Mittwoch, 6. September 2017

Der diskrete Nazismus des Vierten Reiches Teil 2: Die Fortsetzung der politischen Verfolgungen und Repressalien


Natürlich beginne ich mit der Innenpolitik. Schon im September 1950 wurde der sogenannte Adenauer-Erlass ausgestellt, der die Verfassungstreue der öffentlich Bediensteten fortschrieb und damit Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisationen verbot. Die massenhafte Entlassung von Mitgliedern der KPD (Kommunisten), der FDJ (Freie Deutsche Jugend – der kommunistische Jugendverband) und VVN (Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes)  aus dem öffentlichen Dienst und ihr Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst deckt eindeutig auf was man mit diesem Erlass meinte. Am 26. Juni 1951 verbot die Bundesregierung die FDJ (etwa 30 000 Mitgliedern in 1950) wegen ihrer Teilnahme an der Volksbefragung gegen die westdeutsche Wiederbewaffnung. Zum Zeitpunkt des Verbots der Volksbefragung bei der Bundesregierung hatte die FDJ 9 Millionen „Nein“ Stimmen gesammelt und die Regierung hatte gute Gründe zu fürchten, dass die Durchführung der Volksbefragung eindeutig zeigen würde, dass die Wiederbewaffnung des Landes im Widerspruch zum Willen der Bevölkerung stand und also undemokratisch war.

In 1951 wurde das erste Strafrechtsänderungsgesetz beschlossen, das neue 37 Strafnormen festlegte und Hochverrat, Landesverrat und Geheimbündelei unter Strafe stellte.

Im November 1951 mit Unterschied von nur drei Tagen beantragte die Bundesregierung die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und der rechtsradikalen Sozialistischen Reichspartei (SRP) durch das Bundesverfassungsgericht. Die SRP wurde schon 1952 illegal erklärt während das Verfahren gegen die DKP ganze 5 Jahre dauerte und erst im August 1956 mit der Erklärung der DKP als verfassungswidrig endete. Schon zur Zeit der Antragsstellung hatte man etliche Durchsuchungen von Parteibüros durchgeführt, um Beweise für Verfassungswidrigkeit zu finden, die es anscheinend nicht gab. Der Beweis für die Verfassungswidrigkeit der DKP kam nicht aus dem, was die Funktionäre der DKP geschrieben, gesprochen oder gehandelt hatten, sondern aus ….. dem Manifest der Kommunistischen Partei aus 1848(!), in dem, wie wir aus den Lehrbüchern kennen, die Kommunisten sich das Ziel gestellt haben, die bürgerliche Macht zu stürzen und die Diktatur der Proletariats zu etablieren. Wohl verstehend, dass dieser Gerichtsbeschluss ein Fleck für die Reputation des Bundesverfassungsgerichts sein würde (jahrelang waren sie unter ständigem Druck seitens der Bundesregierung, die ausreichend wurde nur nach dem manche Richter zurücktraten und mit neuen, bequemen Richtern ersetzt wurden), formulierten die Richter den Vorbehalt in ihrem Gerichtsbeschluss, dass das Gericht keine Verantwortung für den Antrag der Bundesregierung trug und nur nach rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hatte.   

So wurde KPD zum vierten mal seit ihrer Gründung – wie in 1919, 1923 und in 1933, für illegal erklärt. Bei den ersten Bundestagswahlen in 1949 hatte die KPD 5,7% der Stimmen bekommen und trat in den Bundestag. Trotz der Berufsbegrenzungen und der Verfolgungen zählte die KPD zum Zeitpunkt ihres Verbotes etwa 85 000 Mitglieder. Man hatte die westdeutschen Kommunisten immer schikaniert – dazu hatte man den Verdacht einer Strafhandlung und die politische Betätigung am Arbeitsplatz als Gründe für Kündigung gebilligt, jetzt kam ein neuer Entlassungsgrund – die politische Vergangenheit, womit man die ehemalige Mitgliedschaft in der KPD, nicht aber in der NSDAP meinte!

Das Verbot der KPD führte bis 1958 zum Verbot auf Länderebene von 80 Organisationen, die als von der KPD gelenkt galten. Insgesamt wird die Zahl der verbotenen linken Vereinigungen und Organisationen auf mehr als 200 eingeschätzt.

Wir sehen also dass die als Demokraten getarnten Nazis unter der Deckung des Kampfes der „Demokratie“ gegen den „Radikalismus“ das ganze reelle linke Spektrum genau so effektiv zerschlagen haben, wie sie nach ihrer ersten Machtübernahme im 1933 gemacht haben. Viele Kommunisten, die in den Jahren der faschistischen Diktatur lange Jahre in Zuchthäusern und Konzentrationslagern verbringen mussten, wurden wieder bei den selben Peinigern Repressalien ausgesetzt. Wegen dem Anschein einer demokratischen Ordnung mussten sie die offenen Ermordungen, Gewalt und Konzentrationslager aufgeben, aber sie hatten eine neue, nicht weniger brutale Waffe zur Verfügung – den Berufsverbot, also die Sperrung des Zugangs von unbequemen Personen ihren Unterhalt zu verdienen. In den 50-ern Jahren wurden zwischen 125 000 und 200 000 Ermittlungen für „Radikalismus“ durchgeführt und wie gesagt der Verdacht einer strafbaren Handlung ist ein Grund für Kündigung in der BRD. Diese Ermittlungen haben zu 7 000 – 10 000 Verurteilungen geführt. Der Vorsitzende der FDJ Josef Angenfort zum Beispiel wurde zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt. Und wie meine hier beschriebenen Strapazen zeigen, in Wirklichkeit führt ein Berufsverbot im offenen Dienst zum Berufsverbot im privaten Sektor. Um die Konzerne darüber zu kompensieren und ihnen billige Arbeitskraft zu besorgen, begann man in den 50er Jahren Gastarbeiter  einzuführen.

Da der Adenauer-Erlass sich auf Parteimitgliedschaft begrenzte, wurde am 18. Februar 1972 der Radikalenerlass zur Beschäftigung von rechts-und linksradikalen Personen im Öffentlichen Dienst, bekannt als Berufsverbot, ausgestellt. Der neue Erlass betraf nicht nur Parteimitglieder, sondern auch Personen, die nicht parteigebunden waren.

In Ausführung des Erlasses wurden etwa 3,5 Millionen Personen ausgeführt, davon 1 250 überwiegend linksorientierte Lehrer und Hochschullehrer wurden nicht eingestellt und 260 Personen wurden entlassen.

Um die demokratische Reputation international zu bewahren, wurde das Berufsverbot formell 1979 aufgelöst und dessen Einhaltung wurde den Landesregierungen überlassen. Natürlich wird dieses Verbot überall in Deutschland eingehalten, ohne eine Verantwortung der Bundesregierung und des Bundestages mehr zu sein.

„Berufsverbote“ in den anderen westlichen Ländern werden formell abgelehnt und das deutsche Berufsverbot wird als „deutscher Sonderweg“ bezeichnet. Diese Bezeichnung deckt den reellen Inhalt des Berufsverbots als Hauptterrormittel der Nazis unter der Notwendigkeit den Anschein einer Demokratie zu bewahren und verdient mehr die Bezeichnung „nazistischer Sonderweg“.

Die neue Ostpolitik machte die Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) in 1968 möglich. Deren Mitglieder wurden vom Verfassungsschutz als linke Extremisten eingestuft, was das normale politische Leben dieser Partei verhinderte.

Ich möchte betonen, dass beide Terrorerlasse – aus 1951 und 1972 in ihren Texten den linken und rechten Radikalismus gleich stellen, damit man die Repressalien als Kampf der demokratischen Ordnung gegen den Radikalismus darstellen kann. Deren Ausführung lässt aber keinen Zweifel, dass sie ausschließlich gegen die linken orientiert sind. Das ist wahr auch heute. Laut ZEIT ONLINE führt BKA in ihrem Datenbank 3490 Bürger als „Straftäter – linksmotiviert“, jedoch nur zehn als „Straftäter - rechtsmotiviert“ . Was kann man erwarten von einem Polizeidienst, der von SS Angehörigen gegründet und verwaltet worden ist? Diese Situation ist ein Zeugnis davon, dass die nazistischen Gründer der BRD und ihrer Behörden darüber gesorgt haben, einen richtig nazistischen Nachwuchs an ihrer Stellen hinter sich zu lassen. Inzwischen bezeichnet das BKA als Straftäter Bürger, die nur angeschuldigt oder angeklagt sind. Laut dem Bundesabgeordneten von den Linken Andrej Hunko hat eine solche Kriminalisierung vom linken Aktivismus durch Polizei und Geheimdienste einen nationalsozialistischen Untergrund begünstigt und vielleicht erst ermöglicht.

