Montag, 21. Januar 2013

Der als Sachsensumpf getarnte Deutschlandsumpf

Überblick
 
Da die meisten der Namenträger von der Datensammlung des sächsischen Verfassungschutzes, genannt hier „Die Unberührbaren“ und ihre politischen Schutzengeln Westdeutsche sind, die die Unterstützung der Bundesregierung und der alten Bundesländer in der Sachsenaffäre genießen, finde ich zurecht den Sachsensumpf „Deutschlandsumpf“ zu nennen.
Die Affäre offenbart auch wie in einer Stadt wie Leipzig, die Organisierte Kriminalität - unbekannt da bis zur Wende, vom Westen eingeführt und durchgesetzt wurde, man die Behörden auf ihre Seite brachte, so daß man den Immobilienbestand der Stadt beraubt hat und sie zum Stützpunkt des Menschenhandels verwandelt hat.
Das Wesen der Sachsenaffäre selbst ist die endgültige und totale Unterstellung der sächsischen Beamten und Behörden den kriminellen Interessen der deutschen Obrigkeit und die Niederschlagung des letzten Widerstandes gegen die Kriminalisierung von oben des neuen Bundeslandes.
Die Affäre zeigt deutlich, daß zum Unterschied vom alten Griechenland Deutschland das Sklaventum der osteuropäischen Frauen mit demokratischen Verhältnissen für ihre eigene Bevölkerung nicht vereinen kann und will.
Die Sachsenaffäre besteht nicht weil Sachsen mehr kriminell ist als die anderen Bundesländer, sondern weil es das einzige Land ist, wo Amtspersonen der Kriminalisierung des Landes einen Widerstand leisteten, indem sie die OK beobachteten und eine Aktensammlung gegen sie zusammengestellt haben.
Die Sachsenaffäre enttarnt einige sehr verbreitete Märchen und eigentliche Propagandalügen – daß Deutschland ein Rechtsstaat ist und daß es im Land freiheitlich-demokratische Ordnung und Pressefreiheit gibt.
Die Parallels zwischen der Sachsenaffäre und der Beschreibungen in diesem Blog offenbaren das gleiche Verhalten und Gesetzverletzungen der Behörden und bestätigen viele meiner hier gemachten Feststellungen.
 
