaventum jahrhunderte lang unbekannt war.
Zweitens, das ist die Region mit dem höchsten Wachstum der Sklavenhaltung. In 2005 war die Anzahl der Sklaven in diesen Ländern 553 000 – 298 000 Sexsklaven, 94 000 Arbeitssklaven und 161 000 waren mit unbestimmter oder gemischter Ausbeutung.´Die Gesamtanzahl für 2012 – 1,5 Millionen bedeutet eine Erhöhung von den fantastischen für 7 Jahre 171%. Sogar wenn ich die 7% niedrigere minimale Zahl benutze – also 1,395 Millionen anwende, bekomme ich eine enorme Erhöhung von 152%. Der Anschluß der osteuropäischen Staaten an die EU hat eindeutig Sklaventum und nicht die viel proklamierten europäischen Ideale produziert. So ein Wachstum kann man ohne die Hilfe des Staates nicht erreichen und dieses Blog hat diese Hilfe in Deutschland und in der Schweiz deutlich gezeigt. Ich behaupte hier, daß die eigentliche Erhöhung die 200% überholt. Wegen der undurchdringlichen Kontrolle mit der Beteiligung der Polizeibehörden werden keine Fälle für die großen zentralen Sklavenhalterorganisationen wie die ungarische berichtet. Dazu wer Frauen bei Bordellbesitzern mit Bezug zu diesen Organisationen wie Jens Kottke hält, kann sorglos ausbeuten, schlagen und machen was er will – die Polizeibehörden werden seine Verbrechen beschützen. In der Region gibt es wirklich sehr gut etablierte Kontrollemechanismen, leider aber nicht für das Sklaventum sondern für die Sklaven. Also entwickelte Länder bedeutet auch entwickelte, gut organisierte und getarnte Sklavenhaltung.
Drittens, wegen der entwickelten Ökonomien und der Rezession werden in diesen Ländern viel weniger Sklaven für ökonomische Ausbeutung gebraucht, was aus der 2005 Ziffern deutlich zu sehen ist, und das ist vielleicht die einzige Region, in der die Sklaven für sexuelle Ausbeutung überwiegen. Ich schließe nicht aus, daß diese Region nach der Anzahl der Sexsklaven eigentlich führend ist. Kurzum, die niedrigere Prozentzahl der Opfern ist Resultat nicht von besseren Kontrollmechanismen sondern von niedrigeren Bedürfnissen der Sklavenhaltung.

Jetzt komme ich zu einer sehr wesentlichen Frage – der Nationalität der Opfern in der Region.
Die Verfasser der Einschätzung haben die entsprechenden Angaben, aber es ist nicht zufällig, daß sie diese Angaben nicht veröffentlicht haben.
Von meinem Treffen mit Frau Piskop wurde es eindeutig klar, daß die deutschen Behörden die Versklavung von deutschen Frauen wirklich verfolgen. Das beweist auch die ofizielle Statistik, nach der die Hälfte der sehr wenigen geretteten Opfern deutsche Frauen sind. Das selbe gilt für Frauen aus anderen westlichen Ländern, die in Deutschland arbeiten, beziehungsweise genießen deutsche Frauen in diesen Ländern den selben Schutz. Am sonsten ist in Deutschland keine Prostituierte von Ohrfeigen versichert.

Nach dem Anschluß der osteuropäischen Länder an die EU ist der Zustrom von Frauen aus den Nichtmitgliedsstaaten wesentlich gesunken. Das betrifft besonders die Frauen aus Afrika und die entsprechenden Handlungen der Behörden werden stark als Bekämpfung des Menschenhandels propagandiert. Die Wahrheit ist, daß im Überschuß von Sklavinnenangebot die Behörden nur die jenigen von den Frauen brauchen, die man am besten kontrollieren und ausbeuten kann – von den Ländern, die vom „System“, von dem Kottke spricht, umfaßt sind und deren Entscheidungsträger sich bereit erklärt haben, Sklavinnen zu liefern – von den neuen EU Ländern. Mit Ausnahme der in Deutschland seßhaften Ausländerinnen sind fast alle gastrolierenden Frauen, darunter auch alle Sexsklavinnen, aus Osteuropa heute.

Jetzt werde ich die Anzahl der Sexsklavinnen aus den neuen EU Ländern einschätzen. Ich nehme an, daß das Verhältnis Opfer per Bevölkerung gleich in allen Ländern der Region ist – 1,5 per 1 000 Einwohner. Bestimmt ist es nicht so, aber mehr Information habe ich nicht. Die Bevölkerung der neuen EU Länder, also der Herkunftsländer der Sklaverei, beträgt 97,7 Millionen und 1,5 per je 1 000 Einwohner macht aus 146 600 Opfern. Wir sind arm und importieren keine Sklaven. Die Bevölkerung der alten EU Länder, der Empfangsländer der Sklaverei, beträgt etwa 403,4 Millionen. Ich nehme an, daß 90% von den Opfern Osteuropäer sind was 1,35 Opfern per 1000 Einwohner ausmacht und zu einer Zahl von 544 600 führt. Die Zahl der osteuropäischen Opfern in der EU wird 691 200.

In Nordamerika haben wir die Vereinigten Staaten mit einer Bevölkerung von 311,5 Millionen und Kanada mit 34,1 Millionen. Für diese Länder nehme ich an, daß auf die Osteuropäer 20% der Fälle ausfallen – also 0,3 Opfern per 1000 Einwohner. Das macht aus 103 680 Opfern. Die insgesamte Zahl wird 794 880.

Für Australien (22, 3 Millionen) gebe ich einen Anteil der Osteuropäer von 10% - also 0,15 Opfern per 1 000 oder 3350 osteuropäeische Opfern.