Wie der Bundesabgeordnete andeutet, nicht anders sieht es aus mit den anderen Sicherheitsdiensten der BRD. Die Unterstützung bei den Geheimdiensten des National-Sozialistischen Untergrunds (NSU) ist schon öffentlich bekannt worden. Es hat sich herausgestellt, dass die Mitglieder dieser Organisation, die 10 Morde verrichtet haben, Informanten der Geheimdienste waren. Ihre Anknüpfung zu den Sicherheitsbehörden erklärt warum alle drei Zeugen des Mordes des zehnten Opfers – der Polizistin Michele Kiesewetter, unter seltsamen Umständen und im sehr jungen Alter gestorben sind. Die neonazistischen Gruppen sind eigentlich, genau wie die Organisierte Kriminalität,   Kreaturen der Behörden und genau wie die Kriminellen, sind die Neonazis als Regel Informanten dieser Dienste. Man schafft diese Gruppen um den Anschein eines Kampfes gegen den rechten Radikalismus zu schaffen, damit man weiter „demokratisch“ den linken Aktivismus unterdrücken kann. Haben Sie aber von harten Strafen oder Staatsgewalt gegen Neonazis gehört? Ich nicht, denn sie werden genauso liebevoll bei den Behörden behandelt wie die Kriminellen.

Dazu sind die deutschen Behörden berüchtigt für die Brutalität und Gewalt, mit denen sie  alle linken oder demokratischen Protestaktionen niederschlagen. Haben Sie sich die Frage gestellt warum man in Deutschland und in Italien linken Terrorismus (RAF und „Die roten Brigaden“) gehabt hat zum Unterschied von Ländern wie Frankreich, Großbritannien? Meine Antwort ist die Unmöglichkeit in den ersten zwei Ländern für friedlichen linken Aktivismus in den Jahrzehnten nach dem Krieg. In Deutschland war die Staatsgewalt und Repressalien, in Italien – die Mafia, die viele linken Aktivisten und Gewerkschafter ermordet hat. Gewalt führt als Regel zu Gewalt.

Die Fortsetzung der nazistischen Terrorpolitik in der BRD wird besonders durch die Misshandlung der antifaschistischen Opfern des Nazismus verdeutlicht. Die größte aktive antifaschistische Organisation im Dritten Reich war die sogenannte „Rote Kapelle“.  „Die Rote Kapelle“ war ein irreführender Sammelbegriff, eingeführt bei dem RSHA, mit dem man eigentlich drei unabhängige voneinander Nachrichtengruppen und das größte antifaschistische Netzwerk in Deutschland bezeichnete. Dieses Netzwerk umfasste Menschen verschiedener Anschauungen und Lebensstellungen - Intellektuelle, Künstler, Studenten,  Arbeiter, Kommunisten, Sozialdemokraten, Konservative, Pazifisten, die bei ihrem Widerstand zum Nazismus vereint wurden. Zuerst ging es um Freundes - und Diskussionskreise, danach ging man zu Handlungen über, und erst dann entstanden einige Organisationsstrukturen. Ihre Hauptaktivitäten waren Aufstellung von illegaler Literatur (wie die Zeitschrift „Die Innere Front“) und ihre Verbreitung, einschließlich von Flugblättern und Aufrufen zum Widerstand gegen Hitler, und Hilfe für diejenigen, die vom Nazismus fliehen mussten. Natürlich während der Prozesse im typischen Nazistiel wurden den meisten Spionage und Verrat zugeschrieben, obwohl fast alle mit sehr wenigen Ausnahmen nichts mit Nachrichtentätigkeiten zu tun hatten. .

Zum Unterschied von den Nazis hatten Antifaschisten fast keinen Zugang zum öffentlichen  Dienst unter dem Vorwand, dass sie keine Verwaltungserfahrung hatten. Die Absage sie als Widerstandskämpfer anzuerkennen (sie galten als Nachrichtenorganisation) führte dazu, dass die Familien der Gefallenen und die Überlebenden nicht auf Staatsunterstützung berechtigt waren in den schweren für die deutsche Bevölkerung 40iger und 50iger Jahren.

Die Antifaschisten wurden auch weiter als potentielle sowjetische Agenten beschattet, obwohl alle, die in Nachrichtentätigkeiten involviert waren, ohne Ausnahme, schon vom Dritten Reich hingerichtet worden waren. Der ehemalige Führer der Gestapo Abteilung für Spionageabwehr und Informant des amerikanischen Geheimdienst CIC nach dem Krieg Walter Huppenköthen schrieb an die US-Militärverwaltung, dass man Beweise hatte, dass überlebende Mitglieder der „Roten Kapelle“, die man seit Mitte 1947 beobachtete, ihre wahren Absichten tarnten und gegen die Interessen der USA arbeiteten. Die Amerikaner, anstatt die Schuldigen für den Tod ihrer Staatsbürgerin Mildred Harnack auszusuchen und vor Gericht zu stellen (sie wurde als Mitwissende hingerichtet, nur weil sie ihren Mann Arvid Harnack nicht verraten hat) begannen eine Ermittlung in der Universität, an dem sie studiert hatte, um herauszufinden, ob es da eine kommunistische Organisation gegeben hat.

Die innere Politik der BRD zeigt eindeutig, dass die als Demokraten getarnten Nazis die Terrorpolitik des Dritten Reiches fortgesetzt haben. Nur wegen ihrer demokratischen Tarnung und der neuen internationalen Situation und der Einstellungen der Europäer gegenüber dem deutschen Nazismus benutzen sie jetzt mehr raffinierte, aber genau so effektive und schmerzhafte Mitteln der Unterdrückung. Ich glaube, die innere Politik der BRD berechtigt mich völlig von nun an die BDR als das „Vierte Reich“ zu bezeichnen.

Freitag, 1. September 2017

Der diskrete Nazismus des Vierten Reiches Teil 1: Die Rückkehr der Nazis an die Macht