 
Es ist eine grobe Vernachlässigung über Menschenhandel in Leipzig, über seine Unterstützung bei den Behörden und über die Willkür der Strafverfolgung zu schreiben ohne das Thema im Zusammenhang mit der als „Sachsensumpf“ bekannte Sachsenaffäre zu bringen, die inzwischen eine gute Fortsetzung meiner Erzählung über die Leipziger Strafverfolgung ist Man hat viel über die Affäre geschrieben, aber ich versuche neben den unvermeidlichen Wiederholungen auch einige wichtige und ungedeckte Aspekte zu beleuchten. Die unten beschriebenen Umstände beruhen 100% auf Presseberichte. Deshalb betone ich, daß nichts in diesem Artikel eine Behauptung für Gesetzverletzung, Schuld oder Verrichtung von Straftaten von konkreten Personen darstellt. Weder bin ich im Stand noch stelle ich mir die Aufgabe, jemanden von den Personen, deren Namen in den Akten des LfV in Verbindung mit kriminellen Netzwerken und Tätigkeiten auftauchen, zu beschuldigen. Dieser Blog ist über die moderne Sklaverei als eins der größten Verbrechen des verbrecherischen Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland und anderer westlichen Länder.Ich befasse mich ausschließlich mit diesem System und seiner Institutionen und jede Rolle von Personen hier ist auf die Darstellung der Verbrechen und Handlungen des Systems begrenzt. Unbestrittene Hauptsache in der Sachsenaffäre sind die Verbrechen und Gesetzverletzungen, viele von denen wenn nicht von den Namensträgern bei anderen verrichtet worden sind, und die Tatsache, daß sie unaufgedeckt sind. Aus praktischen Gründen werde ich die Namensträger, und für den Fall ihrer Unschuld die eigentlichen anonymen Täter die „Unberührbaren“ nennen – weil sie alle zum Unterschied von ihren Beobachtern und Ermittlern bis heute keine Probleme weder mit der Karriere noch mit der Justiz haben und in vielen Fällen befördert wurden. Die Pressebezeichnung der Affäre als Korruptionsaffäre finde ich irreführend – Korruption hat es überall und immer gegeben und entspricht nicht den schweren Verbrechen, um die es in der Affäre geht – deshalb werde ich die Bezeichnungen „Sachsenaffäre“ und „Aktenaffäre“ benutzen.
Der Ausgangspunkt – die Fälle „Klockzin“ und das Kinderbordell „Jasmin“
Martin Klockzin ist seit Anfang der 90-ger Chefjurist der LWB, die damals 120 000 Wohneinheiten hatte, von denen etwa 40% restitutionsbehaftet waren. Bei Anmeldung von Ansprüchen bei Altbesitzern erhob er Einspruch und der Antrag ging ins Amt für offene Vermögensfragen, wo alles sehr lange dauern sollte. Das veranlasste als Regel die Alteigentümern billig zu verkaufen – irgendwo um den halben Preis, und nach der Sanierung konnten die neuen Eigentümern mit großen Renditen verkaufen. Im Oktober 1994 wurde Klockzin angeschossen. Für drei der vier jungen Kriminellen fielen drakonische Urteile – lebenslange Gefängnisstrafen für Mordanstiftung und zwölf Jahre für den Schützen.  
Dem Leiter des Polizeikommissariats 26 für Organisierte Kriminalität (OK) in Leipzig Georg Wehling ist aufgefallen, daß nach den wirklichen Anstiftern des Attentats beim Prozeß überhaupt nicht gefragt wurde, obwohl zwei Namen aufgetaucht hatten. Er befragte die Täter, die zwei Allgäuer Geschäftsleute als Auftraggeber bestätigten. Mit der Hilfe eines von ihnen beschaffte er Beweise gegen die Allgäuer, die für Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung nur mit .....Geldstrafe von je DEM 2,500 davonkamen.
Der Grund für das Attentat war der Streit um ein Wohnhaus an der Riemannstrasse 52. Die Allgäuer hatten einen Kaufvertrag mit den Alteigentümern für DM 680 000, als eine Anwältin das Immobilie für DM 350 000 mit der Hilfe von LWB über das Investitionsvorranggesetz erwarb. Die Anwältin sicherte zu Millionen für den Ausbau von Sozialwohnungen zu investieren, was jedoch nie umgesetzt wurde. Die Allgäuer stoppten zuerst gerichtlich den Kauf, dann aber hob das Landsgericht Leipzig diese Verfügung auf. Die Anwältin war die Lebensgefährtin des damaligen Vizepräsidents des Landsgerichtes in Leipzig Jürgen Niemeyer, der nach dem Kauf selbst zwei Wohnungen im Haus erworben hat. Diese Anwältin vertrat Klockzin im Prozeß gegen die Attentäter.
Die Täter hatten Wehling erzählt, daß Klockzin Kunde im Kinderbordell „Jasmin“ war. Die Allgäuer hatten mehrmals angedeutet, daß sie über die Problematik des Sex mit Minderjährigen „auspacken“ konnten, wobei die Namen vom Staatsanwalt Norbert Röger únd Richter Jürgen Niemeyer auftauchten, was die Erklärung für ihre milde Strafe sein könnte. Wehling ließ die Mädchen vom Bordell befragen und einige von ihnen erkannten Klockzin und die zwei Allgäuer. Die Bilder der Juristen wurden offiziell nicht vorgezeigt, aber eine der Frauen behauptet, daß man ihr das Bild von Niemeyer im Jahr 2 000 informell vorgezeigt hat und sie ihn erkannt hat. Wehling stellte fest, daß bei der Ermittlung des Bordells nach den Freiern der Minderjährigen überhaupt nicht gefragt wurde, was wieder mit dem äußerst milden Urteil des Zuhälters zu tun haben könnte, das ihm der schon erwähnte Richter Niemeyer gegeben hatte.
Da mit seinen Ermittlungen gegen die OK Wehling offensichtlich hohen Interessen gefährdete und verletzte, wurde der bis 2002 erfolgste Ermittler Sachsens beschmiert, sein Kommissariat wurde aufgelöst, er und seine Mannschaft wurden suspendiert. Dabei vor der Auflösung wurde sein Kommissariat durchsucht, Mobiltelefone beschlagnahmt, die Telefonnummern ausgelesen und dadurch die Vertrauenspersonen komplett enttarnt. Er mußte 9 (!) Ermittlungsverfahren gegen ihn bekämpfen – 8 von ihnen wurden eingestellt, in einem wurde er freigesprochen. Trotzdem gibt es heute Verfügung gegen ihn, die ihm untersagt im OK-Bereich zu arbeiten und Vertrauenspersonen zu führen. Die Unberührbaren in Leipzig können nicht mehr von ihm gestört werden. Wie wir in der Sachsenaffäre sehen werden, er erlitt das typische Schicksal aller Ermittler und Beamten in Sachsen und in Deutschland, die im Namen der Gesetze und der Ordnung gegen die OK vorgegangen sind und damit die Interessen der kriminellen deutschen Obrigkeit bedroht haben.
Logischerweise übergab Wehling seine Informationen der einzig gebliebenen Struktur in Sachsen, die noch gegen die OK aufzutreten wagte – dem Referrat  „OK“ des LfV und so anscheinend begann die Beobachtung der kriminellen Netzwerke von hochgestellten Personen der Justitz und der Stadtleitung in Leipzig und der „Helden“ von den anderen Fallkomplexen, die zur Zusammenstellung des Dossiers von 15 600 Seiten führte, manche von denen in 2007 Sachsen erschüttert haben sollen.
Die Verbrechen
Laut dem PDS-Mitglied der zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) Andre Hahn geht es in den Akten um „Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, um Rechtsbeugung und Geheimnisverrat, um Strafvereitelung im Amt, um Sexual- und Drogendelikte, um Immobilienschiebereien sowie um schwere Körperverletzung bis zum Tod“. Jürgen Roth berichtet, daß es auch um Ermittlungen im Bereich der OK geht, die kurz vor dem Durchbruch plötzlich eingestellt worden sind.
Ich beginne mit den bekannten unbestrittbaren Verbrechen. Das sind einige schwere Verbrechen, vor allem in Leipzig und Plauen, die seit Anfang der 90-ger Jahren stattgefunden haben. Es geht um zwei Morde in Leipzig – der Justizsekretärin für Grundstücke (!) Barbara Beer, deren Überreste man vier Jahre nach ihrem Tod gefunden hat, und des Immobilienmaklers Michael Mielke, mindestens einen Mord in Plauen – wenn nicht des Kripochefs in Plauen, der sich selber im Wald erhängt haben sollte, eines Russen, der angeblich mit ihm zum selben Netzwerk gehörte. Ein Italiener wurde von seinem Onkel, Pizzabäcker ermordet. Um wieviel Morde es eigentlich geht, wissen nur die jenigen, die den ganzen Untersuchungsbericht des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) gelesen haben. Bekannt sind drei Mordanschläge – gegen eine Informantin, die den Drogenanschlag knapp überlebt hat, gegen den LWB Chefjurist in Leipzig Martin Klockzin und gegen Peter Köberle. Andere nachgewiesene Verbrechen sind Kinderprostitution, Zwang Minderjähriger zur Prostitution und Gebrauch sexueller Dienstleistungen vom Minderjährigen, begangen wenigstens im Kinderbordell „Jasmin“ in Leipzig. Wenn der ehemalige Innenminister Alfred Buttolo konkrete Bedrohungen gegen Journalisten, Informanten und Ermittler bestätigt, sehe ich keine Gründe ihm nicht zu glauben, auch weil mindestens in vier Fällen gegenüber Journalisten die Bedrohungen wahr wurden. Das größte Verbrechen meiner Meinung nach ist die Tatsache, daß kein der obengenannten Verbrechen, mit Ausnahme des Attentats gegen Klockzin und des Zuhälters von „Jasmin“ aufgedeckt wurde.
Es wird klar, daß es in Leipzig um die Jahrhundertwende ein anderes Kinderbordell gab, „Club Rose“, in dem acht- bis zehnjährige(!) Roma- und Sinti- Kinder zur Prostitution gezwungen wurden. Kurz aber bevor Wehling in 2002 zugreiffen wollte, wurden die Menschenhändler gewarnt und die Ermittlung scheiterte. In einer Akte des LfV heißt es, es gebe „einen ernst zu nehmenden Hinweis“, daß Norbert Röger, „auf Grund seiner guten Kontakte“ zu Personen im Rotlichtmilieu „Tatverdächtige über geplante bzw. Laufende operative Maßnahmen seiner Strafverfolgung informieren ließ“.  Das hinderte nicht die Beförderung von Röger zum Präsident des Landsgerichts in Chemnitz.
Die Regierungsoffensive
Schon in 2005 beschränkte das sächsische Verfassungsgericht mit Hinblick auf die laufenden Untersuchungen die Beobachtung der OK durch das LfV auf die Fälle, von denen ein Gefahr für die freiheitliche-demokratische Grundordnung ausgehen – als ob die Vergehen von Topjuristen und die Bedrohungen von Ermittlern und Journalisten kein solches Gefahr waren. Im Mai 2006 wurde das Referat OK aufgelöst –genau wie das Leipziger Kommissariat 26 vier Jahre früher und aus den selben Gründen. Trotz der Vernichtung der letzten Struktur in Sachsen, die die OK beobachtete, machten ihre Mitarbeiter weiter. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schürig sprach schon im Oktober 2006 von Verfassungsbrüchen des LfV, die die zahlreichen Ermittlungen und Verfahren gegen die Beobachter später nicht festgestellt haben. Unter dem Vorwand rechtswidriger Beobachtung wollte er später die Akten schreddern, obwohl ihre Behaltung im Fall einer Rechtswidrigkeit nötwendig für ihren Nachweis sein sollte.
Die Äußerung eines Landtagsabgeordneten, daß „der Umgang der Landesregierung mit der Krise kaum geeignet ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen“ finde ich sehr diplomatisch und mild. Selbst der erste Mann in dieser Regierung – der Ministerpräsident Georg Milbradt war alles andere als diplomatisch und mild mit seiner Äußerung bezüglich der Leiterin des Referats OK im LfV, Frau Simone Henneck, gemacht nach seiner Feststellung, daß es keine Korruptionsaffäre eigentlich gäbe, nachdem sie „mit blinder Jagdleidenschaft und blühender Fantasie die Vorgänge aufgebauscht“ haben sollte. Diese unwahre Äußerung, gemacht bevor jegliche juristische Bewertung der Akten geleistet wurde, gegenüber einer Person, die Milbradt kaum kannte, läßt keinen Zweifel über die Stellungnahme der Regierung und über seine Rolle einer Kriegserklärung allen, die sich der OK entgegenzustellen wagten. Die Äußerung war auch eine klare Anweisung an allen Staatsbeamten Sachsens, wie sie sich in der Krise verhalten sollten. Zur Zeit dieser Erklärung war Leipzig schon voll mit ungarischen Sexsklavinnen.
Wie immer begann man mit Lügen und Propaganda. Neben der Lüge über die Rechtswidrigkeit der Beobachtung wurde die Lüge über die Inkompetenz des LfV bezüglich OK-Fragen lanciert. Journalisten begannen zu erläutern, daß sich ein Verfassungsschutz mit Geschwätzen, Gerüchten und Märchen beschäftigt und deshalb zur Bekämpfung der Kriminalität nicht geeignet sei. Erstens, diese Rechtfertigung der Auflösung des Referats ist unwahr und zweitens, die Referatleiterin Frau Henneck ist Juristin bei Ausbildung und ehemalige Staatsanwältin und Polizeiinspektorin und eine ihrer Quellen – Georg Wehling ist der erfolgreichste Ermittler in Sachsen. Unter dem seltsamen Vorwurf, das sächsische Parliament über die Beobachtung nicht informiert zu haben (das ist Funktion und Verantwortung des Innenministers), wurde der Präsident des LfV Herr Rainer Stock abgelöst. Mit vielleicht der größten Lüge – daß die Informationen des LfV ungreifbar sind, werde ich mich nach meiner Erzählung befassen. 
Gleichzeitig begann man mit der Vernichtung von wichtigen Beobachtungsmaterialien. Zwar hat man die Aktensammlung nicht geschreddert – sie gilt als geheim und der Zugang zu ihr ist sehr begrenzt, aber laut Frau Henneck hat der Vizechef des LfV Olaf Vahrenhold, der nach der Erkrankung vom Herrn Stock in 2006 seine Funktionen übernahm, nicht nur ihre Hinweise blockiert, sondern auch wesentliche Akten vernichten lassen. Er soll ihr auch Anweisungen gegeben haben, was sie vor dem PKK aussagen sollte. Laut Presseberichte soll das sächsische LKA wichtige Unterlagen, die der Journalist Heinz Faßbender dem Amt übergeben hatte, „verloren“ haben. Wenn so, gibt es Bestrafte für die unerhörte Nachlässigkeit der Beamten? Inzwischen nach Rechtsanwalt Steffen Soult sollen Beamte dieses Amtes einen seiner Mandanten zu belastenden Aussagen gegen ermittelnden Polizisten, darunter Wehling, „genötigt“ haben. Die Verfahren gegen Wehling wurden von LKA iniziiert.  
Dazu kam wie bei Wehling die Beschmierung der Aktenverfasser. Hauptopfer wurde der von Milbradt genannte Sündenbock – Frau Henneck. Der  Ministerpräsident hatte die Sachsenaffäre auch als Hirngespinst einer übereifrigen Beamtin bezeichnet und sein Nachfolger Swetoslaw Tillich soll sich angeschlossen haben. Politiker, Justizbehörden und Presse begannen eine Hexenjagd gegen die Referatleiterin, gegen ihre Arbeitsmethoden und Motivation, die ihre Gesundheit ruinierten. Die Brutalität gegen sie ist deutlich erkennbar von einem Zwischenfall am 3. Juli 2007, als nach einem physischen Zusammenbruch der Frau, die beweglos in eine Trage lag, die neue Leitung des LfV trotz ihrem dringenden Not für medizinische Hilfe den Abtransport des Notfallwagens verzögerte, die Sanitären vom Zimmer verwies und Frau Henneck mit Drohungen mit Straf- und Disziplinarverfahren unter Druck setzte um sie in Nervenzusammenbruch zu bringen und Geständnis von Geheimnisverrat von ihr zu holen. Um die bedrängte Situation der gesetztreuen Mitarbeiter des LfV zeugen die primitiven Beleidigungen gegen sie in der Presse, wie die Bezeichnung „durchgeknallte Mitarbeiter“, die „den gesunden Menschenverstand ausgeschaltet hatten“ des Journalisten Bernhard Honnigfort im Artikel „In den Dreck gezogen“ - offensichtlich stand ihnen die Justiz nicht zur Verfügung.   
Gleichzeitig setzte die Regierung ihre effektivsten Truppen ein – die Strafverfolger. Schon vor ihrem Einsatz äußerte sich der Justizminister Geerth Mackenroth im Einklang mit seinem Boss, daß es keinen Sumpf in Sachsen gäbe, was eine klare Anweisung für die Ergebnisse der bevorstehenden Ermittlungen war. In 2004 hatte ein SPD-Abgeordneter die sächsische Strafverfolgung eine „institutionalisierte Strafvereitelungsbehörde“ genannt. Kein einziges Verbrechen der OK ist aufgedeckt worden und die Ermittlungen gegen die Unberührbaren wurden eingestellt, wie erwähnt, oft kurz vor ihrem Durchbruch. Sehr deutlich ist die Strafvereitelungsfunktion der Strafverfolger im Fall mit Peter Köberle zu sehen. Der Mann erlebte in 1996 einen Mordanschlag, wobei er seinen Attentäter im Moment der Schießerei deutlich sehen konnte. Ein geständiger Täter wurde zu 7.5 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt und nach 4 Jahren befreit. Herr Köberle schaffte es nachzuweisen, daß die Schußverletzung  nicht aus der vom falschen Täter behaupteten Waffe kam. Man hat das falsche Geständnis und das behauptete Motiv nie geprüft. In seinem zweiten Brief an Justizminister Mackenroth in 2006 (der erste Brief wurde 2004 geschrieben), behauptet Herr Köberle, daß man ihm seit 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verfassungswidrig verweigert und er gegen den wirklichen Täter nicht aussagen kann. Er schreibt weiter, daß „statt dessen werden von den Staatsanwälten und Behörden dicke Ordner mit Schreiben voller verlogener Behauptungen gefüllt“. Offensichtlich ist der wirkliche Täter (oder Auftraggeber) auch unberührbar, denn laut dem Opfer ist er noch heute frei. Inzwischen sind alle Beweismitteln, einschließlich die angebliche Waffe, vernichtet. Bemerkungswert ist seine folgende Feststellung über die deutsche Justiz: „Die Korruption und in den Gerichtssalen an unzähligen Bürgern täglich verübte Justizunrecht ist inzwischen untragbar geworden.“.
Ganz gegenteilig ist die Einstellung der Staatsanwälte gegenüber den enigen, die der OK im Weg stehen. Der Landtagsabgeordnete Karl Nolle bezeichnet ihre Handlungen als Strafe durch Verfahren gegen Polizisten, Mitarbeiter des LfV, Journalisten und Anwälte zur Einschüchterung und Abschreckung. Gegen Rainer Stock wurden 4 Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet und seine Vollmacht entzogen, gegen Simone Henneck wurden 5 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet, wobei der Straftatbestand bei einem von ihnen ihr nicht bekanntgegeben wurde. Verfahren gegen Beamten sind besonders peinlich, weil sie als Regel ihre Karrieren zerstören.
Die Strafverfolger scheuen nicht auch Opfer von schweren Verbrechen anzuklagen. Die zwei Frauen vom Kinderbordell „Jasmin“, die in 2008 Richter Niemeyer und Staatsanwalt Röger als ihre Freier anerkannten und damit die Angaben des LfV bestätigten, wurden für Verleumdung beschuldigt und zum Gericht gebracht.   
Ein Maß für Brutalität, die für Deutschland eine Schande sein sollte, setzten die die Justiz gegen recherchierende Journalisten. In zwei der Fälle bezogen sich die Handlungen der OK und der Stragverfogung als Hammer und Amboß. Der Journalist Heinz Faßbender recherchierte in Leipzig für Immobilienschiebereien, Rotlichtaffären bis ins Rathaus und Kinderprostitution. Er wurde überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt. Nach einigen Monaten im Krankenhaus wurde er Frührentner. Die Sozialkasse wurde aufgehetzt, daß er sich selber verletzt hatte um an die Rente zu kommen, damit er seine Lebensgrundlage verliert. Gegen ihn laufen Ermittlungsverfahren  für Sozialbetrug, Besitz von Kinderpornographie, Belieferung von Minderjährigen mit Drogen, Autoschiebereien, Beleidigungen, Verleumdungen und sogar für Beihilfe zum versuchten Totschlag. Inzwischen das Verleumdungsverfahren gegen ihn wurde eingeleitet nachdem man seine Beweismaterialien „verloren“ hatte.
Sehr ähnlich ist das Schicksal vom Journalisten Peter Hornstadt, der von Faßbender die Recherche übernahm. Auch er wurde überfallen und halbtot geschlagen. Knapp überlebt, bekommt er heute Pflegestufe II. Wieder wird der Sozialkasse mitgeteilt, daß er sich selbst verletzt hat um an die Rente zu kommen. Gegen ihn laufen Verfahren für Beihilfe zum versuchten Totschlag und Versicherungsbetrug.
Absurdes Gerichtsurteil brachte dem im sächsischem Pädophilenmilieu recherchierendem Journalisten Hans-Werner Lange Verluste in Millionen, was ihm vielleicht physische Überfälle sparte. Seine eigenen Strafanzeigen scheitern reihenweise ohne Erklärungen – wie bei mir.
Der Journalist Erich Neumann wird mit einem Strafbefehl für eine gestellte Frage(!) von EUR 800 bestraft und so mundtot gemacht. Die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden angezeigt nur wegen einer Frage an zwei Polizeibeamten, die sie in einem Arrtikel gestellt haben. Da die Polizeibeamten selbst keine Strafanzeige erstatten wollten, übernahm das selbst ihr Vorsitzender Horst Wawrzynski – der Polizeipräsident von Leipzig, in dessen Amtszeit die in diesem Blog beschriebenen Greueltaten gegenüber den osteuropäischen Sexsklavinnen in Leipzig verrichtet wurden.  Insgesamt werden 25 Ermittlungsverfahren gegen 12 Journalisten geführt.
Die Verfolgung der Justiz aber brachte nicht den verfolgten Propagandaeffekt. Umgekehrt, sie schlug zurück. Alle vier Verfahren gegen Herrn Rainer Stock wurden wegen erwiesener Unschuld im Laufe von drei Jahren eingestellt – deutlicher Hinweis, daß der LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hatte. In seinen Aussagen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß nach der Einstellung hat er die Behauptung, daß es im OK Referat um Märchen und Gerüchtesammlung handelte, zurückgewiesen, auch wenn man im Amt noch einige Zeit zur Verifizierung gebraucht hätte. Er klärte auch auf, daß die Staatsregierung zur Zeit der Beobachtung regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, über Inhalt und Umfang der Arbeit des OK Referats informiert war. Herr Stock erklärte, daß er das OK-Referat die ganze Zeit sehr eng kontrolliert hatte, daß er nie Anlaß hatte, die Zuverlässigkeit der Referatsleiterin zu zweifeln, die „sauber und agil“ die Beobachtung geleitet hatte. Er bestätigte auch, daß die Informationen zum Fallkomplex Abseits III nicht von einer Quelle (wie behauptet), sondern von einigen Quellen stammten. Damit platzten die Regierungslügen.
Im Prozeß zur Verleumdung vom ehemaligen Richter Niemeyer gelang es der Justiz trotz dem Druck nicht, die Menschenwürde und die Mut der zwei Frauen – Mandy Kopp und Beatrice E. zu brechen und die Frauen stehen weiter an ihren Aussagen und bestehen auf Freispruch statt auf Einstellung des Prozesess.
Ihr pragmatisches Ziel aber – die totale Säuberung des Staatsapparats von aktiven Gegnern der OK und die Unterstellung aller Behörden und Beamten des neuen Bundeslandes den kriminellen Tätigkeiten der Obrigkeit, hat die Offensive völlig erreicht, wie vom blühenden Menschenhandel in Sachsen ersichtlich ist.
Die Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Aktensammlung
Jetzt befasse ich mich kurz mit der Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Datensammlung. Presseberichte sagen, daß Simone Henneck in 2006 nach einer Übergabe der Akten ain die Strafverfolgungsbehörden drängte. Die Übergabe hat man abgelehnt, nicht wegen der Qualität der Information, sondern unter Berufung auf das Übermittlungsverbot zum Quellenschutz – eine seltsame Berufung, auch deshalb, weil ein Jahr später der neue Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos 6 Informanten namentlich nannte.  Ein ehemaliger Vizepräsident des Amtsgerichts Dresden hat die Akten als „durchaus glaubwürdiges Belastungsmaterial“ bezeichnet. Herr Stock bestätigt die Glaubwürdigkeit und seine Meinung, daß man noch ein-zwei Jahre zur Verifizierung brauchte, ändert nicht viel, stellt aber die Frage ob jemand die Verifizierung gemacht hat und wie. Aufgrund der Akten des OK Referats beschloß Innenminister de Maiziere trotz dem Urteil des Verfassungsgerichts sich an der Beobachtung der OK festzuhalten. Im selben Jahr übermittelte sein Nachfolger Alfred Buttolo den Dank des Freistaats an Frau Simone Henneck für ihre Arbeit.
Mein Argument mit der Begründung der Nichtübergabe der Akten an die Strafverfolgung in 2006 ist überhaupt nicht geschüttelt von der Tatsache, daß ein Jahr später die Staatsanwaltschaft sie nicht nur bekommen hat, sondern auch darauf drängte – nach der Verlust der Vollmachten der Aktenersteller hatte die Strafverfolgung völlig freie Hand mit ihnen und das hat sie deutlich ausgenutzt. Der Abgeordnete der Linken Klaus Bertl berichtet: „Als der Untersuchungsausschuß im Oktober 2008 mit den Vernehmungen begann, mußte er jedoch feststellen, daß regelmäßig tags vor der Vernehmung eines Zeugen eine neue Verlautbarung aus der Staatsanwaltschaft Dresden kam, daß man gerade wieder einen Ermittlungsvorgang in Sachen „Sachsensumpf-Beschuldigte“ eingestellt habe“.
Es ist eine andere Frage, daß man seit damals viele Akten und Beweismaterialien vernichtet hat. Die Tatsache, daß man sie vernichtet hat, ist ein klarer Hinweis, daß sie wahr und greifbar waren. Man hat sie aus dem selben Grund vernichtet, aus dem man die Beobachtung gestoppt hat – weil hohe Interessen gefährdet wurden.
Dieser Blog widerruft die Begründung für die Abwesenheit von kriminellen Netzwerken mit den „Schlußfolgerungen“ der zur Aufklärung der Umstände herangezogenen Verfassungsschutzbeamte und Ermittler aus den alten Bundesländern, einschließlich aus BKA(!). In meinem Fall hat BKA nicht nur nicht nach Beweisen gesucht, aber die vorhandenen Beweismaterialien zu vernichten versucht und damit deutlich den Menschenhandel und die OK verteidigt. Sie können sich vorstellen, wie BKA die Aktenaffäre „aufgeklärt“ hat – genau wie sie in meinem Fall „aufklärte“. Da das gesetzwidrige Vorgehen dieser Behörde die Nachfolge einer kriminellen Politik ist, bedeutet das, daß alle anderen Behörden mitmachen. Wenn Sie mir nicht glauben, schauen Sie sich die Statistik des Menschenhandels in Deutschland vom selben BKA.
Die Organisierte Kriminalität (OK) hat als informelle Staatsbehörde lange Traditionen in der BRD und die offiziellen Behörden und Beamten in den alten Bundesländern haben sehr rechtzeitig gelernt ihr nicht nur nicht im Weg zu stehen, sondern zu leiten und zu unterstützen – wie BKA das gemacht hat, was aber nicht immer der Fall mit ihren ostdeutschen Kollegen war. Nicht zufällig hat man nur westdeutsche, aber keine ostdeutsche Ermittler geholt. Die Tatsache, daß die unbestrittenen Verbrechen von den Akten unaufgedeckt geblieben sind beweist, daß es nur um ein Täuschungsmanöver geht. Im Prinzip nur wenn man die Verbrechen aufgedeckt und die Täter und Anstifter identifiziert hat, kann man die Schlußfolgerung ziehen, daß man keine kriminelle Netzwerke also Organisierte Kriminalität in Sachsen hat. Die unaufgedeckten Verbrechen dagegen zeugen vom Mangel vom politischen Willen sie aufzuklären und sind Beweis von  einer staatlich unterstützten OK. Dazu hat die Entwicklung der Aktenaffäre selber die Unwahrheit dieser „Schlußfolgerung“ bewiesen. Nachdem schon nachgewiesen ist, daß der sächsische LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hat, kann es sein, daß das Amt zu völlig falschen Feststellungen gekommen ist? Natürlich nicht. Und trotz dem enormen Druck bestehen die zwei angeklagten Frauen auf ihren Aussagen, die die Feststellungen des LfV bestätigen.
Eine Bestätigung der Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Informationen finden wir auch in den einzelnen Fällen. Die Tatsache, daß man die Überreste von Frau Barbara Beer erst in Elsterraue bei Raßnitz in Sachsen-Amhalt(!) gefunden hat, spricht davon, daß die Ermittler sehr viel über ihren Mord wußten. Trotzdem ist er bis heute offiziell nicht aufgeklärt worden. Laut der Presse wollte der ermordete Immobilienmakler vor der Polizei aussagen, was die Erklärung über die Motive seines Mordes sein könnte. Ist es so schwierig herauszufinden an welchen Deals er am Ende seines Lebens arbeitete und vom welchen er aussagen wollte? Sind die Morde einer Justizsekräterin für Immobilien und eines Immobilienmaklers nicht klare Hinweise für Verbrechen mit Immobilien? Kann man nicht feststellen, ob LWB in den letzten zwanzig Jahren zehnte von Tausenden von Wohnungen zu Preisen, ungefähr zweimal niedriger als die laufenden Marktpreise verkauft hat? Kann man nicht herausfinden, wer in der Stadt Leipzig Verbrechen wie Strafvereitelung im Amt oder Amtsmissbrauch in konkreten Fällen begangen hat? Klar waren das keine Bauarbeiter. Wenn man im Kabinett des Topstaatsanwalts von Leipzig Kinderpornografie findet und dieser behauptet, es sei von seinem Vorgänger, kann man den eigentlichen Besitzer der Pornografie nicht durch zum Beispiel Fingerabdrücke herausfinden?
Ich will mich etwas mehr mit dem Prozeß zum Kinderbordell „Jasmin“ befassen. Es ist schwierig sich vorzustellen, daß wenn der Zuhälter für Menschenhandel, Zuhälterei und Kindermissbrauch verurteilt wurde, daß man keine Beweismaterialien für Kontakte der Opfern zu konkreten Kunden in den ermittelnden Behörden hat oder wenigstens gehabt hat. Und mit Sicherheit kennt der Zuhälter die Freier. Schließlich was das Bordell Vergnügungsstelle für ausgewählte wichtige Personen. Laut dem „Tagespiegel“ hatte der Zuhälter als „Mitinhaber“ einen Polizisten und die Tatsache, daß er Mandy Kopp und noch ein Mädchen bei ihrer Flucht gleich fand, spricht davon, daß er ein sehr effektives Informationsnetz gebrauchte – Leipzig hat etwa 500 000 Einwohner. Hat jemand ihn nach den Freiern überhaupt gefragt (außer den suspendierten Polizisten) und ist es nicht eine Straftat seinerseits die Straftäter, die er kennt,  nicht zu nennen? Laut Pressemeldungen begründet Jürgen Niemeyer sein mildes Urteil mit einer Vereinbarung für Aussagen gegen Strafnachlass. Brauchte aber der Richter die Aussagen des Zuhälters um ihn schuldig an seinen Verbrechen zu finden und wenn so warum hat der Zuhälter diese Aussagen überhaupt gemacht? Gab es wirklich keine Beweismaterialien gegen ihn? Mit Sicherheit hatte man die belastenden Aussagen der Mädchen.
Zwar hat der Zuhälter seine Aussagen vom 16. Juni 2000, daß es eigentlich um ein Deal keine Freier zu nennen gegen mildes Urteil ging, zurückgezogen, es ist aber eine Tatsache, daß der Zuhälter ein sehr mildes Urteil bekommen hat und man innerhalb von 20 Jahren die Freier nicht identifiziert hat. Und es stellt sich die Frage aus welchem Grund hat er seine Aussagen widerrufen? Hat er einfach gelogen oder man hat ihn unter Druck gesetzt falsche Aussagen zu machen? Beide möglichen Fälle aber stellen Straftaten dar und wenn so, müßte man nachfolgen. Das milde Urteil der Ällgauer erweckt auch Fragen. Die Anklage für Verleumdung gegen die zwei Frauen stellt die Frage, wenn die Freier offiziell der Justiz unbekannt sind, wie und warum schließt diese Justiz aus, daß der ehemalige Richter Freier sein könnte. Wenn man zwei Frauen wegen ihren Aussagen für Verleumdung anklägt, muß man wenigstens Nachweise, daß Niemeyer kein Freier war, ein klares Motiv für das Vergehen und glaubwürdiges Belastungsmaterial gegen die Frauen haben. Der Fall „Jasmin“ zeigt eindeutig die Notwendigkeit, daß man der Strafverfolgung verbietet, Verleumdungen und üble Nachrede zu ermitteln in Verbindung mit Straftaten, die nicht aufgedeckt sind. Leider keiner in Deutschland wagt zu fragen, was die Strafverfolgung gemacht hat und macht, um an die Freier zu kommen.
Es ist auch unzulässig, daß Behörden, die die Gesetzverletzer verfolgen müssen und aus Jiristen zusammengesetzt sind, selbst die Gesetze und die Regeln, einschließlich die Strafprozeßordnung, regulär verletzen.
Feststellungen
Ich habe eine Recherche getan und bin zu einem überraschenden, aber sehr wichtigen Resultat gekommen: die meisten Namenträger von der Aktensammlung, genannt hier Unberührbare, einschließlich ihre hier erwähnten politischen Schutzengeln, sind Westdeutsche. Vor allem sind das BRD-Kadern, die nach der Wende angekommen sind um die neuen Bundesländer zu verwalten. Der ehemalige Ministerpräsident Georg Milbradt (geboren in Eslohe) kommt aus Dortmund, sein Finanzminister Geerth Mackenroth, dessen Ministerium die Dienstaufsicht auf die sächsische Strafverfolgung hat, ist aus Schleswig-Holzstein gekommen (der jetzige ist aus München), Martin Klockzin ist aus dem westfälischen Soest, Norbert Röger ist aus Koblenz, Jürgen Niemeyer - aus Stuttgart, der Oberbürgermeister von Leipzig Burkhard Jung – aus Siegen, Westfalen, der ehemalige Polizeipräsident von Leipzig Horst Wawrzynski ist aus Bayern. Interessant wäre zu wissen wieviel Sachsen Schlüsselrollen in anderen Bundesländern spielen, denn ich sehe keine Anwesenheit von Vertretern der anderen neuen Länder. Dazu haben die Bundesregierung und die alten Bundesländer deutlich ihre Unterstützung für die Unberührbaren gezeigt, in dem zwei von ihnen Bundesminister wurden und man nach dem Ausbruch der Affäre Experte und Ermittler vom Westen nach Sachsen schickte, um die Lügen der Regierung zu bestätigen. Die Verbindung zwischen Berlin und Sachsen ist auch in der Pädophilie zu sehen – zwar hat Hans Meiser die Namen von hochgestellten Pädophilen aus der Hauptstadt nicht bekanntmachen können, aber seine Insolvenz läßt keinen Zweifel über die Macht der Pädophile. Aus den oben genannten Gründen finde ich zurecht den Sachsensumpf Deutschlandsumpf zu nennen, denn er wurde von Westdeutschen angelegt, während die Sachsen in diesem Sumpf mit Ausnahme der wenigen, die mitmachen, nur leiden.
Von den Presseberichten bekommen wir den Eindruck, daß laut den Akten einige westlichen Juristen und Kadern, die nach der Wende nach Leipzig angekommen sind, anstatt den Rechtsstaat aufzubauen, sich mit ihrer Bereicherung und sexuellen Vergnügen beschäftigten, wobei sie gegen die Gesetze und ihre Dienstpflichten verstießen und kriminelle Netze mit der Beteiligung von Kriminellen aufgestellt haben. Kann das aber erklären, warum diese Leute die eindeutige Unterstützung der Behörden nicht nur in Sachsen, sondern in der BRD haben? Natürlich nicht. Also man muß sich die Frage stellen, worum es eigentlich in den Akten des LfV geht.
Gehen wir zurück zu den Klockzin-Schemen, nach denen die Wohnungen zum halben Preis verkauft wurden, wobei wenn man die restitutionsbehaftete Wohnungen so verkauft hat, sehe ich keine Probleme das selbe mit den anderen Wohnungen zu tun, wo es keine dritte Seite gab. Laut Presseberichten hat LWB seit Anfang der 90-ger Jahren 80 000 Wohnungen verkauft. Es ist realsitisch anzunehmen, daß 50 000 von ihnen zum halben Preis verkauft wurden. Nehmen wir an, daß der Druchschnittspreis dieser Wohnungen der Gleichwert von EUR 40 000 war und man sie für 20 000 verkauft hat. Das macht aus aber eine Milliarde Euro, die anstatt in LWB zu gehen in privaten Händen gegangen sind! Es geht um einen richtigen Raubzug also! Es bleibt zu erfahren, in welchen Händen dieses Geld geraten ist. Kaum sind das nur die Hände der 12 Juristen, die in Verbindung mit Immobilienschiebereien auftauchen. Man erwähnt zum Beispiel eine Aubis-Gruppe, die 4500 Wohnungen erworben haben soll! Die Identität der Benefizienten der Immobilienschiebereien in Leipzig kann die politische Unterstützung der Unberührbaren verständlicher machen.
Worum geht es vor allem in der Sachsenaffäre? Neben um Immobilienschiebereien um Rotlichtmilieu. Aber dieses Rotlichtmilieu ist spezifisch – es geht ausschießlich um Zwangsprostitution und Menschenhandel, wo am Beispiel des Kinderbordells „Jasmin“ totale Ausbeutung der Mädchen stattfand. Und die tschechischen Mädchen im Rathaus waren auch Zwangsprostituierte und Sexsklavinnen – deshalb kamen die Zuhälter mit um sie aufzusehen. Ich stelle die Frage, ob man sie überhaupt befragt hat und wenn nicht, wer sind sie und leben sie überhaupt noch mehr, oder man hat auch sie umgebracht damit sie niemals zeugen können? Eindeutig untersuchte der LfV den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der in den Pressemeldungen mit dem neutralen "Rotlichtmilieu" bezeichnet wird.
Gibt es Verbindung zwischen Immobilien und Menschenhandel mit Ausbeutung der Prostituierten?  Wenigstens in Deutschland ist diese Verbindung ganz klar – die einzige legale Form Prostituierten auszubeuten ist die Miete. Um Miete zu bekommen, muß man entweder Besitzer sein oder Zugriff zum Immobilien haben, den die Opfer selbst nicht haben können. Laut dem Artikel „Jens Kottke Leipzig Immobilien“ in der Wirtschafts Presse vom 12. August 2012 gehört unser alter Bekannter zu den „kleinen aber feinen Anbietern von Immobilien“, der selbst mehr als 100 Wohnungen entweder in seinem Bestand oder auf sie Zugriff hat. In dieser Verbindung stellen sich die Fragen wieviel Wohnungen besitzen die Bordellbetreiber in Leipzig und wie sind sie zu ihrem Besitz gekommen. Ihre Antworten werden ohne Zweifel offenbaren, daß die Immobilienschiebereien nicht nur ein Raubzug waren, sondern dem Aufbau der ökonomischen Grundlage des größten Verbrechens der Gegenwart – dem Menschenhandel gedient haben.
Die Immobilienschiebereien wären aber unmöglich ohne politischen und juristischen Schutz – es gab zu viele Klagen, sogar Morde. Den juristischen Schutz haben genau die Justizinstitutionen geleistet, in dennen ein Teil der Unberührbaren wichtige Stellungen einnahmen und Einfluß hatten. Die Unberührbaren haben auch eine andere äußerst wichtige Funktion ausgeführt – sie haben den Ordnungsbehörden und ihren Angestellten beigebracht, daß sie nicht wie in den DDR-Zeiten den Gesetzen und Regeln mehr dienen, sondern den Interessen der Obrigkeit, die über den Gesetzen stehen und von Amtspersonen in bestimmten Stellungen vertreten werden. Das war ein langer und schwieriger Prozeß, in dem sie ihre fleißigen Schüler beförderten und die jenigen, die nicht lernen wollten, verjagten. Ohne die Erfüllung dieser Funktion konnte kein Menschenhandel mit seinen Profiten stattfinden. Der Menschenhandel in Sachsen und in Deutschland ist seit dem Anfang der 90-ger Jahre (wenn nicht früher) geplant und vorbereitet worden. Selbst der Zeitpunkt des Ausbruchs der Sachsenaffäre ist nicht zufällig - nach der Auflösung des OK Referats begann man mit den Lieferungen der ungarischen Sexsklavinnen nach Leipzig, sicher auch der bulgarischen Sexsklavinnen nach Dresden, da aber die Mitarbeiter des Referats weiter beobachteten, mußte man sie schnell und endgültig beseitigen. Die Tatsache, daß die meisten der Unberührbaren zur Zeit des Ausbruchs der Aktenaffäre nicht im „aktiven Dienst“ standen, läßt raten wem die Initiative für die Affäre gehört. Wenn es die Aktensammler vom LfV wären, würde man sie anklagen und ihnen Urteile wenigstens für Geheimnisverrat geben. Das heißt, daß keiner der bekanntgewordenen Unberührbaren, einschließlich die zwei Bürgermeister, auf jeden Fall zu den wirklichen Häuplingen gehört. 
Die Sachsenaffäre offenbart die volle Kontrolle der traditionellen deutschen Obrigkeit über das neue Bundesland Sachsen und über die Vorgänge, die in den Jahren nach der Wende da gelaufen sind. Die Affäre deckt auch auf wie in einer Stadt wie Leipzig, die Organisierte Kriminalität - unbekannt da bis zur Wende, vom Westen eingeführt und durchgesetzt wurde, man die Behörden auf ihre Seite brachte, so daß man den Immobilienbestand der Stadt beraubt hat und sie zum Stützpunkt des Menschenhandels verwandelt hat. Das Wesen der Sachsenaffäre selbst ist die endgültige und totale Unterstellung der sächsischen Beamten und Behörden  den kriminellen Interessen der deutschen Obrigkeit und die Niederschlagung des letzten Widerstandes gegen die Kriminalisierung von oben des neuen Bundeslandes. Sie deckt auf die entscheidende Rolle der Regierung und der Justiz für die Bekämpfung dieses Widerstandes und die stille, aber feste Unterstützung, die sie von der Bundesregierung und den alten Bundesländern dabei genossen. Die Sachsenaffäre illustriert Szenen und Formen des kriminellen Terrors, der die oben beschriebenen Vorgänge begleitete, und offenbart die Rolle der Organisierten Kriminalität als informelle Raub- und Strafbehörde der Obrigkeit, für deren Taten die letzte keine Recheschaften abzulegen braucht.
Die Affäre zeigt deutlich, daß zum Unterschied vom alten Griechenland Deutschland das Sklaventum über die osteuropäischen Frauen mit einer Demokratie für ihre eigene Bevölkerung nicht vereinen kann – auch deshalb weil die neue Sklaverei zum Unterschied vom altertümlichem gesetzwidrig und kriminell ist und weil Deutschland von kriminellen Interessen verwaltet wird, die Verbrechen und kriminellen Terror brauchen.  Sie zeigt, daß es nicht um kriminelle Netze geht, sondern um ein totalitares kriminelles Staatssystem.
Die Sachsenaffäre besteht nicht weil Sachsen mehr kriminell ist als die anderen Bundesländer, sondern weil es das einzige Land ist, wo Angestellte der Kriminalisierung des Landes einen Widerstand leisteten, indem sie die OK beobachteten und eine Aktensammlung gegen sie zusammengestellt haben.
Die Sachsenaffäre enttarnt einige sehr bekannte Märchen und eigentliche Propagandalügen – daß Deutschland ein Rechtsstaat ist, daß es in diesem Staat eine freiheitlich-demokratische Ordnung und Pressefreiheit gibt.
Parallels       
Die Sachsenaffäre ist eine Bestätigung vieler Feststellungen, die ich in diesem Blog gemacht habe. Eigentlich ist sie eine andere Geschichte vom selben System, was ich laut Kottke in Frage stelle. Die Sachsenaffäre zeigt, daß das Auftreten der Behörden in meinem Fall (BKA und Staatsanwaltschaft) eigentlich für sie eine standarte Praxis ist. Kottke selbst ist noch einer Unberührbarer in Leipzig und Nachweis davon, daß alle, die Verbrechen im Interesse der deutschen Obrigkeit begehen, ihre vollen Immunitätgarantien genießen. Um die Gemeinsamkeiten vorzuzeigen, werde ich nun einige Parallels ziehen.
Wenn Sie sich die Kommentare zu diesem Blog anschauen, sehen Sie daß ich „Märchen in die Welt setze“ und meine Erzählung über die Leiden der ungarischen Frauen eine Lüge ist. Ungefähr das selbe hat man über die Akten des sächsischen LfV gesagt und geschrieben.
Danach griff man meine Kompetenz an – genau wie bei LfV und besonders bei Frau Henneck. Jens Kottke hat mir mangelnden Intellekt und unzureichende Intelligenz  bescheinigt und mich als „Kleingeist“ bezeichnet – anscheinend betrachtet er die totale Ausbeutung der Osteuropäerinnen als Kleinigkeit. Der Journalist Honnigfort hat die Mitarbeiter des Referats OK als „durchgeknallt“ bezeichnet, die „den gesunden Menschenverstand ausgeschaltet hatten“ – sogar der Stil bei den beiden ist das selbe. Wer den kriminellen deutschen Staat hinter sich hat, kann andere beleidigen wie er oder sie will. Milbradt dagegen unterschied sich von beiden nur im Stil – er hat Frau Henneck als  „übereifrig“ bezeichnet, die  „mit blinder Jagdleidenschaft und blühender Fantasie“ die Vorgänge „aufgebauscht“ haben soll.
Danach kam meine Beschmierung – genau wie bei Herrn Wehling, Frau Henneck und allen Gegnern der OK. Man schrieb, daß ich auf Kottke neidisch war und mutete zu, daß ich vielleicht selber als Zuhälter gescheitert war. Danach kam Kottke mit meiner „Gewalt“ gegenüber meiner Ex-Frau. Hinter dieser übler Nachrede stehen aber die Behörden von Leipzig, die ihn über die unbegründete Strafanzeige benachrichtigten und die, wie er, sehr gut wußten, daß es nicht nur keine Gewalt gegeben hat, sondern daß es in der Anzeige überhaupt nicht um Gewalt ging.
Danach, genau wie in der Sachsenaffäre, rückten die Staatsanwälte voran und begannen mit meiner Ermittlung. In Sachsen gibt es keine Person, die gegen die OK aufgetreten ist und nicht ermittelt worden ist mit dem Ziel sie zum Gericht zu bringen oder mundtot zu machen. Über Deutschland kann ich nichts sagen – da scheint es, daß keiner etwas mehr wagt. Auch, wie sie gelesen haben, bin ich nicht der erste, der nicht weiß, worüber ich ermittelt bin oder dessen Strafanzeige ohne jegliche Erklärung scheiterten.  
Wenn die Strafverfoger Herr Köberle zu Aussagen über seinen echten Attentäter nicht zulassen wollen, soll man sich wundern daß ihre Kollegen in Leipzig meinen Beweis und die zahlreichen Hinweise für Menschenhandel nicht sehen wollen? Die eindeutige üble Nachrede von Kottke gegen mich spielt auch keine Rolle - Kottke ist Unberührbarer und darf alles, was ihm der kiiminelle Staat erlaubt hat. Die Strafgesetze sind nur für die Bevölkerung. Gibt es einen einzigen Repräsentant der OK, der in den letzten 15 Jahren zum Gericht bei der Strafverfolgung gebracht ist? Die ganze OK ist unberührbar, weil sie der Obrigkeit große Mengen Bargeld bringt. Auch die ökonomischen Krisen sind nur für die Bevölkerung - wenn sie auch für die Machthaber wären, würden die letzten sie nicht zulassen.
Die Sachsenaffäre zeigt, daß die Gesetzverletzungen bei den Strafverfogern eine standarte Praxis sind. Das finde ich logisch – mit Gesetzen verteidigt man nur Gesetze, Verbrechen und Gesetzverletzungen verteidigt man mit Verbrechen und Gesetzverletzungen.
Genau wie man den recherchierenden Journalisten und den Ermittlern die Lebensgrundlage zerstört hat, hat man mir das Einkommen gleich gestoppt.
Und genau wie man vor und während der ganzen Affäre Beweise und Beweismaterialien zerstört hat, hat man mir das Handy gestohlen, um meinen Beweis - das SMS von Lili, zu vernichten.
Wenn Justizsekretärin und Immobilienmakler ermordet und Journalisten gekrüppelt werden um Verbrechen gehemzuhalten, warum wird man einen Bulgaren zum selben Zweck nicht umbringen, wenn die Umstände (soweit den kriminellen Behörden bekannt) das erlauben und benötigen? Weshalb ich überlebt habe und bis jetzt physisch ungeschadet bin, habe ich schon erzählt  
Die Sachsenaffäre zeigt wie man den Weg des Menschenhandels durchgebahnt hat und man Deutschland zum Konzentrationslager von osteuropäischen Sexsklavinnen verwandelt hat. Sie erklärt wie es dazu gekommen ist, daß man die Ungarinnen in Leipzig neben Polizeirevieren gefangenhält, total ausbeutet und brutal schlägt und die Frauen können sich an keinen wenden – alle zuständigen Behörden gehören zum System der Sklavenhaltung. Und es ist im ganzen Deutschland so.
Auch manche große Unterschiede, sogar Gegensätze, unterstreichen das Gemeinsame.  Die Ermittlung gegen mich läuft anscheinend auf der Grundlage von Aussagen einer Sexsklavin, während wenn zwei schon freie Frauen gegen Jürgen Niemeyer zeugen, bekommen sie selber und nur sie Probleme. Das Gemeinsame in allen Fällen ist, daß die Unberührbaren unberührbar sind und die Justiz ihnen dazu immer zur Verfügung.
Die Sachsenaffäre begründet die Erwartungen der Menschenhändler in diesem Blog, daß ich im Gefängnis landen würde – sie wissen, daß Staat und Justiz hinter ihnen und gegen mich stehen.
Ja, die Schlinge zog sich um mich um – nicht nur die offiziellen Behörden wissen sehr gut, was in der informellen Behörde OK passiert, aber auch die OK weiß sehr gut, was in den offiziellen Behörden passiert – so ist es, wenn man den selben Arbeitsgeber hat und gut zusammenarbeitet.
Auch meine Feststellung, daß in meinem Fall nicht Leipzig, sondern BKA leitend war, wird von der Aktenaffäre bestätigt, die eindeutig zeigt, daß der Freistaat Sachsen nur auf Papier frei ist.
Das von mir beschriebene Verhalten der Behörden und Beamten in diesem Blog ist völlig im Einklang mit ihrem Verhalten in der Sachsenaffäre. Leider ist meine Beschreibung weder lügnerisch noch übertrieben. Die Aktenaffäre offenbart die volle Kontrolle der Obigkeit über die OK und ihre Aktivitäten – das was ich vom Anfang an hier behaupte.
Inzwischen schickte ich meine elektronische Information über die ungarische Organisation an Dietmar Schmidt/BKA am Abend des 22.04..2010 zusammen mit einem File von Presseberichten zur Sachsenaffäre. Auf der Sprache der Menschen mit mittlerer and höherer Intelligenz bedeutete das, daß ich wußte was die Behörden in Deutschland treiben und daß ich nach meinen Möglichkeiten mich darauf vorbereitet hatte.
Andererseits bestätigen meine Erzählung und vor allem die Unterlagen mit den Beweismaterialien die Feststellung der Aktensammler, daß in Leipzig  Stadtleitung, Behörden, Justiz und Organisierte Kriminalität zu einem kriminellen Komplex gehören, der, wie die Unterstützung von BKA bewiesen hat, Bestandteil eines kriminelles Staatssystems ist. Schwerpunkt der Tätigkeiten dieses Komplexes früher waren die Immobilienschiebereien, danach ging man zum Menschenhandel über. Die Hintermänner der Immobilienschiebereien und des Menschenhandels sind die selben. Leider geht es schon nicht um einzelne kriminellen Netzwerke, die zu schon vergangener Etappe der Kriminalisierung gehörten. Dabei ist das Bestehen des kriminelles Staatssystems nicht nur von mir, von den beschriebenen Entwicklungen, sondern auch von Jens Kottke selbst und seinen Leuten hier bestätigt.
Die wichtigste Ergänzung dieses Blogs ist, daß die deutsche Obrigkeit sich dem internationalen Menschenhandel angeschlossen hat und das Land zum größten Konzentrationslager und Absatzmarkt für osteuropäische Sexsklavinnen verwandelt hat, in dem systematische brutale Gewalt, totale Ausbeutung, Zwang zur Prostitution, Freiheitsberaubung und Morde im riesigem Umfang stattfinden.
Ich beende diesen Artikel mit Ausdruck meiner Anerkennung und Einfühlung für die deutschen Bürger, die der Kriminalisierung von Sachsen und Deutschland und der Organisierten Kriminalität Widerstand geleistet haben und leisten und die ihr Leben, Gesundheit, Lebensgrundlage oder Karriere geopfert haben.    