Ich gebe 50% Anteil für Israel (7,6 Millionen) was 5720 Opfern macht.

Für Japan (127,45 Millionen) und Neuseeland (4,36 Millionen) gebe ich einen Anteil von 5% was insgesamt 12 750 osteuropäischen Opfern macht.

Für Island ist die Zahl unbedeutend, ich stelle es auf 0.

Ich gebe aber 90% Anteil für die Schweiz (7,8 Millionen) und Norwegen (4,7 Millionen) und bekomme noch 16 875 osteuropäischen Opfern.

Die insgesamte Anzahl der osteuropäischen Sklaven wird 833 575. Von 1,5 Millionen Fällen in der Region das ist eine optimistisch niedrige Ziffer, aber das habe ich bekommen.
Ich weiß von sicherer Quelle, daß es bulgarische Sexsklavinnen in Jamaika gibt, bin sicher, daß da nicht nur Bulgarinnen aus Osteuropa sind und kann mir vorstellen, daß in allen internationalen Ferienzentren, wo die Amerikaner Investitionen und Einfluß haben, osteuropäische Sexsklavinnen tätig sind (die Freier vollen Vielfalt), aber da ich keine konkrete Angaben habe, stelle ich die Ziffer auf 0. Ich habe auch keine Angaben über osteuropäische Sexsklavinnen im Nahen Osten und deshalb, und nicht weil sie es nicht gibt, stelle ich auch ihre Anzahl auf 0.

833 575 Opfern aus 97,7 Millionen Einwohner macht mehr als 8,5 Opfern auf 1 000 Einwohner!. Ohne die Opfern in Jamaika und den anderen Ferienparadiesen, im Nahen Osten, ohne die Opfern von den zentralen Frauenhandelsorganisationen und ohne die Opfer der mit Menschenorganen handelnden Mörder in Kosovo!. In Wirklichkeit sind es gewiß mehr als 10 Opfern per 1 000 Einwohner was wenigstens 1 Opfer per 100 Einwohner macht. Zu diesen 100 Einwohnern gehören aber Kinder, Männer, alte Leute. Die Frauen im zeugungsfähigen Alter stellen kaum mehr als 10% - 15% der veralteten Bevölkerung der Region dar. Und fast alle der osteuropäischen Opfern sind junge Frauen zur sexuellen Ausbeutung. Sklaventum für ökonomische Ausbeutung ist in Westeuropa nicht stark verbreitet, besonders nach den letzten und noch andaurnden Krisen. Dazu gibt es keine Merkmale, daß die Staatsbehörden an dieser Art von Sklaventum teilnehmen, denn dieses Sklaventum wird einfach nicht gebraucht. Sklaventum in der Agrarwirtschaft rechtfertigt nicht interkontinentale Transporte. Dazu werden auch in diesem Sklaventum Frauen benutzt – nicht zufällig war die Anzahl der gemischt ausgebeuteten Sklaven in 2005 so groß. Und dazu kommen die vielen Halbopfern, die in einer grauen Zone zwischen dem Sklaventum und der Freiheit schwanken.

Also ungefähr jede zehnte junge Frau aus den neuen EU Ländern ist Opfer des Sklaventums. Das bedeutet für uns, Osteuropäer, ein stiller Völkermord, von dem ich schon am Anfang dieses Blogs geschrieben habe. Und zu so einem Völkermord sind wir durch eine bewußte Zerstörung unserer Nationalökonomien, einschließlich durch Ausschluß von der internationalen Arbeitsverteilung, und durch ungesehenen Terror der staatlich sponsorierte (wie in Deutschland und in der Schweiz) organisierte Kriminalität gekommen.

Die neueste Statistik des Menschenhandels ermöglicht die implizite Offenbarung des eigentlichen Inhalts der Prozesse in Osteuropa die als „Demokratisierung“, „Übergang zur Marktwirtschaft“ und „europäische Vereinigung“ bezeichnet werden und mit großen, aus schönen Worten bestehenden Lügen getarnt sind.
Von jetzt ist es klar, daß die neue Statistik keine Veränderungen hervorrufen wird -  „business as usual“ will fortsetzen.

P.S. Inzwischen ist der neue US Jahresbericht über den Menschenhandel erschienen, nach dem die Anzahl der Weltopfern des Menschenhandels 27 Millionen ist. Einerseits, wie schon erwähnt von mir, sind die Ziffern der Internationalen Arbeitsorganisation wirklich konservativ, andererseits müssen die Amerikaner verschiedene Kriterien gebraucht und zusätzliche Sklavengruppen eingeführt haben.


Bis jetzt habe ich viel weniger über die schweizer Sklavenhalter geschrieben als über ihre deutschen „Kollegen“. Das ist das einzige Unrecht, was ich den deutschen Sklavenhaltern gemacht habe aus dem einzigen Grund, daß ich weniger über die Umstände in der Schweiz weiß. Nun werde ich aber ein bißchen einholen. Laut Die Neue Züricher Zeitung ist der amerikanische Jahresbericht sehr kritisch auf die Schweiz. Natürlich, erwähnt man nicht, daß Fedpol Sklavenhaltung treibt, aber der Bericht betone, daß die Schweiz die Minimalstandards für den Schutz der Opfer vom Menschenhandel nicht erfüllt. Besonders ist man kritisch auf das niedrige Zustimmungslalter in der Schweiz und man erwähnt, daß manche der Opfer sogar 14 Jahre alt sind. Der Bericht fordert die Schweizer zum Verbot der Prostitution Minderjähriger auf.

Als Menge der Opfern werdeh jährlich etwa 2 000 – 3 000 Frauen, vor allem aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien, hineinimportiert. Interessant, kann es sein, daß die Leipziger Ungarinnen gemeint sind?