Anlässlich des 78. Jahrestags des Überfalls auf Polen


Ich habe schon den Termin „Das Vierte Reich“ in meinem Blog sexsklaverei.blogspot.com benutzt und erklärt, dass er zum ersten mal von streikenden spanischen Arbeitern anlässlich eines Besuchs der Kanzlerin Angela Merkel in ihrem Land bezüglich der Bundesrepublik Deutschland gebraucht worden ist. Selbst der Termin ist ein eindeutiger Ausdruck der Besorgnis und Empörung der Europäer über den wachsenden und negativen Einfluss von Deutschland in Europa und zieht eine Parallele zu dem deutschen Staat, der die meisten Schäden und Opfern unserem Kontinent und der Welt hinzugefügt hat – dem nazistischen Dritten Reich.
Wie der Titel besagt, werde ich in diesem Artikel die Parallelen zwischen dem Dritten Reich und dem Vierten Reich - der Bundesrepublik Deutschland ziehen, denn diese Parallelen sind der Schlüssel zum Verständnis der Natur des gegenwärtigen deutschen Staates und seiner Politik. .
Die Tatsachen, mit denen man beginnen soll, sind fast ohne Ausnahme in der Forschung „Chronologie eines verschwiegenen Politik-Skandals: so bauten Nazis die Bundesrepublik auf“ des Journalisten Guido Grandt zu lesen. Diese Forschung macht eindeutig klar, dass nicht nur die Justiz, wie ich in meinem vorigen Artikel erwähnt habe, sondern die ganze Bundesrepublik Deutschland von ehemaligen NSDAP Mitgliedern und NS-Sympathisanten aufgebaut wurde. Dabei ging es oft um hochgestellte Nazis wie Hans Globke, dessen Name eng mit den Nürnberger Rassegesetzen und insbesondere mit dem „Blutschutzgesetz“ eng verbunden ist und der in der jungen Bundesrepublik als Chef des Kanzleramts zur rechten Hand des Kanzlers Konrad Adenauer und damit zu einem der mächtigsten Männer in der Republik wurde. Der Forscher gibt Listen mit ehemaligen NSDAP Mitgliedern (er nennt sie „Listen der Schande“) die als Abgeordnete im Bundestag und als Bundesminister (und Bundeskanzler) tätig waren.
Vielleicht noch wichtiger: die Forschung stellt fest, dass seit der Gründung der Bundesrepublik die ganze deutsche politische Klasse, ausdrücklich alle im Bundestag vertretenen Fraktionen, sich erfolgreich bemüht haben, die politische NS-Säuberung nicht nur zu beenden, sondern auch rückgängig zu machen. Bald nach der Gründung der BRD beschloss der deutsche Bundestag zwei Amnestiegesetze, die fast 1,2 Millionen ehemalige Nazis auf freien Fuß setzten. Im Mai 1951 wurde das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen“ (das „131er-Gesetz““), der den Weg der ehemaligen Nazis zum öffentlichen Dienst frei machte. Es ging ausschließlich um Personen, die im Laufe der Entnazifizierung ihre Posten im öffentlichen Dienst verloren hatten. Sämtliche Verwaltungen wurden verpflichtet, mindestens 20 Prozent der Planstellen mit „131ern“ zu besetzen. In Wirklichkeit wurden 55% der Planstellen im Bundespräsidialamt, 58% dieser Stellen im Presse- und Informationsamt, 77,4% (!) der Planstellen im Verteidigungsministerium, 43,3% im Justizministerium und 43,3% im Ministerium des Innern mit „131ern“ besetzt. Anfang der 50er Jahre waren 55 der 96 neu angestellten Diplomaten ehemalige Nazis. Um den Weg auch für manche Kriegsverbrecher (gestuft als Hauptschuldige) und Militaristen und Aktivisten (gestuft als Belastete) auch frei zu machen hat man viele Personalakten vernichtet oder einfach nicht überprüft. Der Forscher widerruft die Behauptung der Bundesregierung, dass die nationalsozialistische Gewaltherrschaft generell die am besten erforschte Periode des 20.Jahrhunderts ist, denn die selbe Regierung behauptet, dass eine „quantitative Angabe über den Anteil von NS-belasteten Personen“ im öffentlichen Dienst nicht möglich sei – das fordere „intensive mehrjährige Forschungsarbeiten“, viele Personalakten seien vernichtet und ihre NS-Überprüfung  wäre zu zeitaufwendig. Dazu behauptete die Bundesregierung in 2011, dass die „alleinige Tatsache der Parteimitgliedschaft für das Verhalten von Beamten in der NS-Diktatur wenig Aussagekraft hat(!).
Anhand der oben erwähnten Tatsachen und Umstände und vieler anderen Angaben in der Forschung stellt Guido Grandt fest, dass die Auseinandersetzung der Bundesrepublik Deutschland mit dem nazistischen Unrecht-Regime nicht vorbildlich, wie es international angesehen wird, sondern das Gegenteil davon war. 
Die Forschung ist im Internet im Portal watergate.tv zu lesen. Ich will nur bemerken, dass die Angaben in der Forschung nicht den Anteil der Nazis in den Leitungen der BRD-Behörden enthalten und dieser Anteil ist viel höher als der generelle Anteil, was viel über den Einfluss der Nazis in der Bundesrepublik aussagt. Wie schon erwähnt, war dieser Anteil im Justizministerium 77%. Und mehr als zwei Drittel der leitenden Mitarbeiter des Ihnen von diesem Blog sehr gut bekannten Bundeskriminalamt (BKA) waren ehemalige Mitglieder der SS(!),  Warum soll ich mich eigentlich wundern, dass BKA aktiv den Menschenhandel betreibt und beschützt? Ungefähr ähnlich sah es aus in den Geheimdiensten der jungen Bundesrepublik.
Die Angaben in der Forschung bestätigen eindeutig die Hauptbehauptung von Guido Grandt, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland von den Nazis aufgebaut worden ist und ich ergänze: von ihnen eigentlich verwaltet worden ist.
Die Tatsache, dass die ehemaligen Nazis ihre neue Posten von Abgeordneten, Bundesministern und Bundeskanzlern als Repräsentanten von traditionellen moderaten Parteien bekleideten erlaubt noch eine sehr wichtige Feststellung, die fundamental für das Verständnis des politischen Systems des Vierten Reiches ist: das neue nazistische Regime basiert sich nicht auf eine Partei, sondern auf die ganze Palette von als demokratisch anerkannten politischen Parteien, indem die Nazis die Schlüsselstellungen in diesen Parteien besetzt haben. „Die Kadern entscheiden alles“ ist ein Grundprinzip der Realpolitik.
Diese neue politische Positionierung hat nicht nur eine gute demokratische Deckung und Legitimität des neuen nazistischen Regimes gegeben (deshalb ist es diskret), sondern ihm die Möglichkeit gegeben, alle seine Gegner als Radikale und Feinde des demokratischen Systems zu bezeichnen und die als Regel brutale Unterdrückung ihrer Proteste als notwendige Verteidigung der Demokratie darzustellen. Diese Positionierung ist die politische Garantie, dass egal wie die Wähler stimmen, das nazistische Regime wird an der Macht bleiben. Sie erlaubt den mächtigen internationalen Schutzpatronen des Vierten Reiches ihre demokratischen Masken vor der Öffentlichkeit zu bewahren.  
Das ökonomische Fundament des Vierten Reiches ist das selbe wie dieses des Dritten Reiches – die deutsche Wirtschaft, vor allem die großen Konzerne, hatten alle mit dem Nazi-Regime des Dritten Reiches eng zusammengearbeitet, viele von ihnen haben an der unmenschlichen Ausbeutung der Kriegsgefangenen und der Häftlinge teilgenommen und von dieser Ausbeutung profitiert und niemand von der Wirtschaft wurde darüber bestraft. Der Marshall Plan gab der deutschen Wirtschaft alles, was sie brauchte um wieder in voller Bewegung gesetzt zu warden.
 
Ich bin völlig einverstanden, dass die Tatsache, dass ehemalige NSDAP Mitglieder und Nazi Funktionäre die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut haben alleine kein ausreichender Beweis ist, dass die BRD eine diskrete Verwirklichung und Wiedergeburt des Nazismus ist. Deshalb werde ich mich an die Tatsachen aus der inneren und äußeren Politik dieses Staates wenden.


Montag, 15. Mai 2017

Weitere Aussagen der Sachakte zu meinem Strafverfahren


Kehren wir jetzt zurück zum Strafverfahren und genauer zu den veröffentlichten im Blog www.sexsklaverei.blogspot.com und in diesem Blog Akten dieses Verfahrens. 

Zuerst komme ich auf die Rolle des damaligen Präsidenten des BKA Jörg Ziercke - nicht nur weil diese die kriminellen Rollen seiner Unterstellten Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer vorbestimmt hat, sondern vor allem weil seine Rolle für die kriminelle Rolle der von ihm geleiteten Institution im Menschenhandel kennzeichnend ist. Lesen Sie seinen Schreiben vom 20.04.2011. Während er einen Anfangsverdacht für Straftaten gegen mich sieht, sieht er keinen Verdacht für Beteiligung seiner Beamten im Menschenhandel, obwohl sie laut der Führungsinformation, ihm niemals vor der Verfassung dieses Blogs über ihre zwei Treffen mit mir berichtet haben (und Polizisten sind verpflichtet über alle ihre Handlungen zu berichten) und im Verstoß des Legalitätsprinzips kein Vernehmungsprotokoll aufgestellt haben und selber beschlossen haben, meine Äußerungen nicht zu ermitteln. Ich betone hier wieder, dass es nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch unmöglich ist, dass Dietmar Schmidt und Ralf Oberndörfer ohne das Wissen und die Anweisungen ihrer Vorgesetzten die zwei Treffen mit mir durchgeführt haben - auch deshalb, weil sie für die Nutzung des dienstlichen Autos und für die lange Abwesenheit vom Büro ihr Erlaubnis brauchten.   