P.S.  In ihren letzten Aussagen vor dem Untersuchungsausschuß hat Frau Henneck (mit dem neuen Familienname Skroch) die Staatsanwaltschaft beschuldigt, die Angaben ihres Referats anstatt diskret zu behandeln und zu prüfen an die Öffentlichkeit weitergegeben zu haben. Zwar sind das nur Aussagen, aber eine sachkündige Beamtin kann sich nicht leisten gegen ihre Regierung und Justiz aufzutreten und zu lügen. Es scheint, daß zwei meiner Behauptungen in diesem Artikel – daß die Sachsenaffäre von den Gegnern der Aktensammler hervorgerufen wurde und daß das Ziel der Affäre die schnelle Säuberung der sächsischen Behörden von den letzten gesetztreuen Beamten war, wahr sind. In dieser Verbindung soll man sehr ernsthaft die Äußerung von Karl Nolle nehmen, daß im Sumpf ganz andere stecken, als die jenigen die beschuldigt werden. Und ich stelle die Frage, ob die Namen der Schuldigen, also der Häuptlinge der Organisierten Kriminalität in Sachsen, zu den Staatsgeheimnissen gehören, wegen denen man die Aktensammlung geheim hält? Das ist nicht eine interne deutsche Frage, denn diese Verbrecher sind verantwortlich für den blühenden und brutalen Menschenhandel mit osteuropäischen Frauen und die Hintermänner von Kottke und seinen „Kollegen“ gehören zu ihnen.

Montag, 12. November 2012

Über die Leipziger Staatsanwaltschaft und meine Beschuldiger


Überblick


Fast drei Monate nach meinem Aufruf habe ich weder die Strafanzeigen gegen mich noch den Einstellungsbescheid zu meiner Anzeige bekommen. Der Generalbundesanwalt hat kein Zeichen gegeben, daß er meine Anzeige gemerkt hat. Ich habe auch keine Antwort auf meine Anfrage, ob jemand von den Beschuldigten über den Diebstahl meines Funktelefons mit der Polizei verbunden ist. Die Schlußfolgerung ist, daß die deutsche Strafverfolgung ein Instrument des Menschenhandels und der Menschenhändler ist, die um mir den Weg zur Rechtssprechung zu sperren, die StPO und damit meine Rechte sowohl wie Beschuldigter als auch wie Beschuldiger grob und offen verletzt. 

Ich zeige die Einarbetungsmethodik von Jens Kottke mit der Setkarte von Bella und dem Bericht über ihre Zwangsausführung der gewünschten vom Kunden „Rolando“ Leistung. Beide Unterlagen weisen darauf hin, daß Jens Kottke in den Werbungen der Sexsklavinnen ohne die Zustimmung und Wissen der Frauen Leistungen angibt, die sie nicht ausführen wollen, mit der klaren Berechnung, daß entweder die Kunden die Frauen zur Ausführung zwingen werden, oder der Ungare die Menschenware schlagen wird, bis sie aufgibt und mitmacht.  

Ich gebe zusätzliche Information zu meinen Treffen mit BKA und nutze meine Kontaktdarstellung aus um die Rolle der Behörde nicht nur als Schlüsselinstitution, sondern auch als Straf- und Mordadministration des Sklavenhalterstaates zu verdeutlichen, die in seinen schwersten Verbrechen eingewickelt ist. Ich stelle nochmal die Fragen, was ist mit den fünf Ungarinnen aus Augsburg passiert und ob man eigentlich die Sexsklavinnen am Leben läßt, wenn sie untauglich zur Ausbeutung werden oder zum Tod für Organenhandel schickt.

Ich begründe meine Meinung, warum wenn man das hier Geschrieben als unwahr hält, mich wegen meinen Aussagen gegen BKA nicht für Verleumdung oder üble Nachrede gegen die Behörde verfolgen soll, sondern für Verunglimfung des deutschen Staates.

Ich beende den Posten mit einer Übersetzung des einzigen nicht in deutscher Sprache Kommentar zum Blog, der (nicht nur) an meinen Beschuldigern gerichtet ist und dem ich mich völlig zuschließe: „Verbrecher! Ihr seid alle Verbrecher!“.




Fast drei Monate nach meinem Aufruf kann ich nicht über positive Überraschungen von der Strafverfolgung berichten. Weder habe ich die Strafanzeigen gegen mich noch den Einstellungsbescheid zu meiner Anzeige bekommen. Der Generalbundesanwalt hat kein Zeichen gegeben, daß er meine Anzeige gemerkt hat. Ich habe keine Antwort bekommen  auf meine Anfrage, ob jemand von den Beschuldigten über den Diebstahl meines Funktelefons mit der Polizei verbunden ist.

Ich habe schon volle Begründung meine aus Vorsicht abgeschobene Schlußfolgerung hier geltend zu machen und zu wiederholen – die deutsche Strafverfolgung ist ein Instrument des Menschenhandels und der Menschenhändler, die um mir den Weg zur Rechtssprechung zu sperren, die StPO und damit meine Rechte sowohl wie Beschuldigter als auch wie Beschuldiger grob und offen verletzt. Das sind eigentlich völlig geeignete Funktionen für die Rechtsverfolgung eines getarnten Sklavenhalterstaates. Deshalb haben die BKA-Beamten wieder viel gelacht, als ich nach der Verweigerung ihres Amtes Ermittlung in Verbindung mit meiner Anzeige durchzuführen, die Möglichkeit, mich an die Strafverfolgung zu wenden, erwähnte – es ist sehr naiv zu erwarten, daß eine Behörde eines Sklavenhalterstaates gegen die Sklavenhaltung auftreten wird. Das Schicksal des ehemaligen Präsidenten des sächsischen Verfassungschutzes Herrn Rainer Stock und vieler seiner Mitarbeiter, die zum berühmten Untersuchungsbericht dieses Amtes Beitrag geleistet haben, zeigt eindeutig wie der Sklavenhalterstaat mit den jenigen Amtspersonen, die sich der Sklavenhaltung widerstellen, im besten Fall umgeht.

Ich muß hier zugeben, daß ich vom Anfang an an der wirklichen Rolle der Leipziger Strafverfolgung nicht zweifelte und der Meinung war, daß diese Staatsanwaltschaft Fragen nicht stellen, sondern beantworten sollte – es war ihre Verpflichtung schon nach dem ersten Posten hier meine Behauptungen zu ermitteln, deshalb habe ich meine Strafanzeige direkt an die säshsische Verfolgung geschickt.  

Nach dem SMS von Lili kann sich jemand eine bessere Bestätigung der Richtigkeit des von mir in diesem Blog Geschriebenen vorstellen, als die mehrmalige Weigerung der Behörden meine Anzeigen zu ermitteln (das wäre für die Menschenhändler gleichwertig mit der Eröffnung der Pandora Buchse) und die offene Verletzung der Strafprozeßordnung bei der deutschen Strafverfolgung mit dem Ziel mir den Weg zur Rechtssprechung zu sperren? Ich nicht, denn wenn meine Strafanzeige unbegründet und unwahr wäre, würde man mir den Einstellungsbescheid ausreichen und sorglos zu allerlei KlageInstitutionen zulassen. Und wenn Staatsanwälte, dabei mit Doktortiteln (und der Generalbundesanwalt ist Professor), die Gesetze offen verletzen, machen sie das aus Zwang, weil sie in so ernsthaften Schwierigkeiten mit den Gesetzen bei der Ausführung ihrer Aufträge vom Menschenhändlerstaat geraten sind, die auch sie mit ihren ausgebildeten und klügen Köpfen gesetzlich nicht überwinden können.

Und nicht nur hat man die Anzeige für Menschenhandel außer Acht gelassen, aber das selbe mit meiner Anzeige für Verleumdung getan. Jens Kottke hat nicht nur die Tatsache der Überreichung einer Strafanzeige gegen mich gemeldet, sondern auch öffentlich hier behauptet, daß ich meine Ex-Frau geschlagen habe. Dabei ist er zu gut informiert (von den Behörden und nicht von Lili, die über die Anzeige nichts weiß) um nicht zu wissen, daß der mir vorgeworfene Tatbestand eigentlich keine Gewalttat enthielt und ich keine Gewalt ausgeübt hatte. Seien Sie sicher, daß wenn ich damals schuldig gefunden worden wäre, er darüber gleich schreiben würde. Die machtvollen Hintermänner von Kottke, die die Behörden in Leipzig kontrollieren und allerlei Verbrechen unbestraft begehen dürfen, haben ihn über das Gesetz gestellt - weil er ihnen das Geld vom Menschenhandel bringt. Es ist ganz verständlich, daß der Staatsanwalt erst am Ende des Gesprächs unwillig angab, daß er mich beschuldigt hatte, aber ich wußte es sowieso.

Der Strafverfolgung will ich hier das, was ich dem Herrn Dr. Lieber gesagt habe, wiederholen: bitte, folgen Sie ihren Gesetzen und Vorschriften und ermitteln Sie professionell alle Anzeigen.

Nun gehe ich zu meinem Beschuldiger Jens Kottke über. In seinen Wohnungen werden zahlreiche osteuropäische Sexklavinnen brutal ausgebeutet, geschlagen und in Gefangenschaft gehalten. Er hat mich von Lili zwangsgetrennt und danach die Frau zu falschen Aussagen gezwungen. Er meint, mein Leben sei fiktiv, weil ich mich seinen Verbrechen widerstelle; er ist fiktiv aber, weil er seine Verbrechen begeht – auch gegen mich. Jens Kottke ist leicht in die Falle mit dem SMS gefallen, wenigstens weil er wegen der vollen Unterstützung der Behörden in seinen Verbrechen keine Vorsicht braucht und deshalb sie nicht entwickelt hat. Seine Brutalität gegenüber den osteuropäischen Sklavinnen is deutlich zu sehen sogar nur von ihren 24-Stunden Arbeitstagen, aber ich will Ihnen seine Einarbeitungsmethodik jetzt vorzeigen, denn wenigstens bis neulich waren seine Wohnungen Einarbeitungszentrum des Sklaventums. Hier habe ich die Setkarte der Ihnen schon bekannte Bella angehängt. Sie ist vom 22. April 2011 – die Zeit als Bella als ganz neue Zwangsprostituierte und Sexsklavin wie ein erschrockenes Kind aussah und ich kann den Zeitpunkt dieser Karte nachweisen. Schauen Sie auf die Dienstleistungen, die sie laut der Setkarte damals anbietete. Kann ein erschrockenes Kind so etwas wirklich auf eigenem Willen anbieten? Natürlich nicht und dazu gibt es auch einen Beweis – zu „ihren“ Leistungen auf der Setkarte gehört die Leistung, zu der sie vom Kunden „Rolando“ mit Gewalt gezwungen wurde, weil die Frau sie nicht leisten wollte, aber nicht „Nein“ sagen durfte. Bella, genau wie Lili und Michelle (also ich hatte recht darüber in meinem ersten Posten), und sicher wie alle Ungarinnen in Leipzig, weiß nicht was in ihrer Werbung steht – keiner hat sie danach gefragt oder benachrichtigt. Sie hat nur die Anweisung alles zu machen was die Kunden wollen – deshalb hat sie trotz ihrer verbrecherischen Behandlung beim Kunden das Alarmsystem nicht eingesetzt (Die Wohnungen von Jens Kottke sind mit Alarmsystemen eingerichtet und die Wache kann binnen zwei Minuten zu jeder Wohnung gelangen und diesen Umstand muß man in Acht nehmen, wenn die Menschenhändler behaupten, wie im Fall mit Lili, daß die Frau nicht mehr nach Leipzig kommt, weil jemand mit seiner Liebe sie belästigt hat). Jens Kottke hat die Leistungen eintragen lassen ohne das Mädchen zu fragen oder sogar in Kenntnis zu setzen, um sie unter Druck von den Kunden zu stellen und auf diese Weise die  neue unwillige Sklavin zu „Vielseitigkeit“ zu zwingen. Der Fachmann in Einarbeitung von Zwangsprostituierten Jens Kottke weiß sehr gut, daß die Freier, die die perversen Leistungen wollen, entweder selber die Frauen zur Ausführung zwingen, wie bei Bella geschah, oder im Sachsenforum klagen werden, wonach der Ungare die Menschenware schlagen muß bis sie aufgibt und mitmacht. Natürlich, die Strafe mit dem 24-Stunden Arbeitstag gehört auch dazu, wie die Setkarte von Bella auch nachweist.

Kottke hat das Leben nicht nur von Bella, sondern von vielen osteuropäischen Frauen nicht nur fiktiv, sondern zur Hölle gemacht und zerstört und die Tatsache, daß er zum deutschen Sklavenhalterstaat gehört und im Auftrag seines „Staatssystems“ Verbrechen begeht – mit seinen Worten „seine Arbeit tut“ ist keine Rechtfertigung für ihn, denn für seine Untaten kann es keine Rechtfertigung geben. Neulich hat eine seiner Opfer hier ein Kommentar gemacht, für den ich mich herzlich bedanke. Ich möchte aber die nette Frau (obwohl sie nicht in Deutschland ist) und alle, die sich auf der Seite der Wahrheit stellen wollen, dazu mahnen, keine Kommentare von ihren eigenen Komputers zu machen, so daß man zu ihren eigenen IP-Adressen und damit zu ihrer Identität nicht gelangen kann. 

Inzwischen habe ich Kundenberichte im Posten „Eindeutige Hinweise für Zwangsprostitution bei den Ungarinnen“ neulich veröffentlicht, aus denen deutlich hervorgeht, daß die Zwangstrennung von Sexsklavinnen in Leipzig von ihren Bekannten und Freunden eine Routinetätigkeit der Menschenhändler ist. Man kann in ihnen lesen, daß alle zwangsgetrennte Ungarinnen, genau wie Lili, Leipzig für immer verlassen müssen, und daß die Ungarinnen in Leipzig einen neuen ungarischen „Boss“ haben. Damit werden zwei meiner früheren Behauptungen bestätigt – daß der kleine Ungare nur ein Aufseher und Schläger der eigentlichen Eigentümer der Serxsklavinnen war und daß die Wegnahme von Lili von Leipzig sicherer Hinweis auf unsere Zwangstrennung war.