Im Strafbefehl steht es, dass meine Äußerungen gegen KHK Dietmar Schmidt zu einem Disziplinar- und Strafverfahren geführt haben müssen – als ob begründete Äußerungen gegen Polizisten eine Straftat sind. In Wirklichkeit aber hat kein Disziplinarverfahren gegen KHK Dietmar Schmidt stattgefunden, nicht zu sprechen von einem Strafverfahren. In der ganzen Sachakte ist keine Dokumentation eines Disziplinarverfahrens gegen KHK Schmidt zu sehen. Zu so einem Verfahren gehören Befragungen des Beamten und seine Suspendierung. Das hat aber Ziercke nicht gemacht. Er hat die Führungsinformation am 13.01.2011 bekommen, gab den KHK Schmidt und Oberndörfer genügend Zeit die absurde „Ermittlung“ gegen mich durchzuführen und soweit möglich, die Spuren der von mir erwähnten Verbrechen zu decken, obwohl er sehr gut wusste, dass beide an einer Ermittlung gegen mich nicht teilnehmen durften, und erst dann hat er den Zirkus mit der Befragung der Staatsanwaltschaft in Leipzig begonnen. Das andere merkwürdige in seinen Handlungen ist, dass er sich gleich an die Staatsanwaltschaft wandte. BKA gehört zum Innenministerium. Dieses Ministerium soll ein Kontrollgremium haben, das die Handlungen  von Beamten, die an Fehlverhalten beschuldigt worden sind, umständlich untersucht und erst wenn genügend Zeugnisse von Straftaten vorhanden sind, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ich finde drei Erklärungen, warum Jörg Ziercke gleich die Staatsanwaltschaft einberufen hat.

Erstens, anscheinend kein Gremium und dritte Beamten wollten sich mit einer Bewilligung von groben Vergehen bloßstellen, manche von denen sogar in der Führungsinformation deutlich zu sehen sind. Zweitens, weil so ein Gremium unvermeidlich harte administrative Strafen für den BKA-Präsidenten und für seine zwei Beamten empfehlen muss – gegen die Beamten, weil sie für ihre Handlungen ihren Vorgesetzten nicht berichtet haben und gegen Ziercke – weil er von seinen Unterstellten keine Berichte über ihre Handlungen forderte. Und drittens - er war sicher über das Ergebnis der „Untersuchung“ der Staatsanwaltschaft – kein Dienstvorsitzender übergibt sonst seine Angestellten der Strafverfolgung. Und Ziercke hatte in diesem Fall gute Gründe, sicher am Ergebnis zu sein – erstens sind die deutschen Staatsanwaltschaften, insbesondere die sächsischen, zu echten Schutzstaffel der kriminellen Interessen der Obrigkeit geworden, und zweitens, schauen Sie sich den Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia an und wie viele male  die Staatsanwälte ihm selbst geholfen haben, von Beschuldigungen davonzukommen.   So ist es, wenn man der kriminellen Diktatur treu dient. KHK Dietmar Schmidt wusste auch sehr gut, dass er keine Probleme im BKA haben würde - sonst würde er mir nicht mit Übernahme meines Reputationmanagements drohen, sondern sich um sich selbst kümmern. Und warum sollte er sich um sich selbst kümmern, wenn lange schon vor der „Befragung“ der Staatsanwaltschaft Leipzig, viele hochgestellten Beamten - schauen Sie sich bitte ihre Kommentare im Blog sexsklaverei.blogspot.com oder in diesem Blog an, betont haben, dass es keine Sklaverei in Leipzig gibt und alles in Ordnung ist?  Und das wichtigste Vergehen von Ziercke – er hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet, obwohl die Führungsinformation ganz klar machte, dass seine Angestellten keine solche Ermittlung durchgeführt hatten. Auch sein Nachfolger, der schon 3 Jahre seinen Posten besitzt, hat keine Ermittlung wegen Menschenhandel angeordnet.

Noch eine wichtige Bemerkung: wie schon hier erwähnt, hat meine Anwendung an BKA bezüglich dem Menschenhandel in Leipzig zum Verlust meines festen Einkommens von der HanseMerkur Krankenversicherung AG geführt. Aber es waren nicht KHK Schmidt und KHK Oberndörfer, die die Leitung des Versicherers in Hamburg kontaktiert haben, sondern das war entweder die Leitung vom BKA oder eine dritte Partei, die von der BKA Leitung eingeschaltet wurde.

Schon vor Jahren habe ich in diesem Blog behauptet, dass beide BKA-Beamten nicht auf eigene Initiative agierten, sondern den Anweisungen ihrer Vorsitzenden folgten und dass es in diesem Fall nicht um Beteiligung an Verbrechen von zwei BKA Beamten geht, sondern um die Beteiligung an Verbrechen einer ganzen Schlüsselinstitution – das BKA. Die Sachakte meines Strafverfahrens hat ausdrücklich diese Behauptung bewiesen.

Das oben geschriebene erklärt, warum die drei KHK als Zeugen im Gericht nicht erscheinen sollten – ich würde ihnen die selben Fragen stellen, die man ihnen in einem echten Disziplinarverfahren stellen würde. 

Nun kommt etwas sehr wichtiges. Schauen Sie sich die Verfügung vom Staatsanwalt Renger, die am 22. Februar 2016 beim Amtsgericht Leipzig eingegangen ist. In dieser Verfügung erklärt der Strafverfolger der Richterin Walther die Tatvorwürfe gegen mich. Das ist eine sehr wichtige Unterlage, denn sie ist ein Zeugnis davon, dass am 23.09.2014, während der Unterschreibung meines Strafbefehls, diese Richterin überhaupt keine Ahnung hatte, woran ich überhaupt beschuldigt worden war. So agieren die Richter des „Rechtsstaats“ Deutschland, der nichts anders als eine kriminelle Diktatur ist. Das Dokument ist zugleich ein Zeugnis der Abhängigkeit der Justiz von der Regierung – offensichtlich die Aufforderung der Staatsanwaltschaft meinen Strafbefehl zu unterschreiben war genug Grund das zu tun ohne sich die Mühe zu geben, den Entwurf überhaupt zu lesen. Also die Behauptungen für Unabhängigkeit der Justiz von der Ausführungsmacht  - eine der Grundlagen eines Rechtsstaats, bezüglich Deutschland, sind reine Lügen. Wenn Sie sich erinnern, schon nach meiner Bekanntmachung mit der Sachakte habe ich die Richterin Walther aufgefordert, von der Sache zurückzutreten, was sie natürlich nicht gemacht hat – sie musste ihren Auftrag, Justizterror gegen mich zu üben, bis ich meinen Blog lösche, ausführen. Ich erinnere mich, wie als ich im Gericht erwähnte, dass ich Ihren Rücktritt gefordert hatte, man mich fragte, ob ich auf Grund der Abhängigkeit der Richterin von der Staatsanwaltschaft das machen würde. Vielleicht fragen sich manche von Ihnen warum ich schon damals ihren Rücktritt nicht offiziell gefordert habe. Ich nenne hier drei Gründe. Erstens, in einer kriminellen Diktatur spielt die Person des Richters keine Rolle – sie werden alle das tun, was die Diktatur von ihnen fordert. Zweitens, ich sollte der Richterin die Möglichkeit geben, sich zu blamieren, was unvermeidlich war und wobei, wie Sie sehen, Staatsanwalt Renger sehr viel geholfen hat. Drittens, sicher haben Sie alle gemerkt, dass in diesem Strafprozess was ich tue und fordere überhaupt keine Rolle spielt, denn man reagiert einfach nicht auf mein Vorgehen. Ja, am Anfang der Hauptverhandlungen würde ich den Rücktritt der Richterin Walther fordern, aber ohne jegliche Chance für Konsequenzen. Auf jeden Fall aber wird das mein nächster Schritt in diesem Prozess sein.

Inzwischen, jedes mal wenn ich irgendwelche Unterlage zu meiner Verteidigung holte, klagte der Justizbeamte, dass ich dem Gericht zu viel zu tun verursache, Ich habe aber das Amtsgericht Leipzig niemals aufgefordert, dieses gesetzwidriges Strafverfahren gegen mich einzuleiten. Können Sie in der Sachakte Spuren finden, dass jemand vom Amtsgericht Leipzig viel gearbeitet hat? Ich nicht. Ich sehe keine Kommentare zu meiner Stellungnahme und keine Hinweise, dass man meine Unterlagen überhaupt gelesen hat. Sie haben sich sogar keine Mühe gegeben, meine Strafanzeige zur Sachakte einzulegen, wie ich schon am 1. Juni 2015 in meinem Einspruch schriftlich gefordert hatte. Und wenn man unter „viel Arbeit“ die Schaffung einer „alternativen“ zu meinen Unterlagen Dokumentation verstehen soll, so bin ich der letzte, der etwas damit zu tun haben würde.  