Jens Kottke ist einer der Haupthelden des erwähnten Berichts des sächsichen Verfassungsschutzes ohne jegliche Probleme darüber bekommen zu haben und man braucht sich nicht zu wundern, daß er keine Probleme von diesem Blog hat. Dank seiner Ausbeutungsfähigkeiten und finanzieller Ordentlichkeit gegenüber seinen Hintermännern ist er der „goldene Junge“ und die „Stolzheit“ der Sklavenhalterstadt Leipzig und ein Vorbild im Sklavenhalterstaat Deutschland  Vor allem das Geld von ihm hat dazu beigetragen, daß zwei anderen „Helden“ vom obengenannten Bericht aus Leipzig Bundespolitiker geworden sind – die eigentlichen Wähler sind die jenigen, die Geld in die schwarzen Parteikassen und in die Taschen/Konten der Machthaber stecken. Die überraschende Kandidatur von Leipzig für die Olympischen Spiele 2012 ist Ausdruck der bundesweiten Anerkennung der Verdienste und Potenziale der Leipziger Menschenhändler und persönlich von Jens Kottke. Olympische Spiele bedeuten neben zeitweiligem Aufschwung einige Jahre bedeutende Bauarbeiten mit vielen Männern, die mit Einkommen und meist einsam sind – offensichtlich hat Berlin eingeschätzt, daß Leipzig mehr vom Aufschwung des Frauenhandels liefern wird als die anderen potenziellen Bewerber.

Ich will nun mich etwas eingehender mit dem anderen Strafanzeigeerstatter – BKA, befassen. Dieser Beschuldiger hat zuerst meinen Mord überlegt, danach wegen der Umstände aufgegeben, mich mit Entzug meines festen Einkommens doch bestraft, mich mit „Beat Humbel“ betrogen, meine Information den Sklavenhaltern geliefert, damit diese die Sklavinnen verstecken konnten, anstatt seine gesetzliche Pflicht nach Beweisen zu suchen zu erfüllen, Beweise von mir gefordert, mich zur Resignation zu überzeugen versuchte und als ich doch nicht aufgab, meinen Hauptbeweis zu vernichten versuchte.

Da man meine Rechte als Beschuldigter verweigert hat, kenne ich den Inhalt seiner Anzeige gegen mich nicht, aber ich verstand vom Leipziger Staatsanwalt, daß „einige Leute“ das von mir Geschriebene, insbesondere die Darstellung meiner Gespräche mit den BKA-Beamten als unwahr hielten.

Hervorragend! BKA gilt als professionelle Organisation und die „einigen Leute“ meinen sicher, daß BKA auch in meinem Fall professionell gehandelt hat. Wenn so, soweit mir bekannt, muß es Protokolle von meinen Treffen mit den BKA-Beamten mit meiner Unterschrift geben und auch Aufnahmen meiner Telefongespräche mit Dietmar Schmidt. Ich glaube, jede Ordnungsbehörde hat eine bestimmte Frist, in der die aufgenommenen Telefongespräche ihrer Angestellten bewahrt werden, gewöhnlich 2 Jahre. Ich kenne die Frist von BKA nicht, aber wie schon erzahlt, weniger als ein Monat nach dem wichtigsten Telefongespräch mit Dietmar Schmidt - am 27. Mai 2010 habe ich deutsche Frauenorganisationen informiert, daß BKA den Menschenhandel verteidigte. Diese Organisationen sind veprflichtet BKA über meinen Anspruch zu informieren.und die letzte soll bei der Anwesenheit von einem Anspruch fristenlos die Aufnahmen aufbewahren. Sonst muß es am 11. Jannuar 2011 dem BKA bekannt geworden sein, daß der Anspruch öffentlich in diesem Blog gemacht worden ist, was einen Zeitraum von nur 8-9  Monaten bedeutet.

Ich fordere BKA auf die eventuellen Protokolle und Aufnahmen von den Gesprächen mit mir vorzuzeigen. Als professionelle Ordnungsbehörde gibt es keine Rechtfertigung für BKA, wenn dieses Amt weder Protokolle noch Aufnahmen hat. In so einem Fall müssen die „einigen Leuten“ erklären, warum BKA so unprofessionell in meinem Fall gearbeitet hat. Eine Polizei, die ihre Behauptungen nicht nachweisen kann, ist entweder unprofessionell oder verbrecherisch.

Ich sage schon jetzt voraus, daß BKA weder Protokolle mit meiner Unterschrift noch authentische Aufnahmen meiner Telefongespräche mit Dietmar Schmidt vorzeigen wird. Es gibt keine solche Protokolle und die authentischen Aufnahmen – sowohl von den Telefongesprächen als auch von den Gesprächen während der zwei Treffen würden nur die Richtigkeit meiner Darstellung bestätigen. Hier will ich betonen, daß den Treffpunkt beider Treffen (an der Autobahn neben Eisenach) Dietmar Schmidt bestimmt hat – obwohl ich vorgeschlagen hatte ihn in Wiesbaden zu besuchen. Beide Polizisten verloren zweimal die 4 Stunden Reisezeit nicht weil sie meine Zeit sparen wollten, sondern weil sie unreglamentierte Treffen haben wollten. Sogar ein Amateur wird im Wohnsitz von BKA erwarten, Protokolle unterschreiben zu müssen, aber neben der Autobahn und in der Natur ist das nicht so denkbar. Dazu beim Eingang mußte ich als Besucher eingetragen werden – offensichtlich wollte BKA keine Dokumentarspuren von den Treffen mit mir hinterlassen. „Keine Dokumentarspuren“ lautet das erste Regel des Menschenhandels. Aber auch da gibt es Probleme. BKA hat sich in meinem Fall unprofessionell verhalten, weil die Bundespolizei nicht als Ordnungsamt des Gesetzes sondern als Ordnungsamt der Sklavenhaltung handelte. Inzwischen die Ermittlung gegen mich läuft seit etwa anderthalb Jahren und offensichtlich hat BKA im Laufe dieser Zeit keine Beweise zu seiner Beschuldigung vorgestellt. Am Anfang eilten alle um mir schnell den Mund zuzumachen, aber nach der Veröffentlichung des SMS scheint die Ermittlung gegen mich eingeschlafen zu haben. Aber wie gesagt, BKA hat das Wort.
Inzwischen die drohende Warnung der BKA-Beamten, über meine Zwangstrennung von Lili nicht zu klagen und nichts zu unternehmen, wurde selbst von Jens Kottke bestätigt, der nur etwa 40 Tage nach ihrer Veröffentlichung genau das machte, was beide voraussagten. Wie kann es sein, daß ich es ausgedacht habe?

Ich schlage vor in der Zwischenzeit das auszunutzen, was hier schon sichergestellt wurde.

Zuerst haben wir schon die unumstrittene Tatsache auf dem Beispiel mit Lili, daß die Ungarinnen in Leipzig und von der ganzen Menschenhandelsorganisation Zwangsprostituierte und eigentliche Sexsklavinnen sind.
Es ist auch unumstritten, daß ohne die Unterstützung der Behörden Jens Kottke und der Ungare ihre Verbrechen gegenüber den Frauen nicht verrichten könnten.
Wir haben die unumstrittene Tatsache, daß ich BKA über Menschenhandel seitens Jens Kottke und seines ungarischen Partners am 22. April 2010 informiert habe (schauen Sie sich den  im ersten Posten angehängten Ausdruck der Mail, die ich an Dietmar Schmidt geschickt habe) und trotz seiner Verpflichtung hat BKA die Ermittlung verweigert – unabgesehen von meiner Information, die auch das SMS von Lili beschrieb, von den klaren Zeichen für Zwangsprostitution in den Werbungen mit 16 und 24 Stunden Arbeitstagen und von der Tatsache, daß es gegen die selbe Organisation schon eine erfolgreiche Ermittlung gegeben hatte.
Eine andere, ganz wichtige unumstrittene Tatsache ist, daß BKA mir die Wiederherstellung meiner Kontakte zu Lili, eigentlich ihre Befreiung, verweigerte. Ich wiederhole hier das wertvolle Kommentar von Kottke, gemacht nachdem er Lili zu Aussagen zwang: „Michelle, deren Aufenthalt bestimmt auch leicht herauszufinden ist-wird dies bestätigen“. Kann es sein, daß das was für Jens Kottke leicht ist, für BKA unmöglich ist? Natürlich nicht, BKA hat niemals vorgehabt, Lili zu befreien (Dietmar Schmidt hatte meine Kontakte zu Lili von der Ermittlung gegen die Ungarinnen getrennt).
Eine andere unumstrittene Tatsache ist, daß BKA mich mit dem nicht existierenden Fedpol-Beamte Beat Humbel betrogen hat – schauen Sie sich die auch angehängte erste Seite meiner Mail an den letzten, wo ich ihm mitteile was Dietmar Schmidt mir über seine Vereinbarung mit „Beat“ erzählt hatte.
Es ist eine unumstrittene Tatsache, daß gleich nachdem BKA meine Identität von mir bekam, mein festes Einkommen entzogen wurde.
Es ist auch eine unumstrittene Tatsache, daß gleich nachdem ich BKA schriftlich mitteilte, daß Michelle im Bordell „Villa Royal“ zu finden war und ich sie besuchen und sprechen wollte, sie für immer von diesem Bordell verschwand und wie Lili in keinem der Bordelle der Organisation von der Liste, die ich BKA geschickt hatte, erschien.
Es ist eine unumstrittene Tatsache, daß nachdem BKA ohne Zweifel von den deutschen Frauenorganisationen erfuhr, daß ich nicht aufgegeben hatte, mein billiger Funktelefon mit dem SMS gestohlen wurde, dabei von einem Möbelhändler, der gar keine Angst vor der Polizei hatte - wie sie schon wissen, aus gutem Grund.
Es ist eine Tatsache, daß BKA meine Identität nicht vertraulich behandelt hat, wie Dietmar Schmitd in seiner E-Mail an mich vom 16.04.2010 versprach. Die Behörden in Leipzig kennen meinen vollen Namen nicht von Lili.
Können das alle Zufälle sein? Natürlich nicht. Ich behaupte, daß eine professionelle Ermitlung, die die von mir gestellten Fragen im Posten „Die Strafanzeige(n)“ beantwortet und die die von mir gefragten Informationen in Acht nimmt, bestätigen wird, daß der Entzug meines festen Einkommens die Folge meiner Einsetzung für die Ungarinnen ist – also eine Art Strafe vom Sklavenhalterstaat; daß meine Informationen von BKA an die Menschenhändler gelangten und danach die mir bekannten Frauen in mir unbekannte Bordelle geschickt wurden; daß BKA den Diebstahl meines Handys anordnete, um meinen Beweis – das SMS von Lili zu beseitigen. Deshalb wollen die Behörden meine Anzeigen nicht ermitteln. Das goldene Regel des Kreditgechäfts – daß der Mangel von Information die schlimmste Information ist, ist völlig geltend hier.

Nun will ich etwas mehr über meine Treffen mit BKA erzählen und versuche mich nicht zu wiederholen.

Beim ersten Treffen stellte ich fest, daß Dietmar Schmidt unglaublich viel über mich und meine Umstände wußte. Es war Information, die nicht von Polizeibehörden und nicht aus Deutschland stammen konnte (weder ich noch jemand von meiner Familie ist kriminell) sondern von den Sicherheitsdiensten und aus Bulgarien. Zum Beispiel er wußte was mein gestorbener Vater gearbeitet hatte. Also nach dem Erhalt meiner Angaben hatte BKA direkt oder durch andere Dienste eine internationale Anfrage über mich gemacht, eingehende Informationen bekommen und erst danach den Treffen mit mir vereinbart. Wie habe ich das festgestelltt? Er stellte mir Fragen, deren Antworten er offensichtlich kannte (darunter, wie erwähnt, ob ich für Geheimdienste oder für die Polizei gearbeitet hatte) um mich zu überprüfen. Ich fühlte mich wie bei Verhör, dazu hatten die Fragen nichts mit einer Ermittlung für Menschenhandel zu tun und nur aus Vorsicht habe ich nicht die Frage gestellt, warum mich BKA wie einen Gegner behandelte. Heute kann ich eindeutig sagen, daß für BKA ich der eigentliche Gegner war und das Amt sammelte Information um besser mich einzuschätzen und zu wissen wie es gegen mich vorgehen konnte. Ich beantwortete die Fragen so bewußt und eingehend, daß ich bestimmt die Beamten mit dem Eindruck ließ, daß was ich im Kopf hatte, hatte ich auch im Mund, der neben der Tatsache, daß ich niemals für Geheimdienste und Polizei gearbeitet hatte mir die Vorteile der Unterschätzung gab. Daß sie keine einzige Frage zur ungarischen Organisation gestellt haben, kann ich mit der Abwesenheit eines Protokolls zum Treffen nachweisen. Wenn man solche Fragen stellt, wird sich auch ein Amateur fragen, warum man keine Notizen macht und man am Ende nicht unterschreiben soll.

Ich habe geschrieben, daß BKA zwischen den zwei Treffen offensichtlich klarstellte, daß ich allein handelte. Wie hat das Amt das gemacht? Durch Verletzung der Gesetze und meiner Rechte natürlich – Abhören meiner Gespräche, Nachfolgung meiner Korrespondenz usw. – wie sonst kann man feststellen welche Kontakte ich habe?

Ich muß gestehen, daß ich vom Anfang an sicher war, daß die Tätigkeit der ungarischen Organisation für BKA als Institution kein Geheimnis war - also mit der Zustimmung des Amtes vollzogen wurde. Ich habe Dietmar Schmidt beim ersten Treffen offen gesagt, daß ich BKA nicht völlig trauen konnte und zweifelte, daß eine Ermittlung gegen die Organisation politisch machbar war. Ich kontaktierte ihn, weil er mir vom Vermittler als „den guten Mann“ empfohlen wurde – die Alternative war nichts zu unternehmen. Ich habe keine eindeutige Schlußfolgerung vom unreglamentierten Treffen und vom Verhör gemacht, denn die Gründe für sein Verhalten könnten sehr verschieden sein. So eine Schlußfolgerung brauchte ich auch nicht zu machen, denn ich hatte genügend Vorbereitungen für den Fall gemacht, wenn es mit meinem BKA-Kontakt schief ging (der Ausdruck des SMS wurde gemacht bevor ich jegliche Kontakte unternahm und existierte nur auf Papierblatt bis zum letzten Tag vor seiner Veröffentlichung) und wußte sehr gut, daß in so einem Fall ich nichts unternehmen konnte und deshalb sollte – meine Eintragung bei der ausländischen Polizei war Schutz aber keine Garantie für mein Leben und ich hatte keine Chance gegen BKA mit seiner Routine in Beobachtung. In meinem Fall aber habe ich keine Chance dem BKA gegeben. Ich habe meine Strategie nur im Laufe von etwa fünf bis zehn Minuten während des zweiten Treffens bezweifelt und ich bedaure nicht, daß ich den Beschluß nahm, ihr weiter zu folgen. Als aber paar Monate später mir eine nette Dame geschickt wurde (nicht von BKA) um Information von mir zu holen und mein Verhalten unter Kontrolle zu halten mit dem Argument, daß sie sehr gute Kontakte zu kompromißlosen Ermittlern hatte und mir anbieten konnte, wußte ich nicht nur, daß sich ohne das Erlaubnis der Menschenhändler keiner in Deutschland leisten konnte, mich zum Thema zu kontaktieren, aber auch daß sie mir Märchen erzählte.     

Über den zweiten Treffen will ich hier ergänzen, daß er auf Initiative von BKA stattfand. Er kam zu früh für mich – ich hatte gerade an einige Stellen außerhalb Deutschland geschrieben, noch aber keine Antwort bekommen und es blieb mir nichts anders als sehr vorsichtig zu sein – also Resignation und den Narren zu spielen. Es ist zu bemerken, daß während beim ersten Treffen mit mir ausschließlich Dietmar Schmidt, der anscheinend der Senior war, sprach, war beim zweiten Treffen sein Partner mein Hauptgesprächspartner. Meine einzige Erklärung ist die gemachte Feststellung, daß ich allein handelte und also in ihren Augen schon ein Nichts war. Offenbar hatten sie keine große Lust mit einem Nichts zu sprechen, aber ihre Vorsitzenden wollten anscheinend, daß dem Nichts deutlich gemacht wird, daß es ihm nichts übrig blieb als sich die Wunden zu lecken und zu schweigen und deshalb mußten sie mich wieder treffen. Nachdem das Nichts schon am Anfang des Treffens sich äußerte, daß es schon aufgegeben hatte, schien der Treffen sinnlos für sie. Es ist kein Wunder, daß in dieser Situation (dazu kam ich absichtlich mit Verspätung) Dietmar Schmidt, der dazu anscheinend Probleme mit der Selbstkontrolle hat, die Bemerkungen machte, die BKA offensichtlich verneint. Sonst versuchte er, wie sein Partner, seinen Ärger mit Spaß über mich zu vertreiben. Daß es BKA schon egal war, was ich wußte und dachte, beweist die Tatsache, daß als sie später erfuhren, daß ich weiterhandelte, als Antwort nur meinen Hauptbeweis – das SMS von Lili, wegnehmen ließen. Diese Einstellung hat die Sozialarbeiterin Piskop sehr deutlich zum Ausdruck gebracht: „Finde einen Gleichsinnigen und schreibt einander so viel wie ihr wollt wie schlimm die Ungarinnen behandelt werden.“ Mit anderen Worten - mach was du willst nur versuche nicht das gute Geschäft der guten Leute zu stören – du kannst sowieso nicht schaden. Sonst stellte ich einige Fragen, um den Boden zu testen, der Partner nahm die Rolle eines Rechtsanwalts der Menschenhändler und ich bekam Eindruck von den Argumenten, die ich später bekämpfen sollte.