Dass die Richterin Walther keine Justiz, sondern Justizterror in diesem Prozess ausübt, ist ersichtlich auch aus den Tatvorwürfen gegen mich. Nehmen wir Tatvorwurf 3 von der Verfügung vom 22.02.2016 – meine Behauptung, dass KHK Schmidt und Oberndörfer vom Anfang an keine Absicht gehabt haben auf Grund meiner Angaben zu ermitteln. Können Sie sich einen besseren Beweis für den totalen Mangel so einer Absicht bei KHK Schmidt und Oberndörfer vorstellen als die Tatsache, dass beide kein Vernehmungsprotokoll geführt haben und im BKA nichts im Schreiben über ihre zwei Treffen mit mir überlassen haben? Offensichtlich kein Beweis ist für die Richterin Walther gut genug, um das nachzuweisen, was so wie so klar ist. 

Nun möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Verfügung vom Staatsanwalt Renger vom 28.12.2015 lenken. Von dieser Akte erfahren wir, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig eine neue Ermittlung gegen mich in 2015 unter dem Aktenzeichen 817 Js 70652/15 wegen Bezichtigung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution gegen den „Geschädigten“ Jens Kottke und Bezichtigung des Unterlassens von Ermittlungen durch den zuständigen Beamten in der Polizeidirektion Leipzig eingeleitet hatte. Von der selben Verfügung erfahren wir, wer dieser Beamte ist – der „Geschädigte“ Martin Keetman. Die Strafanzeigen der beiden „Geschädigten“ basieren sich auf meine Artikeln vom 2015 im Blog sexsklaverei.blogspot.com. Mit der selben Verfügung entscheidet StA Renger gemäß § 154 Abs.1 StPO von einer Verfolgung abzusehen – weil ich eine Strafe in einem anderen Verfahren zu erwarten hatte im Vergleich zu dem die neuen Tatvorwürfe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.

Natürlich sind meine Behauptungen für Teilnahme am Menschenhandel gegen Jens Kottke und das Sittendezernat zur Polizeidirektion Leipzig viel wichtiger und wesentlicher als die Tatvorwürfe, wegen denen ich Angeklagter bin. Aber der StA Renger denkt richtig, dass je allgemeiner die Tatvorwürfe sind, desto schwieriger ist es, sich gegen sie zu verteidigen und desto leichter ist es für den Richter, seine subjektive Einstellung zu gebrauchen i.e. Justizterror zu üben und desto größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Angeklagte auf seine entsprechenden Behauptungen verzichtet.

Aber Absehen von einer Verfolgung gemäß 154 Abs.1 StPO ist eine vorläufige Maßnahme und die Frage ist, was wird folgen wenn die andere Strafe fällt. Ich antworte: nicht nur wird die Ermittlung fortsetzen, sondern ein Regen von Strafanzeigen und Beschuldigungen wird folgen, bis ich den ganzen Blog lösche. Das ist auf jeden Fall die Strategie der Sponsoren meiner Rechtsverfolgungen. Ich habe mich schon hier empört, dass die Richterin Walther anstatt Justiz zu üben mir ein Geschäft vorgeschlagen hat, der den Menschenhandel unterstützt. In Wirklichkeit hat sie mir kein Geschäft, sondern eine Falle für mich selbst vorgeschlagen. Ich werde nicht behaupten, dass sie es bewusst gemacht hat – das überlasse ich Ihnen einzuschätzen. Ich sage nur, dass ich weder so  unehrlich und feige noch so dumm bin, um in diese Falle zu fallen.

Das ist nicht die erste Falle, die man mir eingestellt hat. Warum hatte mich die Staatsanwaltschaft Leipzig in 2014 zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, wenn, wie es sich herausgestellt hat, keiner  von dieser Staatsanwaltschaft mit mir sprechen wollte? Vor allem, weil man hoffte, dass ich mich bei der Staatsanwaltschaft nicht melden und so mich strafbar machen würde. Es ist eine übliche Praxis der Justiz einer kriminellen Diktatur juristische Fallen den unbequemen und von ihr verfolgten Personen vorzubereiten. Ja, schmutzige Ziele erreicht man nur mit schmutzigen Mitteln.    

 

Ich habe schon geschrieben, dass die Unterlagen eindeutig nachweisen, dass Jens Kottke im Auftrag vom Sittendezernat zur Polizeidirektion Leipzig „Lili“ zu einer „freiwilligen“ Vernehmung nach Leipzig geholt und zu falschen Aussagen gezwungen hat. Schauen Sie sich den Aktenvermerk vom 19.01.2011 Hr. Keetman an. Da schreibt der Leiter des Sittendezernats in Leipzig, dass er am 17.01.2011 den „Kollegen“ Schmidt um die Personalien von „Lili“ gebeten hat, und seine Zusage bekommen hat. Schauen Sie sich  nun das Kommentar von Jens Kottke vom selben Tag(!) - den 17.01.2011 zu meinem ersten Artikel, in dem dieser schreibt, dass „Lili“ nach Leipzig kommen und aussagen wird. Die zwei Schriftstücke beweisen das, was ich in diesem Blog schon behauptet habe – dass KHK Keetman seinem Informanten Jens Kottke den Auftrag gegeben hat, „Lili“ nach Leipzig zu holen und zu falschen Aussagen zu zwingen. Vielleicht fragt sich doch noch jemand warum man Kottke hier einschalten sollte. „Lili“ sollte „freiwillig“ zur Vernehmung kommen und das konnte nur Kottke tun – wie sonst werden die Staatsverbrecher erklären, warum Sie die Frau im Rahmen einer Ermittlung gegen Menschenhandel nicht vernommen haben, was Sie eigentlich tun mussten, sie aber im Rahmen einer Ermittlung  gegen mich vernehmen werden. In seiner Führungsinformation schreibt KHK Oberndörfer, dass meine Informationen „lediglich auf die vorgeblichen Äußerungen der Prostituierten basieren“ mit dem Zweck, die Glaubwürdigkeit meiner Aussagen in Frage zu stellen und nun, einige Monate später werden die Aussagen der selben Prostituierten wichtig. Also, die Aussagen von Prostituierten werden bei den deutschen Behörden nur dann in Acht genommen, wenn sie unter Zwang der Zuhälter aussagen, und bedeuten nichts, wenn sie ohne Zwang aussagen. Die zwei Schriftstücke beweisen noch etwas – dass Jens Kottke sein außerordentliches Wissen über mich, offenbart in seinen Kommentaren, dem KK 24 verdankt. Die Tatsache, dass KHK Keetman vom „Kollegen“ Schmidt aus BKA (Wiesbaden) um die Personalien von „Lili“ gebeten hat, neben den Aussagen von „Gabi“ über diese Kontrollen und der Verfehlung auch „Kerry“ zu identifizieren, beweist eindeutig, dass das Hauptargument gegen meine Behauptungen in diesem Blog – die Märchen über die intensiv getätigten Kontrollmaßnahmen des Sittendezernats eine reine Lüge sind. Und das wichtigste – die zwei Schriftstücke beweisen auch, dass die BKA-Beamten, das Sittendezernat in Leipzig und der Zuhälter und Sklavenaufseher Jens Kottke zum selben System, also zum System der modernen Sklaverei gehören. Diese meine Behauptung, die die Sachakte bewiesen hat, stellt einer der drei Tatvorwürfe gegen mich dar.

 

Wegen der Anzahl und Grobheit der Rechtsverletzungen setzt das Strafverfahren gegen mich neue Maßstäbe für die Justizwillkür und Justizterror der kriminellen Diktaturen, die sich heute als liberale Demokratien darstellen. Ehrlich gesagt, ich hatte geglaubt, dass die deutschen Machthaber genügend klug sind, so ein Strafverfahren gegen mich nicht einzuleiten, aber wie Sie sehen, ich habe mich geirrt. Nur eine Person und zwar nicht von den höchsten Etagen der Macht – der damalige Polizeipräsident der Polizeidirektion Leipzig und Dienstvorsitzender von KHK Martin Keetman Horst Wawrzynski hat erkannt, dass meine Rechtsverfolgung zu nichts führen würde und verzichtete auf die Stellung eines Strafantrags gegen mich. Die Bilanz des rechtswidrigen und kriminellen Strafverfahrens gegen mich ist, dass die Sponsoren des Verfahrens nicht nur ihr Ziel – die Löschung meines Blogs meinerseits, total verfehlt haben, sondern mich dazu gezwungen haben, dieses Ziel für sie für immer unerreichbar zu machen, während ich dank diesem Strafverfahren die Sachakte zu ihm bekommen habe, die alle meine wesentlichen Behauptungen bestätigt und viele wichtigen Umstände beleuchtet hat. Und dass die Leipziger Sklavenhalter sich als Eigentümern der Phönix GmbH eingetragen und den Kriminellen Jens Kottke angestellt haben, um die schmutzige Arbeit für sie zu verrichten, spricht davon, dass diese Personen von Macht und Verbrechen besoffen sind und jedes Realitätsgefühl verloren haben – sonst kann ich mir so viel Dummheit nicht  vorstellen.

Wegen des Ausmaßes und Anzahl der Rechtsverletzungen, aber auch wegen der Veröffentlichung der Sachakte, also wegen ihrer Dokumentierung, wird mein Strafverfahren zu einem großen Nagel im Sarg des Mythos (das Wort Lüge finde ich eigentlich passender) über den Rechtsstaat Deutschland.

Aber mein Strafverfahren ist nicht der einzige Nagel in diesem Sarg. Ich meine die sächsische Aktenaffäre, den Prozess gegen Mandy Kopp und Beatrice E. und die vielen Rechtsverbrechen, erwähnt im Artikel „Der als Sachsensumpf getarnte Deutschlandsumpf“.

Aber alle diese Rechtsverbrechen in der Bundesrepublik Deutschland sind nicht nur Nageln im Sarg der Lüge über den Rechtsstaat Deutschland, sondern zugleich sind sie Nageln im Sarg einer anderen, unzulässigen Lüge, die man durch die ganze Nachkriegszeit niemals offiziell ausgesprochen hat, die man aber durch den Mythos über den Rechtsstaat Deutschland ständig angedeutet hat. Das ist die abscheuliche, ich betone, unzulässige Lüge, dass die Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben können. Wochen oder sogar wenige Tage vor meiner Abreise aus Deutschland haben die Medien über die Recherche von zwei Journalisten berichtet, nach der 77% der Leiter der deutschen Justiz bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ehemalige Parteimitglieder der NSDAP waren. Und ich kann ergänzen, dass die übrigen 23% Sympathisanten waren oder wenigstens mitmachten – alle anderen wurden verfolgt und für sie gab es keine Plätze im nazistischen Rechtssystem, genau so wie es keine Plätze für die ehemaligen DDR Richter in der Justiz der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat.

Inzwischen, bin ich neulich auf eine Dissertation in der Georg-August Universität in Göttingen namens „Die DDR-Justiz vor dem Gericht. Eine Bestandsaufnahme“ seit dem Jahr 2008 gekommen. Da führt der Autor die folgenden sehr interessanten Angaben an. Nach der Vereinigung wurden 75 000 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige DDR-Magistrate eingeleitet, wobei in 37% der Fälle der Delikt Rechtsbeugung war. Nur 1.4% dieser Ermittlungen endeten mit der Erhebung einer Anklage, wobei in 11% dieser Fälle lehnten die Bundesgerichte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.Überproportional hoch war die Anzahl der Strafverfahren, in denen die Angeklagten für unschuldig erklärt wurden oder das Hauptverfahren bei den Richtern eingestellt wurde. Diese Angaben besagen eindeutig, dass die DDR-Richter dem Gesetz dienten und keine Rechtsverletzungen (Ausnahmen gibt es immer, so wie Justizfehler) vollzogen. Und während die deutschen Kommunisten einen Rechtsstaat im Sinne der Einhaltung der Gesetze geschafft haben, so zeigt dieser Blog dass die deutschen Nazi nicht nur keinen Rechtsstaat geschafft haben, sondern auch dass sie es niemals versucht haben, so einen Rechtsstaat zu schaffen. Sie bevorzugten und bevorzugen unter dem Etikett des Rechtsstaats, das ihnen die Angelsachsen gegeben haben ihre Rechtsverbrechen in aller Ruhe zu verrichten. 
Der Autor der Dissertation betont auch, dass es „nie in der deutschen – und wohl auch außerdeutschen – Justizgeschichte nach einem politischen Systemwechsel eine auch annähernd vergleichbar hohe Verfolgungsintensität und Zahl von Rechtsbeugungsverfahren gegeben hat.“ Es stellt sich gleich die Frage warum es nichts ähnliches nach der militärischen Niederlage von Nazideutschland gegeben hat. Ein Teil der Antwort ist, dass die neuen Richter eigentlich die alten Nazirichter waren. Der zweite Teil der Antwort ist mit der Fragwürdigkeit des eigentlichen Wechsels des politischen Systems durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland verbunden und ich komme darauf später in diesem Blog. 













Ich habe mir die Mühe gegeben über einige bekannte Strafverfahren gegen deutsche Antifaschisten etwas mehr zu lesen und ich habe festgestellt, dass die Sachakte zu meinem Strafverfahren die selbe „Handschrift“ (Methoden) seitens der Bundesjustiz offenbart, wie diese der Nazirichter.

Jeder, der behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist, behauptet zugleich, dass die deutschen Nazis einen Rechtsstaat geschaffen haben.

 

Deshalb betrachte ich die Äußerung vom Kanzleramtsminister Peter Altmaier anlässlich der türkischen Beschuldigungen für Nazi-Praktiken: „Deutschland ist in puncto Rechtsstaatlichkeit, in puncto Toleranz und Liberalität nicht zu übertreffen“ nicht nur als Lüge des Jahres – ich habe Schwierigkeiten mir eine größere Lüge vorzustellen, sondern auch als eine starke Apologetik des Nazismus.

Am Ende dieses Artikels möchte ich noch ein Faktum vom Lebenslauf von Jörg Ziercke in der Wikipedia nennen -  er ist aus der SPD. Dieses Faktum besagt, dass nicht nur die CDU/CSU im Menschenhandel involviert sind, sondern die ganze politische Palette, die im Bundestag vertreten ist, also die ganze deutsche politische Obrigkeit. Inzwischen, der Rechtsanwalt, der mich buchstäblich ausliefern wollte, ist eng mit der örtlichen Leitung der Linken verbunden. Linke und rechte, liberale und konservative, haben eins gemeinsam in Deutschland – sie sind alle Bestandteil der kriminellen Diktatur Bundesrepublik Deutschland.

Donnerstag, 27. April 2017

Weitermachen!


Nach langer Pause melde ich mich wieder, dieses mal aber aus Kanada.

 

Zuerst erzähle ich, was mir seit der Veröffentlichung meines letzten Artikels passiert ist.

Ein alter Freund hat mir geschrieben, dass mein Hungerstreik das beste Geschenk für die Menschenhändler sein würde. Im Prinzip sah ich es nicht genau so und sehe es auch heute nicht genau so, aber über einen wesentlichen Umstand hatte ich mir schon Gedanken gemacht. Die Zeit vom Anfang des geplanten Hungerstreiks bis zum Tag der Hauptverhandlungen – dem 28. Oktober, war zu knapp und ich hatte keinen Zweifel, dass man mich gleich nach diesem Tag ungeachtet meines Zustands verhaften würde und ich konnte die Substanz, die jeden zum Sprechen bringen kann, nicht außer Acht lassen. Die Hauptsache für mich war die Löschung meines Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com, der die deutsche und die anderen  kriminellen Diktaturen entlarvt, zu vermeiden und es wurde mir klar, dass ein Hungerstreik in meinem Fall keine Lösung sein konnte.

 

Dazu kamen andere Umstände, die ich hier erwähnen werde. Im Artikel „Realitäten und Repressalien meiner Lebensgeschichte“ habe ich erwähnt, dass die deutschen Behörden  neben dem Justizterror sehr aktiv damit beschäftigt waren, mich ohne Lebensunterhalt zu lassen. Hier werde ich mehr präzise sein. Nach meiner Ankunft in Deutschland wandte ich mich an eine bulgarische Gesellschaft, für die ich erfolgreich in Bulgarien gearbeitet hatte. Ich spürte die positive Haltung des Mitbesitzers, den ich kontaktierte – er rief paar male selber an mit Ideen sein Netzwerk zu nutzen um mir eine Beschäftigung zu finden, aber offensichtlich hat man ihm verboten auch das zu tun.