Ich will hier etwas sehr wichtiges über BKA hinzufügen.

Sklavenhaltung hat immer Brutalität bis zum Menschenmord für seine Existenz gebraucht. Die moderne Sklavenhaltung braucht sie sogar mehr – weil es geheim ist und geheimgehalten werden soll. Große Menschenhandelsorganisationen können einfach nicht funktionieren, wenn ihre Opfern nicht klar vor der Alternative gestellt sind, entweder alle Befehle auszuführen oder einfach getötet zu werden. Wie schon gesagt, der Fall mit Kerry zeigt eindeutig, daß das Leben der Sklavinnen für die Sklavenhalter nichts wert ist außer dem Geld, was sie ihnen bringen. Und warum hat Kerry trotz ihrer Unwilligkeit auf Anweisung ihres Aufsehers Sex ohne Kondom geleistet - sie wußte sehr gut, daß sie ihr Leben mit 18 Jahren riskierte? Weil sie sehr gut weiß, daß wenn sie nicht gehorcht, überhaupt keine Überlebenschancen hat.

Deshalb hat der Sklavenhalterstaat Deutschland (und das gilt alle Sklavenhalterstaaten – die Schweiz, Ungarn und die anderen)  seine eigene brutale Strafgesetze und Justiz, die mit der Gesetzgebung seiner von ihm kontrollierten Fassade – der Bundesrepublik Deutschland nichts zu tun hat. Hier hat man keine Propagandaaspekte und die Gesetze haben nichts mit Menschenrechten und mit Gerechtigkeit zu tun sondern mit Macht und Geld.

Der Sklavenhalterstaat hat auch seine Ordnungsbehörden. Das sind die Ordnungsbehörden des Fassadestaates, die auch als Strafadministration, einschließlich Mordadministration agieren. Strafausführungsbehörde ist die organisierte Kriminalität – ich habe schon über die vielen Mörder und Gewalttäter vom Osten erwähnt, die Aufenthaltserlaubnisse vom deutschen Staat bekommen haben. Kein Mord darf im Menschenhändlerstaat ohne die Sanktion und die Anweisung der Strafadministration stattfinden. Mein Fall zeigt sehr deutlich warum es so sein muß und offenbart gleichzeitig die Erfüllung bei BKA seiner Funktionen als Strafadministration der Sklavenhaltung..

Mein eventueller Mord wurde nicht nur als Strafe sondern auch als meine Neutralisierung überlegt. Die Hinweise auf ihn sind das dringende Suchen bei BKA nach meiner Identität vor dem ersten Treffen und eventueller Eintragung (diese Eintragung sollte eigentlich niemals stattfinden) und das Bevorzugen des Amtes meine Identität ohne mein Wissen zu bekommen.
Der Menschenhändlerstaat muß (und das macht er), großen Wert auf die Sauberkeit seiner Fassade legen und unternimmt keinen Mord ohne seine Vorteile und Nachteile klargestellt zu haben. Dazu aber braucht man Information, die nur der Polizei und den Sicherheitsdiensten zugänglich ist.
Bei mir ging es um festzustellen, wie groß meine Potentiale war mit der Information, die ich hatte, dem Sklavenhalterstaat zu schaden und ob und wem ich zu jenem Zeitpunkt meine Information schon gegeben hatte. Wie immer waren die sozialen Kosten sehr wichtig, also die Auswirkung des eventuellen Mordes auf die Fassade. Wenn sie meine Darstellungen des ersten Treffens durchgehen, werden Sie bemerken, daß Dietmar Schmidt genau diese Fragen aufklären wollte. Er hat mich ausdrücklich gefragt, wen ich mit meiner Information sonst kontaktiert hatte. Es hat keinen Sinn jemanden wegen Besitz von Information zu töten, wenn dieser schon die Information anderen geliefert hat, besonders wenn es um Organisationen geht. Die Fragen über meine Erfahrung mit Geheimdiensten und Polizei hatten mehr mit Schadenspotentiale und Kosten zu tun. Das selbe gilt für die Schlüsselfrage über meine Kontakte zu ausländischen Organisationen. Die Überprüfung der Information – durch Beobachtung, Abhören usw. kann nur von Polizei- oder Sicherheitsbehörden ausgeführt werden. Und nur diese Behörden können Informationen von ausländischen Behörden fordern und bekommen, die die sozialen und persönlichen Umstände des Betroffenen und damit die sozialen Kosten seines Mordes offenbaren. 
Entscheidend bei mir war meine Eintragung bei der Polizei, die mein Kontakt zu BKA vermittelt hat. Dietmar Schmidt hat sich nicht zufällig beim ersten Treffen offen über diese Kontaktaufnahme geärgert – weil sie seine Handlungsfreiheit gegenüber mir begrenzte. Wer aber sonst konnte über diese Eintragung wissen als BKA?

Eindeutig nur Ordnungsbehörden haben die Kapazität die Vorteile und Nachteile eines konkreten Mordes einzuschätzen und ihnen gehört das Wort, ob das Verbrechen stattfinden kann oder nicht, und wenn ja, wie man es ausführen soll. Natürlich, folgen sie bestimmte Regeln und ich schließe nicht aus, daß auch sie in bestimmten Fällen das endgültige Wort von oben holen müssen.

Die deutsche organisierte Kriminalität ist finanziell und sozial erfolgreich, weil sie die volle Unterstützung des Staates hat und seine (strafadministrative) Kapazität ausnutzt.  

Mein Beschuldiger BKA ist nicht nur eine Schlüsselinstitution der Sklavenhaltung, sondern seine Straf- und Mordadministration, die in seinen schwersten Verbrechen eingewickelt ist.

Wegen der schwerverbrecherischen Beschäftigungen des Ordnungsamtes wiederhole ich hier folgende meine Fragen: Was ist geschehen mit den fünf Ungarinnen, die in Augsburg ausgesagt haben? Was geschieht mit den Sexsklavinnen, wenn sie nicht mehr sexuell ausgebeutet werden können? Während diese Frauen viel über die Verbrechen des Sklavenhalterstaates wissen und ihre Kontrolle eigentlich sehr teuer ist, tragen ihre Morde keine soziale Kosten und dazu sind sie noch für die Industrie des Todes – den Handel mit menschlichen Organen tauglich. Diese Frauen sind versklavt worden, weil sie sozial schwach und hilfslos sind. Jede von ihnen wird spurlos verschwinden, wenn man einfach in den letzten Tagen vor dem Mord keine Tagessteuerpauschale zahlt (und das hängt völlig von Menschen wie Jens Kottke ab), den Mord nicht vor Zeugen auszuführt und die Leiche vernichtet.

In BKA werden in Schlüssel- und leitende Positionen Polizisten angestellt, die für die eigentlichen Funktionen der Institution – unter der Deckung des Schutzes der Gesetze und der Ordnung die organisierte Kriminalität zu leiten und zu kontrollieren mit dem Ziel die Übergabe der enormen unkontrollierbaren Kassabeläge von den Verbrechen an die Obrigkeit sicherzustellen, geignet sind. Das wichtigste Kriterium scheint die Bereitschaft allerlei Verbrechen zu begehen zu sein. Es ist kein Zufall aber, daß Menschen mit so einer Bereitschaft weniger leistungsfähig sind, als die jenigen die den Gesetzen dienen wollen. Wenn man jahrelang unbestraft Verbrechen begangen hat, hat man eigentlich keine Eigenschaften gebraucht und deshalb sie nicht entwickelt. Dazu hat man  mit Kriminellen zu tun – als Regel sehr primitive und begrenzte Wesen. Der Menschenhändlerstaat fordert von seinen Angehörigen Gehorsamkeit und Disziplin, sonst löst er alle ihre Probleme – deshalb sind sie nicht gewöhnt Probleme und Schwierigkeiten zu überwinden, einschließlich viel zu denken. Dieses Staatssystem selbst ist so stark und machtvoll, daß es keine wirkliche Herausforderungen kennt und keine Effektivität braucht. Mein Eindruck ist, daß die Macht und Dummheit des Sklavenhaltersystems in Deutschland sich in einem Gleichgewicht befinden. Dazu wegen der Hierarchie und Disziplin ist das ganze System leicht durchschaubar. Meiner Meinung nach hat man in meinem Fall nicht eine einzige nicht nur richtige, sondern wenigstens angemessene Lösung getroffen, obwohl die Entscheidungsträger die Vorsitzenden meiner BKA-Kontakte und Menschen über ihnen - also alle „Profis“ waren. Ausgiebige Informationen haben keinen Wert, wenn man sie nicht verarbeiten kann. Und Jens Kottke hat gezeigt, daß zu viel Information schaden kann – laut seinen Kommentaren soll Lili nicht nur „wissen“, daß es eine Strafanzeige gegen mich gab und ich meine Ex-Frau „geschlagen hatte“, sondern daß ich mehr als ein halbes Jahr nach meinem letzten Kontakt zu ihr nach Kanada gereist bin.

Ich habe versucht, in die Falle mit dem SMS nicht nur Jens Kottke, sondern auch BKA zu ziehen und ich glaube, ich habe es geschafft. Dietmar Schmidt hat meine Anfrage nicht beantwortet – daß er resp. BKA das SMS nicht bestätigen wollten ist schließlich sein und vom BKA Problem – ihre Reaktion zeigt eindeutig, warum man keine Protokolle geführt hat. Die Strafverfolgung hat auch nicht beantwortet, wer der Absender des Kommentars vom 8. Februar 2011 ist - nur einen Tag nachdem ich meine E-Mail mit der Anfrage an Dietmar Schmidt schickte. Er ist jemand, der von Beweisen versteht, offensichtlich mich schon getroffen hatte und über BKA gewährleistete – also die Auswahl ist äußerst begrenzt und ich glaube es ist klar wen ich meine. Bemerken Sie, daß dieser Absender mir nicht ratet nicht zu lügen, sondern erst zu denken und dann zu reden. Wenn die Identität die richtige ist, kann man diesen Ratschlag einfach nicht fehlerhaft interpretieren. Selbst den Vorschlag finde ich sehr nutztvoll und da ich keine Geschenke von diesen Leuten annehme, belohne ich hier meinen Ratschlaggeber mit einem Ratschlag von mir – Herr, zuerst denken, danach handeln und erst am Ende lachen.  Ich hoffe auch, daß der Verfasser des Kommentars mit dem Beweis, den ich zehn Tage später veröffentlicht habe – dem SMS von Lili, endlich zufriedengestellt ist.  

Ich gebe diesem Verfasser völlig recht, daß „die entprechenden Stellen“ das Betreiben vom Menschenhandel bei BKA nicht ernsthaft nehmen werden – weil sie selber dieses Betreiben BKA zugeordnet haben. Ich habe hier vom Anfang an behauptet, daß BKA das macht, was die kriminelle deutsche Obrigkeit von der Institution verlangt und ich schreibe hier mehrmals vom Sklavenhalterstaat Deutschland. Ich wundere mich warum ich überhaupt bei BKA für Verleumdung oder üble Nachrede angezeigt bin. Wenn man das von mir Geschrieben weiter für unwahr und bösartig hält und die Beweise nicht sehen will, soll man mich für Verleumdung, üble Nachrede oder sogar Verunglimpfung des deutschen Staates verfolgen. BKA ist eine Bundesbehörde und unterliegt der Kontrolle des Bundesstaates, der für ihre Handlungen Verantwortung hat. Letztendlich muß der deutsche Staat sich entweder von den Handlungen seiner Behörde distanzieren und entsprechende Maßnahmen treffen, oder sich hinter seiner Behörde stellen und mich für seine Verunglimpfung verfolgen.

Aber das alles sind Probleme des Menschenhändlerstaates. Ich verachte ihn und seine Angehörige so viel, daß ich weder seine Mörder und Organisierte Kriminalität, noch seine Institutionen, Beamten, Strafverfolger und Richter fürchte. Den verwöhnten und untauglichen staatlichen Verbrechern bleibt nichts anders übrig als sich weiter bloßzustellen. Ich beende diesen Posten mit der Übersetzung eines Kommentars hier, der von einem anderen Bulgaren gemacht wurde, der an (nicht nur) meinen Beschuldigern gerichtet ist und dem ich mich völlig zuschließe: „Verbrecher! Ihr seid alle Verbrecher!“.

Dienstag, 21. August 2012

Meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Staatsanwaltschaft

Überblick




In diesem Posten erzähle ich über meine Besuche und Gespräche in der Leipziger Staatsanwaltschaft im Sommer 2012.
Gegen mich doch läuft eine Ermittlung und nach dem Staatsanwalt sind die Anzeigeerstatter BKA und Jens Kottke. Strafanzeige(n) mit den entsprechenden Unterlagen, einschließlich die Aussagen, sowie jegliche Unterrichtung um den eigentlichen Tatvorwurf werden mir verweigert.
Meine eigene Strafanzeige wegen Menschenhandel ist eingestellt worden, wobei der Einstellungsbescheid mir auch verweigert wird.
Feststellung: die obernerwähnten Verweigerungen sind rechtswidrig und können nur der Versagung meiner Rechtsprechung und der Unterstützung der Sklavenhalter dienen. Da diese Feststellung zu schlimm und bedeutend ist, beschließe ich sie zur Prüfung zu stellen, so daß ich zur Eindeutigkeit gelangen kann.
Der Posten endet mit Aufruf zur Leipziger Staatsanwaltschaft die Rechtsnormen der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir die Strafanzeigen mit den entsprechenden Unterlagen und den Einstellungsbescheid zu schicken.
Ich rufe auch den Generalbundesanwalt auf meine Anzeige nach den Rechtsnormen zu behandeln.

     
Aus persönlichen Gründen habe ich in diesem Sommer Leipzig besucht. Ich nutzte die Gelegenheit aus um mich nach dem Sachstand der in diesem Blog erwähnten Strafanzeigen zu erkundigen. Zuerst beschreibe ich meine Behandlung und dann komme ich mit meinen Kommentaren zu ihr.

Am 23. Juli besuchte ich die Staatsanwaltschaft in Leipzig. Ich gab der Dame beim Eingang die Aktennummer vom hier veröffentlichten Brief der sächsischen Staatsanwaltschaft an, erklärte den Grund meines Besuchs und bekam einen Besucherschein für Zimmer 217. Vor dem Zimmer bat mich eine Angestelltin etwa 2 Minuten abzuwarten und ich hatte Zeit an der Tabelle neben der Tür zu lesen, wer im Zimmer sein sollte. Es waren zwei Damen mit den Stellungen von Justizsekretärin und Justizangestelltin und ich glaube, da war die Archive von Abteilung VIII der Staatsanwaltschaft. Nach einigen Minuten bat man mich noch weiter abzuwarten und machte man mir klar, daß ich doch Zimmer 207 betreten sollte, wo schon eine rege Bewegung deutlich zu sehen war – einige Angestellten, darunter eine der Damen vom Zimmer 217 mit Akte(n), kamen in und heraus. Ich ging zur Tür und von der Tabelle verstand ich, daß der Leiter der Abteilung VIII Herr Dr. Lieber mein Gesprächspartner sein sollte. Etwa 30 Minuten nach meiner Ankunft empfing er mich höflich und unterrichtete mich, daß eine Ermittlung gegen mich doch lief, wobei er mir eine Aktennummer von einem Aktenumschlag weit entfernt von mir – als ob ich auf ihn zugreiffen würde, vorzeigte – 817 Js 21379/11. Das war das einzige was man mir in diesem Treffen in schriftlicher Form gezeigt hat. Ich fragte nach dem Tatbestand der Ermittlung und verstand, daß die Grundlage meine ersten Posten im Blog www.sexsklaverei.com waren. Man sagte mir, daß einige Leute das von mir beschriebene als unwahr hielten und man erwähnte die Beschreibung meiner Gespräche mit den BKA-Beamten. Selbst der Tatbestand blieb mir unklar und ich verstand vom Gespräch, daß man noch nicht sicher war, ob es um Verleumdung oder üble Nachrede meinerseits ging. Ich bat um die Strafanzeige gegen mich und um die Aussagen von Lili, aber mein Gesprächspartner sagte, daß ich sie erst nach dem die Ermittlung abgeschlossen wird, bekommen würde.

Herr Lieber unterrichtete mich um mein Recht mich nicht zu äußern und lud mich ein Stellung zu nehmen und meine Aussagen aufzunehmen. Ich drückte meine Meinung aus, daß in meinem Fall die deutschen Behörden ihre rechtliche Verpflichtung, jedes Signal für Menschenhandel zu untersuchen, nicht erfüllt hatten und die Frage für meine Schuld sollte kommen erst nachdem man meine Anzeigen gründlich ermittelt und ihre Unwahrheit nachgewiesen hat. Ich betonte, daß es im Blog nicht um einzelne korrupte Beamten ging, sondern um rechtswidrige institutionelle Politik, die zu Vorstoßen gegen die Gesetze seitens der Vertreter der entsprechenden Institutionen führt. Da ich auch keine richtige Aufklärung über meine Beschuldigung bekommen hatte, sagte ich, daß ich erst im Gerichtssaal Außerungen machen werde und bis dann würde ich weder Aussagen geben noch unterschreiben. Sonst erlaubte ich meinen Paß zu kopieren (für die Angaben) und gab meinen Wohnsitz in Kanada an. Ich will betonen, daß die Strafverfolgung diesen Wohnsitz seit letztem Dezember auch offiziell hat, wie Sie vom Brief an mich der sächsischen Staatsanwaltschaft sehen können.

Ich fragte nach den Strafanzeigeerstattern. Nach einiger Zeit und Zögerung hörte ich um BKA und erst gegen Ende des Gespächs hörte ich den Namen von Jens Kottke.

Obwohl der Abteilungsleiter die Verspätung meines Empfangs am Anfang unseres Gesprächs mit der Notwendigkeit meine Akte durchzulesen um sich auf das Gespräch mit mir vorzubereiten begründet hatte, nichts in seiner Teilnahme am Gespräch deutete darauf hin, daß er sie gerade durchgeschaut hatte. Er vermied Antworten zu meinen Fragen zur Ermittlung zu geben mit den Erklärungen, daß er zum Gefragten nichts wußte, dazu sollte der zuständige Sachbehandler im Urlaub sein. Auch der Name des Sachbehandlers trotz meiner Bitte wurde mir nicht gegeben (ich hatte noch zwei Wochen in Leipzig).

Ich bat Herrn Lieber die 16- und 24-Stunden Arbeitstage der Ungarinnen zu kommentieren, aber er tat als ob er mich nicht gehört hatte.

Ich fragte ihn, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann und er beantwortete, daß er das nicht wußte.

Da es mir klar war, daß ich keine Information über die Ermittlung gegen mich bekommen würde, fragte ich nach den Entwicklungen um die Strafanzeigen, die ich erstattet hatte. Herr Lieber beantwortete, daß er keine Beziehung zu diesen Ermittlungen hatte und nichts davon wußte. Das wunderte mich, denn meiner Meinung nach sollte seine Ermittlung abhängig von diesen Ermittlungen sein. Ich fragte ihn wer für diese Ermittlungen zuständig war. Er sagte, er wußte auch das nicht – die Staatsanwaltschaft sei groß mit vielen Leuten und jede Abteilung hatte ihr Fachgebiet. Das sollte meiner Meinung nach bedeuten, daß er wenigstens wissen sollte, welche Abteilung sich mit Menschenhandel beschäftigte. Ich sagte aber nichts dazu, sondern fragte nur, ob seine Abteilung sich mit Verleumdungen beschäftigte, was er bestätigte. Ich drückte meine Überraschung aus, daß man nach der Aktennummer meiner Strafanzeige die Ermittlung gegen mich aufgespurt hatte, die Ermittlung aber der selben Anzeige nicht aufspuren konnte, aber es folgte keine Reaktion. Ich bat ihn als Staatsanwalt mir zu raten, was ich am besten tun sollte, um mit der Entwicklung um meine Strafanzeigen bekannt zu werden. Er riet mir einen Anfragebrief zu schreiben. Da ich ihn fragte, ob ich diesen Brief zur Staatsanwaltschaft bringen sollte, um einen Empfangsschein zu bekommen, sagte er, daß ich den Brief einfach in einen Briefkasten stecken sollte. Ich bemerkte, daß die Prozeduren der deutschen Justiz recht lächerlich sein würden, wenn die eigentliche Situation nicht so tragisch wäre. Ich fragte, ob bei einem Prozeß gegen mich ich Zugang zu den Ermittlungsakten bekommen würde und er bestätigte das.

Wohl verstehend, daß das Ziel des Treffens mir so wenig wie möglich Information zu geben und die Übergabe der standarten für Beschuldigte Information und schriftliche Unterlagen zu vermeiden war und ahnend, daß meine Strafanzeige zu keiner Ermittlung geführt hatte, bedankte ich mich zu Herrn Lieber für seine Zeit, bemerkte, daß ich Verständnis dafür hatte, daß Beamte die Anweisungen von oben unabhängig von ihrem Charakter ausführen müßten, und ging.

Beim Eingang/Ausgang bat ich die von mir iniziierte Ermittlung von der Aktennummer meiner Anzeige aufzuspuren und die Dame sagte, daß die Ermittlung abgeschlossen war. Ich fragte, ob das bedeutete, daß die Ermittlung eingestellt war (die Information war wichtig und ich traute nicht meine Deutsch Kenntnissen) und sie bestätigte das. Ich mußte feststellen, daß Herr Dr. Lieber mir einen sehr unpassenden Ratschlag gegeben hatte wie ich am besten zur Auskunft über diese Ermittlungen kommen konnte..



Ich besuchte danach die Dienststelle des Generalbundesanwaltes an der Karl-Heine Straße 12. Ich wollte mich nach dem Sachstand jener Punkte meiner Strafanzeige erkundigen, die meiner Meinung nach zur Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes gehörten wie die Handlungen von BKA. Mir wurde gesagt, daß diese Dienststelle Kommunikationen zum Generalbundesanwalt nicht vermittelt. Sonst war der Herr höflich und schrieb mir die Kontaktangaben des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe auf. Doch auf dem Zettel stand nichts mehr als im Internet. Ich mußte aufgeben den Generalbundesanwalt zu kontaktieren..



Am selben Tag besuchte ich den Polizeirevier Leipzig West und erfuhr, daß die Akte von der Ermittlung für den Diebstahl meines Handy letzten Oktober der Staatsanwaltschaft überreicht worden war.

Am 25. Juli besuchte ich wieder die Staatsanwaltschaft in Leipzig und erhielt einen schriftlichen Einstellungsbescheid, nachdem die Tat keinem der Beschuldigten mit einer zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

Unter der Beschwerdebelehrung nahm ich den Bescheid zur Kenntnis und fragte an, ob jemand von den Beschuldigten mit der Polizei in Verbindung stand. Ich gab meine Adressen in Leipzig und in Kanada und bis heute habe ich keinen Bescheid bekommen.



Einige Tage später besuchte ich zum dritten mal die Leipziger Staatsanwaltschaft um den Einstellungsbescheid für die von mir iniziierte Ermittlung zu bekommen. Der Angestellte am Eingang sprach am Telefon mit dem zuständigen Staatsanwalt oder Staatsanwältin und danach unterrichtete er mich, daß ich keinen Einstellungsbescheid kriechen würde. Ich fragte nach der Ursache und er antwortete, daß der zuständige Staatsanwalt so entschieden hatte.



Ich habe absichtlich keine Kommentare bis jetzt gemacht – unter Ihnen gibt es sicher Juristen oder sonstige sachkündige, die viel besser als ich die Handlungen der Leipziger Staatsanwälte beurteilen können. Trotzdem versuche ich hier nach meinen eigenen Möglichkeiten und Kapazität diese Handlungen einzuschätzen. Zuerst eine Verabredung – ich kann Verantwortung übernehmen nur für die Richtigkeit der Übergabe meiner Gespräche in der Staatsanwaltschaft nicht für die eigentliche Umstände. Ob man mein Gespräch mit dem Staatsanwalt aufgenommen hat, ist mir egal – ich schreibe in diesem Blog nur die Wahrheit, ob man mir aber die Wahrheit sagt, kann ich nicht wissen.

Ich beginne mit meiner Behandlung als Beschuldigter. Artikel 136 der deutschen Strafprozeßordnung besagt, daß dem Beschuldigten zu eröffnen ist, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Ich glaube das Strafprozeßrecht sieht vor, daß er auch Akteneinsicht nehmen darf. Genau deshalb hat man mich am 23. Juli ins Zimmer 217 zur Vorsprache zugelassen – als jeder Beschuldigter, der von Abteilung VIII ermittelt wird, um Auskunft über meinen Tatvorwurf einzuholen. Als Nachweis veröffentliche ich hier den Besucherschein. Wenn Sie sich aber ihn genauer anschauen, werden Sie auch den Beweis finden, daß meine Vorsprache im Zimmer 217 nicht stattfand – es gibt keine Unterschrift und keinen Stempel für die Vorsprache, die jenigen auf der rechten Seite sind vom Ausgang. Herr Dr. Lieber, der seinen Worten nach nur sehr wenig über meine Akte wußte, weiß sehr gut und genug, warum ich die standarte Behandlung eines Beschuldigten nicht bekommen durfte und warum er mir nicht erlaubt hat, über die Tat, die mir zu Last gelegt worden ist, unterrichtet zu werden, indem er mich zu sich einlud, fast nichts sagte und eigentlich nichts vorzeigte. Ein Hinweis auf die ersten Posten des Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com mit der Bemerkung, daß bestimmte Leute das geschriebene in diesen Posten unwahr halten, ist keine Beschreibung einer Straftat, besonders von einem Doktor in Jura. Ich bin aber sicher, daß dieser Umstand nichts mit Kompetenzproblemen zu tun hat, sondern mit einer bestimmten zielgestrebten juristischen Logik. Die Erklärung, die ich selbst finden kann, ist sehr beunruhigend: erstens, die Strafanzeige und die gezwungenen Aussagen einer Sexsklavin sind besonders nach der Veröffentlichung des SMS von Lili Nachweis nicht für meine Straftat, sondern für Verbrechen seitens des Anzeigeerstatters – Jens Kottke, und deshalb will man sie mir nicht geben, zweitens, vielleicht noch wichtiger - wenn ich die konkreten Beschuldigungen gegen mich kenne, kann ich mein Recht, zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beanzutragen, üben. Es ist klar, daß die Staatsanwaltschaft in Leipzig, die schnell und still die Ermittlung meiner Strafanzeige eingestellt hat, genau das nicht will. Und wer nachdenken will, ob Herr Dr. Lieber wirklich sehr wenig über meine Akte wußte, soll sich zwei Fragen stellen und versuchen sie zu beantworten: erstens, wie und warum bin ich in sein Kabinett gelandet anstatt die Auskunft einzuholen und herauszugehen: und zweitens, ob ein Staatsanwalt, der nur sehr wenig über eine Akte weiß, den Beschuldigten zu einer Vernehmung einladen würde – das Mikrofon war auf dem Tisch und Herr Dr. Lieber war bereit gleich zu beginnen. Ich weiß nicht, ob es rechtswidrig ist, einem Beschuldigten, dem man die Straftat nicht erklärt hat, zu Äußerungen über seine Beschuldigung zu bewegen, aber ich finde es unzulässig und unethisch. Ich betone hier nur, daß ein eventuelles Unkenntnis zur Akte kein Grund sein soll mir den Tatvorwurf nicht zu erklären – dazu war meine Akte bei ihm, wenn nicht, konnte er mich zurück ins Zimmer 217 schicken.

Ich betrachte die Absichten des Staatsanwaltes mir die Strafanzeigen erst nach dem Abschluß der Ermittlung vorzuzeigen als grobe Verletzung meiner Rechte und es wird bedauernswert sein, wenn diese Absichten nicht rechtswidrig sind. Die Strafprozeßordnung sagt, daß man dem Beschuldigten die Gelegenheit vom Anfang geben soll, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen. Wie kann ich im Prinzip das machen, wenn ich die Strafanzeigen gegen mich und damit auch die konkreten Beschuldigungen nicht kenne?


Noch eine Bemerkung zur Prozedur in Verbindung mit meinen Strafanzeigeerstattern. Ich weiß nicht, ob BKA und Jens Kottke eine gemeinsame Strafanzeige gegen mich oder zwei einzelne Strafanzeigen gegen mich erstattet haben, die zu einer Ermittlung gegen mich geführt haben. Ich freue mich aber über die Zusammensetzung meiner Strafanzeigeerstatter. Im Frühjahr von 2010 hat BKA sehr viel den Leipziger Menschenhändlern geholfen – bei der Neutralisierung det deutschen Frau, bei der Versteckung von Lili und meinen anderen ungarischen Bekannten von mir. Deshalb freue ich mich, daß die geheime, verbrecherische Zusammenarbeit zwischen Kottke und BKA nun auch mit einem öffentlichem Ausmaß in Verbindung mit der Strafanzeigeerstattung gegen mich bestätigt wird. Sie sind ein sehr passendes Paar, die gehören einfach zusammen. Aber ich gestehe, daß ich überrascht wurde zu erfahren, daß die Strafanzeige von BKA gegen mich bei der Leipziger Staatsanwaltschaft behandelt wird. Ich werde mich wundern, wenn diese Staatsanwaltschaft und das Leipziger Gericht Zuständigkeit haben, die Handlungen einer Bundesbehörde wie BKA zu beurteilen. Deshalb habe ich den Strafverfolger gefragt, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann. Mit der typischen für ihn Bescheidenheit antwortete der Staatsanwalt, daß er das nicht wußte. Ich verstehe seine Antwort als Anerkennung, daß er als Staatsanwalt in der Leipziger Staatsanwaltschaft für die Handlungen vom BKA nicht zuständig ist. Ich bestehe darauf, daß die Strafanzeige vom BKA gegen mich von einer Strafverfolgungsinstitution behandelt wird, die nicht nur für mich, sondern auch für die Handlungen der anderen Seite zuständig ist. Das andere ist eine Willkür zu meinem Nachteil, was nicht erlaubt sein sollte. Dazu verstehe ich nicht die rechtliche Begründung von BKA sich genau an die Leipziger Staatsanwaltschaft zu wenden – das Blog habe ich in Kanada, geschrieben, also der Tatort ist im Ausland, meine Treffen mit BKA fanden neben Eisenach, also in Thüringen, statt, BKA befindet sich in Wiesbaden und ich bin in Leipzig seit Juni 2010 abgemeldet.

Kurzum: mit Ausnahme des Rechts mich nicht zu äußern, wurden alle meine anderen Rechte als Beschuldigter willkürlich und in den meisten Fällen rechtswidrig verletzt.

Noch schlimmer wurde ich von der Staatsanwaltschaft als Anzeigeerstatter behandelt. Zwar hat man mir den Einstellungsbescheid über die Ermittlung wegen des Diebstahls meines Telefons gegeben, aber der wichtigste Grund diesen Bescheid zu fordern war die Reaktion der Staatsanwaltschaft in diesem Fall mit der Reaktion der selben bezüglich des Einstellungsbescheids in Verbindung mit meiner Strafanzeige wegen Menschenhandel zu vergleichen. Nicht zufällig habe ich beide Einstellungsbescheide in verschiedenen Tagen gefordert. Den zweiten, wichtigeren Bescheid habe ich nicht bekommen, aber der Vergleich ist da! Hier veröffentliche ich die erste Seite des Einstellungsbescheids über den Diebstahl. Ich habe ihn bekommen, weil ich ihn forderte. Ohne Zweifel forderte ich auch den wichtigeren Einstellungsbescheid aber den habe ich nicht bekommen. Wieder ist die Erklärung, die ich gefunden habe, sehr beunruhigend: ein Einstellungsbescheid erlaubt dem Strafanzeigeerstatter Beschwerde zu machen, die von der vorgesetzten Behörde behandelt werden muß, und noch wichtiger – wenn der Strafanzeigeerstatter auch Geschädigter ist (und ich bin Geschädigter – man hat mein Recht auf privates Leben verletzt, in dem man Lili mit Zwang von mir trennte, man hat meine Telefone rechtswidrig abgehört oder sogar mich unter Beobachtung gestellt und wegen meinem Einsatz gegen den Frauenhandel in Leipzig hat man mir das Einkommen entnommen) hat man das Recht auf Klageerzwingungsverfahren, was die gerichtliche Überprüfung der Anzeige ermöglicht. Ich glaube, daß die Verweigerung eines Einstellungsbescheids bei der Staatsanwaltschaft dem Anzeigeerstatter die Möglichkeit, diese Rechte zu benutzen, entnimmt und ist eindeutig mit der Versagung einer Rechtssprechung. Außer Zeugnis von Absichten, dem Anzeigeerstatter das Recht auf Rechtssprechung zu entziehen, ist die Verweigerung eines Einstellungsbescheids klares Zeugnis, daß entweder nicht errmittelt wurde oder die Ermittlung scheinbar war. Ich kann mir nicht vorstellen warum eine Strafverfolgungsbehörde, die richtig ermittelt hat, den Einstellungsbescheid nicht ausstellen wird. Ich behaupte, daß meine Strafanzeige bei der Leipziger Staatsanwaltschaft nicht ermittelt wurde oder höchstens einige ermittlungsähnliche Handlungen unternommen wurden.

Wer mir nicht glaubt, soll sich den hier veröffentlichen Einstellungsbescheid noch einmal anschauen. Die Straftat wurde am 24.06.2010 begangen, ich habe die Strafanzeige den nächsten Tag erstattet und das Verfahren wurde am 09.12.2010 eingestellt – fünf und einhalb Monate für einen einfachen Diebstahl eines Telefons! Wenn sie zum Posten „Die Strafanzeige(n)“ gehen, da sehen Sie daß ich die Strafanzeige wegen Menschenhandel Ende Dezember, genau vor Weihnachten ausgestellt habe und am 23. Juli, genau nach 7 Monaten, mußte ich feststellen, daß die Ermittlung eingestellt ist. Ob sie überhaupt stattfand und wenn ja, wann sie eingestellt ist, weiß ich nicht, weil man mich nicht informieren will, aber sogar wenn die Einstellung am 22. Juli geschehen ist, reichen sieben Monate für eine richtige Ermittlung einfach nicht aus!. Schauen Sie sich die Fragen im Posten, die die Ermittlung aufklären sollte – das sind 80%-90% der Fragen von der Strafanzeige. Ja, die Ermittler sollen die Behauptungen in einer Strafanzeige ermitteln und nicht unbedingt die Fragen des Anzeigeerstatters beantworten, aber eine richtige Ermittlung soll fast alle diese Fragen sowieso beantworten und es gibt noch mehrere Fragen zur Aufklärung bis man eine endgültige Entscheidung treffen kann. Dazu mußte man andere Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, in der Schweiz, in den USA und in Bulgarien kontaktieren. In Bulgarien sollte man die Klage einer Frau untersuchen, nach der sie von einem bulgarischen Zuhälter in einer Wohnung von Jens Kottke zur Prostitution gezwungen wurde. Das alles ist technologisch in 7 Monaten nicht schaffbar.