Gegen das Ende von 2015 habe ich erfolgreich alle Testen und Interviews bei der Allianz bestanden und bekam eine Stellung im Vertrieb. Bei der Bewerbung für Erlaubnis für Versicherungsvermittler musste ich aber die Frage beantworten, ob ich Angeklagter in einem Strafverfahren war. Als man mir sagte, dass dies höchstwahrscheinlich mit meiner Entlassung enden würde und ich bemerkte, dass die IHK, die die Industriestandarte angibt, nur Angeklagten in Straftaten, die mit Bereicherung des Angeklagten verbunden sind, oder ein Jahr oder mehr als Strafe vorsehen, das Erlaubnis verweigert, hat man mir  geantwortet, dass die ethischen Standarte der Allianz höher sind als die der IHK. Die Allianz ist heutzutage sehr aktiv in Osteuropa und ich hoffe, dass dieser Konzern eines Tages für seine höheren ethischen Standarten, also für seine Kollaboration mit dem Menschenhandel in Osteuropa, den vollen Preis zahlen wird. Das selbe hoffe ich für HanseMerkur Krankenversicherung AG, deren Leitung in Hamburg in 2010 gleich nach meiner Identifizierung bei dem BKA meine Provisionsgarantie gekündigt hat. Von den insgesamt fast 17 Monaten in Deutschland habe ich nur 3 Monate Einkommen gehabt. Ich habe zwar Erlaubnis als Versicherungsmakler von der IHK bekommen, aber erst nach fünf Monaten, in denen ich nicht tätig sein durfte. Kein Wunder also, dass meine Ersparnisse im Sommer von 2016 schon zu Ende waren. Schnell als Versicherungsmakler genügend Geld zu gewinnen, wenn man neu, Ausländer und Angeklagter ist (ich spürte, dass eine Entwicklung im Strafverfahren gegen mich nach dem ein Jahr Unterbrechung bevorstand) war unmöglich. Unter diesen Umständen nutzte ich meinen Status als selbständiger EU-Bürger um mich für finanzielle Unterstützung zu bewerben. Es stellte sich aber heraus, dass die kriminelle Diktatur in Deutschland wirklich totalitär ist. Man forderte von mir Dokumente, für deren Besorgung ich nach Bulgarien reisen musste, um den Traum der deutschen Menschenhändler – in die Hände der bulgarischen organisierten Kriminalität zu landen, zu erfüllen (solche Dokumente wurden von den anderen Bewerbern nicht gefordert). Obwohl die Regeln ausdrücklich erlauben, dass die Bewerber eine eigene Wohnung haben und behalten dürfen, man versuchte mich zu überzeugen, meine Wohnung in Sofia zu verkaufen mit der Begründung, dass die Konjunktur des Immobilienmarktes in Sofia sehr hoch war und man zeigte mir Annoncen aus bulgarischen Medien. Meine Bewerbung endete mit einer Zusage für 109 Euro monatlich für die nächsten vier Monate und mit der Forderung die Unterlagen aus Bulgarien zu besorgen, wenn ich mehr bekommen wollte.

Unter diesen Umständen war die Rückkehr nach Kanada die natürliche Lösung für mich. Als ich am 21. Oktober 2016 Deutschland verließ, hatte ich nur wenige Hunderte Euro auf dem Bankkonto und paar Hundert Euro bar für den Bus nach Paris und für die Übernachtungen da. Den Flugticket nach Kanada habe ich mir in Paris mit meiner kanadischen Kreditkarte gekauft.

Schon am Abend des 25. Oktobers, einen Tag nach meiner Ankunft in Kanada, habe ich einen Schreiben an das Amtsgericht Leipzig per E-Mail geschickt, in dem ich das Gericht benachrichtigte, dass ich in Kanada war und aus diesem Grund bei den  Hauptverhandlungen nicht anwesend sein konnte. Ich habe meine Abreise mit Mittellosigkeit begründet wobei ich einen Auszug aus meinem Bankkonto und den Schreiben vom Jobcenter über die 109 Euro monatlich beigelegt habe.  

Ich muss betonen, dass ich wegen der Rücksichtslosigkeit dieser Diktatur sehr vorsichtig bei meiner Abreise sein musste. Für den Fall, das mir das Schlimmste passierten sollte, habe ich die schwierige, aber für mich zweifellos richtige Entscheidung getroffen, die Kontrolle über meinen Blog www.sexsklaverei.blogspot.com aufzugeben, was auch zur Entstehung dieses Blogs geführt hat.

Am 17. Oktober 2016, Tage vor meiner Abreise, hatte ich Beweismittel vom Amtsgericht Leipzig beantragt, einschließlich die Ladung als Zeugen von den Ihnen schon bekannten KHK Dietmar Schmidt, Ralf Oberndörfer und Martin Keetman, von Jens Kottke, von Klaus Fleischmann aus der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und von „Lili“. Hier veröffentliche ich meinen Schreiben mit dem entsprechenden Verzeichnis..

Laut dem StPO muss das Gericht die Verteidigung des Angeklagten (und ich verteidigte mich selbst) rechtzeitig über die geladenen Zeugen informieren, damit die Verteidigung Zeit hat, sich auf die Befragung dieser Zeugen vorzubereiten. In Kanada habe ich im November erfahren, dass ich keine Post vom Amtsgericht Leipzig bekommen hatte. Das bedeutet, dass das Amtsgericht Leipzig überhaupt keine Zeugen geladen hat – mein Ausbleiben ist dem Gericht frühestens am 26. Oktober bekannt worden und zu diesem Moment musste die Benachrichtigung vom Gericht wenn nicht angekommen wenigstens unterwegs sein, denn die Hauptverhandlung sollte am 28. Oktober stattfinden. Es stand schon fest, dass das Amtsgericht Leipzig mir das Recht Belastungs- und Entlastungszeugen zu befragen (Artikel 6, § 3, (d) der Menschenrechtskonvention) verweigert hatte. Ich hatte schon keinen Zweifel, dass diese Hauptverhandlung eine Formalität des Justizterrors sein würde.

Im Dezember hat mich das Amtsgericht Leipzig per E-Mail nach meiner neuen Wohnadresse befragt. Ich hatte aber noch keinen ständigen Wohnsitz (zwei Wochen später habe ich so einen gefunden und bin umgezogen worden) und da auch die Rechtsverletzungen seitens dieses Gerichts mir zu viel wurden, habe ich neben der Benachrichtigung über meine damalige Situation auch darüber informiert, dass unsere künftige Korrespondenz nur durch die kanadischen Behörden laufen würde, die auf Grund meiner Registrierungen genau wissen würden, wo ich zum angegeben Zeitpunkt wohne.

Aus diesem Grund kann ich nichts über die weitere Entwicklung in meinem Strafverfahren hier berichten.

Mir geht es aber nur darum, weiterzumachen bezüglich der Entlarvung der kriminellen Diktaturen der westlichen Machthaber, insbesondere in Verbindung mit der neuen Sklaverei, und das werde ich hier tun.

Montag, 10. April 2017

Einleitung







Dieser Blog ist eine Fortsetzung des Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com, in dem ich vor allem mit dem Beispiel der Situation der ungarischen Sexsklavinnen in Leipzig die Beteiligung und die führende Rolle der Staatsbehörden und damit der politischen Eliten in der modernen Sklaverei, bekannt unter dem Justiznamen Menschenhandel, entlarvt habe.  Mit dem Ziel die Ganzheit und die Zusammenhänge nicht zu verlieren, habe ich hier alle Posten und Kommentare im Blog www.sexsklaverei.blogspot.com importiert. Ich habe meine Kontrolle über den Blog www.sexsklaverei.blogspot.com bewusst aufgegeben, um das weitere Bestehen des Blogs zu sichern – mehr darüber können Sie in meinem ersten Artikel hier lesen.

Während sich dieser Blog auch weiter mit den brutalen Realitäten der Sklaverei und mit dem Strafverfahren des Leipziger Amtsgerichts gegen mich in Verbindung mit meinen Behauptungen im ersten Blog beschäftigen wird, stelle ich mir die Aufgabe mit diesem Blog vor allem die sozial-politischen Wurzeln der neuen Sklaverei zu verdeutlichen. Wie der Name des Blogs besagt, so ist diese Sklaverei Ergebnis und zugleich die höchst extreme Erscheinung des neu etablierten bei den westlichen Siegermächten des Kalten Krieges System des Neokolonialismus gegenüber ihren ehemaligen und besiegten Rivalen von Osteuropa. Dieser Neokolonialismus ist aber seinerseits ein Produkt der sozial-politischen Natur der westlichen Siegermächte, die sich als „führende“ oder liberale „Demokratien“ darstellen und mit dieser Natur wird sich dieser Blog etwas eingehender auseinandersetzen.

Freitag, 7. Oktober 2016

Ein einmaliges Zeugnis der Willkür und des Justizterrors

Ich habe Post vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bekommen. Zu meinem Erstaunen fand ich keine Antwort auf meine Bitte für Monitoring, nur ein Antragsformular und die Erklärungen für dessen Ausführung mit einer auf meinem Namen vom EGMR angegebenen Referenznummer. Da dieses Gericht sich nur erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe mit einer Angelegenheit befasst, habe ich dem Gericht angerufen um eine Erläuterung zu bekommen. Nachdem ich die Situation und den Inhalt meines Schreibens erklärt hatte, bestätigte die Dame am Telefon, dass ein Antrag von mir völlig aussichtslos sein würde. Also EGMR hatte bevorzugt so zu tun als ob man meinen Schreiben nicht verstanden hatte, anstatt auf mein Anliegen für Monitoring zu antworten. Anscheinend hatte Akhmed Chatayev, dessen angebliches Attentat in Istanbul 44 Menschen das Leben genommen hat, mehr Glück als die osteuropäischen Sexsklavinnen und ich, weil er von den „schlimmen“ russischen Behörden  verfolgt wurde, während die osteuropäischen Sexsklavinnen von den „guten“ deutschen und anderen „guten“ westlichen Behörden leiden und ich von der „guten“ deutschen Justiz verfolgt werde. Offensichtlich ist die politische Korrektheit dem EGMR wichtiger als die Menschenrechte.
Da das EGMR am Ende der Rechtsquellen, die einem Europäer wenigstens theoretisch zugänglich sind, steht, muss ich feststellen, dass es keine Gerichtsinstitution gibt, die die Willkür gegen mich des Amtsgerichts Leipzig korrigieren wird. Und ich kann die Gefahr von Fälschung der Sachakte nicht unterschätzen – nicht nur weil das Potenzial dazu wegen des unzuverlässigen Umgangs mit den Akten vorhanden ist, sondern auch weil man mir im Januar als Zeitraum für die Hauptverhandlungen April 2016 angegeben hat, sie aber für „nicht vor August/September 2016“ abgeschoben hat, nachdem ich Bestätigung für den Erhalt meiner Unterlagen forderte (Staatsanwalt Renger drängte auf einen Zeitraum der Hauptverhandlungen schon im September 2015). Unter diesen Umständen werde ich das einzige tun, was mir bleibt – die Akten des Strafverfahrens hier veröffentlichen. Ich habe keinen besseren Weg erfunden, die Willkür und Justizterror gegen mich zu entlarven. Wenn der Inhalt jemandem zu unglaublich wegen seiner Absurdität vorkommt, weise ich auf §353d Nr.3 StGB hin, der bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe für die Veröffentlichung von Akten eines Strafverfahrens vorsieht. Ja, das gilt nur vor Veröffentlichung vor dem Ende des Verfahrens, aber glauben Sie dass ein Verurteilter Im Strafverfahren wie dieses in Wirklichkeit etwas veröffentlichen kann? Der Artikel gibt den Ermittlern und den Magistraten die Freiheit rücksichtslos zu handeln und zu schreiben – noch ein Beweis, dass die kriminelle Diktatur in Deutschland durch ihre Gesetzgeber die volle Freiheit der Justiz gegeben hat, die Gesetze zu missachten und Justizterror  auszuüben. In meinem Fall sollte dieser Artikel nicht gelten, denn bei mir geht es um rechtswidriges Strafverfahren, aber die Magistrate, die die Gesetze verletzen, werden ihn immer gebrauchen wegen ihrer eigenen Sicherheit. 
Bevor ich die Links zu den einzelnen Akten angebe, möchte ich einige Bemerkungen machen.
Ich veröffentliche alle Akten, die Bezug zum Inhalt des Strafverfahrens haben und am 13.09.2016 in der Sachakte waren.
Aus verständlichen Gründen habe ich die Personalien und insbesondere die Kontaktangaben der Privatpersonen gelöscht mit Ausnahme der Funknummer von „Lili“ - erstens, weil sie mit ihrem SMS schon veröffentlicht ist, und zweitens, damit Sie den Beweis bekommen, dass.das SMS von ihrer Mobilnummer geschickt worden ist.
Das Fehlen von vielen Seiten ist damit zu erklären, dass viele Unterlagen, einschließlich meine ersten drei Artikeln und die Zeugenvernehmungen der Ungarinnen mehr als einmal, in manchen Fällen dreimal, beigelegt worden sind. Offensichtlich sollte die Sachakte den empirischen Eindruck schaffen, dass es um eine echte Ermittlung und nicht um seine Imitation ging.
Mein Schriftsatz vom 27.07.2015 ist eine Kopie der zur Sachakte angelegten Unterlage, während meine Stellungnahme die mir bei der Übergabe zurückgegebene, nur auf der ersten Seite gestempelte Kopie ist. Wie Sie sehen können, werden beim Anlegen zur Sachakte nur die Seiten nummeriert. Schauen Sie sich beide Dokumente an und fragen Sie sich was an ihnen gewährleistet, dass sie ein fester Bestandteil der Sachakte sind? Ich sehe nichts.
Stellen Sie sich die Frage, wenn man die von mir aufgestellten Unterlagen von der Sachakte wegnimmt, wie können Sie erfahren, welche Äußerungen ich zum Gericht gemacht habe? Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie nach Kommentaren der Richterin und des Staatsanwalts zu meinen Unterlagen oder nach ihren Handlungen als Folge dieser Unterlagen suchen. Sie werden nichts finden und die Antwort ist, dass wenn man meine Unterlagen herausnimmt, haben Sie keine Chancen zu erfahren, worum es überhaupt in meiner Verteidigung ging. Die Richterin (und der Staatsanwalt) hat weder meine Äußerungen kommentiert noch etwas in Verbindung mit ihnen unternommen, als ob sie nicht existieren.
Einige Erläuterungen zu meiner Stellungnahme: wie geschrieben, meine Verteidigungsstrategie war auf der Grundlage der zahlreichen Rechtsverletzungen in der Ermittlungsphase, vor allem wegen der Nichtdurchführung einer Ermittlung wegen Menschenhandel und der Beteiligung an der Ermittlung gegen mich von von mir beschuldigten Polizisten und Staatsanwaltschaft, eine Einstellung des Verfahrens zu fordern. Die Beweise für Menschenhandel in Leipzig und für die Beteiligung von BKA und der Polizei in Leipzig an diesem Menschenhandel habe ich vorgestellt um die Notwendigkeit einer Ermittlung wegen Menschenhandel deutlich zu machen. Die Äußerungen, für die ich angeklagt worden bin, sind in Verbindung mit Menschenhandel in Leipzig gemacht worden und können nur nach einer Ermittlung wegen Menschenhandel inhaltlich diskutiert werden, also nach einer Feststellung, ob es in Leipzig Menschenhandel gegeben hat oder nicht. Aus diesem Grund habe ich den Inhalt meiner Äußerungen und damit ihre Richtigkeit überhaupt nicht berührt, nur Bemerkungen zu einigen Missverständnissen gemacht.     

Jetzt folgen die Links zu den einzelnen Akten:

Ladung         
           
Ich lege an auch meine Strafanzeige vom 22.12.2011, die ich am 14. September per E-Mail dem Gericht geschickt habe und schon in der Sachakte sein muss. Ich veröffentliche hier auch mein Fax an EGMR und meine Post vom EGMR.

Ich habe Ihnen eine einmalige dokumentierte Einsicht in ein Strafverfahren mit vorbestimmtem Ende gegeben, indem die Anklagen völlig auf Lügen basiert sind; in dem der Angeklagte einen großen und wesentlichen Teil der Lügen schon nachgewiesen hat, während der andere Teil leicht nachzuweisen ist, wenn man den Gesetzen nachfolgt; in dem das Gericht im wesentlichen damit beschäftigt ist, den Angeklagten doch zu verurteilen und die Löschung seines Blogs zu erzwingen ohne Gründe zu geben, die Richterin an Rechtsbeugung zu beschuldigen.

Egal was mir passiert, die veröffentlichten hier Akten werden bleiben als Zeugnis und Beweis für Justizwillkür und Justizterror zum Gunsten des Menschenhandels und der Organisierten Kriminalität in einer kriminellen Diktatur, bekannt als „Der Rechtsstaat“ Bundesrepublik Deutschland .