Wenn sie sich den Polizeizettel vom Posten „Der Wahrheit letzter Schluß“ und den Einstellungsbescheid in diesem Posten anschauen, werden Sie merken, daß beim Diebstahl eines Telefons die Rechtsnormen bei den Behörden eingehalten werden. Ich habe den schriftlichen Nachweis, daß ich eine Strafanzeige erstattet habe, ich weiß, daß es in der Polizei ein von mir unterschriebenes Protokoll gibt mit meinen Aussagen – also die Frage wer was gesagt hat und ob es stimmt, steht nicht und am Ende hat man mir einen Einstellungsbescheid ausgestellt und gegeben – wenn ich unzufrieden bin, kann ich mich beschweren. Wenn man aber über Menschenhandel Strafanzeige erstatten will, wie Sie in diesem Blog sehen können, werden anscheinend alle Rechtsnormen und Regeln durch Willkür und Vorstoße von den Behörden ersetzt.



Alleine meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Strafverfolgung hat mich zur Schlußfolgerung gebracht, daß diese Staatsanwaltschaft mir den Weg zur Rechtssprechung bewußt sperrt um die Menschenhändler und den Menschenhandel zu unterstützen. Diese Schlußfolgerung ist so schlimm und bedeutend, daß ich sie unbedingt aufklären und zur Prüfung stellen muß um zur Eindeutigkeit zu gelangen before ich sie als Realität akzeptiere.

Wie Sie schon erfahren haben, die Verfassung mancher Texte dieses Blogs wird als Straftat bei der Leipziger Strafverfolgung ermittelt. Das heißt, daß die Staatsanwälte diesen Blog verfolgen müssen, was ihn nicht nur zum Medium, sondern auch zum Kommunikationskanal zur Strafverfolgung macht. Dazu hat sie meinen Wohnsitz in Kanada.



Ich fordere hier die Leipziger Staatsanwaltschaft auf, die Rechtsnormen (einschließlich aber nicht ausschließlich) der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir sowohl die Strafanzeigen gegen mich mit den entsprechenden Unterlagen als auch den Einstellungsbescheid in Verbindung mit der von mir erstellten Strafanzeige zu schicken. Wenn die Dokumentation meiner Beschuldigung nur vorgezeigt wird, kann die Vorsprache im deutschen Konsulat in Toronto stattfinden – ich will keine Privilegien, nur die standarte Einhaltung meiner Rechte, die mir in Leipzig verweigert wurde.

Ich fordere auch den Generalbundesanwalt auf, die obenerwähnten Rechtsnormen bei der Behandlung meiner Strafanzeige einzuhalten.



Ich glaube, ein Monats Zeit sollte dazu ausreichend sein.

Montag, 9. Juli 2012

Die neueste Statistik des Menschenhandels

Die Internationale Arbeitsorganisation hat neulich ihren zweiten Einschätzungsbericht über das Ausmaß der Zwangsarbeit in der Welt ´- zum Zweck der ökonomischen und sexuellen Ausbeutung, veröffentlicht. Ich finde die Angaben vielsagend und bemerkungswert und werde sie hier vorstellen und diskutieren.

Zuerst komme ich mit einigen Erklärungen. In der Abwesenheit von verläßlichen nationalen Statistiken (nur vier Länder in der Welt machen solche im nationalen Maß) beruht die gewählte Methodologie auf „berichtete Fälle“, was die Angaben unvermeidlich konservativ macht. Das Kriterium für Zwangsarbeit ist die Umöglichkeit für das Opfer die Zwangsarbeit loszuwerden. Der Fragebogen zu jedem Fall ist auch dazu gezielt, die Wahrscheinlichkeit für falsche Signale auszuschließen oder zu minimieren. Obwohl die Verfasser auch die nationalen Angaben haben, werden nur regionalen Angaben veröffentlicht. Da es keine Erklärung dazu gibt, gebe ich hier meine eigene Erklärung - aus politischem Druck. Jede Regierung will sagen können, daß die Probleme nicht in ihrem Land liegen. Schauen Sie mal das Kommentar eines Leipziger Beamten in diesem Blog – es gebe keinen Menschenhandel weder bei Kottke, noch in Leipzig. Und Schluß. Schließlich, wenn man die nationalen Angaben veröffentlicht, müssen die betroffenen Länder etwas reelles unternehmen, und genau das wollen ihre Entscheidungsträger nicht

Der Einschätzung zufolge gibt es heute in der Welt 20.9 Millionen Opfern von Zwangsarbeit, also Sklaven. 10% von ihnen sind im Staatssektor „beschäftigt“ (zum Beispiel Häftlinge) und 90% sind in der Privatwirtschaft „besetzt“. 4,5 Millionen (22%) von den Opfern werden für sexuelle Ausbeutung ausgenutzt, also das ist die Orientierungszahl der Zwangsprostituierten, der Sexsklavinnen in der Welt.
Die insgesamte Zahl der Weltopfern der Zwangsarbeit ist wirklich groß, aber das schlimmste ist, daß sie eine enorme Erhöhung von etwa 70% zur selben Zahl von der ersten Einschätzung in 2005, als 12,3 Millionen Opfern aufgezählt wurden, darstellt. Und diese Erhöhung ist nur für 7 Jahre gemacht worden! Da die 2012 Ziffer von den Verfassern als konservativ aber zum Unterschied von der 2005 Zahl nicht als minimal betrachtet wird, nehme ich auch die 7% niedrigere minimale Zahl – 19,5 Millionen um eine auch unzulässig hohe Erhöhung von etwa 58.5% zu bekommen

Am schlimmsten sieht es heute in der Region, die aus den südosteuropäischen Staaten Albanien, Bosnien, Kroatien, Serbien, Mazedonien Montenegro, der Türkei und aus den Staaten der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten (also die ehemaligen Sowjetrepubliken) zusammengesetzt wird. Mit 4,2 Opfern per 1 000 Einwohner hat die Region Afrika überholt, die 4 Opfern per 1 000 Einwohner hat. Am besten sieht er aus in der Region der entwickelten Ökonomien und EU Länder, wo „nur“ 1.5 Opfern per 1 000 Einwohner festgestellt sind. Die entsprechende Ziffer ist 1,5 Millionen Opfern. Die Verfasser sind der Meinung, daß die niedrige Rate in der Region auf die etablierten effektiven Kontrollemechanismen zurückzuführen ist. Ich bestreite aber, daß die Region zu loben ist und werde mich hier etwas eingehender mit ihren Ziffern auseinandersetzten.

Erstens, das ist eine Region, in der mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika das Sklaventum jahrhunderte lang unbekannt war.
Zweitens, das ist die Region mit dem höchsten Wachstum der Sklavenhaltung. In 2005 war die Anzahl der Sklaven in diesen Ländern 553 000 – 298 000 Sexsklaven, 94 000 Arbeitssklaven und 161 000 waren mit unbestimmter oder gemischter Ausbeutung.´Die Gesamtanzahl für 2012 – 1,5 Millionen bedeutet eine Erhöhung von den fantastischen für 7 Jahre 171%. Sogar wenn ich die 7% niedrigere minimale Zahl benutze – also 1,395 Millionen anwende, bekomme ich eine enorme Erhöhung von 152%. Der Anschluß der osteuropäischen Staaten an die EU hat eindeutig Sklaventum und nicht die viel proklamierten europäischen Ideale produziert. So ein Wachstum kann man ohne die Hilfe des Staates nicht erreichen und dieses Blog hat diese Hilfe in Deutschland und in der Schweiz deutlich gezeigt. Ich behaupte hier, daß die eigentliche Erhöhung die 200% überholt. Wegen der undurchdringlichen Kontrolle mit der Beteiligung der Polizeibehörden werden keine Fälle für die großen zentralen Sklavenhalterorganisationen wie die ungarische berichtet. Dazu wer Frauen bei Bordellbesitzern mit Bezug zu diesen Organisationen wie Jens Kottke hält, kann sorglos ausbeuten, schlagen und machen was er will – die Polizeibehörden werden seine Verbrechen beschützen. In der Region gibt es wirklich sehr gut etablierte Kontrollemechanismen, leider aber nicht für das Sklaventum sondern für die Sklaven. Also entwickelte Länder bedeutet auch entwickelte, gut organisierte und getarnte Sklavenhaltung.
Drittens, wegen der entwickelten Ökonomien und der Rezession werden in diesen Ländern viel weniger Sklaven für ökonomische Ausbeutung gebraucht, was aus der 2005 Ziffern deutlich zu sehen ist, und das ist vielleicht die einzige Region, in der die Sklaven für sexuelle Ausbeutung überwiegen. Ich schließe nicht aus, daß diese Region nach der Anzahl der Sexsklaven eigentlich führend ist. Kurzum, die niedrigere Prozentzahl der Opfern ist Resultat nicht von besseren Kontrollmechanismen sondern von niedrigeren Bedürfnissen der Sklavenhaltung.

Jetzt komme ich zu einer sehr wesentlichen Frage – der Nationalität der Opfern in der Region.
Die Verfasser der Einschätzung haben die entsprechenden Angaben, aber es ist nicht zufällig, daß sie diese Angaben nicht veröffentlicht haben.
Von meinem Treffen mit Frau Piskop wurde es eindeutig klar, daß die deutschen Behörden die Versklavung von deutschen Frauen wirklich verfolgen. Das beweist auch die ofizielle Statistik, nach der die Hälfte der sehr wenigen geretteten Opfern deutsche Frauen sind. Das selbe gilt für Frauen aus anderen westlichen Ländern, die in Deutschland arbeiten, beziehungsweise genießen deutsche Frauen in diesen Ländern den selben Schutz. Am sonsten ist in Deutschland keine Prostituierte von Ohrfeigen versichert.

Nach dem Anschluß der osteuropäischen Länder an die EU ist der Zustrom von Frauen aus den Nichtmitgliedsstaaten wesentlich gesunken. Das betrifft besonders die Frauen aus Afrika und die entsprechenden Handlungen der Behörden werden stark als Bekämpfung des Menschenhandels propagandiert. Die Wahrheit ist, daß im Überschuß von Sklavinnenangebot die Behörden nur die jenigen von den Frauen brauchen, die man am besten kontrollieren und ausbeuten kann – von den Ländern, die vom „System“, von dem Kottke spricht, umfaßt sind und deren Entscheidungsträger sich bereit erklärt haben, Sklavinnen zu liefern – von den neuen EU Ländern. Mit Ausnahme der in Deutschland seßhaften Ausländerinnen sind fast alle gastrolierenden Frauen, darunter auch alle Sexsklavinnen, aus Osteuropa heute.

Jetzt werde ich die Anzahl der Sexsklavinnen aus den neuen EU Ländern einschätzen. Ich nehme an, daß das Verhältnis Opfer per Bevölkerung gleich in allen Ländern der Region ist – 1,5 per 1 000 Einwohner. Bestimmt ist es nicht so, aber mehr Information habe ich nicht. Die Bevölkerung der neuen EU Länder, also der Herkunftsländer der Sklaverei, beträgt 97,7 Millionen und 1,5 per je 1 000 Einwohner macht aus 146 600 Opfern. Wir sind arm und importieren keine Sklaven. Die Bevölkerung der alten EU Länder, der Empfangsländer der Sklaverei, beträgt etwa 403,4 Millionen. Ich nehme an, daß 90% von den Opfern Osteuropäer sind was 1,35 Opfern per 1000 Einwohner ausmacht und zu einer Zahl von 544 600 führt. Die Zahl der osteuropäischen Opfern in der EU wird 691 200.

In Nordamerika haben wir die Vereinigten Staaten mit einer Bevölkerung von 311,5 Millionen und Kanada mit 34,1 Millionen. Für diese Länder nehme ich an, daß auf die Osteuropäer 20% der Fälle ausfallen – also 0,3 Opfern per 1000 Einwohner. Das macht aus 103 680 Opfern. Die insgesamte Zahl wird 794 880.

Für Australien (22, 3 Millionen) gebe ich einen Anteil der Osteuropäer von 10% - also 0,15 Opfern per 1 000 oder 3350 osteuropäeische Opfern.

Ich gebe 50% Anteil für Israel (7,6 Millionen) was 5720 Opfern macht.

Für Japan (127,45 Millionen) und Neuseeland (4,36 Millionen) gebe ich einen Anteil von 5% was insgesamt 12 750 osteuropäischen Opfern macht.

Für Island ist die Zahl unbedeutend, ich stelle es auf 0.

Ich gebe aber 90% Anteil für die Schweiz (7,8 Millionen) und Norwegen (4,7 Millionen) und bekomme noch 16 875 osteuropäischen Opfern.

Die insgesamte Anzahl der osteuropäischen Sklaven wird 833 575. Von 1,5 Millionen Fällen in der Region das ist eine optimistisch niedrige Ziffer, aber das habe ich bekommen.
Ich weiß von sicherer Quelle, daß es bulgarische Sexsklavinnen in Jamaika gibt, bin sicher, daß da nicht nur Bulgarinnen aus Osteuropa sind und kann mir vorstellen, daß in allen internationalen Ferienzentren, wo die Amerikaner Investitionen und Einfluß haben, osteuropäische Sexsklavinnen tätig sind (die Freier vollen Vielfalt), aber da ich keine konkrete Angaben habe, stelle ich die Ziffer auf 0. Ich habe auch keine Angaben über osteuropäische Sexsklavinnen im Nahen Osten und deshalb, und nicht weil sie es nicht gibt, stelle ich auch ihre Anzahl auf 0.

833 575 Opfern aus 97,7 Millionen Einwohner macht mehr als 8,5 Opfern auf 1 000 Einwohner!. Ohne die Opfern in Jamaika und den anderen Ferienparadiesen, im Nahen Osten, ohne die Opfern von den zentralen Frauenhandelsorganisationen und ohne die Opfer der mit Menschenorganen handelnden Mörder in Kosovo!. In Wirklichkeit sind es gewiß mehr als 10 Opfern per 1 000 Einwohner was wenigstens 1 Opfer per 100 Einwohner macht. Zu diesen 100 Einwohnern gehören aber Kinder, Männer, alte Leute. Die Frauen im zeugungsfähigen Alter stellen kaum mehr als 10% - 15% der veralteten Bevölkerung der Region dar. Und fast alle der osteuropäischen Opfern sind junge Frauen zur sexuellen Ausbeutung. Sklaventum für ökonomische Ausbeutung ist in Westeuropa nicht stark verbreitet, besonders nach den letzten und noch andaurnden Krisen. Dazu gibt es keine Merkmale, daß die Staatsbehörden an dieser Art von Sklaventum teilnehmen, denn dieses Sklaventum wird einfach nicht gebraucht. Sklaventum in der Agrarwirtschaft rechtfertigt nicht interkontinentale Transporte. Dazu werden auch in diesem Sklaventum Frauen benutzt – nicht zufällig war die Anzahl der gemischt ausgebeuteten Sklaven in 2005 so groß. Und dazu kommen die vielen Halbopfern, die in einer grauen Zone zwischen dem Sklaventum und der Freiheit schwanken.

Also ungefähr jede zehnte junge Frau aus den neuen EU Ländern ist Opfer des Sklaventums. Das bedeutet für uns, Osteuropäer, ein stiller Völkermord, von dem ich schon am Anfang dieses Blogs geschrieben habe. Und zu so einem Völkermord sind wir durch eine bewußte Zerstörung unserer Nationalökonomien, einschließlich durch Ausschluß von der internationalen Arbeitsverteilung, und durch ungesehenen Terror der staatlich sponsorierte (wie in Deutschland und in der Schweiz) organisierte Kriminalität gekommen.

Die neueste Statistik des Menschenhandels ermöglicht die implizite Offenbarung des eigentlichen Inhalts der Prozesse in Osteuropa die als „Demokratisierung“, „Übergang zur Marktwirtschaft“ und „europäische Vereinigung“ bezeichnet werden und mit großen, aus schönen Worten bestehenden Lügen getarnt sind.
Von jetzt ist es klar, daß die neue Statistik keine Veränderungen hervorrufen wird -  „business as usual“ will fortsetzen.

P.S. Inzwischen ist der neue US Jahresbericht über den Menschenhandel erschienen, nach dem die Anzahl der Weltopfern des Menschenhandels 27 Millionen ist. Einerseits, wie schon erwähnt von mir, sind die Ziffern der Internationalen Arbeitsorganisation wirklich konservativ, andererseits müssen die Amerikaner verschiedene Kriterien gebraucht und zusätzliche Sklavengruppen eingeführt haben.


Bis jetzt habe ich viel weniger über die schweizer Sklavenhalter geschrieben als über ihre deutschen „Kollegen“. Das ist das einzige Unrecht, was ich den deutschen Sklavenhaltern gemacht habe aus dem einzigen Grund, daß ich weniger über die Umstände in der Schweiz weiß. Nun werde ich aber ein bißchen einholen. Laut Die Neue Züricher Zeitung ist der amerikanische Jahresbericht sehr kritisch auf die Schweiz. Natürlich, erwähnt man nicht, daß Fedpol Sklavenhaltung treibt, aber der Bericht betone, daß die Schweiz die Minimalstandards für den Schutz der Opfer vom Menschenhandel nicht erfüllt. Besonders ist man kritisch auf das niedrige Zustimmungslalter in der Schweiz und man erwähnt, daß manche der Opfer sogar 14 Jahre alt sind. Der Bericht fordert die Schweizer zum Verbot der Prostitution Minderjähriger auf.

Als Menge der Opfern werdeh jährlich etwa 2 000 – 3 000 Frauen, vor allem aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien, hineinimportiert. Interessant, kann es sein, daß die Leipziger Ungarinnen gemeint sind?